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124 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beitrittsakten"


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Drucksache 441/10

... Option 4: Richtlinie zur Erleichterung der Familienzusammenführung und des Zugangs der Ehepartner zum Arbeitsmarkt. Abweichend von der Richtlinie 2003/86/EG würde die Familienzusammenführung nicht von der Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts und einer Mindestaufenthaltsdauer der konzernintern entsandten Mitarbeiter abhängig gemacht. Familienangehörige würden rascher einen Aufenthaltstitel erhalten, und in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt dürften die Mitgliedstaaten nicht die Frist von zwölf Monaten anwenden. Dies würde Unternehmen erleichtern, Mitarbeiter für eine konzerninterne Entsendung zu gewinnen. Allerdings könnte das Recht der Ehepartner auf Zugang zum Arbeitsmarkt gegen die in den Beitrittsakten dargelegte Unionspräferenz verstoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/10




Vorschlag

Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2 Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, hauptsächlich angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags • Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

7 Auswirkungen auf den Haushalt

8 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Korrelationstabelle

9 Erläuterungen zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6
, 7 und 8

Artikel 9
, 10, 11 und 12

Artikel 13
und 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17
, 18, 19, 20, 21 und 22

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsbedingungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Artikel 8
Sanktionen

Kapitel III
Verfahren Aufenthalts- Arbeitserlaubnis

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Zulassungsanträge

Artikel 11
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Rechte auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 14
Rechte

Artikel 15
Familienangehörige

Kapitel V
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Statistische Angaben

Artikel 18
Berichte

Artikel 19
Kontaktstellen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 748/10

... Wegen des zwischenstaatlichen Ursprungs ist die Evaluierung der Anwendung des Schengen Besitzstands von jeher Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat lediglich Beobachterstatus. Das ist für den ersten Teil des Mandats nach wie vor logisch, da es in den Bestimmungen der EU zu Justiz und Inneres nichts gibt, was der Unterscheidung zwischen Inkraftsetzung und Anwendung in etwa entspräche. Darüber hinaus war das Beschlussfassungsverfahren für die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und die volle Anwendung des Schengen-Besitzstands für die Erweiterungen von 2004 und 2007 in den Beitrittsverträgen, also im Primärrecht, geregelt. Die Beitrittsakten sahen vor, dass der Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments beschließt. Die Kommission hat kein Initiativrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/10




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

Folgemaßnahmen der Evaluierung

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Fragebogen

Artikel 8
Jahresprogramm

Artikel 9
Liste der Experten

Artikel 10
Teams für Ortstermine

Artikel 11
Durchführung der Ortstermine

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 442/10

... Da der in den entsprechenden Vorschriften der Beitrittsakten der Jahre 2003 und 2005 dargelegte Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz Primärrecht der EU ist, haben die Mitgliedstaaten, für die die Übergangsbestimmungen noch gelten, die Richtlinie im Einklang mit den Beitrittsakten durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 235/09

... Wegen des zwischenstaatlichen Ursprungs ist die Bewertung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands von jeher Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat lediglich Beobachterstatus. Das ist für den ersten Teil des Mandats nach wie vor logisch, da es in den Bestimmungen der EU zu Justiz und Inneres nichts gibt, was der Unterscheidung zwischen Inkraftsetzung und Anwendung in etwa entspräche. Darüber hinaus war das Beschlussfassungsverfahren für die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und die volle Anwendung des Schengen-Besitzstands für die Erweiterungen von 2004 und 2007 in den Beitrittsverträgen, also im Primärrecht, geregelt. Die Beitrittsakten sahen vor, dass der Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments beschließt. Die Kommission hat kein Initiativrecht. Dies ist jedoch für den zweiten Teil des Mandats, insbesondere was den ersten Pfeiler betrifft, nicht sehr logisch. Daher hat die Kommission bereits bei der Einbeziehung des Besitzstands in einer Erklärung dargelegt, dass die Einbeziehung des Beschlusses des Exekutivausschusses zur Errichtung des Ständigen Ausschusses "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5 Dänemark:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Jahresprogramm

Artikel 8
Liste der Experten

Artikel 9
Teams für Ortstermine

Artikel 10
Durchführung der Ortstermine

Artikel 11
Fragebogen

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

Binnengrenzen:

Außengrenzen:

Visa:

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Drogen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 236/09

... Wegen des zwischenstaatlichen Ursprungs ist die Bewertung der Anwendung des Schengen-Besitzstands von jeher Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat lediglich Beobachterstatus. Das ist für den ersten Teil des Mandats nach wie vor logisch, da es in den Bestimmungen der EU zu Justiz und Inneres nichts gibt, was der Unterscheidung zwischen Inkraftsetzung und Anwendung in etwa entspräche. Darüber hinaus waren das Beschlussfassungsverfahren über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und die volle Anwendung des Schengen-Besitzstands für die Erweiterungen von 2004 und 2007 in den Beitrittsverträgen, also im Primärrecht, geregelt. Die Beitrittsakten sahen vor, dass der Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments beschließt. Die Kommission hat kein Initiativrecht. Dies ist jedoch für den zweiten Teil des Mandats nicht sehr logisch, was besonders – aber nicht nur – für den ersten Pfeiler gilt2. Daher hat die Kommission bereits bei der Einbeziehung des Besitzstands in einer Erklärung dargelegt, dass die Einbeziehung des Beschlusses des Exekutivausschusses zur Errichtung des Ständigen Ausschusses "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

5 Evaluierungsmethoden

Experten aus den Mitgliedstaaten

Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Jahresprogramm

Artikel 7
Liste der Experten

Artikel 8
Teams für Ortstermine

Artikel 9
Durchführung der Ortstermine

Artikel 10
Fragebogen

Artikel 11
Evaluierungsberichte

Artikel 12
Vertraulichkeit

Artikel 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 14
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang

Polizeiliche Zusammenarbeit

Datenschutz

Schengener Informationssystem SIS /Sirene

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Drogen


 
 
 


Drucksache 351/08

... "Beitrittsakte vom 25. April 2005": die am 25. April 2005 in Luxemburg angenommene Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 1

Artikel 2

1. Anpassung des Hauptteils des EWR-Abkommens

a Präambel:

b Artikel 2:

c Artikel 117

d Artikel 126

e Artikel 129

2. Anpassung der Protokolle zum EWR-Abkommen

Addendum zu Protokoll 38a Über den EWR-Finanzierungsmechanismus für die Republik Bulgarien und Rumänien

Artikel 1

Artikel 2

1. Anwendung des Artikels 112 des Abkommens

2. Binnenmarkt-Schutzklausel

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Anhang
A Verzeichnis nach Artikel 3 des Übereinkommens

Teil I

Teil II
Sonstige Anpassungen der Anhänge zum EWR-Abkommen

Anhang
B Verzeichnis nach Artikel 4 des Übereinkommens

2 Schlussakte

Gemeinsame Erklärungen und sonstige Erklärungen der derzeitigen Vertragsparteien und der neuen Vertragsparteien des Übereinkommens

Sonstige Erklärungen einer oder mehrerer Vertragsparteien des Übereinkommens

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien zwischen dem Königreich Norwegen und der Republik Bulgarien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Abkommen

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Anhang
Abkommen über ein norwegisches Kooperationsprogramm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien zwischen dem Königreich Norwegen und Rumänien im Folgenden Vertragsparteien genannt

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Finanzrahmen

Artikel 3
Laufzeit

Artikel 4
Schwerpunktbereiche

Artikel 5
Obergrenzen für die Kofinanzierung

Artikel 6
Verwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

B. Schreiben des Königreichs Norwegen

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Sonderbestimmungen nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Denkschrift

A . Vorgeschichte

B . Würdigung des Übereinkommens

C. Systematik des Übereinkommens

D. Inhaltdes Übereinkommens

4 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

E . Schlussakte

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens zum Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. Juli 2007


 
 
 


Drucksache 762/07

... Durch diesen Vorschlag wird kein Recht auf Zulassung geschaffen. Die Bestimmungen dieses Artikels sehen zwingende Ablehnungsgründe sowie weitere mögliche Gründe für Ablehnung, Entzug oder Nicht-Verlängerung der EU-Blue-Card vor; dazu gehören insbesondere die Nichterfüllung der Kriterien, Quoten-Regelungen und die den Mitgliedstaaten offen stehende Möglichkeit der Durchführung eines Arbeitsmarkttests. Letztere Möglichkeit bezieht sich insbesondere auf die Entschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Staatsangehörigen dritter Länder in die Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung. Da der in den entsprechenden Vorschriften der Beitrittsakte der Jahre 2003 und 2005 dargelegte Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz Primärrecht ist, wenden diejenigen Mitgliedstaaten, für die die Übergangsbestimmungen noch gelten, die Richtlinie solange automatisch im Einklang mit den Beitrittsakten an wie sie die Übergangsbestimmungen in Anspruch nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 486/07

... M. in der Erwägung, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern im Allgemeinen, einschließlich der Künstler, aus den neuen Mitgliedstaaten immer noch gewissen Einschränkungen aufgrund der möglichen Übergangsregelungen, wie sie in den Beitrittsakten vorgesehen sind, unterliegen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/07




Verbesserung der Lage der Künstler in Europa

Das Vertragsverhältnis

Der Schutz der Künstler

Die Visa-Politik: Mobilität und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Lebenslange Weiterbildung und Umschulung

Auf dem Weg zu einer Neuorientierung der Amateurdarbietungen

Die künstlerische und kulturelle Ausbildung von frühester Jugend an gewährleisten


 
 
 


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