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"Ausnahme-Verfügung"


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Drucksache 3/05

... Durch die Neufassung des § 145 Abs. 4 soll schließlich eine Ermächtigung des Gerichts eingeführt werden, auf Antrag des Vorstands bestimmte Tatsachen von der expliziten Aufnahme in den Bericht auszunehmen, wenn überwiegende Belange der Gesellschaft dies gebieten. Das Instrument der Sonderprüfung soll dem Minderheitsaktionär nicht Möglichkeit und Anreiz geben, Geschäftsgeheimnisse auszuforschen, um das Unternehmen zu schädigen. Ebenso soll verhindert werden, dass solche Geschäftsgeheimnisse mit dem Bericht der Sonderprüfer beim Handelsregister eingereicht und für jedermann offengelegt werden, wenn der Gesellschaft hierdurch ein erheblicher Schaden droht. Die Bestimmung steht im Einklang mit § 145 Abs. 4 Satz 2, der als Grundsatz weiterhin gilt, wenn das Gericht eine Ausnahme-Verfügung nicht getroffen hat. Aufgrund einer gerichtlichen Gestattung sind die konkret zu bezeichnenden Tatsachen ganz auszulassen oder so zu umschreiben, dass der Sinn der Sonderprüfung, bestimmte Vorgänge der Geschäftsführung aufzuklären, gleichwohl erreicht wird. Nur wenn die Tatsachen absolut unverzichtbar sind zur Aufdeckung der Unredlichkeiten oder groben Gesetzes- oder Satzungsverstöße, so müssen sie trotz entgegenstehender Gesellschaftsbelange doch aufgeführt werden. Nicht eingeschränkt ist das Recht des Sonderprüfers, diese Tatsachen zu ermitteln. Er unterliegt insofern seiner beruflichen Schweigepflicht. Die Ausnahmereglung betrifft nur das Minderheitsverlangen nach § 142 Abs. 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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