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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Begutachtungstätigkeiten"


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Drucksache 623/13

... im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes angepasst. Hierbei wird ergänzend klargestellt, dass neben der Akkreditierung eine gesonderte Anerkennung der Gegenprobenlaboratorien durch die Länder zukünftig nicht mehr erforderlich ist und damit die Länder bei Begutachtungstätigkeiten im Akkreditierungsverfahren im Sinne von § 2 Absatz 3 AkkStelleG nicht herangezogen werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gegenproben-Verordnung

§ 5
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen

Artikel 2
Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

§ 1
Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Sachverständiger

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand der Landesbehörden

F. Weitere Kosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2507: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 605/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass Begutachtungstätigkeiten gemäß § 2 Absatz 3 des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) auch zukünftig unmittelbar in den Händen der bisher akkreditierenden staatlichen Anerkennungsstellen bleiben, deren Begutachtungssysteme sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt haben.



Drucksache 373/09 (Beschluss)

... (3) Die Akkreditierungsstelle zieht bei Begutachtungstätigkeiten das Fachwissen heran das bei anderen Behörden sowie den von den Ländern gemeinsam getragenen oder mitgetragenen Einrichtungen vorhanden ist; dies gilt insbesondere für das Fachwissen bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG), der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), der Staatlichen Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL), der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS-Hannover) und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für die betroffenen gesetzlich geregelten Bereiche. Die Akkreditierungsstelle lässt Begutachtungen für die in § 1 Absatz 2 Satz 2 genannten Bereiche von den die Befugnis erteilenden Behörden ausführen. Die Akkreditierungsstelle lässt in diesen Bereichen auch die Überwachung der akkreditierten Stellen von diesen Behörden ausführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 605/1/09

... Der Bundesrat stellt fest, dass Begutachtungstätigkeiten gemäß § 2 Absatz 3 des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) auch zukünftig unmittelbar in den Händen der bisher akkreditierenden staatlichen Anerkennungsstellen bleiben, deren Begutachtungssysteme sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt haben. Diese Anerkennungsstellen sind derzeit u. a. AKS-Hannover (Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover) und SAL (Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung). Sie sind Befugnis erteilende Behörden im Sinne des Gesetzes. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Begutachtungen und Anerkennungen staatlicher Konformitätsbewertungsstellen (z.B. Untersuchungsämter), die eine Akkreditierung als Voraussetzung für ihr Tätigwerden im Rahmen bereits gegebener Zuständigkeiten benötigen.



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.