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"Ausgangsbasisfallwert"


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Drucksache 817/1/04

... Dies hätte - beispielhaft - für ein großes Klinikum mit einem Ausgangsbasisfallwert von 3 300 Euro und 60 000 effektiven Bewertungsrelationen bei einem angenommenen Landesbasisfallwert von 2 700 Euro gravierende Erlöseinbußen zur Folge: Im ersten Jahr würden sich diese auf 5,4 Millionen Euro, im zweiten auf zusätzlich 9 Millionen Euro, im dritten und vierten Jahr auf jeweils zusätzlich 10,8 Millionen Euro belaufen. Das Erlösbudget wäre damit im vierten Jahr um 36 Millionen Euro oder rund 18 vom Hundert geringer als zu Beginn der Angleichungsphase.

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Drucksache 817/1/04




1. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer Überarbeitung des Gesetzes gemäß der Stellungnahme des Bundesrates vom 24.09.2004 - BR-Drs. 606/04 Beschluss - einberufen wird.

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 17a Abs. 3 Satz 5 KHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 17a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 17b Abs. 6 Satz 4 KHG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe e § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 - neu KHEntgG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe g und Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 4 Abs. 6 Satz 3 - neu - und § 10 Abs. 3 Nr. 6 - neu - KHEntgG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b KHEntgG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe 0b - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d KHEntgG

9. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a1 - neu - § 21 Abs. 3 Nr. 3 KHEntgG


 
 
 


Drucksache 606/04 (Beschluss)

... Dies hätte - beispielhaft - für ein großes Klinikum mit einem Ausgangsbasisfallwert von 3 300 Euro und 60 000 effektiven Bewertungsrelationen bei einem angenommenen Landesbasisfallwert von 2 700 Euro gravierende Erlöseinbußen zur Folge: Im ersten Jahr würden sich diese auf 5,4 Millionen Euro, im zweiten auf zusätzlich 9 Millionen Euro, im dritten und vierten Jahr auf jeweils zusätzlich 10,8 Millionen Euro belaufen. Das Erlösbudget wäre damit im vierten Jahr um 36 Millionen Euro oder rund 18 vom Hundert geringer als zu Beginn der Angleichungsphase.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 17a Abs. 3 Satz 5 KHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 17a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 17b Abs. 6 Satz 4 KHG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe e § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 - neu KHEntgG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe g und Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 4 Abs. 6 Satz 3 - neu - und § 10 Abs. 3 Nr. 6 - neu - KHEntgG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b KHEntgG

7. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe 0b - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d KHEntgG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a1 - neu - § 21 Abs. 3 Nr. 3 KHEntgG


 
 
 


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