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"Ausbildungs- und Berufsabschlüssen"


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Drucksache 719/05

... Dauer und Inhalte des theoretischen Teils des Sachkundelehrgangs werden den aus Ausbildung und beruflicher Tätigkeit vorhandenen Vorkenntnissen, die ein Teil der angehenden Kontrolleure mitbringt, nicht gerecht. Der theoretische Unterricht des Sachkundelehrgangs dauert laut Verordnung mindestens 10 Wochen und stellt für den angesprochenen Ausbildungs- und Berufskreis, der sich aus Hochschulabsolventen, Meistern und Technikern zusammensetzt, zum Teil eine unnötige Wiederholung von Inhalten dar. Eine maximal mögliche Verkürzung des Kurses um 3 Wochen, wie sie die Verordnung in Einzelfällen vorsieht, kann das vorhandene Ausbildungs- und Erfahrungspotential, das sich aus den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsabschlüssen und beruflichen Erfahrungen ergibt, nicht ausreichend berücksichtigen. Lehrgangsinhalte und -dauer müssen daher so gestaltet werden können, dass sie diesen unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Futtermittelkontrolleur-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.