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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausnahmebedingungen"


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Drucksache 369/09

... wurde die Möglichkeit eröffnet, dass unter den dort beschriebenen, eng gefassten Ausnahmebedingungen Radiodiagnostika in klinischen Einrichtungen ohne Zulassung hergestellt und in derselben Einrichtung an Patienten angewandt werden können, ohne dass § 4a Satz 1 Nr. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/09




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

3 Vorbemerkung:

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zur Frage, ob hinsichtlich der AMRadV anderweitig ein Bedarf an Neuregelungen besteht

I. Zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die AMRadV

1. Zur Frage der Öffnung des § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV für Radiotherapeutika

2. Zur Frage der Öffnung des § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV für nicht-klinische Einrichtungen

3. Zur Frage der Aufhebung der Regelung, wonach eine Anwendung der in § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV nur in 20 Fällen pro Woche erfolgen darf

4. Zur Frage der Trennung der Vorschriften für radioaktive Arzneimittel von denjenigen für mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

5. Zur Frage einer Änderung der AMRadV, weil Radiopharmaka nicht in Apotheken hergestellt werden

II. Zu anderweitig übermittelten Änderungsvorschlägen


 
 
 


Drucksache 668/08

... Geregelte Stoffe sowie Produkte und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten oder auf sie angewiesen sind, werden im Hoheitsgebiet der EU nicht mehr zugelassen, es sei denn diese Waren erfüllen die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmebedingungen (Artikel 15 und 17).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Derzeitige Lage in der EU

3. Bessere Rechtsetzung

3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften

3.2. Weitere Maßnahmen

4. Voraussichtliche Auswirkungen

5. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3

Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6

Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13

Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20

Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22

Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24

Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27

Überwachung – Kapitel VII Artikel 28

Durchführungsmaßnahmen

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 340/1/08

... In § 5 Abs. 1 ist die Verpflichtung der Kontrollstelle zur Annahme eines Kontrollvertrages festgelegt, allerdings mit zwei Ausnahmebedingungen. Dabei besteht in Satz 2 Nr. 2 lediglich die Forderung der Durchführung der Kontrollen; es bleibt aber offen, durch wen sie durchgeführt werden. Da in Satz 2 Nr. 2 nicht präzisiert ist, wer die Kontrollen anderweitig durchzuführen hat, ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Kontrollbehörde des jeweiligen Landes eine solche Tätigkeit zu übernehmen hat. Diese Möglichkeit sollte aber ausgeschlossen werden, da eine weitere Verlagerung von Tätigkeiten auf die zuständige Landesbehörde abzulehnen ist und nicht von dem Prinzip abgewichen werden sollte, dass die Kontrolle der Unternehmen von privaten Kontrollstellen durchzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ÖLG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 ÖLG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 ÖLG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 5 ÖLG

5. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 ÖLG

6. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ÖLG

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 2,

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu - , Satz 2 ÖLG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu - ÖLG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Nr. 7 - neu - ÖLG

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Nr. 5 ÖLG


 
 
 


Drucksache 340/08 (Beschluss)

... In § 5 Abs. 1 ist die Verpflichtung der Kontrollstelle zur Annahme eines Kontrollvertrages festgelegt, allerdings mit zwei Ausnahmebedingungen. Dabei besteht in Satz 2 Nr. 2 lediglich die Forderung der Durchführung der Kontrollen; es bleibt aber offen, durch wen sie durchgeführt werden. Da in Satz 2 Nr. 2 nicht präzisiert ist, wer die Kontrollen anderweitig durchzuführen hat, ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Kontrollbehörde des jeweiligen Landes eine solche Tätigkeit zu übernehmen hat. Diese Möglichkeit sollte aber ausgeschlossen werden, da eine weitere Verlagerung von Tätigkeiten auf die zuständige Landesbehörde abzulehnen ist und nicht von dem Prinzip abgewichen werden sollte, dass die Kontrolle der Unternehmen von privaten Kontrollstellen durchzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ÖLG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 ÖLG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 ÖLG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 5 ÖLG

5. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 ÖLG

6. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ÖLG

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 Nr. 5 - neu - ÖLG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 2 ÖLG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu - ÖLG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Nr. 7 - neu - ÖLG

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Nr. 5 ÖLG


 
 
 


Drucksache 678/07

... Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, während eines bestimmten Zeitraums große neue Infrastrukturvorhaben von den Bestimmungen für einen geregelten Netzzugang Dritter auszunehmen. Eine Reihe von Infrastrukturen wurden errichtet oder befinden sich im Bau (darunter Gas- und Elektrizitätsverbindungen sowie LNG-Einrichtungen), bei denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Dadurch konnten Projekte vorangetrieben werden, die für Versorgungssicherheit und Wettbewerb von hohem Nutzen sind. Gleichzeitig legt die bisherige Erfahrung nahe, dass Projektentwickler, Regulierungsbehörden und Kommission von einer Straffung der Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Ausnahmen wie auch von einer Präzisierung bestimmter Bedingungen profitieren würden. Die Kommission schlägt daher vor, Leitlinien zur Anwendung der Ausnahmebedingungen für Antragsteller und Regulierungsbehörden zu formulieren. Damit die unter Ausnahmen fallenden Infrastrukturen dennoch vom Markt optimal genutzt werden können, wird vorgeschlagen, die bisher auf Einzelfallbasis angewendeten Mindestanforderungen für Kapazitätszuweisungen und Bestimmungen für das Engpassmanagement bei den neuen Infrastrukturen allgemein anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 673/07

... Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, während eines bestimmten Zeitraums große neue Infrastrukturvorhaben von den Bestimmungen für einen geregelten Netzzugang Dritter auszunehmen. Eine Reihe von Infrastrukturen wurden errichtet oder befinden sich im Bau (darunter Gas- und Elektrizitätsverbindungen sowie LNG-Einrichtungen), bei denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Dadurch konnten Projekte vorangetrieben werden, die für Versorgungssicherheit und Wettbewerb von hohem Nutzen sind. Gleichzeitig legt die bisherige Erfahrung nahe, dass Projektentwickler, Regulierungsbehörden und Kommission von einer Straffung der Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Ausnahmen wie auch von einer Präzisierung bestimmter Bedingungen profitieren würden. Die Kommission schlägt daher vor, Leitlinien zur Anwendung der Ausnahmebedingungen für Antragsteller und Regulierungsbehörden zu formulieren. Damit die unter Ausnahmen fallenden Infrastrukturen dennoch vom Markt optimal genutzt werden können, wird vorgeschlagen, die bisher auf Einzelfallbasis angewendeten Mindestanforderungen für Kapazitätszuweisungen und Bestimmungen für das Engpassmanagement bei den neuen Infrastrukturen allgemein anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 675/07

... Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, während eines bestimmten Zeitraums große neue Infrastrukturvorhaben von den Bestimmungen für einen geregelten Netzzugang Dritter auszunehmen. Eine Reihe von Infrastrukturen wurden errichtet oder befinden sich im Bau (darunter Gas- und Elektrizitätsverbindungen sowie LNG-Einrichtungen), bei denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Dadurch konnten Projekte vorangetrieben werden, die für Versorgungssicherheit und Wettbewerb von hohem Nutzen sind. Gleichzeitig legt die bisherige Erfahrung nahe, dass Projektentwickler, Regulierungsbehörden und Kommission von einer Straffung der Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Ausnahmen wie auch von einer Präzisierung bestimmter Bedingungen profitieren würden. Die Kommission schlägt daher vor, Leitlinien zur Anwendung der Ausnahmebedingungen für Antragsteller und Regulierungsbehörden zu formulieren. Damit die unter Ausnahmen fallenden Infrastrukturen dennoch vom Markt optimal genutzt werden können, wird vorgeschlagen, die bisher auf Einzelfallbasis angewendeten Mindestanforderungen für Kapazitätszuweisungen und Bestimmungen für das Engpassmanagement bei den neuen Infrastrukturen allgemein anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 679/07

... Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, während eines bestimmten Zeitraums große neue Infrastrukturvorhaben von den Bestimmungen für einen geregelten Netzzugang Dritter auszunehmen. Eine Reihe von Infrastrukturen wurden errichtet oder befinden sich im Bau (darunter Gas- und Elektrizitätsverbindungen sowie LNG-Einrichtungen), bei denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Dadurch konnten Projekte vorangetrieben werden, die für Versorgungssicherheit und Wettbewerb von hohem Nutzen sind. Gleichzeitig legt die bisherige Erfahrung nahe, dass Projektentwickler, Regulierungsbehörden und Kommission von einer Straffung der Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Ausnahmen wie auch von einer Präzisierung bestimmter Bedingungen profitieren würden. Die Kommission schlägt daher vor, Leitlinien zur Anwendung der Ausnahmebedingungen für Antragsteller und Regulierungsbehörden zu formulieren. Damit die unter Ausnahmen fallenden Infrastrukturen dennoch vom Markt optimal genutzt werden können, wird vorgeschlagen, die bisher auf Einzelfallbasis angewendeten Mindestanforderungen für Kapazitätszuweisungen und Bestimmungen für das Engpassmanagement bei den neuen Infrastrukturen allgemein anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 306/07

... 48 Um zu vermeiden, dass die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch zusätzliche Regeln beeinträchtigt wird und gleichzeitig Barrieren für den Markteinstieg geschaffen werden, ohne den Anlegerschutz zu verbessern, sieht die MiFID eine Flexibilitätsklausel vor, die es Mitgliedstaaten gestattet, auf nationaler Ebene ergänzende Regeln festzulegen – jedoch nur unter strikten Ausnahmebedingungen – , um den Anlegerschutz zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 674/07

... Die derzeitigen Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, während eines bestimmten Zeitraums große neue Infrastrukturvorhaben von den Bestimmungen für einen geregelten Netzzugang Dritter auszunehmen. Eine Reihe von Infrastrukturen wurden errichtet oder befinden sich im Bau (darunter Gas- und Elektrizitätsverbindungen sowie LNG-Einrichtungen), bei denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Dadurch konnten Projekte vorangetrieben werden, die für Versorgungssicherheit und Wettbewerb von hohem Nutzen sind. Gleichzeitig legt die bisherige Erfahrung nahe, dass Projektentwickler, Regulierungsbehörden und Kommission von einer Straffung der Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Ausnahmen wie auch von einer Präzisierung bestimmter Bedingungen profitieren würden. Die Kommission schlägt daher vor, Leitlinien zur Anwendung der Ausnahmebedingungen für Antragsteller und Regulierungsbehörden zu formulieren. Damit die unter Ausnahmen fallenden Infrastrukturen dennoch vom Markt optimal genutzt werden können, wird vorgeschlagen, die bisher auf Einzelfallbasis angewendeten Mindestanforderungen für Kapazitätszuweisungen und Bestimmungen für das Engpassmanagement bei den neuen Infrastrukturen allgemein anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 441/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.