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83 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausgleichsanspruch"


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Drucksache 49/20

... 2. Alternative StVG-E in Verbindung mit § 19 Absatz 2 Satz 1 StVG-E gegenüber einem weiteren unfallbeteiligten Kraftfahrzeughalter für die Betriebsgefahr des gesamten Gespanns einzustehen, haben sich die Gespannfahrzeughalter hierüber im Innenverhältnis, im ersten Fall in einem weiteren - nachgeschalteten - Innenverhältnis, auszugleichen. Dieser gegenseitige Ausgleichsanspruch der Gespannfahrzeughalter folgt bereits nach geltendem Recht aus § 426 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 19
Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen

§ 19a
Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen

Artikel 2
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Satz 5

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 6

Zu § 19a

Zu § 19a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 19a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 13/20

... Gesetzbuchs anzuwenden. Der Ausgleichsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 205/18

... Der Haushalt des Bundes dürfte durch den Ausgleichsanspruch nach § 7e belastet werden. Eine detaillierte Angabe hierzu ist nicht möglich, da diesbezüglich derzeit keine konkreten Fakten vorliegen und die konkrete Höhe erst nach Geltendmachung entsprechender Ausgleichsansprüche durch die betroffenen Anspruchsteller und der Prüfung durch die zuständige Bundesbehörde festgestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 145/18

... Aus der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte folgen zwangsläufig Mehr- oder Mindereinnahmen der betroffenen Übertragungsnetzbetreiber im Vergleich zu den Erlösen, die sie unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Erlösobergrenzen, die der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte zugrunde liegen, im jeweiligen Kalenderjahr erzielen dürften. Daher sieht § 14c einen Ausgleich dieser Mehr- oder Mindereinnahmen zwischen den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern vor. Absatz 1 bestimmt im Grundsatz, dass die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber solche Mehr- oder Mindereinnahmen untereinander auszugleichen haben. Nach Absatz 2 Satz 1 erfolgt dieser Ausgleich auf Grundlage der prognostizierten Erlöse nach § 20 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 21, die sich aus den für das Folgejahr ermittelten bundeseinheitlichen Übertra-gungsnetzentgelten ergeben. Nach § 20 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 ist im Rahmen der Verprobung sicherzustellen, dass die Anwendung des Entgeltsystems auf die prognostizierte Absatzstruktur in dem Netzgebiet des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers einen prognostizierten Erlös ergibt, welcher der Höhe nach den zu deckenden Kosten entspricht. Grundlage des Ausgleichs von Mehr- oder Mindereinnahmen sind danach die erwarteten Erlöse, die sich auf Grundlage der prognostizierten Absatzstruktur des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers bei Zugrundelegung der bundeseinheitlichen Übertra-gungsnetzentgelte ergeben. Auf dieser Grundlage ergeben sich für jeden Übertragungsnetzbetreiber für das Folgejahr erwartete Erlöse. In dem Umfang, in dem die erwarteten Erlöse von den unternehmensindividuellen Erlösobergrenzen abweichen, die sich für jeden Übertragungsnetzbetreiber aus der Anreizregulierung nach Maßgabe des § 14b Absatz 1 ergeben, entstehen Mehr- oder Mindereinnahmen. Übertragungsnetzbetreiber, die Mehreinnahmen erzielen, müssen diese an die Übertragungsnetzbetreiber abführen, die Mindereinnahmen erzielen. Die Beträge, die auf diese Weise für das Folgejahr ermittelt werden, sind nach Absatz 2 Satz 2 dann beginnend im Folgejahr monatlich in zwölf gleichen Raten bis spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats auszugleichen. Das bedeutet, dass für jeden Kalendermonat ein Zwölftel des ermittelten Gesamtbetrages für das Kalenderjahr anfällt. Die erste Rate eines Jahres, die für den Monat Januar anfällt, ist damit bis spätestens zum 15. Februar des Jahres und die letzte Rate, die für den Monat Dezember anfällt, bis spätestens zum 15. Januar des Folgejahres zu zahlen. Ein Plan-Ist-Abgleich der prognostizierten Erlöse mit den erzielbaren Erlösen wird nach Absatz 3 Satz 2 nicht vorgenommen, um einen gesonderten Ausgleichsmechanismus zu vermeiden. Daher erlöschen nach Absatz 3 Satz 1 durch die Ausgleichszahlungen nach Absatz 2 Satz 2 die Ansprüche nach Absatz 1. Ein Ausgleichsanspruch nach Absatz 1 bezieht sich auf die Zahlung des Betrages, der auf Basis einer Prognose ermittelt wurde. Die Abweichungen, die sich zwischen den für ein Kalenderjahr nach § 4 ARegV zulässigen Erlösen und den tatsächlich erzielbaren Erlösen im Laufe eines Kalenderjahres ergeben können, werden nach Absatz 3 Satz 3 im Nachgang unternehmensindividuell über das jeweilige Regulierungskonto nach § 5 ARegV und unter Berücksichtigung der geleisteten oder erhaltenen Ausgleichzahlungen ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 127/1/17

... Kommt es zu einem Unfall unter Beteiligung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger, haften die jeweiligen Halter und der Führer des Gespanns im Außenverhältnis gegenüber geschädigten Dritten gemäß § 7 Absatz 1 StVG und § 426 Absatz 1 BGB (i.V.m. § 18 Absatz 1 StVG) als Gesamtschuldner. Die Haftung des Anhängerhalters ist nicht subsidiär gegenüber der Haftung des Kraftfahrzeughalters, sodass der geschädigte Dritte seinen Ausgleichsanspruch in voller Höhe alternativ gegen einen der beiden Halter oder den Fahrer geltend machen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 127/17 (Beschluss)

... Kommt es zu einem Unfall unter Beteiligung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger, haften die jeweiligen Halter und der Führer des Gespanns im Außenverhältnis gegenüber geschädigten Dritten gemäß § 7 Absatz 1 StVG und § 426 Absatz 1 BGB (i.V.m. § 18 Absatz 1 StVG) als Gesamtschuldner. Die Haftung des Anhängerhalters ist nicht subsidiär gegenüber der Haftung des Kraftfahrzeughalters, sodass der geschädigte Dritte seinen Ausgleichsanspruch in voller Höhe alternativ gegen einen der beiden Halter oder den Fahrer geltend machen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17 (Beschluss)




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 548/1/16

... Bisher ging die Praxis unstreitig davon aus, dass noch ausstehende Leistungen, Lieferungen, Zahlungen und fällige Zinsen in die Berechnung des einheitlichen Ausgleichsanspruchs wegen Nichterfüllung einzubeziehen sind. Denn aufgrund der Einbeziehung reflektiert die Nichterfüllungsforderung den tatsächlichen Marktwert der beendeten Positionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 548/16 (Beschluss)

... Bisher ging die Praxis unstreitig davon aus, dass noch ausstehende Leistungen, Lieferungen, Zahlungen und fällige Zinsen in die Berechnung des einheitlichen Ausgleichsanspruchs wegen Nichterfüllung einzubeziehen sind. Denn aufgrund der Einbeziehung reflektiert die Nichterfüllungsforderung den tatsächlichen Marktwert der beendeten Positionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 552/14 (Beschluss)

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 648/1/14

... eine Aufgabenübertragung des Bundes an die nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden verfassungsrechtlich unzulässig ist. Durch Bundesgesetz dürfen aus Gründen eines fehlenden Konnexitätsausgleichsanspruchs Aufgaben nicht unmittelbar an Kommunen übertragen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden jedoch den kommunalen Zulassungsbehörden ("den nach Landesrecht für die Kraftfahrzeugzulassung zuständigen Behörden") neue Aufgaben übertragen.



Drucksache 648/14 (Beschluss)

... eine Aufgabenübertragung des Bundes an die nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden verfassungsrechtlich unzulässig ist. Durch Bundesgesetz dürfen aus Gründen eines fehlenden Konnexitätsausgleichsanspruchs Aufgaben nicht unmittelbar an Kommunen übertragen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden jedoch den kommunalen Zulassungsbehörden ("den nach Landesrecht für die Kraftfahrzeugzulassung zuständigen Behörden") neue Aufgaben übertragen.



Drucksache 552/14

... - Schließlich ist auch der Vorschlag, ein Verbot der Unterkompensation einzuführen, abzulehnen. Die Einführung eines Unterkompensationsverbots könnte die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über den steuerlichen Querverbund in Frage stellen und so Kommunen existenziellen Mehrbelastungen aussetzen. Die Mitaufnahme eines Unterkompensationsverbots in der Verordnung hätte für die Kommunen gravierende Auswirkungen, weil damit Ausgleichsleistungen der Kommunen nicht unter den Nettokosten von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr liegen dürften. Folglich würde einem betrauten Unternehmen ein voller Ausgleichsanspruch gegenüber der Kommune zukommen, mit der Folge, dass im Unternehmen für die jeweils betrauten Dienstleistungen keine Verluste mehr entstehen und der steuerliche Querverbund weitgehend ins Leere liefe. Ein eventueller Verzicht des Unternehmens auf diesen Ausgleichsanspruch würde steuerrechtlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Der steuerliche Querverbund, der innerhalb eines Unternehmens eine Verrechnung von defizitären Leistungen mit Gewinnen ermöglicht, ist für die Kommunen und kommunalen Unternehmen eine elementare Grundlage, damit bestimmte defizitäre Leistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erbracht bzw. zu einem vertretbaren Entgelt angeboten werden können.



Drucksache 199/1/13

... 10. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der EG-Fluggastrechteverordnung hat zugenommen. Die wesentlichen Streitpunkte dieser Verfahren sind Klagen auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden. Selbst nach der EuGH-Entscheidung vom 23. Oktober 2012 gibt es noch immer Fluggesellschaften, die Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen grundsätzlich ablehnen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH reformiert und im Interesse der Rechtssicherheit und Streitvermeidung ein in der Verordnung geregelter Ausgleichsanspruch für große Verspätungen geschaffen werden soll. Allerdings ist der vorgeschlagene Artikel 6 Absatz 2 der EG-Fluggastrechteverordnung, der auf Artikel 7 verweist, zu kompliziert ausgestaltet. Die Differenzierungen nach Absatz 2 Buchstaben a bis c überzeugen nicht. Hier sollte eine klarere und stringentere Lösung gefunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/13




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 199/13

... • Variante 2a: Erhöhung der einen Ausgleichsanspruch begründenden Verspätungsdauer von derzeit drei auf mindestens fünf Stunden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 199/13 (Beschluss)

... 7. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der EG-Fluggastrechteverordnung hat zugenommen. Die wesentlichen Streitpunkte dieser Verfahren sind Klagen auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden. Selbst nach der EuGH-Entscheidung vom 23. Oktober 2012 gibt es noch immer Fluggesellschaften, die Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen grundsätzlich ablehnen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH reformiert und im Interesse der Rechtssicherheit und Streitvermeidung ein in der Verordnung geregelter Ausgleichsanspruch für große Verspätungen geschaffen werden soll. Allerdings ist der vorgeschlagene Artikel 6 Absatz 2 der EG-Fluggastrechteverordnung, der auf Artikel 7 verweist, zu kompliziert ausgestaltet. Die Differenzierungen nach Absatz 2 Buchstaben a bis c überzeugen nicht. Hier sollte eine klarere und stringentere Lösung gefunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 464/1/12

... Der Europäische Gerichtshof hat zwar bereits 2009 entschieden (EuGH, Urteil vom 19. November 2009, C-402/07 und C-432/07), dass die Fluggäste verspäteter Flüge bezüglich des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Diese Entscheidung wird jedoch von anderen Gerichten in Frage gestellt, weshalb die Rechtslage nach wie vor als ungeklärt angesehen und nicht selten auch die internationale Zuständigkeit bestritten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 4 - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG *

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG **

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 LuftVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

18. Zu Artikel 1 allgemein

19. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

20. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 464/12 (Beschluss)

... Der Europäische Gerichtshof hat zwar bereits 2009 entschieden (EuGH, Urteil vom 19. November 2009, C-402/07 und C-432/07), dass die Fluggäste verspäteter Flüge bezüglich des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Diese Entscheidung wird jedoch von anderen Gerichten in Frage gestellt, weshalb die Rechtslage nach wie vor als ungeklärt angesehen und nicht selten auch die internationale Zuständigkeit bestritten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 3 Satz 3 - neu - LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 1a - neu - LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 4 Satz 3 LuftVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57 Absatz 5 und 6 LuftVG , § 57a Absatz 4 LuftVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 2a - neu - LuftVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 3 Satz 1a - neu - LuftVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57a Absatz 6 - neu - LuftVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 1 LuftVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 57b Absatz 5 - neu - LuftVG

14. Zu Artikel 1 allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 3

15. Zu Artikel 1a - neu - § 204 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 BGB

'Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 395/12

... f) "Einnahmen aus den Rechten" die von einer Verwertungsgesellschaft für die Rechteinhaber eingezogenen Beträge aus einem ausschließlichen Recht oder einem Vergütungs- oder Ausgleichsanspruch;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 310/12

... § 581 Ausgleichsanspruch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 606/12

... Nachteilsausgleichsanspruch des Insolvenzverwalters eines Mitglieds gegenüber einer zentralen Gegenpartei gemäß Art. 102b § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur



Drucksache 606/1/12

... aa) Insbesondere drängt sich geradezu der Einwand auf, dass der vorgesehene Nachteilsausgleichsanspruch mit Sinn und Zweck der EMIR-Verordnung nur schwer zu vereinbaren ist. Das Clearing über eine CCP dient u.a. der Ausschaltung des Gegenparteiausfallrisikos.



Drucksache 67/11

... Während dies in Frankreich ausdrücklich in Artikel 1576 CC geregelt ist, gibt es in Deutschland keine besondere Vorschrift. Dass es sich beim Zugewinnausgleichsanspruch um einen Zahlungsanspruch handelt, ergibt sich aber aus den Voraussetzungen der §§ 1372 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft

§ 1519
Vereinbarung durch Ehevertrag

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 264
Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Artikel 5
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation

2. Ziel der Änderungsvorschläge

3. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Allgemeines

b § 1519 BGB – neu –

aa Grundsatz

bb Anwendung der §§ 1368 und 1412 BGB

c Abgrenzung zum sonstigen Güterrecht im weiteren Sinne

aa § 1357 BGB

bb § 1365 BGB

cc § 1382 BGB

dd § 1384 BGB

ee Versorgungsausgleich

d Erbrechtliche Abwicklung des Güterstandes

e Einbeziehung des Lebenspartnerschaftsrechts

f Rechtslage bei Kündigung des Abkommens

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes Der Güterstand endet

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Abschnitt 1
Anfangsvermögen

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Abschnitt 3
Zugewinnausgleichsforderung

Artikel 12
Anspruch auf Zugewinnausgleich

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Artikel 17
Stundung

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ausgangssituation

2. Grundzüge des geltenden internationalen Privatrechts

3. Wesentlicher Inhalt des Abkommens

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 7

Zu den Artikeln 19

Anlage zur
Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

a Deutsches Güterrecht

b Französisches Güterrecht

2. Zweckmäßigkeit der Schaffung eines gemeinsamen Güterstandes

B. Darstellung des Güterstandes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 17
Stundung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung


 
 
 


Drucksache 207/1/11

... - Bei - ausnahmsweise zulässiger - verhaltensbedingter Arbeitgeberkündigung des Beschäftigten sowie bei Eigenkündigung des Beschäftigten besteht der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers fort (vgl. § 9 Absatz 2 Satz 1 FPfZG-E). Bei Zahlungsverzug des Beschäftigten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Anspruch auf Erlass der Rückzahlungsforderung aus dem Darlehen bzw. auf Übernahme der Ratenzahlungsverpflichtung des Beschäftigten (vgl. § 8 Absatz 1 und 2 FPfZG-E).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 681/10

... (2) Wurde eine nicht rechtskräftig titulierte Forderung von dem Reorganisationsberater bestritten, so kann der Gläubiger gegen ihn auf dem Zivilrechtsweg die Feststellung zur Tabelle betreiben. Weist der Gläubiger nach Abschluss dieses Verfahrens nach, dass die Abstimmung zu seiner Besserstellung im Reorganisationsplan geführt hätte, so steht ihm gegen das Kreditinstitut ein Ausgleichsanspruch zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 854/10

... b) eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zentrale Behörde

§ 4
Zentrale Behörde

§ 5
Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde

§ 6
Unterstützung durch das Jugendamt

Abschnitt 3
Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Ausgehende Ersuchen

§ 7
Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration

§ 8
Inhalt und Form des Antrages

§ 9
Umfang der Vorprüfung

§ 10
Übersetzung des Antrages

§ 11
Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde

§ 12
Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 13
Übersetzung des Antrages

§ 14
Inhalt und Form des Antrages

§ 15
Behandlung einer vorläufigen Entscheidung

Abschnitt 4
Datenerhebung durch die zentrale Behörde

§ 16
Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels

§ 17
Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels

§ 18
Benachrichtigung über die Datenerhebung

§ 19
Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 5
Verfahrenskostenhilfe

§ 20
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

§ 21
Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

§ 22
Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 23
Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln

§ 24
Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit

Abschnitt 6
Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

§ 25
Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 26
Örtliche Zuständigkeit

§ 27
Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit

§ 28
Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

§ 29
Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Kapitel 2
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Abschnitt 1
Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 30
Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen

§ 31
Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 32
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 33
Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch

§ 34
Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

§ 35
Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Unterabschnitt 1
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 36
Antragstellung

§ 37
Zustellungsempfänger

§ 38
Verfahren

§ 39
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 40
Entscheidung

§ 41
Vollstreckungsklausel

§ 42
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde, Rechtsbeschwerde

§ 43
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 44
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 45
Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 46
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 47
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 48
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 49
Prüfung der Beschränkung

§ 50
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 51
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 52
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 53
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 54
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 55
Verfahren

§ 56
Kostenentscheidung

Abschnitt 4
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 57
Anwendung von Vorschriften

§ 58
Anhörung

§ 59
Beschwerdefrist

§ 60
Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

§ 61
Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung

§ 62
Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens

Unterabschnitt 3
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

§ 63
Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren

Abschnitt 5
Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

§ 64
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Kapitel 3
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Abschnitt 1
Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

§ 65
Vollstreckung

§ 66
Vollstreckungsabwehrantrag

§ 67
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 68
Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 2
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 69
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Kapitel 4
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 70
Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

§ 71
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 72
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 73
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 74
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 75
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Kapitel 5
Kosten; Übergangsvorschriften

Abschnitt 1
Kosten

§ 76
Übersetzungen

Abschnitt 2
Übergangsvorschriften

§ 77
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 16
Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 17
Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 19
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuregelungen durch die Unterhaltsverordnung; Verhältnis zu bestehenden Übereinkommen

III. Durchführungsbedarf im deutschen Recht; Regelungsstandort

IV. Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

V. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte; gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Zentrale Behörde

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen

Zu Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Zu Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen

Zu § 35

Zu Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union

Zu Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 49

Zu den §§ 50

Zu Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeines

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen

Zu Unterabschnitt 3 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988

Zu Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit

Zu § 64

Zu Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz

Zu Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Zu § 69

Zu Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften

Zu Abschnitt 1 Kosten

Zu § 76

Zu Abschnitt 2 Übergangsvorschriften

Zu § 77

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 16

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1420: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts


 
 
 


Drucksache 52/10

... - der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers nach § 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009

3 Einführung

1.1 Steuerberechtigung

1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer

Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden

Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter

Teil nahmerecht
der Gemeinden bei einer Außenprüfung

1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe

Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes

Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung

1.4 Gewerbesteuermessbescheid

Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden

Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden

1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen

Mitteilung

1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

Zuständigkeit der Gemeinden

Zuständigkeit der Finanzämter

1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

5 Zuständigkeiten

5 Folgebescheide

1.8 Zinsen

1.9 Anzeigepflichten

Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten

Folgen der Unterlassung

2.1 Gewerbebetrieb

Begriff des Gewerbebetriebs

5 Personengesellschaften

5 Reisegewerbebetrieb

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Betriebe der öffentlichen Hand

2.2 Betriebsverpachtung

2.3 Organschaft

5 Allgemeines

Beginn und Beendigung der Organschaft

Personengesellschaften als Organträger

2.4 Mehrheit von Betrieben

Mehrere Betriebe verschiedener Art

Mehrere Betriebe gleicher Art

5 Personengesellschaften

Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Atypisch stille Gesellschaften

2.5 Beginn der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Steuerpflicht kraft Rechtsform

Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine

Wegfall einer Befreiung

2.6 Erlöschen der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz

2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel

Übergang eines Betriebs im Ganzen

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Übergang eines Teilbetriebs

2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung

2.9 Betriebsstätte

5 Allgemeines

Bauausführungen oder Montagen

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen

Betriebsstätte eines Vertretenen

2a Arbeitsgemeinschaften

3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

4.1 Hebeberechtigung

5 Allgemeines

5 Bindungswirkung

5.1 Steuerschuldnerschaft

5 Allgemeines

Atypisch stille Gesellschaft

5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

5.3 Haftung

7.1 Gewerbeertrag

Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags

5 Rechtsbehelfe

Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften

Besteuerung kleiner Körperschaften

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz

8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Entgelte für Schulden

Renten und dauernde Lasten

Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG

8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.5 Spenden bei Körperschaften

8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste

8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

5 Allgemeines

Bankfremde Geschäfte

8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen

9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

5 Allgemeines

5 Bemessungsgrundlage

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid

9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

5 Allgemeines

Begünstigte Tätigkeiten

Umfang der Kürzung

Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

10a.1 Gewerbeverlust

5 Ermittlung

Gesonderte Feststellung

5 Verlustabzug

10a.2 Unternehmensidentität

10a.3 Unternehmeridentität

5 Allgemeines

5 Einzelunternehmen

5 Mitunternehmerschaften

5 Kapitalgesellschaften

10a.4 Organschaft

11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags

15.1 Pauschfestsetzung

16.1 Hebesatz

19.1 Vorauszahlungen

19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags

29.1 Zerlegungsmaßstab

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung

33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

35a.1 Reisegewerbebetriebe

35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... es geregelten Ausgleichsanspruch für erhöhte Anforderungen in Wasserschutzgebieten. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um einen Entschädigungsanspruch infolge einer Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Artikels 14 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 280/09A

... zu verzichten. Damit leistet das neue WHG einen wesentlichen Beitrag zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Umweltrechts. Auch im Übrigen richtet sich der Widerruf nach den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§§ 49, 50); so ist z.B. die Entschädigungsvorschrift des § 49 Absatz 6 VwVfG anwendbar. Für die Rücknahme einer rechtswidrigen Genehmigung gilt § 48 VwVfG. Entsprechend dem Grundsatz, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt keinen höheren Bestandsschutz genießt als ein rechtmäßiger, besteht ein Ausgleichsanspruch nach § 48 Absatz 3 VwVfG allerdings nur in den Fällen des § 49 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 VwVfG (vgl. § 49 Absatz 6 Satz 1 VwVfG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 128/09

... b) eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 635/08

... ) beträgt der Zugewinn von M. und F. jeweils 100 000 Euro (Anfangsvermögen 0 Euro, Endvermögen 100 000 Euro). F. hat deshalb gegenüber M. keinen Ausgleichsanspruch. Bei wirtschaftlicher Betrachtung dagegen hat M. einen Zugewinn von 200 000 Euro (Anfangsvermögen - 100 000 Euro, Endvermögen 100 000 Euro) erzielt, so dass der Ausgleichsanspruch von F. bei ersatzloser Streichung von § 1374 Abs. 1 Halbsatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 343/08

... "b) eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte

§ 2
Auszugleichende Anrechte

§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4
Auskunftsansprüche

§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10
Interne Teilung

§ 11
Anforderungen an die interne Teilung

§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten

§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14
Externe Teilung

§ 15
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 17
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18
Geringfügigkeit

§ 19
Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21
Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24
Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25
Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30
Schutz des Versorgungsträgers

§ 31
Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32
Anpassungsfähige Anrechte

§ 33
Anpassung wegen Unterhalt

§ 34
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 36
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person

§ 37
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42
Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert

§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Erörterung, Aussetzung

§ 222
Durchführung der externen Teilung

§ 223
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

§ 224
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 225
Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 226
Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 227
Sonstige Abänderungen

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Untertitel 3 Versorgungsausgleich

§ 1587
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120b
Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

§ 120f
Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten

§ 120g
Externe Teilung

§ 120h
Abzuschmelzende Anrechte

§ 187
Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz – BVersTG)

§ 1
Zweckbestimmung

§ 2
Anspruch

§ 3
Anpassung

§ 4
Rückforderung

§ 5
Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a
Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 55e

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 43
Interne Teilung

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

§ 33a
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 924/08 (Beschluss)

... Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/08 (Beschluss)




Zu Artikel 5a

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern


 
 
 


Drucksache 4/08

... ) und wird der Güterstand beendet, soll ein entstehender Ausgleichsanspruch in demselben Umfang steuerfrei bleiben, wie er im Fall der Zugewinngemeinschaft unter Ehegatten steuerfrei bleibt. Absatz 1 betrifft dabei den Fall der Beendigung des Güterstands durch Tod eines Lebenspartners mit pauschalem Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

7. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 12

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummern 25 bis 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Teil A (Allgemeines)

Zu § 157

Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 158

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 159

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 160

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 161

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 162

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 163

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 164

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 165

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 166

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 167

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu § 171

Zu § 172

Zu § 173

Zu § 174

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 175

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil C (Grundvermögen)

Zu § 176

Zu § 177

Zu § 178

Zu § 179

Zu § 180

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 182

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 183

Zu § 184

Zu § 185

Zu § 186

Zu § 187

Zu Nummer 15

Zu § 188

Zu § 189

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 924/2/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 4 Abs. 2 Maßstäbegesetz und § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/2/08




Zu Artikel 5a

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern


 
 
 


Drucksache 753/08 (Beschluss)

... Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG

4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II Artikel 4 § 31 Abs. 4 - neu - SGB XII

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 733/08

... "Der Landesverband oder die Krankenkasse, der oder die einen Dienstordnungsangestellten oder einen übrigen Beschäftigten anstellt, dessen Arbeitsplatz bei einem der bis zum 31. Dezember 2008 bestehenden Bundesverbände oder bei einer der in Satz 1 genannten Gesellschaften bürgerlichen Rechts weggefallen ist, hat einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Landesverbände oder Krankenkassen der Kassenart."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 128
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

§ 271a
Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds

§ 316
Übergangsregelung zur enteralen Ernährung

§ 317
Psychotherapeuten

§ 318
Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Sechster Unterabschnitt Verfahren in vergaberechtlichen Streitigkeiten

§ 142a

§ 207
Verfahren in Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen und die am ... [einfügen: Tag nach der

Artikel 2c
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 2d
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 2e
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 4b
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Neunter Abschnitt

§ 42
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 6a
Weiterleitung und Abrechnung sonstiger Beiträge

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - Begriffsbestimmungen

§ 33a
Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen

§ 33b
Ermittlung der Zuweisungen

§ 33c
Durchführung der Übergangsregelungen

§ 34
Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds.

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

§ 40
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 41
Jahresausgleich

Artikel 6a
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 775/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat betont, dass die erhöhten Normen, die die europäischen Landwirte erfüllen müssen, auch nach 2013 durch EU-Direktzahlungen auszugleichen sind. Dieser finanzielle Ausgleichsanspruch darf mit der vorliegenden Initiative nicht ausgehebelt werden.



Drucksache 352/08

... Um die Begrenzung auf einen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder sonstigen Ausgleichsanspruch zu erreichen, muss der Steuerpflichtige nach Satz 2 außerdem glaubhaft machen, dass im Rahmen der Funktionsverlagerung keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile übertragen oder zur Nutzung überlassen worden sind, es sei denn, dies ist zwingende Folge fremdüblichen vertragsgemäßen Verhaltens. Gelingt die Glaubhaftmachung nicht, ist das Entgelt für die Funktionsverlagerung nach den allgemeinen Regeln zu bestimmen, d.h. Transferpaketbetrachtung mit Ermittlung des Einigungsbereichs auf Grundlage der jeweiligen Gewinnpotenziale und ggf. Ansatz des Mittelwertes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Anwendung der Regelungen zum Transferpaket

Abschnitt 2
Wert des Transferpakets und Ansatz der Verrechnungspreise für seine Bestandteile

§ 3
Wert des Transferpakets

§ 4
Bestandteile des Transferpakets

§ 5
Kapitalisierungszinssatz

§ 6
Kapitalisierungszeitraum

§ 7
Bestimmung des Einigungsbereichs

§ 8
Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Abschnitt 3
Einzelheiten in Fällen nachträglicher Anpassungen

§ 9
Anpassungsregelung des Steuerpflichtigen

§ 10
Erhebliche Abweichung

§ 11
Angemessene Anpassung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Anwendungsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten

II. Begründung:

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 530: Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV)


 
 
 


Drucksache 753/1/08

... Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist die Lastentragung im bisherigen Verhältnis fortgeschrieben worden. Danach tragen der Bund 74 v.H., die Länder und Kommunen 26 v.H. der Aufwendungen (vgl. Artikel 106 Abs. 3 Satz 5 GG, § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass die Lastenteilung bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab 2009 mit 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Ausgehend vom Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer aus der Anhebung des Kindergeldes von rd. 2,1 Mrd. Euro ergibt sich für die Länderseite ab dem Jahr 2009 ein Ausgleichsanspruch von rd. 0,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,41 Prozentpunkten des prozentual zwischen Bund und Ländern nach Abzug von Vorweganteilen zu verteilenden Umsatzsteueraufkommens.

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Drucksache 753/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 15 und 16 §§ 9, 9a, 9c, 10, 26a, 33, 35a, 37, 39a und 50 EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a Abs. 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 3 - neu -sowie Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 bis 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

3. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 35a EStG

4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 1 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 24a Satz 3 SGB II

3 6.

Artikel 4
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

7. Zu Artikel 5a - neu - Finanzausgleichsgesetz

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 96/1/08

... Die geplante Erweiterung der Ausgleichsmöglichkeiten für Pflegeleistungen trägt in zutreffender Weise dem Umstand Rechnung, dass in vielen Familien diejenigen Mitglieder Pflegeleistungen übernehmen, die bereits auf Grund anderer Familienarbeiten ihre Erwerbsarbeit eingeschränkt haben. Eine Absicherung dieses Personenkreises durch einen Ausgleichsanspruch, bei dem nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass die Pflege zu Verzicht auf Erwerbseinkommen geführt hat, ist daher grundsätzlich zu begrüßen.

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Drucksache 96/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 1835a Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB


 
 
 


Drucksache 343/08K

... und wurde ebenfalls sprachlich klarer gefasst. Wenn die ausgleichsberechtigte Person verstirbt, erlischt nach § 31 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG der Ausgleichsanspruch nach § 20. In diesem Fall soll der abgetretene Anspruch gegen den Versorgungsträger wieder auf die ausgleichspflichtige Person übergehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 96/08

... ), den Anspruch des Kindes aus dem Sorgeverhältnis, § 1664 BGB, und den bisher ebenfalls nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjährenden Ausgleichsanspruch für ehebedingte Zuwendungen, § 313 BGB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1302
Verjährung

§ 1936
Gesetzliches Erbrecht des Staates

§ 2057b
Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben

§ 2332
Verjährung

§ 2333
Entziehung des Pflichtteils

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 17
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen

1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2. Rechtliche Ausgangssituation

3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht

4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht

5. Vereinfachungen und Modernisierungen

II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche

1. Familienrechtliche Ansprüche

2. Erbrechtliche Ansprüche

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

1. Allgemeines

2. Im Einzelnen:

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Artikel 2
(Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts


 
 
 


Drucksache 635/1/08

... Die Änderung von Satz 2 stellt eine zwingende Folgeänderung dar, damit illoyale Vermögensminderungen nicht zu einer weitergehenden Begrenzung des Ausgleichsanspruches führen. Gleichzeitig ist dabei klarzustellen, dass sich nicht die Begrenzung, sondern der Ausgleichsanspruch selbst hierdurch erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 1356a - neu - BGB ,

§ 1356a
Auskunftspflicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 1378 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 3 Satz 3 - neu - BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1813 Abs. 1 Nr. 3 BGB

7. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Abs. 2 Satz 4 - neu - BtBG

Artikel 7a
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes


 
 
 


Drucksache 775/1/08

... 8. Der Bundesrat betont, dass die erhöhten Normen, die die europäischen Landwirte erfüllen müssen, auch nach 2013 durch EU-Direktzahlungen auszugleichen sind. Dieser finanzielle Ausgleichsanspruch darf mit der vorliegenden Initiative nicht ausgehebelt werden.



Drucksache 276/07

... Hierbei handelt es sich zum einen um Zuteilungen für Neuanlagen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012. Daneben wird die Reserve auch in Anspruch genommen für die Erfüllung rechtskräftig festgestellter Ansprüche von Anlagenbetreibern auf Erhöhung der Zuteilungsmenge als Ergebnis eines erfolgreichen Rechtsmittelverfahrens. Diese Öffnung der Reserve für mögliche Ansprüche auf Mehrzuteilung korrespondiert mit dem Rückfluss von Berechtigungen durch Minderzuteilungen in Folge des Widerrufs oder der Rücknahme von Zuteilungsentscheidungen. Schließlich dient die Reserve für die Periode 2008-2012 auch dem in § 6 Abs. 3 ZuG 2007 vorgesehenen Ausgleichsanspruch. Die genaue Höhe dieser Ausgleichsmenge steht erst nach Ablauf der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 75/07

... Gesetzbuchs entsprechend Anwendung. Für" Ansprüche aus Dienst- und Arbeitsvertrag einschließlich der Ansprüche auf Versorgung haften die Gesellschafter zeitlich unbeschränkt. Bei Auflösung eines Verbandes der Ersatzkassen oder des Austritts eines Mitglieds aus einem Verband der Ersatzkassen haften die Vereinsmitglieder für Ansprüche aus Dienst- und Arbeitsvertrag einschließlich der Ansprüche auf Versorgung zeitlich unbeschränkt. Die bei den bis zum 31. Dezember 2008 bestehenden Bundesverbänden tätigen Angestellten, für die die Dienstordnung gilt, werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und Fortgeltung der jeweiligen Dienstordnungen bei den Gesellschaften beschäftigt. § 164 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Angestellte, für die die Dienstordnung gilt, haben einen Anspruch auf Anstellung bei einem Landesverband ihrer Wahl; der Landesverband muss zuvor Mitglied des Bundesverbandes nach § 212 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung gewesen sein, bei dem der Dienstordnungsangstellte angestellt war. Der Landesverband, der den Dienstordnungsangestellten beschäftigt hat, hat einen Ausgleichsanspruch gegen die ,übrigen Landesverbände. Für die Vergütungs- und Versorgungsansprüche haften die Gesellschafter zeitlich unbeschränkt.

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Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 599/07

... Das BVerfG hat in dem Urteil festgestellt, das Entgelt, das das übernehmende Versicherungsunternehmen bei der Übernahme eines Bestandes von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zahle, müsse einen vollen Ausgleich für den Verlust der Mitgliedschaft bieten (a.a.O. Rn 191, 194). Dabei seien die Interessen der ausscheidenden Vereinsmitglieder mit denen der anderen Betroffenen - des Versicherungsunternehmens mit seinen Anteilseignern einerseits und der Versicherten andererseits - abzustimmen. Dies sei im Zuge der Genehmigungsentscheidung des Bundesaufsichtsamts zu überprüfen (a.a.O. Rn 205). Um die gleichzeitig vom BVerfG (a.a.O. Rn 218) verlangte klare Abgrenzung des Rechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg bzw. im Zivilrechtsweg zu erreichen, wird in § 14 bestimmt dass die Bemessung des Entgelts Gegenstand der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist. Die Höhe des im Bestandsübertragungsvertrag festgelegten Entgelts kann daher nur zusammen mit der Genehmigung der Bestandsübertragung im Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Der individuelle Ausgleichsanspruch eines ausscheidenden Mitglieds gegen seinen Verein ergibt sich dagegen aus §§ 44f. (s. Nummer 9 und 10). Für seine Duchsetzung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

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Drucksache 599/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 901/07 (Beschluss)

... Für Spruchverfahren wird die Verlagerung der Eingangszuständigkeit zum Oberlandesgericht bereits seit langem gefordert (vgl. die Stellungnahmen des Handelsrechtsausschusses des DAV Nr. 3/ 02 vom Januar 2002 und Nr. 9/ 03 vom Februar 2003 zu Artikel 1 § 2 Spruchverfahrensneuordnungsgesetz). In jüngerer Zeit haben Verzögerungen bei der Umstrukturierung großer Konzerne zu einer Ausweitung dieser Forderung auf aktien- und umwandlungsrechtliche Freigabeverfahren sowie die zugehörigen Hauptsacheverfahren geführt (vgl. Waclawik, ZIP 2006, 1428, 1432). Der Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins hat in seinem Gesetzgebungsvorschlag zum Spruchverfahren bei Umwandlung und Sachkapitalerhöhung und zur Erfüllung des Ausgleichsanspruchs durch Aktien vom Juni 2007 (Nr. 27/ 07, S. 7) eine Beschleunigung der Rechtsschutzverfahren, insbesondere durch die Beschränkung sowohl des Freigabeverfahrens als auch des Spruchverfahrens auf jeweils eine Instanz gefordert. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte sich bereits 2005 für eine allgemeine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten ausgesprochen.

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Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 535/1/07

... (2) Soweit die wesentlichen Auswirkungen nach § 36a Abs. 1 Nr. 2 und 3 darauf zurückzuführen sind, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die Grundsätze der guten fachlichen Praxis nach der Verordnung auf Grund des § 16b Abs. 6 und unter Beachtung der durch den Inverkehrbringer mitzuliefernden Produktinformationen nicht eingehalten wurden, hat der Fonds einen Ausgleichsanspruch gegen den Benutzer des anderen Grundstücks.

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Drucksache 535/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -

10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

Zu Buchstabe c1

Zu Buchstabe c2

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *

26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *

27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -

28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 901/07

... In jüngerer Zeit haben Verzögerungen bei der Umstrukturierung großer Konzerne zu einer Ausweitung dieser Forderung auf aktien- und umwandlungsrechtliche Freigabeverfahren sowie die zugehörigen Hauptsacheverfahren geführt (vgl. Waclawik, ZIP 2006, 1428, 1432). Der Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins hat in seinem Gesetzgebungsvorschlag zum Spruchverfahren bei Umwandlung und Sachkapitalerhöhung und zur Erfüllung des Ausgleichsanspruchs durch Aktien vom Juni 2007 (Nr. 27/ 07, S. 7) eine Beschleunigung der Rechtsschutzverfahren, insbesondere durch die Beschränkung sowohl des Freigabeverfahrens als auch des Spruchverfahrens auf jeweils eine Instanz gefordert. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte sich bereits 2005 für eine allgemeine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten ausgesprochen.

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Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 720/07C

... Künftig ist nicht mehr eine fünfjährige ununterbrochene zulageberechtigende Verwendung Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch (so der bisherige § 13 Abs. 2); vielmehr genügt eine fünfjährige Verwendung innerhalb von sieben Jahren. Kürzere Unterbrechungen aus dienstlichen oder privaten Gründen sind somit unschädlich.

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Drucksache 720/07C




Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

1. Das Inhaltsverzeichnis

2. § 1

3. § 3

4. § 4

5. § 6

6. § 7

7. § 9a Abs. 2

8. § 13

9. § 14

10. § 14a

11. § 17

12. § 19

13. § 19a

14. § 20

15. §§ 21 und 22

16. § 23 Abs. 2

17. § 26

18. Die §§ 27 und 28

19. § 29 Abs. 1

20. § 30 Abs. 1 Satz 1

21. § 32 Satz 3

22. § 33

23. § 34

24. § 35

25. § 37

26. § 38

27. § 40

28. § 42

29. § 42a

30. § 44

31. § 45

32. § 46

33. § 48

34. § 49

35. § 50a Satz 3

36. Die Überschrift des 5. Abschnitts

37. § 53

38. Die §§ 52 bis 53a

39. § 54

40. § 55

41. § 56

42. § 57

43. § 58

44. § 58a

45. § 58a

46. § 59

47. § 63

48. § 64

49. Der 7. Abschnitt

50. § 70

51. § 71

52. § 72

53. § 72a

54. § 74

55. § 75 Abs. 1 Satz 1

56. § 76

57. § 77

58. § 78

59. § 79

60. § 81

61. Die §§ 83 bis 85

62. Die Anlage I

63. Die Anlage II

64. Anlage III

65. Anlage IV

66. Anlage V

67. Die Anlagen VIa bis VIi

68. Anlage VIII

69. Die Anlage IX

70. § 11 Abs. 1

71. § 47 Satz 1

Anlage 1
Anlage IV

1. Bundesbesoldungsordnung A

2. Bundesbesoldungsordnung B

3. Bundesbesoldungsordnung W

4. Bundesbesoldungsordnung R

Anlage 2
Anlage VI – Auslandszuschlag (§ 53)

Anlage 3
Anlage VIII

Begründung

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu § 76

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 58

Zu § 78

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84

Zu § 85

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71


 
 
 


Drucksache 802/07

... - Für den Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde der Grundsatz aufgestellt, dass aus dem neuen Eigenmittelsystem keine Schlechter- oder Besserstellung für das Vereinigte Königreich resultieren darf. Finanzielle Vorteile des Vereinigten Königreichs aus der Kappung der MwSt-Bemessungsgrundlage werden deshalb in voller Höhe auf den Ausgleichsanspruch angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Finanzielle Auswirkungen der Änderungen des neuen Eigenmittelbeschlusses

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Erklärungen für das Ratsprotokoll

Denkschrift

I. Einleitung und Vorgeschichte

1. Die Römischen Verträge und der erste Eigenmittelbeschluss

2. Der Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985

3. Der Eigenmittelbeschluss vom 24. Juni 1988

4. Der Eigenmittelbeschluss vom 31. Oktober 1994

5. Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000

II. Der Eigenmittelbeschluss vom 7 . Juni 2007

1. Der Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004

2. Der Europäische Rat in Brüssel am 15./16. Dezember 2005

3. Der Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss vom 20. März 2006

4. Ratsberatungen; Europäisches Parlament

III. Die einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zu dem Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2007


 
 
 


Drucksache 332/06

... Die Festlegung der beitragspflichtigen Einnahmen von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wird jeweils bis zum 30. September, erstmals bis zum 30. September 2007 für den gesamten Zeitraum der zweiten Hälfte des Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres im Vergleich zum Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 überprüft. Unterschreiten die Beitragsmehreinnahmen der Krankenkassen aus der Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich (§ 249b) in dem in Satz 1 genannten Zeitraum den Betrag von 170 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitraum 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006, haben die Krankenkassen gegen den Bund einen entsprechenden Ausgleichsanspruch, der jeweils bis zum Ende des Jahres, in dem die Festlegung durchgeführt wird, abzuwickeln ist. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und das Bundesversicherungsamt regeln im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesministerium der Finanzen das Nähere über die Höhe des Ausgleichsanspruchs und dessen Verteilung an die Krankenkassen. Dabei ist die Veränderung der Anzahl der geringfügig Beschäftigten zu berücksichtigen.

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Drucksache 332/06




Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen- Abschlussgesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 10
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 678/06

... (2) Mehrere Verantwortliche haben unabhängig von ihrer Heranziehung untereinander einen Ausgleichsanspruch. Soweit nichts anderes vereinbart wird, hängt die Verpflichtung zum Ausgleich sowie der Umfang des zu leistenden Ausgleichs davon ab, inwieweit die Gefahr oder der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist; § 426 Abs. 1 Satz 2 des

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Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 108/1/06

... sind insgesamt so zu gestalten, dass die Inanspruchnahme für den Ausgleichsanspruch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch den Verwender gentechnisch veränderter Produkte in jedem Fall schon dem Grunde nach ausgeschlossen wird und auf Grund des Gesetzes eine Versicherungslösung oder ein zu bildender Ausgleichsfonds eingerichtet wird, der solche Ansprüche befriedigt.



Drucksache 142/06

... Unterschreiten die Beitragsmehreinnahmen der Krankenkassen aus der Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich (§ 249b) in dem in Satz 1 genannten Zeitraum den Betrag von 170 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitraum 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 haben die Krankenkassen einen entsprechenden Ausgleichsanspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit, der jeweils bis zum Ende des Jahres, in dem die Festlegung durchgeführt wird abzuwickeln ist. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit regeln das Nähere über die Höhe des Ausgleichsanspruchs und dessen Verteilung an die Krankenkassen. Dabei ist die Veränderung der Anzahl der geringfügig Beschäftigten zu berücksichtigen."

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Drucksache 142/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Deutsche

Artikel 6
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Arbeitsentgeltverordnung

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzpolitische Ausgangslage

2. Konzeption der Bundesregierung

3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden

7. Finanzielle Auswirkungen

8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

3 Allgemeines

1. Ziel und Wirkung des Gesetzes

1.1 Ausgangslage

1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010

1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung

1.4 Klarstellende Regelungen

1.5 Sonstiges

2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2c

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 2

3 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 18/06

... ) in der alten, noch fortgeltenden Fassung (AEG a. F.) räumen den Verkehrsunternehmen, die Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs befördern einen Ausgleichsanspruch für ihre Mindereinnahmen ein, wenn der Ertrag aus den für die Beförderung von derartigen Auszubildenden genehmigten Entgelten zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Der Ausgleich ist von dem Land zu bezahlen, in dessen Gebiet der Verkehr betrieben wird. Die genannten Ausgleichsvorschriften wurden 1976 auf der Grundlage des Artikels 74 Nrn. 22 (Straßenverkehr) und 23 (Schienenbahnen, die nicht Bundesbahnen sind) des

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Drucksache 18/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 257/06

... Schließlich ergebe sich auch aus der Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft zwingend ein Ausgleichsanspruch für die umfangreichen privaten Vervielfältigungen von Sendungen. Die 1965 und 1985 angeführten Gründe für einen Ausschluss, insbesondere das Argument der Gebührenfinanzierung, seien im Zeitalter des Privatfernsehens entfallen.

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Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 18/06 (Beschluss)

... ) in der alten, noch fortgeltenden Fassung (AEG a. F.) räumen den Verkehrsunternehmen, die Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs befördern, einen Ausgleichsanspruch für ihre Mindereinnahmen ein, wenn der Ertrag aus den für die Beförderung von derartigen Auszubildenden genehmigten Entgelten zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.

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Drucksache 18/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 755/06

... Gesetzbuches entsprechend Anwendung. Für Ansprüche aus Dienst- und Arbeitsvertrag einschließlich der Ansprüche auf Versorgung haften die Gesellschafter zeitlich unbeschränkt. Die bei den bis zum 31. Dezember 2008 bestehenden Bundesverbänden tätigen Angestellten, für die die Dienstordnung gilt, werden unter Wahrung ihrer Rechtstellung und Fortgeltung der jeweiligen Dienstordnungen bei den Gesellschaften beschäftigt. § 164 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Angestellte, für die die Dienstordnung gilt, haben einen Anspruch auf Beschäftigung bei einem Landesverband ihrer Wahl; der Landesverband muss zuvor Mitglied des Bundesverbandes nach § 212 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung gewesen sein, bei dem der Dienstordnungsangstellte beschäftigt war. Der Landesverband, der den Dienstordnungsangestellten beschäftigt hat, hat einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Landesverbände. Für die Vergütungs- und Versorgungsansprüche haften die Gesellschafter zeitlich unbeschränkt.

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Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.