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51 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beförderungsarten"


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Drucksache 725/17

... Artikel 3 enthielt einen Verweis auf ein Beförderungspapier, dass als Nachweis der Zulässigkeit (Verweis auf Artikel 6 der Verordnung Nr. 11 des Rates vom 27. Juni 1960) verwendet werden kann, und zusätzliche Erläuterungen zu Angaben, die zu ergänzen sind, insbesondere die Verwendung von Stempeln zur Bestätigung der verschiedenen Beförderungsabschnitte. Da diese Bedingungen als unklar erachtet wurden und in vielen Einrichtungen keine Stempel mehr verwendet werden, erhält dieser Artikel ein genauere Festlegung der Bedingungen und der Arten von Belegen, die als Nachweis der Zulässigkeit im kombinierten Verkehr dienen und bei Straßenkontrollen in einem Mitgliedstaat auf einer auf der Straße zurückgelegten Teilstrecke der Beförderung vorgelegt werden können:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 721/16

... (1) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für in § 1a Absatz 1 genannte Luftfahrzeuge auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland für alle oder bestimmte Beförderungsarten ein Einflug-, Überflug- oder Startverbot verhängen, soweit keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das Verbot kann ungeachtet einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisfreiheit nach § 2 Absatz 7 verhängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/16




§ 22
Übergangsregelung

‚Artikel 4 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 26a


 
 
 


Drucksache 619/15

... Es werden getrennt für die verschiedenen Beförderungsarten alle internationalen Vorschriften aufgeführt, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu beachten sind. Um auch die zur Beförderung gehörenden Vorbereitungshandlungen zu erfassen wird wie bisher auf die Übergabe zur Beförderung abgestellt, aber zusätzlich auch klar gestellt, dass auch die Verladung auf Seeschiffe nur erfolgen darf, wenn die einschlägigen Vorschriften eingehalten sind.

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Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 337/14

... Anwendungsbestimmung - Teil B Ausnahmen in Bezug auf die Entladebescheinigung gemäß Artikel 6.03 für bestimmte Schiffs- und Beförderungsarten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Beschluss CDNI 2011-I-4 Änderung der Anwendungsbestimmung

Anlage 2
Anhang II Anforderungen an das Nachlenzsystem

Muster 1 Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen

Anlage
Anlage Beschluss CDNI 2011-I-4

Anlage 2
Anhang II Muster 1 Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen

Beschluss CDNI 2011-I-5 Änderung der Anwendungsbestimmung

Anlage 2
Anhang III Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen

Anlage
ANLAGE 2 Anwendungsbestimmung

Anhang III
Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen

I. REDAKTIONELLE KORREKTUREN der ENTLADUNGSSTANDARDS

II. Änderungen der ENTLADUNGSSTANDARDS

Anlage
Beschluss CDNI 2011-I-6 REDAKTIONELLE Änderungen AM WORTLAUT des CDNI und seiner Anlage 2

Beschluss CDNI 2012-I-2 Anwendungsbestimmung - Teil B Ausnahmen in Bezug auf die Entladebescheinigung gemäß Artikel 6.03 für bestimmte Schiffs- und Beförderungsarten

Anlage
Anlage Beschluss CDNI 2012-I-2

Beschluss CDNI 2012-I-1 CDNI - Änderung der Anlage 1 für Deutschland

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 159/10

... Artikel 6 der Richtlinie 2006/22/EG schreibt vor, dass bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände die bisherigen Erfahrungen mit den verschiedenen Beförderungsarten und Unternehmenstypen zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind Betriebskontrollen durchzuführen, wenn schwere Verstöße bei Straßenkontrollen festgestellt werden. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten ein System zur Risikoeinstufung zu errichten. Um diesen Forderungen gerecht zu werden, muss sichergestellt sein, dass Informationen aus Betriebs- und Straßenkontrollen über begangene Ordnungswidrigkeiten bei der für den Betrieb zuständigen Behörde hinsichtlich der Risikoeinstufung verarbeitet werden können. Hierauf haben auch die mit der Konzeption des deutschen Risikoeinstufungssystems befassten Länder hingewiesen. Durch die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Satz 1 wird sichergestellt, dass in der Mehrzahl der Fälle die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten jeweils durch die Behörde erfolgt, die auch für Betriebskontrollen zuständig ist. Die Formulierung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/10




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

II. Zu Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1162: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 48/09

... Vorgesehene Beförderungsart

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 8/1/07

... Die Richtlinie 2006/22/EG schreibt vor, dass bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände die bisherigen Erfahrungen mit den verschiedenen Beförderungsarten und Unternehmenstypen zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG *

13. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG , Doppelbuchstabe dd § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben g bis j FPersG , Doppelbuchstabe ee § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g FPersG , Doppelbuchstabe ff § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h FPersG

16. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

17. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

18. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

19. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

20. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 und 3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 8/07 (Beschluss)

... Die Richtlinie 2006/22/EG schreibt vor, dass bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände die bisherigen Erfahrungen mit den verschiedenen Beförderungsarten und Unternehmenstypen zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 4 Abs. 3 Satz 7 FPersG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

10. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 FPersG


 
 
 


Drucksache 380/07

Mit der Verordnung (EG) Nr. 881/92 wird Verkehrsunternehmen, die über eine Gemeinschaftslizenz verfügen, Dienstleistungsfreiheit im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr gewährt, während in der ersten Richtlinie des Rates verschiedene Beförderungsarten von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Die Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 ermöglicht es Unternehmen, die über eine von einem Mitgliedstaat erteilte Gemeinschaftslizenz verfügen, in anderen Mitgliedstaaten Güterkraftverkehrsdienste durchzuführen unter der Voraussetzung, dass diese Dienste nur zeitweilig erbracht werden. Gemeinschaftslizenzen können nur Unternehmen erteilt werden, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und die gemäß der Richtlinie 96/26/EG Mindestanforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/07




Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundsatz

Artikel 4
Gemeinschaftslizenz

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 13
Eintrag in einzelstaatliche Register

Kapitel V
: Durchführung

Artikel 11a

Artikel 11

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 1016
Berichterstattung

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebungen

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

Anhang II

Anhang
Beförderungen, die von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind

Anhang II
III Europäische Gemeinschaft

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 175/1/06

... Der Verordnungsvorschlag ist - bezogen auf das unterschiedlich ausgeprägte Gefährdungs- und Risikopotential - zu unspezifisch und zu pauschal. Statt Gefahrenabwehr auszudehnen, sollte er sich vielmehr auf bestimmte Güter, auf bestimmte Ausgangs- oder Zielorte, auf bestimmte Verkehrsarten und/oder bestimmte Beförderungsarten beschränken, die einer tatsächlich erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind - wie beispielsweise der Transport von chemischen Erzeugnissen oder von Mineralölerzeugnissen.



Drucksache 323/18 PDF-Dokument



Drucksache 414/16 PDF-Dokument



Drucksache 439/17 PDF-Dokument



Drucksache 543/16 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.