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"Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen"


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Drucksache 84/14

... Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 199/1/13

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/13




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 199/13

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 199/13 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 464/12

... Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46 vom 17.2.2004, S. 1) am 17. Februar 2005 werden zunehmend aus ihr resultierende Ansprüche von Fluggästen wegen der Nichtbeförderung (Überbuchung), Annullierung und Verspätung von Flügen geltend gemacht. Das Luftfahrt-Bundesamt ist zwar als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle nach Artikel 16 der Verordnung eingesetzt. Es kann indes nicht Vorschläge zur Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche unterbreiten. Diese Ansprüche werden daher in immer größerer Anzahl vor die Zivilgerichte gebracht. Soweit es sich dabei um Zahlungsansprüche auf Erstattung des Flugpreises, auf pauschalierte Ausgleichsleistungen oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Betreuungsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 handelt, sind dies im Allgemeinen in größerer Anzahl auftretende, inhaltlich oft ähnliche und einfach zu beurteilende Sachverhalte mit vergleichsweise geringen Streitwerten. Gleiches gilt für andere Ersatzansprüche von Fluggästen, etwa wegen Gepäckschäden. Diese Ansprüche eignen sich daher besonders für eine außergerichtliche Streitbeilegung, die in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zur Erfüllung berechtigter Verbraucheransprüche führen kann, die den Luftfahrtunternehmen - eher als ein streitiges Klageverfahren - eine Kundenbindung ermöglicht und die die Gerichte entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 698/10 (Beschluss)

... 33. Die Absicht der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste zu ändern, wird vom Bundesrat begrüßt. Damit wird die Chance eröffnet, eine größere Rechtssicherheit zu erlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 235/10

... Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

2 Nichtdiskriminierung

Artikel 6

2 Niederlassungsrecht

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

2 Flugsicherheit

Artikel 11

2 Luftsicherheit

Artikel 12

2 Flugverkehrsmanagement

Artikel 13

2 Wettbewerb

Artikel 14

2 Durchsetzung

Artikel 15

2 Auslegung

Artikel 16

Neue Rechtsvorschriften

Artikel 17

Gemischter Ausschuss

Artikel 18

Artikel 19

2 Streitbeilegung

Artikel 20

2 Schutzmaßnahmen

Artikel 21

Artikel 22

Weitergabe von Informationen

Artikel 23

Drittländer und Internationale Organisationen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

2 Übergangsregelungen

Artikel 27

Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen

Artikel 28

Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Beendigung

Artikel 32
Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

Artikel 33
Flughafen Gibraltar

Artikel 34
Sprachen

Anhang I
Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen

Nr. 2407/92 Nr. 2408/92 Nr. 2409/92 Nr. 95/93 Nr. 96/67 Nr. 785/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004 Nr. 2096/2005 Nr. 2150/2005

C. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56 Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004 Nr. 488/2005 Nr. 2111/2005

D. Luftsicherheit

Nr. 2320/2002 Nr. 622/2003 Nr. 1217/2003 Nr. 1486/2003 Nr. 1138/2004

E. Umweltschutz

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 2299/1989 Nr. 91/670 Nr. 3925/91 Nr. 437/2003 Nr. 1358/2003 Nr. 2003/96

Anhang II
Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln

1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften

2. Besondere Terminologie der Rechtsakte

3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten

4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien

5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch

6. Sprachen

Anhang III
Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14

Artikel 1
Staatliche Monopole

Artikel 2
Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Artikel 3
Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen

Anhang IV
Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens

2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens

3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens

4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof

Anhang V

Protokoll I
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll II
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll III
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IV
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll V
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Artikel 1
Übergangsfristen

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Artikel 5
Flugsicherheit

Artikel 6
Luftsicherheit

Protokoll VI
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Artikel 1
Übergangszeiträume

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll VIII
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Artikel 1
Übergangsfrist

Artikel 2
Bedingungen für den Übergang

Artikel 3
Übergangsregelungen

Artikel 4
Flugsicherheit

Artikel 5
Luftsicherheit

Protokoll IX
Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits

Artikel 1
Zuständigkeiten der UNMIK

Artikel 2
Übergangsfristen

Artikel 3
Bedingungen für den Übergang

Artikel 4
Übergangsregelungen

Artikel 5
Internationale Übereinkünfte

Artikel 6
Flugsicherheit

Artikel 7
Luftsicherheit

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21
und 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... 52. Die Absicht der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste zu ändern, wird vom Bundesrat begrüßt. Damit wird die Chance eröffnet, eine größere Rechtssicherheit zu erlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 497/10

... Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Europa -Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Verkehrsrechte

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Widerruf der Genehmigungen

Artikel 5
Investitionen

Artikel 6
Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 7
Wettbewerbspolitik

Artikel 8
Subventionen

Artikel 9
Kommerzielle Tätigkeiten

Artikel 10
Zölle und Gebühren

Artikel 11
Benutzungsgebühren

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistik

Titel II
Zusammenarbeit im Regelungsbereich

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftfahrtsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computergesteuerte Buchungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchführung

Artikel 22
Der Gemeinsame Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Geografische Ausweitung des Abkommens

Artikel 26
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 27
Änderungen

Artikel 28
Beendigung

Artikel 29
Registrierung bei der ICAO und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Bilaterale Abkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Verfahren für Betriebsgenehmigungen und technische Erlaubnisse zuständige Behörden

1. Europäische Gemeinschaft

2. Königreich Marokko

Anhang IV
Übergangsbestimmungen

Anhang V
Liste der Staaten nach den Artikeln 3 und 4 des Abkommens

Anhang VI
Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Flugsicherheit

Nr. 3922/91 Nr. 94/56/EG Nr. 1592/2002 Nr. 2003/42 Nr. 1702/2003 Nr. 2042/2003 Nr. 104/2004

B. Flugverkehrsmanagement

Nr. 93/65 Nr. 2082/2000 Nr. 549/2004 Nr. 550/2004 Nr. 551/2004 Nr. 552/2004

C. Umwelt

Nr. 89/629 Nr. 92/14 Nr. 2002/30 Nr. 2002/49

D. Verbraucherschutz

Nr. 90/314 Nr. 92/59 Nr. 93/13 Nr. 95/46 Nr. 2027/97 Nr. 261/2004

E. Computergesteuerte Buchungssysteme

Nr. 2299/1989

F. Soziale Aspekte

Nr. 1989/391 Nr. 2003/88 Nr. 2000/79

G. Sonstige Rechtsvorschriften

Nr. 91/670

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 912/09

... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen4,



Drucksache 960/08

... Fahrgäste, und insbesondere Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, haben kaum Handhaben, wenn die Omnibusunternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht für Personen, die Opfer einer Verletzung des Übereinkommens durch einen Vertragsstaat zu sein glauben, die Möglichkeit vor, eine entsprechende Mitteilung zu machen. Deshalb wird die Weiterentwicklung der Regulierung auf Gemeinschaftsebene einen wirksameren und einheitlichen Rechtsschutz in der gesamten EU bewirken. Eine strenge Durchsetzung der vorgeschlagenen Verordnung wird notwendig sein. Der Vorschlag der Kommission enthält daher einen Artikel, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen und Stellen zu benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung und die Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden zuständig sind. Die entsprechenden Bestimmungen folgen dem gleichen Konzept, das auch der Verordnung über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie der Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zu Grunde liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Kraftomnibusverkehr

1.3. Behandelte Themen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3.1. Verbraucherschutz

3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte

3.3. Binnenmarkt

4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von interessierten Kreisen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Durchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

5.7. Selbstregulierung

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck

Artikel 6
Haftung für Personenschäden

Artikel 7
Schadenersatz

Artikel 8
Vorauszahlungen

Artikel 9
Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck

Kapitel III
Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 10
Beförderungspflicht

Artikel 11
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 12
Zugänglichkeit und Information

Artikel 13
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 14
Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen

Artikel 15
Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug

Artikel 16
Voraussetzungen für Hilfeleistung

Artikel 17
Mitteilungen an Dritte

Artikel 18
Schulung

Artikel 19
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel IV
Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung

Artikel 20
Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten

Artikel 21
Bereitstellung von Informationen

Artikel 22
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 23
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste

Kapitel V
Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden

Artikel 24
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 25
Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 26
Beschwerden

Kapitel VI
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 28
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 29
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 30
Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Bericht

Artikel 32
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Anhang II
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 963/08

... Eine strenge Durchsetzung der vorgeschlagenen Verordnung wird notwendig sein. Der Vorschlag der Kommission enthält daher einen Artikel, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen und Stellen zu benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung und die Bearbeitung der Beschwerden von Passagieren zuständig sind. Die entsprechenden Bestimmungen folgen dem gleichen Konzept, das auch der Verordnung über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie der Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu Grunde liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Seeverkehr

1.3. Behandelte Fragen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

4. Anhörung von interessierten Kreisen

4.1. Öffentliche Anhörung

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Rechtsdurchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 6
Beförderungspflicht

Artikel 7
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 8
Zugänglichkeit und Information

Artikel 9
Recht auf Hilfeleistung in Häfen

Artikel 10
Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten

Artikel 11
Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Artikel 12
Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen

Artikel 13
Mitteilungen an Dritte

Artikel 14
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 15
Schulung

Artikel 16
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel III
Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung

Artikel 17
Bereitstellung von Informationen

Artikel 18
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 19
Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung

Artikel 20
Entschädigung durch Fahrpreisnachlass

Artikel 21
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 22
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere

Kapitel IV
Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden

Artikel 23
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 24
Unterrichtung über Passagierrechte

Artikel 25
Beschwerden

Kapitel V
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 26
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 28
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Bericht

Artikel 31
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang I
Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung

Anhang II
Hilfeleistung in Häfen

Anhang III
Hilfeleistung an Bord von Schiffen

Anhang IV
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 889/06

... ) umgesetzt werden. Dabei wird, wie schon bei der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) 295/91, die als sog. Denied Boarding-Verordnung bekannt ist, auf die Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht zurückgegriffen, da mit diesem Mittel am ehesten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden kann. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 13 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 412/05

... Mit der Verordnung (EG) Nr.261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr.295/91 (sog. Denied Boarding VO) wurde den Mitgliedstaaten u. a. aufgegeben, eine nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle einzurichten sowie Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 8 Abs. 2 Nr.3

3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:

§ 63d
Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen

4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts

5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts

6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich

§ 101
Anwendungsbereich

7. Die bisherige Überschrift

8. § 102 wird wie folgt geändert:

9. § 102a wird wie folgt gefasst:

§ 102a
Anzeigepflicht

10. § 102b wird aufgehoben.

11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers

12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.

13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:

14. § 104 wird wie folgt gefasst:

§ 104
Versicherung für Güterschäden

15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften

17. § 106 wird wie folgt geändert:

18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:

§ 106a
Selbstbehalt

19. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verordnung EG Nr.261/2004

2. Die Verordnung EG Nr.261/2004

3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004

3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen

3.2. Verstöße gegen die Verordnung

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 184/05

... 24. Fluggäste eingeschränkter Mobilität sind in einer schwachen Position, wenn Fluggesellschaften oder Flughäfen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Eine strenge Durchsetzung der vorgeschlagenen Verordnung wird daher notwendig sein. Daher enthält der Vorschlag der Kommission einen Artikel, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen und Stellen zu benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung und die Behandlung von Beschwerden von Fluggästen zuständig sind. Diese Bestimmungen ähneln im Übrigen stark denen in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/05




Begründung

1. Einleitung

2. Ergebnisse der Konsultation

3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

4. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

5. Bewertung der sozialen und Wirtschaftlichen Auswirkungen

6. Anmerkungen ZU den Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Beförderungspflicht

Artikel 4
Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung

Artikel 5
Recht auf Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 6
Verantwortung für die Hilfeleistung auf Flughäfen

Artikel 7
Qualitätsstandards für Hilfeleistungen

Artikel 8
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen

Artikel 9
Anmeldung des Betreuungsbedarfs

Artikel 10
Ausschluss von Verpflichtungsbeschränkungen

Artikel 11
Verstöße

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/16 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Drucksache 658/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.