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"Beihilfe-Prüfverfahren"
Drucksache 370/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV )
... Dem vorrangig zu verfolgenden MEV hat die KOM im Beihilfe-Prüfverfahren gemäß ihrer Entscheidung vom 25. Januar 2006 wegen einer de-facto Diskriminierung von Ausländern nicht zugestimmt.
2 Vorbemerkung
Zu Punkt 1
Zu Punkt 2 - Mautkompromiss
Zu Punkt 3 - Mautermäßigungsverfahren
Zu Punkt 4 - Änderung des Kfz-Steuergesetzes
Zu Punkt 5 - Innovationsprogramm
Zu Punkt 6
Zu Punkt 7
Drucksache 319/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.
Drucksache 319/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut hatten sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, dass zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von jährlich 600 Mio. € zu gewährleisten ist. Nachdem die Europäische Kommission in einem Beihilfe-Prüfverfahren dem vorrangig vorgesehenen Mautermäßigungs-/ Mineralölsteueranrechnungsverfahren nicht zugestimmt hat, ist zu begrüßen, dass nunmehr unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Entscheidung mit der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und dem von der Bundesregierung inzwischen vorgelegten Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge alternative Harmonisierungsmaßnahmen realisiert werden.
Drucksache 553/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... Diesem Verfahren hat die Europäische Kommission im Beihilfe-Prüfverfahren nicht zugestimmt. Sie hat in ihrer Entscheidung vom 25. Januar 2006 festgestellt, dass die Maut zwar generell mit der Gemeinschaftspolitik vereinbar sei und auch die Berechnung der Mautermäßigung im Mautermäßigungsverfahren akzeptabel wäre. Hauptargument für die Ablehnung durch die Europäische Kommission ist aber dass durch das Mautermäßigungsverfahren eine de-facto Diskriminierung von Ausländern erfolgen würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Mauthöheverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Artikel 5 (Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
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Chemikalien ,
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