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90 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Auslandsaufenthaltes"


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Drucksache 812/16

... Tritt damit eine automatische Einbeziehung der Sekundierten in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme auf Grund der bestehenden rechtlichen Regelungen nicht ein, so setzt die soziale Sicherung zusätzliche Regelungen voraus. Hier gilt es zu beachten, dass eine diesbezügliche Regelung nicht einfach eine generelle Einbeziehung in die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung vorsehen kann. Denn strukturelle Gründe stehen teilweise einer Einbeziehung entgegen oder lassen sie nur unter äußersten Schwierigkeiten zu. Deutlich wird dies am Beispiel der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip. Die Krankenkassen sind jedoch gar nicht in der Lage, diese Leistungserbringung im Ausland sicherzustellen. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Anspruch der Pflichtversicherten auf Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes ruht, § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 227/10

... - Im Bereich der Schülerförderung wird zum einen die Möglichkeit der Förderung von Auslandsaufenthalten auch für Schüler an Schulen mit 12 Schuljahren bis zum Abitur gesichert und zudem auch auf Fach- und Fachoberschüler ausgedehnt. Zum anderen werden bei der Bedarfsbemessung für Schüler etwaige Mehrkosten auswärtiger Unterbringung künftig bei allen überhaupt nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 656/09

... Die Mobilität zu Lernzwecken – d. h. ein Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben – ist eine der grundlegenden Möglichkeiten, mit denen Einzelpersonen und insbesondere junge Menschen ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt steigern und ihre persönliche Entwicklung voranbringen können1. Studien bestätigen, dass die Mobilität zu Lernzwecken die Qualität des Humankapitals verbessert, da die Schüler und Studierenden Zugang zu neuem Wissen erhalten, ihre Sprachkenntnisse erweitern und interkulturelle Kompetenzen erlangen. Auch Arbeitgeber erkennen den Wert dieser Erfahrung an und schätzen sie2. Diejenigen, die als junge Lernende mobil sind, sind zumeist auch später im Arbeitsleben mobil. Die Mobilität zu Lernzwecken hat eine große Rolle bei der Öffnung der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung gespielt: Sie sind europäischer und internationaler sowie leichter zugänglich und effizienter geworden3. Europas Wettbewerbsfähigkeit kann ebenfalls verbessert werden, indem der Aufbau einer wissensintensiven Gesellschaft unterstützt wird. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zu den Zielen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/09




Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern

3 Einleitung

Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken

Warum ein Grünbuch?

Arten der Mobilität

1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken

1.1. Information und Beratung

1.2. Anreize und Motivation

1.3. Sprachen und Kulturen

1.4. Rechtliche Fragen

1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen

1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union

1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung

1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen

2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up

2.1. Mentoring und Integration

2.2. Anerkennung und Anrechnung

3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität

3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen

3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen

3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning

3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren

3.5. Mobilitätsziele

3 Fazit

So können Sie an der Konsultation teilnehmen


 
 
 


Drucksache 3/09

... 5. Tag des Beginns des Auslandsaufenthaltes seit Versetzung aus dem Inland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 79/09

... Für die Bewertung des Verlaufes der Behandlung durch den substituierenden Arzt ist im Übrigen der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft maßgebend. Im Falle eines Auslandsaufenthaltes des Patienten, dem bereits Substitutionsmittel nach Satz 4 verschrieben werden, kann der Arzt unter Berücksichtigung aller in diesem Absatz genannten Voraussetzungen zur Sicherstellung der Versorgung diesem Verschreibungen über eine Menge des Substitutionsmittels für einen längeren als in Satz 4 genannten Zeitraum aushändigen und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme erlauben. Diese Verschreibungen dürfen in einem Jahr insgesamt die für bis zu 30 Tage benötigte Menge des Substitutionsmittels nicht überschreiten. Sie sind der zuständigen Landesbehörde unverzüglich anzuzeigen. Jede Verschreibung nach den Sätzen 1, 4 oder 8 ist dem Patienten im Rahmen einer persönlichen ärztlichen Konsultation auszuhändigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 672: Entwurf der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (23. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 165/09

... Die Krankenkassen sind jedoch gar nicht in der Lage, diese Leistungserbringung im Ausland sicherzustellen. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Anspruch der Pflichtversicherten auf Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes ruht, § 16 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Es ist also letztlich erforderlich, die soziale Sicherung der sekundierten Personen durch eine Mischung aus gesetzlicher Absicherung und Ermöglichung eigener Vorsorge sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Absicherung erfolgt überwiegend durch Regelungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)

Abschnitt 1
Sekundierung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Voraussetzungen der Sekundierung

§ 3
Inhalt des Sekundierungsvertrags

§ 4
Zuschuss zur Altersvorsorge

§ 5
Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 6
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 7
Reisekosten

§ 8
Rechtsweg

Abschnitt 2
Recht der Arbeitsförderung

§ 9
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 10
Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund

II. Notwendigkeit und Zielsetzung

III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen

IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Sekundierung

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.