Drucksache 719/05
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Futtermittelkontrolleur -Verordnung
... Dauer und Inhalte des theoretischen Teils des Sachkundelehrgangs werden den aus Ausbildung und beruflicher Tätigkeit vorhandenen Vorkenntnissen, die ein Teil der angehenden Kontrolleure mitbringt, nicht gerecht. Der theoretische Unterricht des Sachkundelehrgangs dauert laut Verordnung mindestens 10 Wochen und stellt für den angesprochenen Ausbildungs- und Berufskreis, der sich aus Hochschulabsolventen, Meistern und Technikern zusammensetzt, zum Teil eine unnötige Wiederholung von Inhalten dar. Eine maximal mögliche Verkürzung des Kurses um 3 Wochen, wie sie die Verordnung in Einzelfällen vorsieht, kann das vorhandene Ausbildungs- und Erfahrungspotential, das sich aus den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsabschlüssen und beruflichen Erfahrungen ergibt, nicht ausreichend berücksichtigen. Lehrgangsinhalte und -dauer müssen daher so gestaltet werden können, dass sie diesen unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung tragen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Futtermittelkontrolleur-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
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