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105 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausschussmitglied"


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Drucksache 661/07

... Satz 1 stellt klar, dass die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses einschließlich der Stellvertreter der obersten Landesfinanzbehörde obliegt. Im Falle einer Delegation nach § 158 Abs. 2 des Gesetzes auf eine andere Landesfinanzbehörde werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses einschließlich der Stellvertreter durch diese Behörde berufen. Bei Übertragung der Prüfung auf die Steuerberaterkammern obliegt diesen nach Absatz 2a Satz 1 die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder; in diesem Fall bedarf diese zwingend der Zustimmung der obersten Landesfinanzbehörde.



Drucksache 820/07

... Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dient der Wahrnehmung der in § 23 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgezählten Anhörungsrechte. Er wird erweitert, um die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den neuen Sachgebieten angemessen zu repräsentieren. Da allerdings wegen § 10 Abs. 3 nicht an allen Sozialgerichten alle Kreise vertreten sind – dies gilt vor allem für das Vertragsarztrecht –, ist es erforderlich, die Anzahl der Ausschussmitglieder variabel zu halten. Eine solche Regelung verwirklicht, dass sämtliche Gruppen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter – unabhängig von der Zahl der Kreise – entsprechend der Funktion des Ausschusses vertreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 748/07

... Nach der Geschäftsordnung muss gewährleistet sein, dass kein Ausschussmitglied mehr als zwei Jahre als Hauptgutachter an der Bewertung desselben Vermögensgegenstandes mitwirkt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 713/06

... An den Entscheidungen des Prüfungsausschusses müssen alle Ausschussmitglieder mitwirken. Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 454/06

... ", um die Finanzierung von Reisen und Besuchen von Ausschussmitgliedern an die Orte der Welt, in denen die Menschenrecht missachtet werden, zu erleichtern, damit Verstöße gegen das internationale Menschenrecht angeprangert werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/06




Der Jahresbericht des Rates

Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze

Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern

Hilfsprogramme allgemein

Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln

Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen

Mainstreaming der Menschenrechte

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates


 
 
 


Drucksache 701/06

... Für mögliche gesundheitliche Krisen internationalen Ausmaßes, die andere Ursachen als Infektionskrankheiten haben, kann der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss eine zusätzliche Aufgabe übernehmen; dieser wurde 2001 eingesetzt, um die Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Bioterrorismus zu fördern. Die Vertreter im Gesundheitssicherheitsausschuss koordinieren sektorübergreifende Reaktionen auf Gesundheitsbedrohungen in den MS, die von besonderer Bedeutung beim Umgang mit Bedrohungen sind, welche nicht durch Ausbrüche von Infektionskrankheiten verursacht werden. Die Ausschussmitglieder kommunizieren miteinander und mit der Kommission über ein sicheres Informationssystem (RAS-BICHAT), das 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche eine Schnellwarnung bei solchen Ereignissen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


Drucksache 494/06

... 24. begrüßt es, dass im Juli 2005 ein neues Softwaresystem für Petitionen eingeführt wurde, das als Datenbank wie auch als Steuerungsinstrument fungiert und Informationen über den Bearbeitungsverlauf liefert; weist auch darauf hin, dass die e-Petition-Software von den Ausschussmitgliedern, ihren Assistenten sowie den Fraktionsmitarbeitern genutzt werden kann und zur weiteren Erhöhung der Transparenz und Effizienz der Tätigkeit des Ausschusses beitragen soll;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/06




Bericht

Entwurf

Begründung

3 Einleitung

Das Petitionsrecht

Der Petitionsausschuss und der Europäische Bürgerbeauftragte

Beziehungen zur Kommission

3 Informationsbesuche:3

Weitere bedeutende Fälle

Schlussfolgerungen

Anlage I
Zahl der jedes Jahr beim Europäischen Parlament eingegangenen Petitionen

Anlage II
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der laufenden Sitzungsperiode (1. JULI 2004 – 31. DEZEMBER 2005):

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 755/06

... Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 583/05

... 32. unterstreicht die Notwendigkeit, die Generalversammlung neu zu beleben, indem ihre Tagesordnungen besser strukturiert und gekürzt werden, damit die großen grundlegenden Fragen der heutigen Zeit schneller und effizienter angegangen werden können, und indem die Zahl ihrer Ausschussmitglieder verringert wird und ihre Tätigkeiten konzentriert werden, um die Resolutionen und die Glaubwürdigkeit des Organs als Ganzes zu verbessern; fordert die Einführung eines Mechanismus in der Generalversammlung, mit dem die Zivilgesellschaft systematisch einbezogen werden kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/05




Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung

Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen

Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz


 
 
 


Drucksache 518/05

... 1. Die Agentur wird von einem Direktor geleitet, der vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt wird. Die Ernennung des Direktors erfolgt nach Maßgabe seiner Verdienste, seiner Verwaltungs- und Managementfähigkeiten sowie seiner Erfahrung auf dem Gebiet der Grundrechte. Vor seiner Ernennung kann der vom Verwaltungsrat ausgewählte Bewerber aufgefordert werden, vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/05




1 Hintergrund der Vorschläge

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

4 finanzielle Auswirkungen

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, ZIEL, Anwendungsbereich, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziel

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Tätigkeitsbereiche

Kapitel 2
ARBEITSMETHODEN und Zusammenarbeit

Artikel 6
Arbeitsmethoden

Artikel 7
Beziehungen zu relevanten Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene

Artikel 9
Zusammenarbeit mit dem Europarat

Kapitel 3
Organisation

Artikel 10
Zusammensetzung der Agentur Die Agentur besteht aus:

Artikel 11
Verwaltungsrat

Artikel 12
Exekutivausschuss

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Grundrechteforum

Kapitel 4
Arbeitsweise

Artikel 15
Unabhängigkeit und öffentliches Interesse

Artikel 16
Zugang zu Dokumenten

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Verwaltungskontrolle

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 19
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 20
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 21
Betrugsbekämpfung

Kapitel 6
allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 23
Personal

Artikel 24
Sprachenregelung

Artikel 25
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 26
Zuständigkeit des Gerichtshofes

Artikel 27
Beteiligung von Bewerberländern oder potenziellen Bewerberländern

Artikel 28
Tätigkeiten im Rahmen von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Verfahren

Artikel 30
Übergangsregelungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Überprüfung

Artikel 33
Aufnahme der Tätigkeit der Agentur

Artikel 34
Aufhebung

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 401/05

... Im Sinne der ausgewogenen Besetzung des Beratenden Ausschusses ist des weiteren von besonderer Bedeutung, dass mit der Änderung des Absatzes 2 Satz 1 eine Benennung der Ausschussmitglieder je zur Hälfte vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erforderlich wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 188/05

... 1. Das Institut wird von einem Direktor / einer Direktorin geleitet, den / die der Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernennt. Vor seiner / ihrer Ernennung kann der vom Verwaltungsrat ausgewählte Kandidat aufgefordert werden, vor dem/den zuständigen Ausschuss/Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/05




ERLÄUTERUNG der Artikel

Vorschlag

Haben folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Artikel 4
Tätigkeitsbereiche und Arbeitsmethoden

Artikel 5
Unabhängigkeit des Instituts

Artikel 6
Rechtspersönlichkeit und Geschäftsfähigkeit

Artikel 7
Zugang zu Dokumenten

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Organisationen auf nationaler und auf europäischer Ebene sowie mit internationalen Organisationen und mit Drittländern

Artikel 9
Verwaltungsstruktur des Instituts

Artikel 10
Verwaltungsrat

Artikel 11
Direktor/in

Artikel 12
Beirat

Artikel 13
Personal

Artikel 14
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 15
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 16
Sprachen

Artikel 17
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 18
Haftung

Artikel 19
Beteiligung von Drittländern

Artikel 20
Bewertung

Artikel 21
Überprüfungsklausel

Artikel 22
Verwaltungskontrolle

Artikel 23
Tätigkeitsaufnahme des Instituts

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 621/04

4bis Die Mitglieder des Ausschusses ADD 142A genießen in Ausübung ihrer in der Konstitution und in der Konvention beschriebenen Tätigkeiten im Dienste der Union bzw. bei der Durchführung von Aufgaben für die Union - vorbehaltlich der einschlägigen Bestimmungen der innerstaatlichen Gesetzgebung oder anderer in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Gesetzesbestimmungen - dieselben Vorrechte und Immunitäten wie sie von den einzelnen Mitgliedstaaten den gewählten Beamten der Union gewährt werden. Diese Vorrechte und Immunitäten im Amt werden den Mitgliedern des Ausschusses im Interesse der Union zuerkannt, nicht zu ihrem persönlichen Vorteil. Die Union kann und muss die einem Ausschussmitglied gewährte Immunität aufheben, sobald sie zu der Ansicht gelangt, dass diese Immunität den geordneten Ablauf der Rechtsprechung behindern könnte und die Interessen der Union durch eine Aufhebung der Immunität keinen Schaden nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 *

3 Erläuterung

Änderungsurkunde der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992 geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Kioto 1994 und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Minneapolis 1998 Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Marrakesch 2002 angenommene Änderungen

Teil I
Vorwort

Kapitel 1
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 8
Konferenz der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Artikel 13
Weltweite Versammlung für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 14
A Beratende Gruppe für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 16
Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 23
Zulassun zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen,

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31
Vollmachten bei den Konferenzen

Artikel 32
Geschäftsordnung der Konferenzen, Versammlungen und Tagungen der Union

Artikel 33
Finanzen

Artikel 42
Bestimmungen zur Änderung der Konvention

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 450/04

... Absatz 2 trifft die üblichen Verfahrensregeln über die Berufung der Ausschussmitglieder, die Wahi des Vorsitzenden und die Geschäftsordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/04




A Problem und Ziel

B Lösung

C Alternativen

D Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

§ 1
Ziel, Anwendungsbereich.

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

§ 5
Nichtraucherschutz

§ 6
Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

§ 7
Ausschuss für Arbeitsstätten

§ 8
Übergangsvorschriften

Anhang
Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

1.4 Energieverteilungsanlagen

1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

1.6 Fenster, Oberlichter

1.7 Türen, Tore

1.8 Verkehrswege

1.10 Laderampen

1.11 Steigleitern, Steigeisengänge.

2 Massnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

2.2 Schutz vor Entstehungsbränden

2.3 Fluchtwege und Notausgänge

3 Arbeitsbedingungen

3.1 Bewegungsfläche

3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

3.5 Raumtemperatur

3.6 Lüftung

3.7 Lärm

4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

4.1 Sanitärräume

4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

4.3 Erste-Hilfe-Räume

4.4 Unterkünfte

5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1.November bis 31. März

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. AIlgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Artikel 1 - Verordnung über Arbeitsstätten

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zum Anhang der Verordnung

Zu 1. Allgemeine Anforderungen

Zu 1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

Zu 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

Zu 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Zu 1.4 Energieverteilungsanlagen

Zu 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

Zu 1.6 Fenster, Oberlichter

Zu 1.7 Türen, Tore

Zu 1.8 Verkehrswege

Zu 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige

Zu 1.10 Laderampen

Zu 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge

Zu 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Zu 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände

Zu 2.2 Schutz vor Entstehungsbrände

Zu 2.3 Fluchtwege, Notausgänge

Zu 3 Arbeitsbedingungen

Zu 3.1 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz

Zu 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

Zu 3.4 Beleuchtung

Zu 3.5 Raumtemperatur

Zu 3.6 Lüftung

Zu 3.7 Lärm

Zu 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Zu 4.1 Sanitärräume

Zu 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

Zu 4.3 Erste-Hilfe-Räume

Zu 4.4 Unterkünfte

Zu 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

Zu 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

2. Artikel 2 - Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

3. Artikel 3 - Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März

4. Artikel 4 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.