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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bauproduktnorm"


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Drucksache 613/1/13

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei einer Überarbeitung bzw. erstmaligen Neufassung von Bauproduktnormen, die wie die Europäische Norm für Stahl- und Aluminiumtragwerke ebenfalls hohe Relevanz für kleinere und mittlere Unternehmen haben, die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen entsprechend in der jeweiligen Norm Berücksichtigung finden.



Drucksache 613/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei einer Überarbeitung beziehungsweise erstmaligen Neufassung von Bauproduktnormen, die wie die Europäische Norm für Stahl- und Aluminiumtragwerke ebenfalls hohe Relevanz für kleinere und mittlere Unternehmen haben, die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen entsprechend in der jeweiligen Norm Berücksichtigung finden.



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.



Drucksache 331/1/12

... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.



Drucksache 639/1/11

... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/1/11




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 639/11 (Beschluss)

... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11 (Beschluss)




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 49/1/09

... 4. - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.



Drucksache 49/09 (Beschluss)

... - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.



Drucksache 134/1/07

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nach der Bauproduktenrichtlinie in Gang gekommene europäische harmonisierte Normung und der Erlass von europäischen Zulassungen für Bauprodukte seit 1999 erfolgreich eine Harmonisierung im Bereich der Bauprodukte eingeleitet hat. Bauprodukte sind besonders dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht ohne Verwendung in Bauwerken Benutzern und Eigentümern hilfreich sind. Das System von europäischen harmonisierten Bauproduktnormen und Verwendungsnormen würde durch die gegenseitige Anerkennung alleine von Produktnormen zerstört werden.



Drucksache 558/07 (Beschluss)

... Probleme in der Umsetzung sind für Bauprodukte zu erwarten, die wegen nicht existierender harmonisierter Bauproduktnorm (EN-Norm) kein CE-Zeichen tragen dürfen, nun jedoch bei Einhaltung der Anforderungen einer Durchführungsvorschrift (§ 4 Abs.1 EBPG-E) berechtigt wären, ein CE-Zeichen zu tragen. Dem Verbraucher würde damit zugemutet, sich detailliert über die Reichweite des jeweiligen CE-Zeichens zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/07 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 2 Abs. 11

3. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2

4. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

5. Zu § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu § 11 Abs. 4 Satz 1

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 558/1/07

... 12. Probleme in der Umsetzung sind für Bauprodukte zu erwarten, die wegen nicht existierender harmonisierter Bauproduktnorm (EN-Norm) kein CE-Zeichen tragen dürfen, nun jedoch bei Einhaltung der Anforderungen einer Durchführungsvorschrift (§ 4 Abs.1 EBPG-E) berechtigt wären, ein CE-Zeichen zu tragen. Dem Verbraucher würde damit zugemutet, sich detailliert über die Reichweite des jeweiligen CE-Zeichens zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/07




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 2 Abs. 11

3. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2

4. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

Zu § 9

8. b Nach Satz 1 ist folgender Satz einzufügen:

9. Zu § 11 Abs. 4 Satz 1

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 134/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nach der Bauproduktenrichtlinie in Gang gekommene europäische harmonisierte Normung und der Erlass von europäischen Zulassungen für Bauprodukte seit 1999 erfolgreich eine Harmonisierung im Bereich der Bauprodukte eingeleitet hat. Bauprodukte sind besonders dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht ohne Verwendung in Bauwerken Benutzern und Eigentümern hilfreich sind. Das System von europäischen harmonisierten Bauproduktnormen und Verwendungsnormen würde durch die gegenseitige Anerkennung alleine von Produktnormen zerstört werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/07 (Beschluss)




Anwendungsbereich der Verordnung

Verwaltungsverfahren bei Entscheidungen einzelstaatlicher Behörden

Zu Artikel 7


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.