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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausschussberatungen"


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Drucksache 155/1/18

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 252/1/18

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 186/1/17

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 45/1/17

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 37/1/17

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 288/1/16

... * Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 222/1/16

... Das Erste Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (BR-Drucksache 297/16) ist mit Vorschriften über die Allgemeinverbindlichkeit und die Vertragsbestimmungen im Milchsektor im Zuge der Ausschussberatungen des Deutschen Bundestages maßgeblich ergänzt worden. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verordnungsermächtigungen sind u.a. Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften zur Durchführung der Allgemeinverbindlichkeit erforderlich. Regelungen über Vertragsbestimmungen im Milchsektor stehen ebenfalls an, doch hat die Bundesregierung zunächst Prüfungsbedarf zu Inhalt und Umfang des betreffenden EU-Rechts signalisiert. Darüber hinaus s i.d.R. gelungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/1/16




Zur Verordnung insgesamt

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 10
Mindestmitgliederzahl; Reichweite der Anerkennung

Abschnitt 3a
Allgemeinverbindlichkeit

§ 13a
Antragsberechtigung

§ 13b
Antragsverfahren und Anhörung

§ 13c
Vorzeitige Aufhebung

§ 15a
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung

§ 15b
Allgemeinverbindlichkeit

§ 21a
Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund

Länder und Kommunen

Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Einfügung des § 15a:

Einfügung des § 15b:

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11


 
 
 


Drucksache 165/1/14

... *. Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 199/1/14

... * Hilfsempfehlung zur Empfehlung zur BR-Drs. 198/14, zu der die Ausschussberatungen noch nicht abgeschlossen sind.



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... Absatz 5 bezieht sich auf die neue Regelung des § 6 Absatz 5 EUZBBG, der bestimmt, dass die Bundesregierung zu besonders komplexen oder bedeutsamen Vorhaben auf Anforderung vertiefende Berichte erstellt. Absatz 5 sieht in Abweichung vom neuen § 6 Absatz 5 EUZBBG vor, dass dem Bundesrat grundsätzlich alle vom Bundestag gemäß § 6 Absatz 5 EUZBBG angeforderten vertiefende Berichte ebenfalls übermittelt werden. Nur wenn ein besonders komplexes oder bedeutsames Vorhaben Mitwirkungsrechte der Länder berührt, kann auch der Bundesrat vertiefende Berichte von der Bundesregierung verlangen. Berichte nach Absatz 5 bilden daher eine Ausnahme. Die konkrete Anforderung eines zusätzlichen Berichts kann daher nur für den Fall erfolgen, dass die Summe der Informationen der Bundesregierung zu einem Vorhaben und die eigenen Informationsmöglichkeiten der Länder nicht ausreichend sind. Hierbei ist vor allem auch die Unterrichtung durch die Bundesregierung etwa im Rahmen von Ausschussberatungen zu berücksichtigen. Die Anforderung ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass auch einer übermäßigen Belastung der Regierung, die deren Funktions- und Arbeitsfähigkeit bedroht, bei geringem Informationsinteresse des Bundesrates im Einzelfall im Rahmen einer Abwägung Rechnung getragen werden kann (vgl. 2 BvE 4/ 11, Rn. 12 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 193/1/13

... *. Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 342/13

... Absatz 5 bezieht sich auf die neue Regelung des § 6 Absatz 5 EUZBBG, der bestimmt, dass die Bundesregierung zu besonders komplexen oder bedeutsamen Vorhaben auf Anforderung vertiefende Berichte erstellt. Absatz 5 sieht in Abweichung vom neuen § 6 Absatz 5 EUZBBG vor, dass dem Bundesrat grundsätzlich alle vom Deutschen Bundestag gemäß § 6 Absatz 5 EUZBBG angeforderten vertiefende Berichte ebenfalls übermittelt werden. Nur wenn ein besonders komplexes oder bedeutsames Vorhaben Mitwirkungsrechte der Länder berührt, kann auch der Bundesrat vertiefende Berichte von der Bundesregierung verlangen. Berichte nach Absatz 5 bilden daher eine Ausnahme. Die konkrete Anforderung eines zusätzlichen Berichts kann daher nur für den Fall erfolgen, dass die Summe der Informationen der Bundesregierung zu einem Vorhaben und die eigenen Informationsmöglichkeiten der Länder nicht ausreichend sind. Hierbei ist vor allem auch die Unterrichtung durch die Bundesregierung etwa im Rahmen von Ausschussberatungen zu berücksichtigen. Die Anforderung ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass auch einer übermäßigen Belastung der Regierung, die deren Funktions- und Arbeitsfähigkeit bedroht, bei geringem Informationsinteresse des Bundesrates im Einzelfall im Rahmen einer Abwägung Rechnung getragen werden kann (vgl. 2 BvE 4/ 11, Rn. 12 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mitwirkung des Bundesrates

§ 2
Grundsätze der Unterrichtung

§ 3
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten

§ 4
Vorhaben der Europäischen Union

§ 5
Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren

§ 6
Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten

§ 7
Vorbereitende Beratungen

§ 8
Stellungnahme des Bundesrates

§ 9
Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme

§ 10
Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung

§ 11
Verfahren vor den Europäischen Gerichten

§ 12
Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU

§ 13
Ausschuss der Regionen

§ 14
Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU

§ 15
Wahrung der kommunalen Belange

§ 16
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 219/1/12

... *. Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 772/1/11

... * Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 801/1/11

... *. Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 650/1/11

... *. Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 800/1/11

... *. Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 874/1/11

... * Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.



Drucksache 380/10

... Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates Ausschussberatungen im laufenden Turnus herbeizuführen.



Drucksache 403/09

... In den anschließenden Ausschussberatungen ist der Gesetzesantrag auf einen entsprechenden Antrag des Freistaates Bayern bis zum Wiederaufruf vertagt worden. Zur Begründung der Vertagung wurde ausgeführt, dass der Gesetzentwurf zwar grundsätzlich begrüßt werde, aber weitere wesentliche Änderungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes notwendig seien. Dieser weitere Änderungsbedarf sollte in einer Bund-/Länderarbeitsgruppe diskutiert und abgeklärt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 147/09

... Gleichzeitig bitte ich Sie, die Ausschussberatungen so rechtzeitig vorzusehen, dass eine abschließende Behandlung im Plenum des Bundesrates am 6. März 2009 möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 436/08 (Beschluss)

... * Im Übrigen hat der Bundesrat die Beratung der Vorlage vertagt. Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.



Drucksache 559/3/08

... Der Bundesrat betont das dringende energiepolitische Erfordernis, die Zulassungsverfahren für Höchstspannungsleitungen zu beschleunigen, einerseits um den Strom aus Offshore-Anlagen aufnehmen zu können, andererseits um grenzüberschreitende Stromtransporte zu erleichtern. Über die klimaschutz- und wettbewerbspolitische Notwendigkeit der Beschleunigungsregelungen besteht, wie die Ausschussberatungen gezeigt haben, unter den Ländern breiter Konsens.



Drucksache 655/07

... Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 76/07

... Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Die Vorlage soll in der Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 75/07

... Der Ständige Beirat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2007 der fristverkürzten Beratung des Gesetzes in der Plenarsitzung am 16. Februar 2007 zugestimmt. Die Ausschussberatungen waren zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht abgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 643/07

... Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung am 12. Oktober 2007 vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

§ 185

Zu Artikel 2

§ 128a

§ 608

§ 640

Zu Artikel 3

§ 91a

Zu Artikel 4

§ 95

Zu Artikel 5

§ 111

Zu Artikel 6

§ 58b

§ 118a

§ 163a

§ 233

§ 247a

§ 453

§ 454

§ 462

Zu Artikel 7

§ 115

Zu Artikel 8

GKG und KostO

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 656/07

... Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 827/07

... Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung am 30. November 2007 vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 651/06

... Beachtung bei künftigen Gesetzentwürfen (vgl. §§ 49 Abs. 2 , 51 Nr. 1 GGO). Bereits im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwürfe, die nach bisheriger Verfassungsrechtslage zustimmungsfrei waren, können entweder zurückgezogen oder durch Änderungsanträge in den Ausschussberatungen auch nach neuer Verfassungsrechtslage zustimmungsfrei ausgestaltet werden, indem eine vollständige Kostentragung durch den Bund angeordnet wird (nur bei Geldleistungen möglich). Bleibt der Gesetzentwurf unverändert wird der Bundesrat voraussichtlich die Zustimmungsbedürftigkeit reklamieren und dem Entwurf entweder zustimmen oder nach erfolgtem Vermittlungsverfahren die Zustimmung verweigern. Im ersteren Fall ist das Gesetz als mit Zustimmung des Bundesrates ergangenes Gesetz auszufertigen und zu verkünden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/06




Anlage
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren

A. Einführung

B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen

I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes

III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG

IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder

V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung

C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-

II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen

III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -

D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)

E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )


 
 
 


Drucksache 70/06

... § 80 Abs. 3 des EuHbG vom 21. Juli 2004 wird unbeschadet verfassungsgerichtlicher Vorgaben einer Änderung zugeführt. Die im Zuge der Ausschussberatungen (vgl. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748

II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004

III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen

IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 841/05

... Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung des Bundesrates am 21. Dezember 2005 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung ohne erneute Ausschussberatungen herbeizuführen.



Drucksache 365/05

... Der Bundestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung am 22.10.2004 befasst. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Die Ausschussberatungen sind jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen.



Drucksache 365/05 (Beschluss)

... Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung am 22. Oktober 2004 befasst. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Die Ausschussberatungen sind jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen.



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 567/10 PDF-Dokument



Drucksache 568/10 PDF-Dokument



Drucksache 569/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.