219 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Beitreibung"
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... (4) In § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Justizbeitreibungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1926), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, werden nach der Angabe "§§ 841 bis 886" ein Komma und die Angabe "899 bis 910" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
§ 850l Pfändung des Gemeinschaftskontos
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
§ 900 Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
§ 901 Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
§ 902 Erhöhungsbeträge
§ 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge
§ 904 Nachzahlung von besonderen Leistungen
§ 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
§ 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
§ 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
§ 908 Aufgaben des Kreditinstituts
§ 909 Datenweitergabe; Löschungspflicht
§ 910 Verwaltungsvollstreckung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Folgeänderungen
§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
3. Weiterer Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 850l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu § 899
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 900
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 901
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 902
Zu § 903
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 904
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 905
Zu § 906
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 907
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 908
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 909
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 910
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 4
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Vor allem aber ist von Bedeutung, dass die 1,85 Milliarden Euro auch bei weitem nicht dem Betrag entsprechen, den Inkassodienstleister derzeit tatsächlich vereinnahmen. Denn wie bereits oben unter II. 1.a) ee) dargelegt erhalten sie in den Fällen, in denen der Versuch des Forderungseinzugs erfolglos geblieben ist, von ihren Auftraggebern nicht die Beträge, die sie nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen könnten und die sie gegenüber den Schuldnern geltend gemacht haben. Auch wenn diese Tatsache unter Kennern der Branche unstreitig sein dürfte und wie oben dargelegt verschiedene Abrechnungsmodelle bekannt sind, so fehlt es aber an konkreten Angaben dazu, in welcher Anzahl von Fällen welches Modell zur Anwendung kommt und welche genauen wirtschaftlichen Auswirkungen dies hat, weil die Inhalte der entsprechenden Verträge zwischen Auftraggebern und Inkassodienstleistern nicht offengelegt werden. Zudem liegen keine genauen Zahlen dazu vor, in wie viel Fällen eine Einziehung erfolglos bleibt. Von BDIU und BFIF genannt werden insoweit etwa 50 Prozent, wobei jedoch nicht ganz klar ist, in welcher Weise hierbei (nur) teilweise erfolgreiche Beitreibungen enthalten sind und in welchem Umfang bei Letzteren auf die Hauptforderung oder die Inkassokosten gezahlt wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 196/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang von einer Gleichbehandlung der Inkassodienstleister mit Rechtsanwälten bei der Kostenerstattung abgesehen werden sollte. Nach Auffassung des Bundesrates sprechen gewichtige Gründe, wie die Nichtvergleichbarkeit der berufsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationen sowie der Art und Weise der Forderungsbeitreibung, gegen eine Heranziehung des gesetzlichen Gebührenrahmens des
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 7 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 1 Nummer 9 - neu - RDG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 3 und 4 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 3 und 4 BRAO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 4 Satz 2 Nummer 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13a Absatz 6 - neu - RDG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 §§ 13a bis 13d RDG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13b Absatz 1 RDG , Artikel 8 Nummer 4 § 4 RDGEG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13d1 - neu - RDG
§ 13d1 Berufsrechtliche Pflichten
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13e Absatz 1 RDG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 § 13e Absatz 4 RDG ∗
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d1 - neu - § 13e Absatz 4 Satz 2 - neu - RDG ∗
13. Zu Artikel 2 Änderung des RVG
14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 2 RVG
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Anlage 1 Nummer 1000 Spalte Gebührentatbestand Absatz 6 - neu - RVG
16. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 2300 Absatz 2 RVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 288 Absatz 4 BGB
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21. November 2016 (BGBl. I, S. 2591) Rechnung getragen. In diesen Regelungen ist für die rechtmäßige Erhebung von Sozialdaten durch Gerichtsvollzieher unter anderem bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Forderungsmindesthöhe von 500 Euro entfallen. Mit der Streichung in Absatz 2 entfällt nun in der - für die gesetzlichen Rentenversicherungsträger maßgeblichen - korrespondierenden Übermittlungsbefugnis im Sozialgesetzbuch ebenfalls die Forderungsmindesthöhe von 500 Euro als Voraussetzung für die Übermittlung der Sozialdaten an die ersuchenden Gerichtsvollzieher. Für die Durchsetzung von öffentlichrechtlichen Forderungen durch Vollstreckungsbehörden wird mit der Streichung in Absatz 1 ein Gleichlauf mit den diesbezüglichen Sachaufklärungsbefugnissen der Gerichtsvollzieher geschaffen.
Drucksache 494/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
... Die gesamte Forderungssachbearbeitung nach Ende des Leistungsbezugs des Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gehört zu den nicht fachspezifischen Aufgaben (Begriff des Forderungsmanagements gemäß § 13 Absatz 2 KoA-VV). Im Gegensatz dazu ist jedoch zu beachten, dass die Beitreibung offener Forderungen mittels Aufrechnung nach §§ 42a, 43 SGB II im Zusammenhang mit der unmittelbaren Leistungserbringung steht und damit zu den Tätigkeiten gehört, die nach den §§ 10, 19 KoA-VV in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Drucksache 520/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Dies gilt besonders in Fällen, in denen es sich um den "Anspruch" im Sinne des § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E nicht um einen Erstattungsanspruch der Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, sondern um einen Zahlungsanspruch des Maklers handelt (vergleiche insoweit die Einzelbegründung des Gesetzentwurfs zu § 656d BGB-E,). Denn im Fall der Insolvenz seines Vertragspartners hat der Makler keine Möglichkeit mehr, durch Beitreibung seiner gegen diesen bestehenden Forderung die Erfüllung seiner Forderung gegen seinen primären Vertragspartner und somit auch die Voraussetzungen eines Nachweises nach § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E "aus eigener Kraft" herbeizuführen. Gleichwohl wäre ihm die Geltendmachung des Anspruchs gegen die andere Partei des Hauptvertrags mangels (dauerhaft) ausbleibender Fälligkeit verwehrt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 385, § 1221 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a § 656c Absatz 1 Satz 1, § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656b bis 656d BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a, § 656c, § 656d BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656b bis 656d BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656b BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c, § 656d BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Überschrift BGB
Zu § 656c
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 §§ 656a bis 656d BGB
Drucksache 471/19
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls
... 5. Eine Erstattung der Kosten für das Tätigwerden und die Beauftragung von Inkassounternehmen durch ein Unternehmen gegenüber Verbrauchern sollte erst nach zwei Mahnschreiben einschließlich des Hinweises, dass die Beitreibung der Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, möglich sein. Es sollte gesetzlich sichergestellt sein, dass die Verbraucher hinsichtlich der ihnen gegenüber zu Unrecht erhobenen Geldforderung die negative Feststellungsklage an ihrem Wohnsitz erheben können und auch dann keine Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben, wenn die Unternehmen den Klageanspruch unmittelbar nach Klageerhebung anerkennen.
Drucksache 424/19
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit -
... ) zur Unterstützung bei der Beitreibung verhängter Bußgelder grundsätzlich die Möglichkeit der Erzwingungshaft vorsieht (§ 96
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 118a Unbefugte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... Der Anspruch auf Kostenerstattung der von Absatz 1 erfassten Personen ruht, wenn diese ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für zwei Monate nicht gezahlt haben. Dies dient dem Schutz der Solidargemeinschaft vor finanzieller Überforderung, da die kontinuierliche Beitragszahlung von freiwillig Versicherten und in der Krankenversicherung der Studierenden versicherten Studierenden im GBR nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann. Eine Beitreibung von säumigen Beiträgen im Ausland wäre nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten
Teil 1 Soziale Sicherheit
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 Persönlicher Geltungsbereich
§ 4 Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen
§ 5 Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten
Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
§ 6 Freiwillige Versicherung
§ 7 Sonderregelungen für Rentner
§ 8 Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft
§ 9 Versicherung von Familienangehörigen
§ 10 Beitragsrechtliche Sonderregelung
§ 11 Anrechnung von Zeiten
§ 12 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 13 Kostenerstattung
§ 14 Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen
§ 15 Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
§ 16 Versicherungspflicht
§ 17 Familienversicherung
§ 18 Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten
§ 19 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 20 Leistungsanrechnung
§ 21 Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
§ 22 Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen
Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 23 Weiterversicherung
§ 24 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
§ 25 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 26 Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
§ 27 Feststellung der Leistungen
§ 28 Doppelleistungsbestimmungen
§ 29 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
§ 30 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
§ 33 Aufhebung der Wohnortklausel
§ 34 Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 35 Arbeitslosengeld
Teil 2 Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 36 Aktive Arbeitsförderung
§ 37 Insolvenzgeld
§ 38 Auszahlung von Geldleistungen
§ 39 Altersteilzeit
§ 40 Arbeitnehmerüberlassung
Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 67 Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 3 Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Zu § 22
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Teil 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Teil 3
Zu § 41
Zu Artikel 2
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 4
Drucksache 3/19
... ) oder Kindergeld, wie dies z.B. für Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, der Fall war. Deshalb wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Freiwilligen ein erhöhtes Taschengeld zu zahlen. Zwischenzeitlich wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften- BeitrR-LUmsG-vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
Artikel 2 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ist die schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen von erheblicher Bedeutung.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 5
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ist die schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen von erheblicher Bedeutung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Drucksache 520/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Dies gilt besonders in Fällen, in denen es sich um den "Anspruch" im Sinne des § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E nicht um einen Erstattungsanspruch der Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, sondern um einen Zahlungsanspruch des Maklers handelt (vergleiche insoweit die Einzelbegründung des Gesetzentwurfs zu § 656d BGB-E,). Denn im Fall der Insolvenz seines Vertragspartners hat der Makler keine Möglichkeit mehr, durch Beitreibung seiner gegen diesen bestehenden Forderung die Erfüllung seiner Forderung gegen seinen primären Vertragspartner und somit auch die Voraussetzungen eines Nachweises nach § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E "aus eigener Kraft" herbeizuführen. Gleichwohl wäre ihm die Geltendmachung des Anspruchs gegen die andere Partei des Hauptvertrags mangels (dauerhaft) ausbleibender Fälligkeit verwehrt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 385, § 1221 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656a, § 656c Absatz 1 Satz 1, § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656b BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656c, § 656d BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Überschrift BGB
Zu § 656c
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 1 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB
Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... 4. Ein gemäß Artikel 10 ausgewählter Mitgliedstaat der Identifizierung handelt für die Zwecke der in diesem Kapitel genannten Pflichten im Namen der anderen Mitgliedstaaten, in denen Digitalsteuer anfällt, doch der Steuerpflichtige schuldet die Digitalsteuer unmittelbar jedem Mitgliedstaat, in dem Digitalsteuer anfällt. Demzufolge ist jeder Mitgliedstaat, in dem Digitalsteuer anfällt, dazu befugt, die Zahlung der Digitalsteuer unmittelbar gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen durchzusetzen. Hierfür gelten die Vorschriften und Verfahren des jeweiligen Mitgliedstaats, einschließlich der Vorschriften und Verfahren bezüglich Geldbußen, Verzugszinsen und sonstiger Strafen bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung der Digitalsteuer sowie der Vorschriften und Verfahren bezüglich der Zwangsbeitreibung.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Steuerbare Erträge
Artikel 4 Steuerpflichtiger
Kapitel 2 ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER
Artikel 5 Ort der Besteuerung
Artikel 6 Steueranspruch
Artikel 7 Berechnung der Steuer
Artikel 8 Steuersatz
Kapitel 3 Pflichten
Artikel 9 Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten
Artikel 10 Identifizierung
Artikel 11 Identifikationsnummer
Artikel 12 Streichung aus dem Identifikationsregister
Artikel 13 Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung
Artikel 14 Digitalsteuererklärung
Artikel 15 Angaben in der Digitalsteuererklärung
Artikel 16 Zahlungsmodalitäten
Artikel 17 Änderung der Digitalsteuererklärung
Artikel 18 Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen
Artikel 19 Benennung der zuständigen Behörden
Kapitel 4 Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 20 Informationsaustausch über die Identifizierung
Artikel 21 Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung
Artikel 22 Informationsaustausch über die Zahlung
Artikel 23 Mittel des Informationsaustauschs
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 375/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Da für die insoweit passiv geführten Mitgliedschaften gemäß § 240 Absatz 1 Satz 2 SGB V aufgrund fehlender Mitwirkung Höchstbeiträge festzusetzen waren, sind Beitragsschulden in erheblichem Umfang entstanden, deren Beitreibung fruchtlos blieb. Diese Beitragsschulden können im Zuge der Bereinigung der Mitgliedschaften nach Absatz 1 und 2 unter der Maßgabe des § 76 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 3 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Da für die insoweit passiv geführten Mitgliedschaften gemäß § 240 Absatz 1 Satz 2 SGB V aufgrund fehlender Mitwirkung Höchstbeiträge festzusetzen waren, sind Beitragsschulden in erheblichem Umfang entstanden, deren Beitreibung fruchtlos blieb. Diese Beitragsschulden können im Zuge der Bereinigung der Mitgliedschaften nach Absatz 1 und 2 unter der Maßgabe des § 76 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 3 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V
6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... (ii) Reform der Regelungen für Umstrukturierung, Insolvenz und Schuldenbeitreibung,
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 47a Notleidende Risikopositionen
Artikel 47b Stundungsmaßnahmen
Artikel 47c Abzug für notleidende Risikopositionen
Artikel 159 Behandlung erwarteter Verlustbeträge
Artikel 469a Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 65/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... ), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden den Gerichtsvollziehern, nicht aber den Vollstreckungsbehörden, zusätzliche Sachaufklärungsbefugnisse bei der Zwangsvollstreckung eingeräumt. Diese Sachaufklärungsbefugnisse sind erforderlich, führen jedoch dazu, dass die Vollstreckungsbehörden, denen die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge, Bußgelder unter anderem) obliegt, benachteiligt werden. Die Erfolgsaussichten bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen sind geringer als bei der Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen. Die Benachteiligungen gehen vor allem zu Lasten der öffentlichen Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Verstärkt wird diese Entwicklung durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG
Artikel 4a Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO
5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X
'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X , Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) wurden die Sachaufklärungsbefugnisse des Gerichtsvollziehers erweitert. Nach § 755 Absatz 1 Satz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
§ 5a Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners
§ 5b Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74a Übermittlung für die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Jährlicher Erfüllungsaufwand Bund
2. Jährlicher Erfüllungsaufwand Länder und Kommunen
3. Einmaliger Erfüllungsaufwand Bund und Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Zustimmungsbedürftigkeit
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 5a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5b
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund jährlich
Verwaltung Länder jährlich
Bund und Länder einmalig
II.2 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Zusammenfassung
Drucksache 172/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... In 2011 stimmte die mazedonische Seite dem Vorschlag zu einem erweiterten Informationsaustausch zu. Für eine Einbeziehung einer Vollstreckungshilfe nach dem OECD-Musterabkommen 2005 ist die mazedonische Seite jedoch noch nicht bereit, sodass dieser Punkt zugunsten der Umsetzung des Vorschlages zu einem erweiterten Informationsaustausch unberücksichtigt blieb. Im OECD-Musterabkommen wird besonders darauf hingewiesen, dass dieser neue Artikel nur aufgenommen werden sollte, wenn beide Staaten zur Beitreibungshilfe in der Lage sind.
Drucksache 392/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Änderung der Justizbeitreibungsordnung
Drucksache 65/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... ), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden den Gerichtsvollziehern, nicht aber den Vollstreckungsbehörden, zusätzliche Sachaufklärungsbefugnisse bei der Zwangsvollstreckung eingeräumt. Diese Sachaufklärungsbefugnisse sind erforderlich, führen jedoch dazu, dass die Vollstreckungsbehörden, denen die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge, Bußgelder unter anderem) obliegt, benachteiligt werden. Die Erfolgsaussichten bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen sind geringer als bei der Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen. Die Benachteiligungen gehen vor allem zu Lasten der öffentlichen Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Verstärkt wird diese Entwicklung durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG
Artikel 4a Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO
5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:
'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X
Drucksache 661/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
... Auf internationaler Ebene hat die Kommission ein Abkommen zwischen der EU und Norwegen über die Verwaltungszusammenarbeit, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen im Mehrwertsteuerbereich verhandelt. Es tritt in Kraft, wenn der Rat die Beschlüsse zu dessen Unterzeichnung und Abschluss angenommen hat. Zudem wurde eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und der Innereuropäischen Organisation der Steuerverwaltungen (IOTA) geschlossen, die den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den IOTA-Mitgliedern betrifft.
1. Einleitung - auf dem Weg zu einem EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
2. Ergebnisse SEIT der Annahme des MEHRWERTSTEUER-AKTIONSPLANS
2.1 Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und Vorbereitung eines modernen Ansatzes für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
2.1.1. Vorschläge zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr
2.1.2. Vorschlag zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Veröffentlichungen
2.2 Gezielte Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2.2.1. Verbesserung des Steuereinzugs und der Zusammenarbeit der Behörde
2.2.2. Befristete Ausnahme
3. Umsetzung der künftigen Vorschläge
3.1 Auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum
3.1.1. Umsetzung der ersten Stufe des endgültigen Mehrwertsteuersystem
3.1.1.1. Erster Teilschritt: Paket für das endgültige Mehrwertsteuersystem Oktober 2017
3.1.1.2. Zweiter Teilschritt: Ausführliche technische Bestimmungen für die Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems 2018
3.1.2. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs heute: Bessere Verwaltungszusammenarbeit bringt raschere Ergebnisse
3.1.3. Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.2 Auf dem Weg zu einem moderneren Ansatz für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
3.3 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
4. Schlussfolgerung
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... Ebenso wie bei Nummer 1 handelt es sich um Folgeänderungen zur Einbeziehung der Gebührenerhebung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes (Artikel 2). Die in § 47 und § 48 BPolG geregelte Sicherstellung und Verwahrung sind spezielle, nach § 50 Absatz 3 Satz 1 BPolG dem Veranlasser zurechenbare Sicherheitsleistungen der Bundespolizei und rechtfertigen damit eine Gebührenerhebung. Zur Aufhebung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 50 Absatz 3 Satz 1 BPolG und der Regelungen der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Gebührenschuldner nach § 50 Absatz 3 Satz 2 BPolG sowie zur Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 50 Absatz 3 Satz 5 BPolG wird auf die Begründung zu Nummer 1 verwiesen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)
Artikel 5 Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... § 16o Säumniszuschläge; Beitreibung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 320/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... (15) Ein Amts- und Beitreibungshilfe leistender ausländischer Staat ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein Drittstaat, der
Gesetz
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gesetzlicher Vertreter
§ 4 Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 5 Prüfung der steuerlichen Verhältnisse
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Kapitel 2 Investmentfonds
Abschnitt 1 Besteuerung des Investmentfonds
§ 6 Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds
§ 7 Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds
§ 8 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger
§ 9 Nachweis der Steuerbefreiung
§ 10 Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung
§ 11 Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
§ 12 Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern
§ 13 Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers
§ 14 Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung
§ 15 Gewerbesteuer
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds
§ 16 Investmenterträge
§ 17 Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds
§ 18 Vorabpauschale
§ 19 Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
§ 20 Teilfreistellung
§ 21 Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung
§ 22 Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
Abschnitt 3 Verschmelzung von Investmentfonds
§ 23 Verschmelzung von Investmentfonds
Abschnitt 4 Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Kapitel 3 Spezial-Investmentfonds
Abschnitt 1 Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds
§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen
§ 26 Anlagebestimmungen
§ 27 Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden
§ 28 Beteiligung von Personengesellschaften
§ 29 Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds
§ 30 Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug
§ 31 Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption
§ 32 Haftung bei ausgeübter Transparenzoption
§ 33 Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds
§ 34 Spezial-Investmenterträge
§ 35 Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge
§ 36 Ausschüttungsgleiche Erträge
§ 37 Ermittlung der Einkünfte
§ 38 Vereinnahmung und Verausgabung
§ 39 Werbungskosten, Abzug der Direktkosten
§ 40 Abzug der Allgemeinkosten
§ 41 Verlustverrechnung
§ 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
§ 43 Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung
§ 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
§ 45 Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen
§ 46 Zinsschranke
§ 47 Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
§ 48 Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn
§ 49 Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz
§ 50 Kapitalertragsteuer
§ 51 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Abschnitt 3 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
§ 52 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
Kapitel 4 Altersvorsorgevermögenfonds
§ 53 Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 5 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds
§ 54 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds
Kapitel 6 Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 55 Bußgeldvorschriften
§ 56 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 22a Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz
§ 24 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Artikel 9 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... Zur Anpassung des deutschen Rechts an diese Rechtsakte wird das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente, kurz: das Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜbkG), ergänzt. Hierdurch werden einzelne bestehende Regelungen für das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung zur Anwendung gebracht. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass sich das neue Schutzrecht in die deutsche Rechtsordnung einfügt. Hierzu wird klargestellt, dass mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patente nur dann durch ein deutsches Gericht für nichtig erklärt werden können, wenn die deutschen Gerichte nach Maßgabe des Übereinkommens weiterhin zuständig sind. Es wird außerdem festgelegt, in welchen Fällen der Schutz einer Erfindung durch ein nationales Patent neben einem europäischen Patent oder einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung beansprucht werden kann. Außerdem wird eine neue zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschrift geschaffen, damit Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts ohne Schwierigkeiten im Inland vollstreckt werden können. Die Justizbeitreibungsordnung wird für die Beitreibung bestimmter Ansprüche des Einheitlichen Patentgerichts für entsprechend anwendbar erklärt. Parallel hierzu werden die Aufgaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) erweitert. Durch eine weitere Ergänzung des IntPatÜbkG wird bestimmt, dass wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Patentsystem im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 15 Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 16 Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 17 Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 18 Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme
§ 19 Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 20 Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts
§ 5
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen
2. Patentgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6a
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
I Zusammenfassung
II Im Einzelnen
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Unzulänglichkeiten und Unterschiede in den nationalen Insolvenzregelungen schaffen in der EU Rechtsunsicherheit, behindern Gläubiger bei der Beitreibung ihrer Forderungen und erschweren eine effiziente Umstrukturierung rentabler Unternehmen; dies gilt auch für grenzübergreifende Konzerne. Die Kommission wird demnächst einen Vorschlag zu Umstrukturierungen von Unternehmen und zur Gewährung einer "zweiten Chance" vorlegen, denn ein angemessener Insolvenzrahmen benötigt solche Schlüsselelemente. Für die Sicherung eines dynamischen Geschäftsumfelds und für die Förderung von Innovationen ist es von grundlegender Bedeutung, dass seriöse Unternehmer nach einem Konkurs eine zweite Chance erhalten. Die Kommission führt zudem eine Benchmarking-Überprüfung zum Thema Regelung der Darlehensvollstreckung (einschließlich Insolvenz) durch, um sich ein genaues und zuverlässiges Bild davon zu verschaffen, welche Erfahrungen Banken mit Kreditausfällen gemacht haben, etwa unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwands, der Kosten und des Erfolgs der Beitreibung. Die Überprüfung wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Effizienz und Transparenz ihrer Regelungen zu verbessern.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... es oder im Rahmen von Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach § 5 oder § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert wurden; dies gilt entsprechend für vergleichbare ausländische Anbieter mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
33. Zu Artikel 5 § 5 FVG
34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 418/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
... Die Vollstreckung der Einziehungsentscheidung erfolgt gemäß § 459g Absatz 1 StPO-E nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO). Eine Entscheidung über die Einziehung von Wertersatz wird gemäß § 459g Absatz 2 StPO-E entsprechend der Vorschriften der §§ 459, 459a, 459c Absatz 1 und 2, § 459d StPO vollstreckt. Damit gelten gemäß § 459 StPO auch insoweit vorbehaltlich besonderer Regelungen der §§ 459a, 459c, 459d StPO die Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung. Zuständig für die Vollstreckung ist demnach gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2a JBeitrO-E i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 JBeitrO, § 451 Absatz 1 StPO die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO
14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG
15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO
16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 816/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG )
... Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Lohnsteuerabzug nach einem besonderen Verfahren vorgenommen werden, dem sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich. Dabei wird die Höhe der laufenden Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und der entsprechenden Jahreslohnsteuer ermittelt. Durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 2592) wurde dieses Verfahren mit Blick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auf Fälle beschränkt, bei denen seit Beginn des Kalenderjahres ein durchgängiges Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber besteht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO
Zu § 138b
Zu § 138c
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E
5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO
7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Im Einzelnen
Satz 13
Satz 14
Satz 15
Satz 16
10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG
Artikel 1a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 3c
Zu Nummer 4
12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG
Zu a:
Zu b:
Zu c:
13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG
Artikel 5a Änderung des Investmentsteuergesetzes
15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 5b Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 5b
Zu Artikel 5c
Drucksache 418/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
... Die Vollstreckung der Einziehungsentscheidung erfolgt gemäß § 459g Absatz 1 StPO-E nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO). Eine Entscheidung über die Einziehung von Wertersatz wird gemäß § 459g Absatz 2 StPO-E entsprechend der Vorschriften der §§ 459, 459a, 459c Absatz 1 und 2, § 459d StPO vollstreckt. Damit gelten gemäß § 459 StPO auch insoweit vorbehaltlich besonderer Regelungen der §§ 459a, 459c, 459d StPO die Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung. Zuständig für die Vollstreckung ist demnach gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2a JBeitrO-E i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 JBeitrO, § 451 Absatz 1 StPO die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO
14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG
15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO
16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 19/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FimanoG)
... Etwa die Hälfte der Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und der ganz überwiegende Teil der Handelsteilnehmer der Eurex ist außerhalb Deutschlands ansässig. Ist eine Beitreibung von Ordnungsgeldern, die durch den Sanktionsausschuss der Börse verhängt wurden, im Wege der Verwaltungsvollstreckung notwendig, so kann dies im Ausland auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen oder sogar gänzlich unmöglich sein. Die Möglichkeit eines temporären Ausschlusses vom Handel gibt der Börse ein Instrument an die Hand, den betroffenen Teilnehmer zur Zahlung des verhängten Ordnungsgeldes zu veranlassen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 und Nummer 33 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 3, § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, § 39 Absatz 3d Nummer 3 WpHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe c § 39 Absatz 3d Nummer 2 Buchstabe a WpHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe e § 39 Absatz 4a Satz 3 WpHG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG
5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG
6. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 19 Absatz 8 Satz 2 BörsG
7. Zu Artikel 5 Nummer 2b - neu - § 19a - neu - BörsG
§ 19a Mittelbare Börsenteilnehmer
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Teil I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3 Persönlicher Geltungsbereich
Artikel 4 Gleichbehandlung
Artikel 5 Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen
Teil II Anzuwendende Rechtsvorschriften
Artikel 6 Allgemeine Regelungen
Artikel 7 Entsandte Personen
Artikel 8 Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen
Artikel 9 Ausnahmevereinbarungen
Teil III Besondere Bestimmungen
Artikel 10 Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung
Artikel 11 Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 12 Besonderheiten für die Republik Albanien
Teil IV Verschiedene Bestimmungen
Kapitel 1 Amts- und Rechtshilfe
Artikel 13 Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen
Artikel 14 Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen
Artikel 15 Gebühren
Artikel 16 Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen
Artikel 17 Gleichstellung von Anträgen
Artikel 18 Datenschutz
Kapitel 2 Durchführung und Auslegung dieses Abkommens
Artikel 19 Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen
Artikel 20 Währung und Umrechnungskurse
Artikel 21 Erstattungen
Artikel 22 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Teil V Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens
Artikel 24 Schlussprotokoll
Artikel 25 Ratifikation und Inkrafttreten
Artikel 26 Geltungsdauer und Kündigung
Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:
2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:
3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:
4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:
5. Zu Artikel 4 des Abkommens:
6. Zu Artikel 5 des Abkommens:
7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:
Zu Artikel 7
9. Zu Artikel 9 des Abkommens:
10. Zu Artikel 23 des Abkommens:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderer Teil
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Gleichzeitig hat die kollaborative Wirtschaft neue Möglichkeiten eröffnet, den Steuerbehörden und den Steuerzahlern bei ihren steuerlichen Verpflichtungen zu helfen. Dies geht insbesondere auf die bessere Rückverfolgbarkeit zurück, die durch die Vermittlung durch Online-Plattformen ermöglicht wird. In manchen Mitgliedstaaten ist es schon gängige Praxis, dass Vereinbarungen mit Plattformen über die Beitreibung von Steuern abgeschlossen werden. So erleichtern beispielsweise im Beherbergungsgewerbe Plattformen die Zahlung von Aufenthaltssteuern im Namen von Dienstleistern. Es gibt auch Fälle, in denen die Steuerbehörden die durch Online-Plattformen ermöglichte Rückverfolgbarkeit für die Beitreibung von Steuern von den einzelnen Anbietern nutzen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... Des Weiteren muss die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern gestärkt werden.
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 526/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
Drucksache 19/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FimanoG)
... Etwa die Hälfte der Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und der ganz überwiegende Teil der Handelsteilnehmer der Eurex ist außerhalb Deutschlands ansässig. Ist eine Beitreibung von Ordnungsgeldern, die durch den Sanktionsausschuss der Börse verhängt wurden, im Wege der Verwaltungsvollstreckung notwendig, so kann dies im Ausland auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen oder sogar gänzlich unmöglich sein. Die Möglichkeit eines temporären Ausschlusses vom Handel gibt der Börse ein Instrument an die Hand, den betroffenen Teilnehmer zur Zahlung des verhängten Ordnungsgeldes zu veranlassen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 und Nummer 33 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 3, § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, § 39 Absatz 3d Nummer 3 WpHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe c § 39 Absatz 3d Nummer 2 Buchstabe a WpHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe e § 39 Absatz 4a Satz 3 WpHG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG
7. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 19 Absatz 8 Satz 2 BörsG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2b - neu - § 19a - neu - BörsG
§ 19a Mittelbare Börsenteilnehmer
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... (f) Bestimmungen und Verfahren für die Beitreibung von Forderungen,
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen
3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags
3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3
3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8
3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9
3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12
3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17
3.6 Änderungen Artikel 18-19
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Kapitel I Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Artikel 1 Europäischer Fondsfür strategische Investitionen
Artikel 2 Inhalt der EFSI-Vereinbarung
Artikel 3 Leitungsstruktur des EFSI
Kapitel II EU-Garantie und EU-Garantiefonds
Artikel 4 EU-Garantie
Artikel 5 Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie
Artikel 6 Zulässige Instrumente
Artikel 7 Deckung und Bedingungen der EU-Garantie
Artikel 8 EU-Garantiefonds
Kapitel III Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Artikel 9 Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung
Artikel 10 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Artikel 11 Rechenschaftspflicht
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
Artikel 14 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 15 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VI Änderungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 20 Übergangsbestimmung
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... (1) In § 1 Absatz 1 Nummer 2b der Justizbeitreibungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 9 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
Drucksache 419/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... "§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung".
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.
§ 21a Verordnungsermächtigung
§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 67 Abwicklungsziele
§ 142 Abzugsmöglichkeit.
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 11a Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.
§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.
§ 12j Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.
§ 17 Übergangsvorschriften
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3a Organisation und Aufgaben.
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
§ 3e Kostenerstattungen
§ 3f Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 3g Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage
§ 3h Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung
§ 3i Umlagevorauszahlung
§ 3j Anrechnung der Umlagevorauszahlung
§ 3k Verordnungsermächtigung
§ 19 Übergangsregelungen zur Umlageerhebung
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 13 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 56/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Der Resozialisierungsgedanke rechtfertigt es nicht, selbst vermögende Täter von vornherein nur mit einem Teil der Kosten der Prozessbegleitung zu belasten. Dem Resozialisierungsgebot wird vielmehr genügt, wenn bei der Anwendung der kosten- und haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des § 10 Absatz 1 Kostenverfügung und der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Beitreibungsverfahren, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners berücksichtigt werden und im Einzelfall Stundung, Ratenzahlung, Niederschlagung oder Erlass gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 - Abs. -Nr. 26 ff.).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Auch wenn die Gespräche über eine Harmonisierung wesentlicher Insolvenzvorschriften in den letzten rund dreißig Jahren aufgrund deren Komplexität nur schleppend vorangekommen sind, hat es bei den Kollisionsnormen für grenzübergreifende Insolvenzverfahren doch beträchtliche Fortschritte gegeben.36 Die zugrundeliegenden Rahmenvorschriften des nationalen Insolvenzrechts weisen jedoch immer noch unterschiedliche Grundmerkmale auf und sind nicht gleichermaßen effektiv.37 Eine Angleichung könnte zur Entstehung europaweiter Aktien- und Schuldverschreibungsmärkte beitragen, da Unsicherheiten für Investoren, die Risiken in verschiedenen Mitgliedstaaten bewerten müssen, verringert würden. Darüber hinaus können in vielen Mitgliedstaaten fehlende oder unzureichende Vorschriften über frühzeitige Umschuldungen, das Fehlen von Regelungen für eine "zweite Chance" und die übermäßig langen und teuren förmlichen Insolvenzverfahren dazu führen, dass Gläubiger nur niedrige Beitreibungsquoten erzielen und Investoren abgeschreckt werden. Um in Sachen Insolvenz voranzukommen, hat die Kommission eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen38 angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten aufruft, frühe Restrukturierungsverfahren und Bestimmungen über eine "zweite Chance" einzuführen. Des Weiteren fordert sie die Mitgliedstaaten darin auf, eine Anwendung dieser Prinzipien auf die Überschuldung von Verbrauchern und Verbraucherinsolvenzen in Erwägung zu ziehen. Eine Evaluierung der Empfehlung ist für 2015 geplant.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 56/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Der Resozialisierungsgedanke rechtfertigt es nicht, selbst vermögende Täter von vornherein nur mit einem Teil der Kosten der Prozessbegleitung zu belasten. Dem Resozialisierungsgebot wird vielmehr genügt, wenn bei der Anwendung der kosten- und haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des § 10 Absatz 1 Kostenverfügung und der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Beitreibungsverfahren, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners berücksichtigt werden und im Einzelfall Stundung, Ratenzahlung, Niederschlagung oder Erlass gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 - Abs. -Nr. 26 ff.).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 3 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
8. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 495/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... anfechtbar. Vollstreckende Gläubiger können deshalb auch dann einer Anfechtung ausgesetzt sein, wenn sie bei Beitreibung ihrer Forderung keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners haben. Es erscheint wenig interessengerecht, dass ein Gläubiger, der lediglich von den ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Zwangsmitteln Gebrauch gemacht hat, unabhängig von der Kenntnis der schuldnerischen Krise um die Früchte seiner Anstrengungen gebracht werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 142 Bargeschäft
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Einschränkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen § 133 Absatz 2 und 3 InsO-E
2. Konkretisierung des Bargeschäftsprivilegs § 142 InsO-E
3. Einschränkung der Inkongruenzanfechtung § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E
4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe § 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E
5. Stärkung des Gläubigerantragsrechts § 14 Absatz 1 InsO-E
6. Änderungen im Anfechtungsgesetz
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen
2.3 Abschließende Stellungnahme
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Das deutsche Insolvenzrecht sieht verschiedene Regelungen vor, die den Unternehmen in wirtschaftlicher Krise frühzeitige Sanierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von Gläubigern und potentiellen Investoren ermöglichen. Die Vorschriften stellen einen sachgerechten und praktikablen Ausgleich her zwischen den berechtigten Interessen des Schuldners an der Restrukturierung und dem Fortbestand seines Unternehmens einerseits und den Interessen seiner Gläubiger an einer größtmöglichen Beitreibung ihrer Forderung andererseits.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Das deutsche Insolvenzrecht sieht verschiedene Regelungen vor, die den Unternehmen in wirtschaftlicher Krise frühzeitige Sanierungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von Gläubigern und potentiellen Investoren ermöglichen. Die Vorschriften stellen einen sachgerechten und praktikablen Ausgleich her zwischen den berechtigten Interessen des Schuldners an der Restrukturierung und dem Fortbestand seines Unternehmens einerseits und den Interessen seiner Gläubiger an einer größtmöglichen Beitreibung ihrer Forderung andererseits.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 115/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt
... In der Zwischenzeit haben sich Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung deutlich erhöht. Es ist notwendig, eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes vorzunehmen, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den Beförderungsentgelten und dem aktuell geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Dies ist für die betroffenen Verkehrsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Nach Schätzungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen werden durch "Schwarzfahrer" bei den deutschen Nahverkehrsunternehmen jährliche Einnahmeausfälle von etwa 200 - 250 Millionen Euro verursacht. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen gegenüber der Situation im Jahre 2002 gestiegene Kosten für die Kontrolle der Fahrausweise der Beförderten und bei der Beitreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu tragen haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtliche Folgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 502/14 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... In der Zwischenzeit haben sich Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung deutlich erhöht. Es ist notwendig, eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes vorzunehmen, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den Beförderungsentgelten und dem aktuell geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. Dies ist für die betroffenen Verkehrsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Nach Schätzungen des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen werden durch Fahrten der Schwarzfahrer bei den deutschen Nahverkehrsunternehmen jährliche Einnahmeausfälle von etwa 200 - 250 Millionen Euro verursacht. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen gegenüber der Situation im Jahre 2002 gestiegene Kosten für die Kontrolle der Fahrausweise der Beförderten und bei der Beitreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu tragen haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Drucksache 502/14
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... In der Zwischenzeit haben sich Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung deutlich erhöht. Es ist notwendig, eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes vorzunehmen, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den Beförderungsentgelten und dem aktuell geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. Dies ist für die betroffenen Verkehrsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Nach Schätzungen des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen werden durch Fahrten der Schwarzfahrer bei den deutschen Nahverkehrsunternehmen jährliche Einnahmeausfälle von etwa 200 - 250 Millionen Euro verursacht. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen gegenüber der Situation im Jahre 2002 gestiegene Kosten für die Kontrolle der Fahrausweise der Beförderten und bei der Beitreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu tragen haben.
Drucksache 154/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
... c) Entschädigung für Beitreibungskosten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
§ 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 2 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ziel der Richtlinie 2011/7/EU
2. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/7/EU
a Zahlungshöchstfristen
b Höchstfristen für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren
c Entschädigung für Beitreibungskosten
d Gesetzlicher Verzugszins
e Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken
f Transparenz und Aufklärung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses
2. Höchstgrenze für Abnahme- oder Überprüfungsverfahren
3. Höchstgrenze für vereinbarte Zahlungsfristen
4. Entschädigung für Beitreibungskosten
5. Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken
6. Transparenzgebot
7. Eigentumsvorbehalt
8. Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2041: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BMJ)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen
1. Sachverhalt
Drucksache 638/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... es zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Das Bundesministerium der Justiz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubiger von einer Privatperson (§ 11a Absatz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) verlangen kann. Dabei können Höchstsätze insbesondere für das erste Mahnschreiben nach Eintritt des Verzugs und für die Vergütung, die bei der Beitreibung von mehr als 100 gleichartigen, innerhalb eines Monats dem Inkassodi enstl ei ster übergebenen Forderungen desselben Gläubigers erstattungsfähig ist, festgesetzt werden."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
§ 15b Betrieb ohne Registrierung
§ 20 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 6 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 7 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 8 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 97a Abmahnung
§ 104a Gerichtsstand
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 51 Gewerblicher Rechtsschutz
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 254/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
... (5) Das Bundesamt für Justiz kann für Beitreibungsmaßnahmen anordnen, dass das Luftfahrtunternehmen innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
5. Unterabschnitt Schlichtung
§ 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung
§ 57a Behördliche Schlichtung
§ 57b Gemeinsame Vorschriften
§ 57c Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 670/13
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für Aushilfskräfte und kurzfristige Beschäftigungen
... Nach dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ist der Arbeitgeber-Lohnsteuer-Jahresausgleich und damit auch der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich nur noch dann zulässig, wenn seit Beginn des Kalenderjahres ein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis zu demselben Arbeitgeber besteht. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es dadurch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu nicht vermittelbaren Auswirkungen kommen kann. Ziel dieses Gesetzes ist die Fortführung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für Aushilfskräfte, um den Arbeitgebern weiterhin kurzfristige Beschäftigungen zu ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... Im Richtlinienentwurf wird nicht auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden eingegangen, die in den verfügbaren Instrumenten in Bezug auf die Festsetzung und Beitreibung von Steuern geregelt ist, insbesondere in der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG16 (gültig ab dem 1. Januar 2013) und der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 264/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... (9) Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Beitreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in dem Tarif fortgesetzt, in dem der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Ruhens versichert war. Dabei ist der Versicherungsnehmer so zu stellen, wie er vor der Versicherung im Notlagentarif nach § 12h des Versicherungsaufsichtsgesetzes stand, abgesehen von den während der Ruhenszeit verbrauchten Anteilen der Alterungsrückstellung. Während der Ruhenszeit vorgenommene Prämienanpassungen und Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten ab dem Tag der Fortsetzung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 12h Notlagentarif
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz
Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicheru ngsve rtragsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Reduzierung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung
2. Einführung eines Notlagentarifs für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung
3. Klarstellung zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von Halteeffekten bei der Kalkulation von Wahltarifen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Gesetzliche Krankenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2530: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... 3. zur Festsetzung und Beitreibung anderer Steuern und Abgaben nach § 1 des EU-Beitreibungsgesetzes sowie
Jahressteuergesetz 2013*
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
§ 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
§ 5 Fristen
§ 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
§ 7 Automatische Übermittlung von Informationen
§ 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
§ 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
§ 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Gleichzeitige Prüfung
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
§ 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 15 Verwendung von Informationen und Dokumenten
§ 16 Rückmeldungen
§ 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten
§ 19 Datenschutz und Zweckbestimmung
§ 20 Anwendungsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 28 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 47
Artikel 29 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 24 Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle
Artikel 30 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 31 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz
Artikel 47
Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
Drucksache 274/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht - COM(2011) 635 endg.; Ratsdok. 15429/11
... Der Wunsch des Bundesrates nach flankierenden Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung entspricht dem Vorgehen der Kommission. Um grenzübergreifende Streitfälle besser regeln zu können, unterstützt die Kommission alternative Verfahren der Streitbeilegung, die von den Unternehmen als wirksam, zeitsparend und kostengünstig angesehen werden. Dementsprechend hat die Kommission einen Monat nach Verabschiedung des Vorschlags für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, mit dem gewährleistet werden soll, dass für alle Vertragsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen effektive außergerichtliche Streitbeilegungsstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus wird mit dein gleichzeitig vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung über die Online-Streitbeilegung nach seiner Verabschiedung eine EU-weite Online-Plattform geschaffen, über die Verbraucher und Unternehmen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Einkäufen in einem anderen EU-Land online regeln können. Die Kommission plant ferner im Laufe dieses Jahres die Vorlage eines Vorschlags für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Es ist kein Zufall, dass diese Vorschläge so gut wie gleichzeitig vorgelegt werden. Vielmehr wird hierdurch die Absicht der Kommission deutlich, auch andere Hindernisse bei grenzüberschreitenden Transaktionen in Angriff zu nehmen. Überdies können die Parteien bei Streitigkeiten bis 2 000 EUR das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nutzen, das eingeführt wurde, um die Beitreibung von Forderungen im Ausland zu erleichtern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.