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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausgleichs- oder Unterstützungsleistung"


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Drucksache 94/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass angesichts des demografischen Wandels sowie der zusätzlich zu bewältigenden Wirtschafts- und Finanzkrise in einigen Mitgliedstaaten Reformen der Renten- und Pensionssysteme sowie der Ruhestandspraxis dringend notwendig sind, um das Vertrauen in die Staatsfinanzen wieder herzustellen. Der Bundesrat bekräftigt den bereits in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2010 zum "Grünbuch der Kommission: Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme" (BR-Drucksache 419/10(B)) formulierten Hinweis, dass Belastungen der öffentlichen Haushalte einzelner Mitgliedstaaten aufgrund ihres Alterssicherungssystems nicht dazu führen dürfen, dass die übrigen Mitgliedstaaten zu Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen herangezogen werden.



Drucksache 94/1/12

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass angesichts des demografischen Wandels sowie der zusätzlich zu bewältigenden Wirtschafts- und Finanzkrise in einigen Mitgliedstaaten Reformen der Renten- und Pensionssysteme sowie der Ruhestandspraxis dringend notwendig sind, um das Vertrauen in die Staatsfinanzen wieder herzustellen. Der Bundesrat bekräftigt den bereits in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2010 zum "Grünbuch der Kommission: Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme" (BR-Drucksache 419/10(B)) formulierten Hinweis, dass Belastungen der öffentlichen Haushalte einzelner Mitgliedstaaten aufgrund ihres Alterssicherungssystems nicht dazu führen dürfen, dass die übrigen Mitgliedstaaten zu Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen herangezogen werden.



Drucksache 419/1/10

... 4. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Alterssicherungssysteme nicht zu Belastungen der öffentlichen Haushalte einzelner Mitgliedstaaten führen dürfen, die Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen der übrigen Mitgliedstaaten erforderlich machen. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine nachhaltige Finanzierung der Alterssicherung unterstützen möchte, und sieht in einem Austausch auf europäischer Ebene einen konkreten Mehrwert.



Drucksache 419/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Alterssicherungssysteme nicht zu Belastungen der öffentlichen Haushalte einzelner Mitgliedstaaten führen dürfen, die Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen der übrigen Mitgliedstaaten erforderlich machen. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine nachhaltige Finanzierung der Alterssicherung unterstützen möchte, und sieht in einem Austausch auf europäischer Ebene einen konkreten Mehrwert.



Drucksache 412/05

... 2. entgegen Artikel 4 Abs. 3 oder Artikel 5 Abs. 1, jeweils in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3, Artikel 8 oder Artikel 9, eine Ausgleichs- oder Unterstützungsleistung nicht oder nicht richtig erbringt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


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