[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1657 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beförderung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0116/1/20
0049/20
0212/20B
0221/1/20
0289/20B
0044/20
0397/20B
0165/20B
0013/20
0091/20
0456/20B
0169/1/20
0283/20
0224/20
0344/20
0456/1/20
0084/1/20
0196/20
0121/20
0165/1/20
0293/20
0255/1/20
0033/20
0157/20
0383/20
0268/20
0185/20
0088/20
0255/20
0051/1/20
0129/20
0265/20B
0087/20
0169/20B
0098/20
0098/1/20
0106/20B
0289/1/20
0005/20
0212/1/20
0002/20
0001/20
0082/20
0106/20
0325/20
0165/20
0265/1/20
0383/20B
0084/20
0063/19B
0637/19
0010/1/19
0100/19B
0435/19
0650/1/19
0290/19
0608/1/19
0121/19
0453/1/19
0514/19B
0161/19
0651/19
0515/1/19
0161/19B
0460/19B
0196/19B
0010/19
0424/19
0156/19B
0213/19
0196/1/19
0435/19B
0044/1/19
0572/19
0197/1/19
0044/19B
0586/19
0254/1/19
0584/19B
0581/19B
0010/19B
0339/19
0180/1/19
0655/1/19
0044/19
0063/1/19
0608/19
0213/19B
0180/19B
0581/19
0156/1/19
0495/19
0621/19B
0517/19B
0453/19
0017/19B
0213/1/19
0131/19B
0582/19B
0591/19B
0581/2/19
0394/19
0184/1/19
0363/3/19
0621/19
0099/19
0582/1/19
0522/19
0131/19
0197/19B
0206/19
0514/19
0453/19B
0066/19
0534/19
0398/19
0517/1/19
0514/1/19
0220/18
0544/18
0167/18B
0372/18B
0347/18
0578/18
0562/18B
0423/18
0166/18B
0132/18B
0468/18
0116/18
0149/18
0229/18B
0001/18
0014/18
0495/18
0495/18B
0229/1/18
0132/1/18
0578/18B
0423/18B
0207/1/18
0373/18B
0389/18B
0224/1/18
0423/1/18
0152/18
0507/18
0281/18
0227/1/18
0634/18
0065/18
0066/18
0066/18B
0224/18
0167/1/18
0016/18B
0027/1/18
0150/18
0173/18
0373/2/18
0132/2/18
0016/1/18
0469/18
0027/2/18
0166/1/18
0132/18
0562/1/18
0110/1/18
0240/1/18
0230/1/18
0214/18
0556/18
0230/18B
0352/18
0333/17
0119/1/17
0441/17B
0757/17
0749/17B
0441/1/17
0180/17
0658/17B
0662/17
0157/17B
0660/17
0612/17
0018/17
0090/17
0707/1/17
0342/17
0556/17B
0749/1/17
0464/17
0105/1/17
0452/17
0543/17B
0725/1/17
0131/17
0675/17
0157/1/17
0127/17
0759/17
0713/1/17
0488/17
0409/17
0181/17B
0726/17
0181/17
0105/17B
0173/17
0002/1/17
0184/17
0014/17
0543/1/17
0011/17
0725/17B
0309/17B
0181/1/17
0357/17
0062/17
0707/17B
0659/17
0119/17
0717/17
0417/17B
0658/1/17
0661/17
0725/17
0232/17B
0436/1/17
0515/17
0180/17B
0411/17
0713/17B
0101/16
0018/1/16
0253/3/16
0603/16
0574/16B
0072/16
0302/16
0149/16
0103/1/16
0797/16B
0409/1/16
0400/16B
0704/1/16
0806/1/16
0540/16
0407/1/16
0106/16
0502/16
0604/16
0266/1/16
0459/16
0203/16B
0239/16B
0125/16
0304/16
0541/16B
0515/1/16
0253/16B
0101/16B
0176/16
0347/16
0409/16B
0771/1/16
0432/16
0346/16
0043/16
0678/16
0182/16
0793/1/16
0481/16
0239/1/16
0021/16
0771/16B
0013/16
0074/16
0103/16
0303/16
0721/16
0405/16
0221/16
0172/16
0507/16
0239/16
0287/16
0546/16
0797/1/16
0704/16B
0018/16
0138/16
0646/1/16
0806/16B
0066/16B
0311/16
0400/1/16
0317/16
0793/16B
0617/16
0745/16
0195/16
0574/16
0651/1/16
0541/1/16
0301/16
0387/16B
0281/1/16
0741/16
0191/16
0281/16
0205/16
0124/16
0741/16B
0003/16
0103/16B
0745/16B
0440/16
0458/16
0387/1/16
0521/2/16
0289/16
0650/16
0201/16
0521/16B
0300/15B
0414/15
0344/15B
0367/15B
0024/15
0512/15
0261/15
0629/15B
0439/1/15
0340/15
0367/1/15
0498/15
0178/15
0431/15
0619/15
0509/15
0300/1/15
0119/15
0432/1/15
0490/15
0497/15
0344/1/15
0629/1/15
0237/15
0204/15
0559/15
0395/1/15
0367/3/15
0528/15
0258/15B
0062/1/15
0395/15B
0499/15
0063/1/15
0199/15
0054/15
0115/15B
0432/15
0063/15B
0115/15
0568/14
0021/14B
0653/14B
0641/14B
0435/1/14
0458/1/14
0118/1/14
0009/14
0327/1/14
0229/14
0604/14B
0327/14B
0077/14B
0337/14
0618/14
0336/14
0303/14
0543/1/14
0249/14B
0502/14B
0308/1/14
0544/14B
0308/14
0308/14B
0392/14B
0653/14
0102/1/14
0618/1/14
0653/1/14
0344/14B
0394/14B
0118/14B
0436/14B
0392/1/14
0458/14B
0544/1/14
0502/14
0435/14
0052/14
0544/14
0394/1/14
0219/14
0543/14B
0604/14
0084/14
0283/14
0400/14
0400/14B
0435/14B
0636/1/14
0249/1/14
0436/1/14
0429/14
0400/1/14
0460/14
0608/14
0618/14B
0157/14B
0017/13B
0296/1/13
0691/13
0207/13
0719/13
0470/13
0004/13
0150/13
0627/13
0181/13
0110/13
0028/1/13
0683/13
0190/13B
0023/13
0244/1/13
0516/13
0204/13
0479/13
0513/13
0665/1/13
0682/13
0692/13
0577/1/13
0199/1/13
0756/13B
0098/13
0182/13
0589/13B
0451/13
0038/13
0318/13
0059/13
0199/13
0023/13B
0120/1/13
0017/13
0250/1/13
0325/13
0199/13B
0321/13
0660/13
0190/13
0577/13B
0120/13
0250/13B
0475/13
0092/13
0515/13
0062/13
0254/13
0498/13
0108/13B
0589/1/13
0060/13
0120/13B
0149/1/13
0066/13
0756/13
0185/13
0430/13
0068/13
0445/1/13
0444/13
0289/1/13
0017/1/13
0050/13X
0753/13
0048/13
0527/1/13
0451/13B
0055/1/13
0570/1/13
0057/13
0055/13B
0527/13B
0665/13B
0024/13B
0668/13
0031/13
0063/13
0108/1/13
0305/1/12
0752/12B
0091/12
0399/12
0752/12
0633/12
0160/12B
0197/12
0672/12
0795/12
0632/12
0363/12
0579/12
0082/12
0082/12B
0066/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0802/12
0445/12
0651/1/12
0303/12
0799/12
0519/12
0457/1/12
0184/12
0683/12B
0217/1/12
0081/12
0475/12
0470/12
0297/12B
0581/12
0500/12
0476/12
0687/12
0015/2/12
0586/12
0683/12
0661/1/12
0478/12
0160/1/12
0548/12
0586/12B
0470/1/12
0016/12
0085/12B
0190/12
0457/12B
0808/12
0181/12
0434/12
0300/12
0171/12B
0300/1/12
0579/1/12
0464/1/12
0473/12
0670/12
0808/1/12
0722/12
0297/12
0305/12B
0302/1/12
0605/12
0677/12
0559/2/12
0464/12B
0217/12B
0603/12
0395/12
0661/12
0300/12B
0085/12
0447/12
0165/12
0806/12
0230/12
0652/12
0651/12B
0808/12B
0310/12
0214/12
0217/12
0555/12B
0242/12
0820/12
0740/2/12
0579/12B
0812/12
0171/1/12
0296/12
0466/12
0661/12B
0470/12B
0371/12
0428/12X
0298/12
0608/12
0683/1/12
0038/12
0745/1/12
0746/12
0093/12
0555/1/12
0801/12
0549/12
0464/12
0170/12B
0126/12
0599/12
0657/11
0462/2/11
0709/11B
0658/11B
0513/11B
0052/11
0218/11B
0325/11
0783/11
0513/11
0827/11
0858/11
0265/1/11
0710/11
0112/11
0877/11B
0513/1/11
0151/11B
0170/2/11
0462/4/11
0129/11B
0877/1/11
0214/11
0356/11B
0393/11
0084/11
0255/11
0179/1/11
0228/11
0583/11
0201/1/11
0179/11B
0151/11
0106/11B
0090/11
0528/11
0120/1/11
0620/11
0258/11
0707/11
0571/11
0850/11
0141/1/11
0628/11
0170/1/11
0121/11
0650/11
0201/11B
0093/11B
0809/11
0216/11
0216/11X
0877/11
0853/11
0111/11
0709/11
0070/11
0058/11
0730/11
0402/11
0558/11B
0106/1/11
0161/1/11
0462/3/11
0758/11B
0639/11
0281/11
0058/1/11
0088/11
0625/11
0129/1/11
0768/1/11
0058/11B
0123/11
0054/1/11
0722/11
0335/11
0356/1/11
0106/11
0259/11
0256/11
0179/11
0218/1/11
0068/11
0323/11B
0855/11
0556/1/11
0087/11
0062/11
0120/11B
0323/1/11
0671/1/11
0054/11B
0265/11B
0708/11
0037/11
0202/11B
0073/11
0709/13/11
0261/11
0798/1/11
0826/11
0358/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0658/11
0323/11
0141/11B
0758/1/11
0462/11
0093/1/11
0055/11
0847/10
0616/10
0438/1/10
0476/10B
0680/10
0159/10
0170/10
0004/1/10
0251/10B
0723/10
0113/1/10
0323/10
0683/2/10
0305/10B
0583/10
0169/10B
0280/10
0263/10
0857/10
0080/10
0529/10
0553/10B
0161/10
0553/10
0699/1/10
0821/10
0774/10
0299/10
0452/10
0226/10
0810/1/10
0110/3/10
0699/10B
0336/10
0532/1/10
0679/10
0660/10B
0859/10
0438/10
0483/10
0016/10
0267/1/10
0169/1/10
0315/10
0181/10
0016/2/10
0329/10
0017/10
0694/10
0822/1/10
0732/10
0873/10
0698/10
0110/1/10
0076/10
0611/10
0263/10B
0004/10B
0169/10
0260/10
0235/10
0561/10B
0385/10
0113/10B
0110/10B
0861/10
0669/10
0274/2/10
0335/10
0566/10B
0460/10
0011/10
0490/10
0822/10B
0133/10
0799/10
0661/10B
0859/2/10
0156/10
0443/10
0016/1/10
0822/10
0267/10B
0110/4/10
0660/1/10
0154/10
0283/1/10
0576/10
0118/10
0001/10
0230/10
0699/2/10
0740/10
0226/10B
0305/10
0791/10
0439/10
0226/1/10
0516/10
0849/1/10
0176/10
0413/10
0789/10
0228/10
0031/10
0018/10
0271/10
0182/10
0476/1/10
0488/10
0561/1/10
0532/10B
0813/10
0303/10
0566/1/10
0158/10
0438/10B
0497/10
0016/10B
0700/10
0645/1/10
0661/1/10
0121/10
0016/3/10
0283/10B
0169/09
0070/09B
0147/09B
0070/09
0157/09
0701/09
0450/09
0617/1/09
0568/09
0169/09C
0340/09
0009/1/09
0298/09
0391/2/09
0756/09
0280/09
0817/09B
0316/09
0729/09
0815/09
0274/09
0283/09
0164/09B
0081/09B
0274/09B
0173/09
0052/09
0839/09
0531/09B
0877/09
0358/09
0577/09
0563/09
0617/09B
0820/09
0282/09
0171/09B
0081/1/09
0229/09
0399/09
0795/09
0005/09
0192/09
0381/09
0011/09
0147/09
0169/09D
0174/09
0160/09B
0295/09B
0735/1/09
0035/09
0295/09
0274/1/09
0063/09
0169/09G
0286/09
0205/09
0360/09
0171/09
0074/09
0528/09B
0153/1/09
0603/09
0817/09
0169/09H
0816/09
0169/09E
0009/09B
0169/09F
0160/2/09
0391/09
0912/09
0391/1/09
0154/09
0024/09
0530/09
0559/09
0671/09
0009/09
0531/09
0735/09B
0171/1/09
0137/09
0528/09
0191/09
0531/1/09
0088/09
0391/09B
0184/09
0507/09
0163/09
0081/09
0189/09
0522/09
0214/09
0202/09
0736/09
0358/1/09
0048/09
0817/1/09
0735/09
0087/1/09
0528/1/09
0070/1/09
0710/09
0227/09
0256/09
0164/1/09
0360/09B
0123/08
0643/08B
0022/08
0688/08
0645/08B
0241/08
0200/08
0748/1/08
0166/1/08
0183/08
0768/08A
0960/08
0340/08
0692/08
0315/08B
0433/08
0116/08
0828/08
0755/08
0556/08
0045/08
0596/08
0385/08
0038/08B
0766/1/08
0394/08
0196/08
0766/08
0351/08
0759/08B
0271/1/08
0765/08
0095/08
0345/08
0940/08
0637/08
0019/08
0963/1/08
0643/1/08
0964/08B
0643/08
0618/1/08
0710/08
0759/2/08
0302/1/08
0058/08
0555/08
0168/08
0083/08
0687/08
0353/08
0247/08B
0123/08B
0999/08
0659/08
0716/08
0760/08
0207/08
0123/1/08
0402/08
0960/1/08
0542/08
0932/08
0655/08
0964/1/08
0963/08
0433/08B
1006/08
0271/08B
0880/08
0021/08
0315/08
0302/08B
0543/08
0833/08
0952/08
0433/1/08
0561/08
0409/08
0030/08
0170/08
0465/08
0102/08
0759/1/08
0843/08
0645/1/08
0711/08
0882/08
0176/08
0883/08
0340/08B
0695/08
0766/08B
0993/08
0403/08
0339/08
0023/08
0611/08
0544/08
0240/08
0700/08
0311/08
0229/08
0990/08
0354/08
0298/08
0493/08
0166/08B
0580/08
0964/08
0832/08
0160/08
0343/08K
0532/08
0963/08B
0038/08
0349/08
0340/1/08
0983/08
0302/08
0506/08
0172/08B
0172/08
0539/08
0748/08B
0251/08
0873/08
0960/08B
0172/1/08
0997/08
0444/08
0766/2/08
0633/08
0016/08
0879/08
0020/08
0759/08
0033/08
0568/08
0247/1/08
0555/2/07
0681/2/07
0109/07
0124/1/07
0543/07
0283/07
0952/07
0277/07
0615/07
0838/07
0574/1/07
0574/07B
0951/07
0363/07
0720/07D
0796/07
0235/07
0416/07
0558/07
0100/07
0235/1/07
0123/07
0251/07B
0145/07
0674/07
0114/07B
0544/07B
0064/1/07
0524/07
0378/07
0321/07
0547/07
0562/07
0675/07
0127/07
0320/1/07
0628/07
0259/07
0840/07
0027/07B
0008/1/07
0146/07
0601/07
0211/07
0720/07J
0669/07
0230/07
0681/07
0494/07
0251/1/07
0320/07B
0453/07
0196/07
0363/07B
0358/07B
0574/07
0461/07
0531/07B
0644/07
0504/07
0230/07B
0349/07
0227/07
0678/07
0057/07
0604/1/07
0535/07
0474/07
0419/07B
0412/07
0830/07
0719/07
0057/07B
0225/07
0894/07
0531/07
0708/07B
0235/07B
0128/07
0008/07B
0736/07
0718/07B
0114/1/07
0068/07
0626/07
0473/07B
0670/07
0470/07
0587/07
0583/07
0072/07
0429/07
0936/07
0358/07
0277/1/07
0320/07
0628/07B
0473/1/07
0931/07
0129/07
0419/07
0788/07
0108/07
0085/07
0860/07
0406/07
0865/07
0720/07
0114/07
0555/07B
0797/07
0810/07B
0380/1/07
0419/1/07
0474/1/07
0626/07B
0929/07
0903/07
0380/07B
0228/07
0535/07B
0090/07
0309/07A
0500/07
0778/07
0321/1/07
0575/07
0531/1/07
0023/07
0708/07
0587/07B
0535/1/07
0408/07
0682/07
0454/07
0846/07
0826/07
0392/07
0810/1/07
0720/07C
0604/07
0311/07
0722/07
0597/07
0380/07
0592/07
0720/07A
0474/07B
0679/07
0042/07
0139/07
0718/1/07
0080/07
0081/07
0554/07
0383/07
0166/07
0229/07
0665/07
0231/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0604/07B
0746/07
0336/07
0568/07
0121/07
0720/07H
0027/1/07
0277/07B
0563/07
0016/07
0331/06
0365/06
0612/06
0152/06
0365/4/06
0818/06
0247/06
0137/06B
0353/06
0366/06
0938/06
0137/06
0074/06
0505/06
0101/06B
0330/06
0464/06
0359/06B
0329/06
0753/06
0626/06B
0622/06B
0308/06
0631/06
0653/06
0018/1/06
0569/06
0259/06
0206/06
0054/06
0642/06
0175/1/06
0031/06
0484/06
0642/1/06
0626/3/06
0187/06
0886/1/06
0936/06
0151/06
0394/06
0889/06
0174/06
0792/06
0004/06
0393/06
0208/06
0002/06B
0172/06
0002/06
0080/06
0671/06
0626/06
0285/06
0365/1/06
0549/06
0865/06
0792/06B
0066/06
0678/06
0029/06
0563/1/06
0455/06
0417/06
0588/06
0505/06B
0156/06
0077/06
0033/06
0142/06
0800/06
0310/06
0290/06
0017/06
0171/06
0261/06
0006/06
0073/06
0260/06
0081/06
0131/06
0668/06
0018/06
0101/1/06
0673/06
0947/06
0910/06
0791/06
0128/06
0364/06
0896/06
0201/06
0155/06
0654/06
0600/06
0104/06
0582/06
0818/1/06
0924/06
0009/06
0101/06
0070/06
0909/06
0130/06
0330/1/06
0788/1/06
0944/06
0178/06
0436/06
0302/1/06
0409/06B
0359/1/06
0226/06
0365/06B
0165/06
0174/06B
0642/06B
0409/06
0707/1/06
0363/06
0018/06B
0398/06
0174/1/06
0365/2/06
0398/06B
0818/06B
0788/06B
0302/06
0418/06
0141/06
0176/06
0587/06
0946/06
0751/1/06
0629/06
0175/06
0792/1/06
0935/06
0563/06B
0143/06
0362/06
0589/06
0743/06
0211/06
0553/06
0075/06
0398/5/06
0219/06
0837/06
0590/05
0618/05B
0229/05B
0618/1/05
0912/05
0323/05B
0445/05B
0790/05
0466/05
0412/05
0807/05
0194/05
0252/05
0678/2/05
0094/05
0607/1/05
0710/05
0006/05
0184/05
0678/1/05
0250/05
0331/05
0089/05B
0184/05B
0457/05B
0263/05
0212/05
0286/1/05
0078/05
0482/05
0457/05
0897/05
0009/05
0184/1/05
0438/1/05
0092/05B
0813/05
0041/05
0706/05
0033/05
0327/05
0710/1/05
0202/05
0023/05
0329/05
0923/05
0013/05
0438/05B
0086/05B
0252/05B
0872/05
0011/05
0797/05
0331/1/05
0911/05
0853/05B
0286/05B
0210/05
0249/05
0241/05
0941/05
0729/05
0868/05B
0490/05
0721/05
0746/05
0252/1/05
0086/1/05
0243/05
0229/1/05
0873/05
0725/05
0555/05
0640/05
0761/05
0010/05
0089/05
0457/1/05
0593/05B
0089/1/05
0138/05B
0218/05
0323/05
0035/05
0654/05B
0541/05B
0352/05
0015/05
0332/05
0654/2/05
0615/05
0868/05
0710/3/05
0593/1/05
0762/05
0014/05
0607/05B
0660/05B
0687/05
0705/05
0042/05
0914/05
0654/1/05
0817/05
0944/05
0726/05
0138/1/05
0924/05
0197/05
0336/05
0137/05
0636/05
0853/05
0541/1/05
0138/05
0173/05
0321/05
0710/05B
0087/05
0012/05
0323/1/05
0853/1/05
0183/05
0541/05
0660/05
0229/05
0883/05
0445/1/05
0331/05B
0654/05
0715/05
0008/05
0399/05
0809/05
0033/2/05
0672/05
0524/05
0033/05B
0348/05
0092/1/05
0095/05
0016/05
0581/05
0824/05
0269/04
0268/04
0795/1/04
0994/04
0666/04B
0196/04B
0413/04B
0166/04
0929/04
0596/04
0666/2/04
0916/04B
0983/04
0622/04
0903/04
0846/04
0879/04
0985/04
1002/04
0890/1/04
0270/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0544/04B
0889/2/04
0892/04
0450/04
0734/04
0241/04B
0429/04
0380/04
0128/04B
0939/04
0876/04
0301/04
0890/04B
0916/1/04
0995/04
0732/04
0889/1/04
0808/04
0889/04B
0284/04B
0795/04B
0725/04
0709/04
0666/04
0140/04
0441/04
0889/04
0915/04
0299/03
0722/03B
0901/03B
0901/03
0831/03
0835/03B
0715/03
Drucksache 221/1/20

... - Einführung des reduzierten Umsatzsteuersatzes für die Personenbeförderung im Busverkehr und für Veranstaltungen, sofern letztere nicht bereits dem reduzierten Steuersatz unterliegen.



Drucksache 44/20

... Personenbeförderungsgesetz



Drucksache 397/20 (Beschluss)

... "Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger zum Zwecke der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und zu Artikel 1 Nummer 4 § 29 Absatz 10 Satz 2, Absatz 11 bis 13 StVZO , Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 17 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 32a Satz 5 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 32e Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 49a Absatz 1 Satz 2 StVZO , Nummer 27 Buchstabe a Anlage VIIIb Nummer 2.1b StVZO , Nummer 30 Anlage VIIIe Nummer 8.4 StVZO , Artikel 7 Nummer 2 und 3 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 1 - neu - StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b, Nummer 27 Buchstabe a und Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 Satz 1 und 3.1.1.2 Satz 1, Anlage VIIIb Nummer 2.1b und Anlage VIIIc Nummer 2.12 - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe i Anlage VIII Nummer 3.2.1 Satz 1 StVZO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage VIIIc Nummer 6 und 6.1 StVZO

9. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 Nummer 241.5 und 413.1 GebOSt Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

10. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 4a - neu -, Nummer 6b - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 und Satz 3 - neu -, § 50 Absatz 1a - neu -, Absatz 8 und Absatz 9 - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

11. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 6a - neu - § 45a Absatz 9 - neu - FZV

12. Zu Artikel 5 Nummer 6c - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 6 und 7 FZV


 
 
 


Drucksache 165/20 (Beschluss)

... "Die Streitigkeiten nach den §§ 57 und 57a betreffen außerdem Ansprüche im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Luftbeförderungsvertrags und dem Nichtantritt eines Fluges sowie in den Fällen nach Satz 1 Nummer 1 Ansprüche, die einem Verbraucher an Stelle eines Zahlungsanspruchs gewährt werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/20 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 4a


 
 
 


Drucksache 91/20

... In § 4 Absatz 2 werden die Begriffe "getrennt zu halten" und "getrennt einzusammeln" durch den Begriff "getrennt sammeln" ersetzt. Der Begriff der getrennten Sammlung" ist in Kontinuität zum KrWG gewählt worden. Nach § 3 Absatz 16 KrWG wird unter der getrennten Sammlung eine Sammlung verstanden, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. Das Getrennthaltungs- und Getrenntbeförderungsgebot wird durch das Getrenntsammlungsgebot flankiert. Damit ist sichergestellt, dass ein einmal getrennt gehaltenes und getrennt befördertes Altöl nicht mit anderen Abfall- oder Stoffarten absichtlich oder versehentlich vermischt wird. Die Getrennthaltung ist damit in der Getrenntsammlung erfasst.



Drucksache 456/20 (Beschluss)

... Personenbeförderungsgesetz



Drucksache 283/20

... Diesen Betroffenen wird in Anlehnung an die bestehende Regelung der Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung in § 30



Drucksache 224/20

... -Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) sieht in § 30 Absatz 3 Satz 1 vor, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen an Sonntagen und an den in § 30 Abs. 4 genannten Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten grundsätzlich nicht geführt werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 344/20

... - und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für Nutzfahrzeuge vorzunehmen, wenn diese theoretisch vor allem der Personenbeförderung dienen könnten und die Steuerbelastung höher ausfällt. Die Regelung führt nicht nur zu einer höheren Besteuerung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch zu unverhältnismäßigem Erfüllungsaufwand sowohl für die Fahrzeughalter als auch die Zollverwaltung und die Zulassungsbehörden. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich schwerpunktmäßig um in Handwerksbetrieben und von größeren Familien genutzte Fahrzeuge, die typischerweise kombiniert für die Personenbeförderung oder den Gütertransport geeignet sind und eingesetzt werden. Durch die stärkere Gewichtung der CO



Drucksache 456/1/20

... Personenbeförderungsgesetz



Drucksache 196/20

... Es ist allerdings als sicher anzusehen, dass die faktischen Nachlässe, die Inkassodienstleister ihren Auftraggebern auf diese Art und Weise gewähren, ganz erheblich sind. Denn bei keinem der dargestellten Modelle dürften die Inkassodienstleister von ihren Auftraggebern auch nur annähernd die Beträge erhalten, die sie gegenüber den Schuldnern angesetzt haben. In dem vermutlich häufigsten Fall der Abtretung der Forderung an Erfüllungs statt wurde von dem Inkassodienstleister häufig bis zu einer Dauer von eineinhalb Jahren erfolglos versucht, die Forderung einzuziehen. Wenn danach die Forderung an Erfüllungs statt abgetreten wird, mag es zwar Fälle geben, in denen der Inkassodienstleister später noch Beträge vom Schuldner realisieren kann. Dies wird (zumal etwa 20 Prozent der Schuldner gar nicht ermittelt werden können) aber relativ selten sein und erfordert beim Inkassodienstleister auch noch den Aufwand, die Forderung weiter zu überwachen und geltend zu machen. Soweit in einem weiteren Modell dem Inkassodienstleister anstelle von Zahlungen für erfolglose Einziehungen Zinsen und eigene Mahnkosten des Auftraggebers in Fällen erfolgreicher Einziehungen zugestanden werden, ist zu berücksichtigen, dass die Zinsbeträge in den Wertstufen bis 500 Euro, auf die 83 Prozent der Fälle entfallen, gerade in den heutigen Zeiten der Niedrigzinsen sehr gering sind und auch die Möglichkeiten für Gläubiger, gegenüber Schuldnern eigene Mahnkosten geltend zu machen, stark eingeschränkt sind. Soweit schließlich in den Fällen, in denen die Deutsche Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro einziehen lässt, zumindest in der Vergangenheit mit Pauschalen gearbeitet worden sein soll, muss man davon ausgehen, dass diese (zumal in Anbetracht des hohen Standardisierungspotentials bei dieser Art von Forderungen) kaum höher als 20 Euro gelegen haben dürften, da anderenfalls die Beträge, die durch erfolgreiche Einziehungen realisiert werden konnten, zu großen Teilen für Kosten für erfolglose Einziehungen wieder aufgebraucht worden wären. Selbst wenn man - was schon hoch erscheint - auch für die anderen Modelle einen durchschnittlichen Betrag von 20 Euro annimmt, der den Inkassodienstleistern bei erfolglosen Einziehungen tatsächlich zufließt, so handelt es sich dabei im Vergleich zu den 59,40 Euro, die bei einem derzeit gegenüber Schuldnern durchschnittlich geltend gemachten Gebührensatz von 1,1 anfallen, um lediglich etwa 33 Prozent. Das heißt, dass angenommen werden muss, dass die Inkassodienstleister derzeit in etwa 50 Prozent der Fälle auf etwa 66 Prozent (und damit insgesamt auf etwa 33 Prozent) der ihnen zustehenden Einnahmen zugunsten ihrer Auftraggeber verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 121/20

... 1. Grundstücke, Geschäftsräume, Betriebsräume, Beförderungsmittel, in denen eine Tätigkeit nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 ausgeübt wird, zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten und zu besichtigen sowie in Geschäftsräumen, Betriebsräumen und Beförderungsmitteln zur Dokumentation bewegte und unbewegte Bildaufzeichnungen anzufertigen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)

3 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3
Ergänzende Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

§ 4
Ergänzende Anzeigepflichten

§ 5
Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Klassifizierung von Produkten, Feststellung des rechtlichen Status, Einstufung von Produkten der Klasse I, Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung

§ 7
Sonderzulassung, Verordnungsermächtigung

§ 8
Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

§ 9
Sondervorschriften für angepasste Produkte

§ 10
Freiverkaufszertifikate

§ 11
Betreiben und Anwenden von Produkten

§ 12
Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 13
Verbote zum Schutz vor Fälschungen und Täuschungen

§ 14
Abgabe von Prüfprodukten

§ 15
Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt

§ 16
Ausstellen von Produkten

Kapitel 3
Benannte Stellen, Prüflaboratorien, Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 17
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen

§ 18
Anerkennung von Prüflaboratorien; Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 19
Überwachung anerkannter Prüflaboratorien

§ 20
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

§ 21
Überwachung benannter Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Befugnisse der für Benannte Stellen zuständigen Behörde

§ 23
Auskunftsverweigerungsrecht

Kapitel 4
Klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen

Abschnitt 1
Ergänzende Voraussetzungen

§ 24
Allgemeine ergänzende Voraussetzungen

§ 25
Sponsor oder rechtlicher Vertreter des Sponsors

§ 26
Versicherungsschutz

§ 27
Verbot der Durchführung bei untergebrachten Personen

§ 28
Einwilligung in die Teilnahme

§ 29
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30
Prüfer, Hauptprüfer und Leiter einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung

Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Beginn, wesentliche Änderungen und Korrekturmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Klinische Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Voraussetzungen für den Beginn

§ 31
Beginn einer klinischen Prüfung

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 32
Anforderungen an die Ethik-Kommissionen

§ 33
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 34
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 35
Ethische Bewertung der beantragten klinischen Prüfung

§ 36
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 37
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Verfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 38
Antrag

§ 39
Umfang der Prüfung des Antrags

Titel 4
Verfahren bei wesentlichen Änderungen nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/745

§ 40
Zugang der Ethik-Kommission zu Mitteilungen

§ 41
Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 42
Entscheidung der Bundesoberbehörde

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 43
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 44
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 45
Weitere Vorgaben für Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 46
Verbot der Fortsetzung

Unterabschnitt 2
Sonstige klinische Prüfungen im Sinne von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Besondere Voraussetzungen und Beginn

§ 47
Anforderungen an sonstige klinische Prüfungen

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 48
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 49
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 50
Ethische Bewertung der beantragten sonstigen klinischen Prüfung

§ 51
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 52
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Anzeige bei der Bundesoberbehörde

§ 53
Anzeige einer sonstigen klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde

Titel 4
Verfahren bei Änderungen

§ 54
Anzeige von Änderungen

§ 55
Antrag bei der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 56
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 57
Prüfung der beantragten wesentlichen Änderungen

§ 58
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 59
Vornahme von wesentlichen Änderungen

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 60
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 61
Verbot der Fortsetzung

Abschnitt 3
Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle

§ 62
Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 63
Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 64
Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung

§ 65
Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten

§ 66
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen

§ 67
Informationsaustausch

§ 68
Überwachung von klinischen Prüfungen und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde

§ 69
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden

§ 70
Kontaktstelle

Kapitel 5
Vigilanz und Überwachung

§ 71
Durchführung der Vigilanzaufgaben

§ 72
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Risikobewertung

§ 73
Ergänzende Herstellerpflichten im Rahmen der Vigilanz; Sprachenregelung

§ 74
Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 75
Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 76
Verfahren zur Erhebung von Einwänden nach Artikel 95 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 gegen Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats und zur Verhängung von Maßnahmen nach Artikel 95 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 77
Durchführung der Überwachung

§ 78
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung; Informationspflichten

§ 79
Behördliche Befugnisse im Rahmen der Durchführung der Vigilanz und der Überwachung

§ 80
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vigilanz und der Überwachung; Auskunftsverweigerungsrecht

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

§ 82
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Kapitel 6
Medizinprodukteberater

§ 83
Medizinprodukteberater

Kapitel 7
Zuständige Behörden, Verordnungsermächtigungen, sonstige Bestimmungen

§ 84
Beratungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde

§ 85
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 86
Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem

§ 87
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 88
Verordnungsermächtigungen

§ 89
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Kapitel 8
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz

§ 90
Anwendung und Vollzug des Gesetzes, Zuständigkeiten

§ 91
Ausnahmen

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 92
Strafvorschriften

§ 93
Strafvorschriften

§ 94
Bußgeldvorschriften

§ 95
Einziehung

Kapitel 10
Übergangsbestimmungen

§ 96
Übergangsvorschrift aus Anlass von Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 97
Regelungen für den Fall fehlender Funktionalität der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte nach Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 98
Übergangsregelung für das Deutsche Informations- und Datenbanksystem über Medizinprodukte

§ 99
Sonstige Übergangsregelungen für Medizinprodukte und deren Zubehör

Artikel 2
Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

§ 31a
Beginn einer Leistungsstudie

§ 31b
Anzeige von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika

§ 100
Sonstige Übergangsregelungen für Invitro-Diagnostika und deren Zubehör

Artikel 3a
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 3b
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

§ 23
Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 2017/745 .

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4a
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 4b
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

§ 8
Übergangsvorschriften aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 9
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 9a
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 10
Weitere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 10a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 10c
Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11a
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 11b
Änderung der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten

Artikel 12
Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12a
Änderung des Implantateregistergesetzes

§ 33
Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 12b
Änderung der Mess- und Eichverordnung

Artikel 13
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 14
Weitere Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 15
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16
Weitere Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16a
Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 165/1/20

... "Die Streitigkeiten nach den §§ 57 und 57a betreffen außerdem Ansprüche im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Luftbeförderungsvertrags und dem Nichtantritt eines Fluges sowie in den Fällen nach Satz 1 Nummer 1 Ansprüche, die einem Verbraucher an Stelle eines Zahlungsanspruchs gewährt werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/1/20




Zu Artikel 1 Nummer 4a


 
 
 


Drucksache 293/20

... Mit Artikel 240 § 5 Absatz 1 EGBGB-E wird eine Regelung geschaffen, die dem Reiseveranstalter die Möglichkeit eröffnet, dem Reisenden statt der Rückerstattung der erhaltenen Vorauszahlungen (§ 651h Absatz 5 BGB) einen gegen Insolvenz abgesicherten Reisegutschein anzubieten. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist dabei auf die Fälle begrenzt, in denen der Reisende oder der Reiseveranstalter von einem vor dem 8. März 2020 geschlossenen Pauschalreisevertrag zurücktritt und der Reiseveranstalter nach § 651h Absatz 3, 4 Satz 1 Nummer 2 BGB keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Es bleibt weiter der Prüfung im Einzelfall und im Streitfall auch der gerichtlichen Nachprüfung vorbehalten, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Die Ausbreitung einer weltweiten Pandemie in Verbindung mit umfangreichen Reisewarnungen und -beschränkungen stellt jedoch zumindest ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 651h Absatz 3 BGB dar. Der Reiseveranstalter ist in diesen Fällen grundsätzlich nach § 651h Absatz 5 BGB verpflichtet, den Reisepreis, soweit er bereits gezahlt worden ist, zu erstatten. Er hat diese Pflicht unverzüglich zu erfüllen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 5
Reisegutschein; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 157/20

... Gemäß Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung entfällt die Pflicht zur Untersuchung von Sumpfbibern auf Trichinellen. Bei Annahme einer Jahresstrecke von 50 000 Sumpfbibern und Verwendung jeden fünften Tierkörpers als Lebensmittel ist von 10 000 entfallenden amtlichen Untersuchungen auszugehen. Legt man weiter einen Zeitaufwand für die Beförderung eines Tierkörpers zur Untersuchungsstelle von 30 Minuten zu Grunde und geht von durchschnittlichen Kosten von 9 Euro für eine Untersuchung aus, so entfallen auf die Einsparungen für den Transport 181 000 Euro. An Untersuchungskosten entfallen 90 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 268/20

... 2. Aufgrund der zahlreichen Probleme, die sich in den vergangenen Jahren in der Vollzugspraxis insbesondere bei Fahrgastschiffen mit und ohne Bordkläranlagen ergeben haben, werden verschiedene Regelungen neu eingeführt. Verfügen Kabinenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen und Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, über keine Bordkläranlage, gelten in Hinblick auf sie künftig folgende Ordnungswidrigkeiten: Der Schiffsführer handelt ordnungswidrig, stellt er nicht sicher, dass die häuslichen Abwässer an Bord gesammelt werden (§ 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe o). Gleiches gilt für den Schiffsbetreiber: Verfügen die genannten Kabinenschiffe oder Fahrgastschiffe über eine Bordkläranlage, gilt künftig die neue Ordnungswidrigkeit in § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe q. Demnach handelt der Betreiber eines Fahrgastschiffes oder eines Kabinenschiffes ordnungswidrig, wenn er nicht für eine ordnungsgemäße Abgabe des Klärschlamms gegen Nachweis sorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 185/20

... Seit Ende der 1970er Jahre stieg die durchschnittliche Höhe der an Deck beförderten Containerlagen von 2 auf bis zu 7 und manchmal 8 Lagen. Diese Schiffe sind nach wie vor den gleichen Seegängen und Stürmen ausgesetzt. Verschlechterung der Sturmbedingungen aufgrund des Klimawandels sind darüber hinaus möglich. Während die Schiffsstabilität der Schiffe in der Regel ausgeglichen hoch ist, können die Rollzeiten sehr kurz sein (< 20 Sekunden). Je höher man Container an Deck staut, desto höher sind Winkelgeschwindigkeitskräfte. Diese entwickeln sich aufgrund einer längeren Fahrstrecke innerhalb der gleichen Rollperiode. Obwohl das Ladungssicherungshandbuch zum Verzurren von Containern des Schiffes so ausgelegt sein sollte, dass diese Kräfte theoretisch aufgenommen werden, können in der Praxis Phänomene auftreten, die diese Grenzen erreichen oder überschreiten. So sind bei Höhen von 5 oder 6 Lagen an Deck Winkelgeschwindigkeiten von > 60 km/h keine Ausnahme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/20




3 Inhalt:

1. Einführung

2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach

3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht

3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse

3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;

4 Seegang

Container über Bord

4. Unfallaufkommen

5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang

Beförderung von Containern an Deck

Zurren von Containern an Deck

Masse der Container

Stauung im Container

4 Zusammenfassung:

6. Schlussfolgerungen

3 Fazit:

1. Schifffahrtsroute:

2. Containerverfolgung:


 
 
 


Drucksache 88/20

... (14) Abfallbewirtschaftung im Sinne dieses Gesetzes ist die Bereitstellung, die Überlassung, die Sammlung, die Beförderung sowie die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen; die beiden letztgenannten Verfahren schließen die Sortierung der Abfälle ein. Zur Abfallbewirtschaftung zählen auch die Überwachung der Tätigkeiten und Verfahren im Sinne des Satzes 1, die Nachsorge von Beseitigungsanlagen und die Tätigkeiten, die von Händlern und Maklern durchgeführt werden.”

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 255/20

... Der Tourismus ist ein komplexes System mit vielen Akteuren: Anbieter von Informationen und Dienstleistungen offline und online (Fremdenverkehrsämter, digitale Plattformen, Anbieter von Reisetechnologie), Reisebüros und -veranstalter, Anbieter von Unterkünften, Destinationsmanagement-Organisationen sowie Anbieter touristischer Attraktionen und von Personenbeförderungsleistungen. Außerdem stützen sich Tourismus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 129/20

... Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat auf einzelne Branchen und Betriebe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Insbesondere die Bereiche Tourismus, Gaststätten und Personenbeförderungen haben schlagartig erhebliche Umsatzeinbrüche zu verkraften, ohne diese vorhersehen zu können oder darauf vorbereitet zu sein. In dieser Situation ist es ausschlaggebend, die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu sichern, um branchenweite Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. Dabei kann auch die Steuerverwaltung einen wichtigen Beitrag leisten. Neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen kommen dabei beispielsweise auch Stundungsmaßnahmen für anstehende Steuernachzahlungen in Betracht. Diese steuerlichen Erleichterungen dürfen jedoch nicht durch überhöhte Zinsforderungen konterkariert werden. Der Staat sollte in dieser besonderen Situation zwar einen angemessenen, aber keinen zu hohen Zinssatz für Steuerzahlungen verlangen. Der Steuersatz nach § 238 AO sollte daher zunächst begrenzt auf zwei Jahre von 0,5 % pro Monat auf 0,25 % pro Monat abgesenkt werden. Damit werden für die Unternehmen unnötige Hürden abgebaut, um die Zahlungserleichterungen der



Drucksache 265/20 (Beschluss)

... /EG /EG gelten sollten, sondern zumindest auch für alle zweirädrigen Elektrofahrzeuge, die nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 11 der Batterierichtlinie fallen. Um auch für diese, Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie zu ermöglichen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine entsprechende Anpassung der Ökodesign-Richtlinie einzusetzen. Bisher schließt Artikel 1 Absatz 3 der Ökodesign-Richtlinie Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung von ihrem Anwendungsbereich aus.



Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Verfassungsrechtliche Prämissen stehen einer angemessenen Inpflichtnahme der Beschäftigten von Postdienstleistern in der hier interessierenden Hinsicht nicht entgegen. Als Kehrseite der Ausübung besonderer unternehmerischer Freiheit und der hieraus im Postverkehr resultierenden Schaffung spezifischer Gefahren der Nutzung der Beförderungsleistung zur Verwirklichung deliktischer Absichten und in Abwägung mit den betroffenen strafprozessualen Belangen ist eine Kodifizierung von Vorlage- und Mitwirkungspflichten der zuständigen Beschäftigten legitimierbar. Ein vergleichbares Regelungsgefüge findet sich in §§ 5 Absatz 1, 31a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a ZollVG bei der Überwachung des Verkehrs mit Waren im Kontext der Zollverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 82/20

... Eine Reduzierung des Umfangs der Freifahrtberechtigung wird von den Ländern klar abgelehnt. Ein Erstattungsverfahren wie vom VDV vorgeschlagen wird von den Ländern als nicht zielführend angesehen. Sowohl für die anspruchsberechtigten Personen als auch für die Erstattungsbehörden wäre ein solches Verfahren zu kostenaufwendig. Darüber hinaus bestehen von Seiten der Länder Zweifel, inwieweit der Vorschlag in das im Übrigen bestehende Erstattungssystem anhand eines Prozentsatzes eingebunden werden könnte. Mögliche Alternativen zur Vorzeigepflicht des Schwerbehindertenausweises bei der Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung dürfen aus Sicht der Länder für den anspruchsberechtigten Personenkreis zu keiner Verschlechterung führen, aber auch keinen relevanten finanziellen oder administrativen Mehraufwand für die Erstattungsbehörden begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/20




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)

Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:

Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:

Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:


 
 
 


Drucksache 106/20

... Verfassungsrechtliche Prämissen stehen einer angemessenen Inpflichtnahme der Beschäftigten von Postdienstleistern in der hier interessierenden Hinsicht nicht entgegen. Als Kehrseite der Ausübung besonderer unternehmerischer Freiheit und der hieraus im Postverkehr resultierenden Schaffung spezifischer Gefahren der Nutzung der Beförderungsleistung zur Verwirklichung deliktischer Absichten und in Abwägung mit den betroffenen strafprozessualen Belangen ist eine Kodifizierung von Vorlage- und Mitwirkungspflichten der zuständigen Beschäftigten legitimierbar. Ein vergleichbares Regelungsgefüge findet sich in §§ 5 Abs. 1, 31a Abs. 1 Nr. 1a), 2a) ZollVG bei der Überwachung des Verkehrs mit Waren im Kontext der Zollverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 165/20

... Mit Notifikation LE 3/38.1-19/50 vom 28. Juni 2019 hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) als Depositar des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/20




A. Problem und Ziel

1. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung

2. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen des nationalen Rechts infolge der Anpassung der Haftungshöchstbeträge nach dem Montrealer Übereinkommen

II. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

1. Einführung einer Erhöhungsgebühr bei mehreren Beteiligten

2. Neuer Ermäßigungstatbestand

3. Anpassung der Verfahrensgebühr

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

- Gebühr 1220 KV JVKostG

- Gebühr 1221 KV JVKostG

- Gebühr 1222 KV JVKostG

- Gebühr 1223 KV JVKostG

- Gebühr 1224 KV JVKostG

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... /EG /EG gelten sollten, sondern zumindest auch für alle zweirädrigen Elektrofahrzeuge, die nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 11 der Batterierichtlinie fallen. Um auch für diese, Maßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie zu ermöglichen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für eine entsprechende Anpassung der Ökodesign-Richtlinie einzusetzen. Bisher schließt Artikel 1 Absatz 3 der Ökodesign-Richtlinie Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung von ihrem Anwendungsbereich aus.



Drucksache 84/20

... Die Übergangsbestimmung gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Inland im Straßenverkehrssektor beschäftigen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht bereits nach Artikel 3 und 8 der Rom I-Verordnung deutschem Recht unterliegt. Die Vorschrift umfasst die Güter- und die Personenbeförderung.



Drucksache 637/19

... "(1) Wer zur Führung eines Kriegswaffenbuches verpflichtet ist, hat den Kriegswaffenbestand zu den nach § 10 Absatz 1 vorgeschriebenen Meldestichtagen, jede Bestandsveränderung und jede Beförderung ohne Bestandsveränderung in das Kriegswaffenbuch einzutragen. Die Eintragungen sind unverzüglich nach einem meldepflichtigen Ereignis vorzunehmen und müssen in nachvollziehbarer Weise erfolgen. Jede Berichtigung eines Eintrags muss als solche erkennbar sein und den ursprünglichen Eintrag unverändert lassen. Das Kriegswaffenbuch kann in Papierform oder elektronisch geführt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaf

4.2.2 Einmaliger Erfüllungsaufwand

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4952, BMWi: Entwurf einer Dritter Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 10/1/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich



Drucksache 100/19 (Beschluss)

... Beim Zensus 2011 gab es seitens der Auskunftspflichtigen große Kritik, die sich auf das von den Auskunftspflichtigen zu entrichtende Porto bezog. Das hat nicht nur Personalkapazitäten in den Statistikämtern gebunden, sondern auch Strafportozahlungen zur Folge gehabt. Es sollte daher eine Regelung vorgesehen werden, die es den Auskunftspflichtigen ermöglicht, Erhebungsvordrucke (in Papierform) gebührenfrei versenden zu können, wie es beispielsweise bei der Briefwahl für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen geregelt ist. Die Beförderung der Wahlbriefe ist für den Wähler kostenfrei, wenn sich die Wahlbriefe in amtlichen Wahlbriefumschlägen des beauftragten Versanddienstleisters befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021

6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021

7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021

10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021

11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021

12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021

13. Zu § 34 ZensG 2021

§ 34
Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021

§ 34a
Information der Öffentlichkeit

15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021

§ 35a
Finanzzuweisung


 
 
 


Drucksache 435/19

... genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu a Absatz 1 Nummer 3

Zu b § 1 Absatz 1 Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu a Nummer 3

Zu b Nummer 3a

Zu c Nummer 3b

Zu d Nummer 3c

Zu § 5

Zu e Absatz 2 Satz 21


 
 
 


Drucksache 290/19

... /EWG /EWG sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat dem Bestimmungsmitgliedstaat alle ihm zur Verfügung stehenden zweckdienlichen Informationen über endgültige Feuerwaffenbeförderungen (im deutschen Recht "Verbringen" genannt) übermittelt. Dieser Informationsaustausch erfolgt bislang in der Weise, dass die Erlaubnisbehörden der Mitgliedstaaten einer zentralen nationalen Stelle alle erteilten Erlaubnisse zum Verbringen von Feuerwaffen aus ihrem Staatsgebiet in das Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats mitteilen. Diese zentrale Stelle informiert dann die zentrale Stelle des jeweiligen Ziel-Mitgliedstaats, der die entsprechenden Informationen an die dort zuständigen Stellen weitergibt.



Drucksache 608/1/19

... -Zertifikate im europäischen Emissionshandel werden aufgehoben. In einem ersten Schritt wird die Luftverkehrsteuer verdoppelt und nach Beförderungsklasse, Klima-, Schadstoff- und Lärmbelastung differenziert. Die bisher von der Steuer ausgenommene Luftfracht- sowie der Umsteigeflugverkehr werden einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 121/19

... "3. eine eingehende Prüfung, Analyse und Dokumentation des Endenergieverbrauchs des Unternehmens und von dessen Standorten, insbesondere von dessen Gebäuden oder Gebäudegruppen, Betriebsabläufen und Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung mit einschließen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 13
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung ausschließlich Bund

II.3 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 514/19 (Beschluss)

... a) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vor, die Teil der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und Fernpendler, die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendlerinnen und Pendler mit geringem zu versteuernden Einkommen, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr und die Einführung eines erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Gebiete für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.