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"Benchmarking"
Drucksache 102/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
... 3. Der Bundesrat hat Bedenken, ob eine rein statistische Bewertung der Trends, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele innerhalb eines Fünfjahreszeitraums zu verzeichnen waren, für die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs das geeignete Instrument ist. Es handelt sich dabei um ein Benchmarking, welches die Leistungen der Mitgliedstaaten mit den Durchschnittswerten für die EU in Beziehung setzt. Der Aussagewert dieses Formats (Anhang E zum Länderbericht Deutschland 2020) erscheint unzureichend. Da der EU-SDG-Indikatorensatz bislang nicht mit Richtbzw. Zielwerten verknüpft ist, wird insbesondere nicht klar, wie groß jeweils der Abstand zur Zielerreichung noch ist und in welchen Bereichen gegebenenfalls dringender Handlungsbedarf besteht.
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Viele der heutigen Diskussionen über KI basieren auf Meinungen, Hörensagen und Vermutungen - nicht immer auf Fakten und Wissenschaft. Um die Qualität der Beiträge und eine fundierte politische Entscheidungsfindung zu gewährleisten, wird die Kommission die Einführung von KI-Anwendungen in der gesamten Wirtschaft beobachten, auf potenzielle Verschiebungen der von KI verursachten industriellen Wertschöpfungsketten achten sowie gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen und die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Auge behalten. Sie wird außerdem die technischen Kapazitäten der KI-Komponenten und -Systeme einem Benchmarking unterziehen, um ein realistisches Verständnis über den Stand der Technik zu erhalten und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beizutragen69. Darüber hinaus wird die Kommission regelmäßig die Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Mitteilung dargelegten Ziele und Initiativen untersuchen.
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
Drucksache 87/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
... 5. Er sieht hinsichtlich der geplanten Einrichtung eines "Benchmarking"-Rahmens sowie der Entwicklung von Indikatoren für das Monitoring und die Evaluierung in Nummer 19 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung noch offene Fragen bzw. vertieften Diskussionsbedarf. So ist unklar, welche Referenzrahmen hierbei festgelegt werden und welche Konsequenzen für die Mitgliedstaaten damit verbunden sind. Im Vordergrund sollte daher ein freiwilliger Austausch von Informationen und bewährten Verfahren stehen.
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Insolvenzrahmen im Euro-Währungsgebiet: Effizienzgrundsätze und Benchmarking
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... b) die Umweltauswirkungen in allen wichtigen Sektoren der Unionswirtschaft insgesamt signifikant zurückgegangen sind, sich die Ressourceneffizienz verbessert hat und Benchmarking- und Messmethoden eingeführt sowie Markt- und Politikanreize geschaffen sind, die Investitionen von Unternehmen in Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz begünstigen, und durch Maßnahmen zur Innovationsförderung grünes Wachstum stimuliert wird;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... EU-weite Daten und Erkenntnisse führen zu mehr Transparenz und ermöglichen es, die Fortschritte in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu messen sowie von Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen EU zu lernen. Der Einsatz neuer Technologien in Schulen ist Gegenstand zahlreicher Studien und Umfragen. Die meisten davon decken allerdings nur einen Teilaspekt wie etwa die Konnektivität oder einen geografisch begrenzten Raum wie zum Beispiel ein bestimmtes Land ab. Die wichtigsten Quellen für Benchmarking auf globaler Ebene sind die Umfragen der Europäischen Kommission, darunter die Umfrage 2013 zu IKT in der Bildung und die jährliche Umfrage zur IKT-Nutzung von Haushaltern und Einzelpersonen, sowie die PISA-Studie der OECD (internationale Schulleistungen) und die Studien über die Kompetenzen von Erwachsenen (PIAAC). Es bräuchte in dem Zusammenhang weitere Erkenntnisse sowie einen kohärenteren Ansatz bei der Datenerfassung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... legt die Grundsätze für die vierte Handelsperiode(20212030) fest. Praktische Auswirkungen haben dabei die EU-Vorgaben, dass der Anteil der zu versteigernden Emissionsberechtigungen auf 57 Prozent festgelegt wird und die Gesamtzahl der auf dem Markt erhältlichen Berechtigungen ab 2021 jährlich linear um 2,2% sinkt (derzeit 1,74%). Die kostenlose Zuteilung wird damit fortgeführt, aber die Kriterien im Benchmarkingsystem werden an den Produktionsfortschritt angepasst. Darüber hinaus wird das Zuteilungssystem nach den Erfahrungen aus den zurückliegenden Handelsperioden vereinfacht, beispielsweise durch eine bislang nicht vorgesehene Anpassung der Zuteilung bei Produktionserhöhungen, wodurch die bisherige sehr vollzugsaufwendige Zuteilung für Kapazitätserweiterungen entfällt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... 17. Europäische Kommission (2013) Survey of Schools: ICT in Education Benchmarking Access, Use and Attitudes to Technology in Europe's schools (Erhebung an Schulen: IKT in der Bildung zur Bewertung des Zugangs, der Nutzung und der Einstellung zur Technologie in den Schulen Europas).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen
2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen
2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit
2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität
3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten
3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit
3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg
3.3. Unterstützung der Schulleitung
4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden
4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren
4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung
5. Fazit - Ausblick
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Soziale Erwägungen werden seit Amtsantritt der gegenwärtigen Kommission in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik aufgenommen und verstärkt berücksichtigt. Die Analyse und die Empfehlungen werden die Grundsätze der Säule widerspiegeln und sie durch Bewertung, Überwachung und Vergleich der Fortschritte bei ihrer Umsetzung fördern. In einer Reihe von Bereichen werden ein Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren durchgeführt, etwa bei den Beschäftigungsschutzgesetzen, bei den Leistungen bei Arbeitslosigkeit, bei Mindestlöhnen, beim Mindesteinkommen und bei Kompetenzen.20 Die Überwachung des Fortschritts wird durch das neue sozialpolitische Scoreboard unterstützt, welches aus einer begrenzten Zahl wichtiger bestehender Indikatoren zur Bewertung der Beschäftigung und von Entwicklungen im Sozialbereich besteht.21 Das Scoreboard wird mit den maßgeblichen Ausschüssen des Rates im Hinblick auf seine Aufnahme in den jeden Herbst im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlichten jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht erörtert. Es könnte auch ein Bezugspunkt für die auf die soziale Dimension des Euro-Währungsgebietes und, in einem allgemeineren Sinn, Europas ausgerichteten Anstrengungen sein.
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte
Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte
3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule
4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte
Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig
Bessere Durchsetzung des EU-Rechts
Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU
Schlussfolgerungen
EU -Finanzhilfen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... - Stärkere Berücksichtigung sozialer Erwägungen im Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, Verwendung von Sozialindikatoren im so genannten Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten, Förderung des "sozialen Benchmarkings" sowie Bewertung der sozialen Auswirkungen des neuen Stabilitätshilfeprogramms für Griechenland; - durchgängige Berücksichtigung sozialer Ziele bei den Leitinitiativen, wie etwa der Investitionsoffensive für Europa, der Energieunion und dem digitalen Binnenmarkt;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Unzulänglichkeiten und Unterschiede in den nationalen Insolvenzregelungen schaffen in der EU Rechtsunsicherheit, behindern Gläubiger bei der Beitreibung ihrer Forderungen und erschweren eine effiziente Umstrukturierung rentabler Unternehmen; dies gilt auch für grenzübergreifende Konzerne. Die Kommission wird demnächst einen Vorschlag zu Umstrukturierungen von Unternehmen und zur Gewährung einer "zweiten Chance" vorlegen, denn ein angemessener Insolvenzrahmen benötigt solche Schlüsselelemente. Für die Sicherung eines dynamischen Geschäftsumfelds und für die Förderung von Innovationen ist es von grundlegender Bedeutung, dass seriöse Unternehmer nach einem Konkurs eine zweite Chance erhalten. Die Kommission führt zudem eine Benchmarking-Überprüfung zum Thema Regelung der Darlehensvollstreckung (einschließlich Insolvenz) durch, um sich ein genaues und zuverlässiges Bild davon zu verschaffen, welche Erfahrungen Banken mit Kreditausfällen gemacht haben, etwa unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwands, der Kosten und des Erfolgs der Beitreibung. Die Überprüfung wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Effizienz und Transparenz ihrer Regelungen zu verbessern.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 204/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion C(2016) 2173 final
... Sie begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner, Jur Maßnahmen zur Vereinfachung des Europäischen Semesters, fur eine stärkere Fokussierung auf Soziales und auf Benchmarking, unter anderem im Hinblick auf die verstärkte Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten. Sie verstärkte Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten. Sie nimmt ferner die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Europäischen Fiskalausschusses und seine Ablehnung der Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis und begrüßt die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern.
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Unterstützung der Reformbemühungen der Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst darüber, wie sie ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weiterentwickeln. Reformen zur Modernisierung und Verbesserung der Bildung müssen sich allerdings auf solide Erkenntnisse darüber stützen, welche Ansätze im Bildungswesen gut funktionieren. Die politischen Entscheidungen der Verantwortlichen können somit von der EU-Ebene untermauert werden - durch die Bereitstellung von Vergleichsdaten, die Stärkung der Evidenzbasis, die Durchführung von Analysen und Benchmarking, die Förderung wechselseitigen Lernens, die Verbreitung bewährter Verfahren und durch gezielte Unterstützung, aufbauend auf der bestehenden Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Datenanbietern, einschließlich der OECD.
Mitteilung
1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung
2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU
2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
3 Schulbildung
2.2. Hochschulbildung
3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten
4. Fazit
Drucksache 748/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 5. Der Bundesrat stellt auch fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung wiederholt das Thema Benchmarking anspricht und dabei auch prüfen will, wie OECD-Daten besser als Indikator bzw. Benchmark eingesetzt werden können. Er unterstreicht seine kritische Haltung zu europäischen Durchschnittsbezugswerten sowie genuinen Benchmarks im Bildungsbereich (unter anderem BR-Drucksachen 26/09(B) sowie 386/15(B)). Unabhängig davon erinnert der Bundesrat daran, dass alle Vorschläge für veränderte oder neue europäische Durchschnittsbezugswerte noch einer sorgfältigen Prüfung im Hinblick auf den jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwert sowie einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit in Verbindung stehenden Verwaltungsaufwands zu unterziehen sind (unter anderem BR-Drucksache 386/15(B)).
Drucksache 748/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung wiederholt das Thema Benchmarking anspricht und dabei auch prüfen will, wie OECD-Daten besser als Indikator bzw. Benchmark eingesetzt werden können. Der Bundesrat unterstreicht seine kritische Haltung zu europäischen Durchschnittsbezugswerten sowie genuinen Benchmarks im Bildungsbereich (unter anderem BR-Drucksachen 26/09(B) sowie 386/15(B)). Unabhängig davon erinnert er daran, dass alle Vorschläge für veränderte oder neue europäische Durchschnittsbezugswerte noch einer sorgfältigen Prüfung im Hinblick auf den jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwert sowie einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit in Verbindung stehenden Verwaltungsaufwands zu unterziehen sind (unter anderem BR-Drucksache 386/15(B)).
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Wie das Europäische Parlament betonte6, lässt sich der tatsächliche Erfolg der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters nur an der Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen beschriebenen wichtigen Reformen messen. Zwar hatte das Europäische Semester bisher zur Folge, dass die Mitgliedstaaten bedeutende Reformen in Gang setzten, doch ist die Umsetzung in einigen Bereichen insgesamt noch enttäuschend und von Land zu Land unterschiedlich. Infolge der Straffung des Europäischen Semesters sind die Empfehlungen nun besser auf die wichtigsten Herausforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten ausgerichtet. Außerdem wurden in den verschiedenen Ratsformationen Benchmarking und Peer-Reviews verstärkt. Die Umsetzung gemeinsam vereinbarter Prioritäten bleibt eine Priorität.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 19/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität COM(2015) 12 final
... 18. Zur Diskussion über die Wirkung von Reformen siehe European Economy, Economic Papers Nr. 541, Dezember 2014: "The potential growth impact of structural reforms in the EU - a benchmarking exercise", veröffentlicht von der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission.
Drucksache 581/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2016 - Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern - COM(2015) 690 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, mittels Benchmarking auf eine Konvergenz in Richtung der am besten abschneidenden Länder hinzuwirken. Benchmarking zwischen den Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, Bestpractice-Modelle zu identifizieren, Effizienzpotentiale der Verwaltung zu heben und eine Verwaltungsmodernisierung zu initiieren. Voraussetzung dafür ist jedoch Vergleichbarkeit. Bei der Auswahl der Benchmark-Indikatoren sollte vorrangig auf bereits erhobene Indikatoren zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein Benchmarking-Prozess nicht zu Standardsenkungen - beispielsweise im Verbraucherschutz oder im Sozialbereich - führen darf.
Drucksache 581/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2016 Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern - COM(2015) 690 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, mittels Benchmarking auf eine Konvergenz in Richtung der am besten abschneidenden Länder hinzuwirken. Benchmarking zwischen den Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, Bestpractice-Modelle zu identifizieren, Effizienzpotentiale der Verwaltung zu heben und eine Verwaltungsmodernisierung zu initiieren. Voraussetzung dafür ist jedoch Vergleichbarkeit. Bei der Auswahl der Benchmark-Indikatoren sollte vorrangig auf bereits erhobene Indikatoren zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein Benchmarking-Prozess nicht zu Standardsenkungen - beispielsweise im Verbraucherschutz oder im Sozialbereich - führen darf.
Zu Wiederbelebung der Investitionstätigkeit
Zu Bessere Koordinierung und Unterstützung der Strukturreformen
Zu Förderung von Beschäftigung und inklusiver Sozialpolitik
Zu Wirksamere und gerechtere Steuersysteme
Zu Maßnahmen im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen
Drucksache 502/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... 4. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, die Konvergenz zwischen den Ländern der Euro-Zone zu erhöhen. Er teilt hierbei die Einschätzung der Kommission, dass ein Benchmarking und die damit verbundene Orientierung an den Ländern, die jeweils am besten abschneiden, eine wichtige Rolle spielen können. Zu Recht weist die Kommission jedoch selbst auf die methodischen und inhaltlichen Grenzen von Ländervergleichen hin. Der Bundesrat stimmt daher mit der Auffassung der Kommission überein, dass zur Vermeidung von Fehlinterpretationen die jeweiligen Ergebnisse durch zusätzliche wirtschaftliche Analysen ergänzt werden müssen.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Damit diese verbesserte Struktur in der kommenden Periode ihren vollen Nutzen entfalten kann, sind deren Stabilität und Umsetzung von grundlegender Bedeutung. Gleichzeitig können aber ausgehend von diesen Entwicklungen einige weitere Anpassungen zusätzliche Vorteile bringen. Dazu zählen insbesondere eine bessere Integration von Euroraum- und nationaler Dimension, eine stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales, die Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken sowie die Förderung von Reformen durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und technische Unterstützung. Eine schematische Übersicht über das für 2016 vorgeschlagene Europäische Semester enthält Tabelle 1.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... s in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die Qualität, die Zuverlässigkeit und die Vergleichbarkeit statistischer Daten sollten durch Einführung einer zentralen Eingangsstelle für alle abfallbezogenen Daten, Streichung hinfälliger Berichtspflichten, Benchmarking der nationalen Berichterstattungsmethoden und Berichterstattung über die Datenqualitätskontrolle verbessert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 6a Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6
Artikel 6b Frühwarnbericht
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang
Anhang IV Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i
Drucksache 502/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... 3. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen, die Konvergenz zwischen den Ländern der Euro-Zone zu erhöhen. Er teilt hierbei die Einschätzung der Kommission, dass ein Benchmarking und die damit verbundene Orientierung an den Ländern, die jeweils am besten abschneiden, eine wichtige Rolle spielen können.
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... (19) Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Statistiken sind für die Bewertung der Einhaltung des Abfallrechts durch die Kommission von wesentlicher Bedeutung. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Statistiken sollte durch Einführung einer einzigen Anlaufstelle für alle Abfalldaten, Streichung hinfälliger Berichtspflichten, Benchmarking der nationalen Berichterstattungsmethoden sowie Überprüfung der Datenqualität durch unabhängige Dritte verbessert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2008/98/EG
Artikel 9 Abfallvermeidung
Artikel 11a Frühwarnsystem
Artikel 17 Überwachung gefährlicher Abfälle
Artikel 24 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Artikel 26 Registrierung
Artikel 37 Berichterstattung
Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 39 Ausschussverfahren
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 94/62/EG
Artikel 3a Änderung von Anhang I
Artikel 6a Frühwarnsystem
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 1999/31/EG
Artikel 5a Frühwarnsystem
Artikel 15 Berichterstattung
Artikel 16 Änderung der Anhänge
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 2000/53/EG
Artikel 5 Änderung der Richtlinie 2006/66/EG
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2012/19/EU
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Adressaten
Anhang 1 Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Anhang VI Zusammensetzung von Siedlungsabfällen
Anhang VII Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung
Anhang VIII Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... • Die Mitgliedstaaten werden über die jeweiligen Ausschüsse nachdrücklich aufgerufen, Vorschläge zur Stärkung der sozialen Dimension der Europa-2020- Strategie zu machen, mit einer besseren Anknüpfung an bestehende Prozesse, z.B. die offenen Koordinierungsmethode und verbesserte Berichterstattung über die Leistung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten. Die Kommission wird die Leit- und Monitoringinstrumente weiter stärken, unter Berücksichtigung der vorhandenen makroökonomischen, steuerlichen und beschäftigungspolitischen Governancetools, mit Blick auf die Beschränkung und den Abbau der Unterschiede im Bereich der Sozialpolitik. Benchmarking und Leistungskontrolle werden Bestandteil dieses Prozesses sein, basierend auf dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes83.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... Der Bundesrat lehnt die Einführung einer sektorspezifischen (Anreiz-)Regulierung ab. Es ist auch fraglich, ob angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Gemeinden, insbesondere in struktureller, topographischer und geologischer Hinsicht, aussagekräftige Vergleichswerte aufgestellt werden könnten. Eine verpflichtende Teilnahme an einem Benchmarking ist abzulehnen.
1. Allgemein
2. Zum Glücksspielstaatsvertrag
3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen
4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung
5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur
6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen
8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden
9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen
Drucksache 262/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte - Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen - COM(2013) 196 final
... Es gibt keine allgemein akzeptierte, wissenschaftlich fundierte Definition dessen, was ein grünes Produkt bzw. eine grüne Organisation eigentlich ist. Für die Messung und vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Umweltleistung werden derzeit verschiedene Methoden angewendet 14, die aber voneinander abweichen und bei Anwendung auf dasselbe Produkt oder dieselbe Organisation unterschiedliche Ergebnisse liefern. Aufgrund der vielen im Ermessen des Anwenders liegenden methodischen Entscheidungen sind sogar die mit ein und derselben Methode erzielten Ergebnisse häufig nicht vergleichbar. Eine solche Vergleichbarkeit ist aber wichtig, um einen auf der Umweltleistung basierenden Wettbewerb zu ermöglichen und damit Verbraucher und Unternehmen ihre Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Kontext des Vorschlags
2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz
2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen
3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen
3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation
3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen
3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten
Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt
3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen
4. die politische Antwort der EU
4.1. Handlungsziel der EU
4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen
4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik
4.3.1. Die Empfehlung der Kommission
4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden
4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen
4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik
5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 63/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bezüglich Artikel 1 Nummer 4 des Vorschlags auf Aufklärung und Klarstellung hinzuwirken. Danach soll das neu zu schaffende Netzwerk der Infrastrukturbetreiber gemeinsame Benchmarks für die Effizienz der Infrastruktur setzen und die Kommission Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Benchmarkings ergreifen dürfen. Man sollte hier klarstellen, dass die Mitgliedstaaten und die Infrastrukturbetreiber außerhalb bereits bestehender Harmonisierung weiterhin in eigener Entscheidung die Prioritäten für die Qualität der Infrastruktur in ihrem Hoheitsgebiet setzen dürfen. Es sollte ihnen unbenommen bleiben, mehr Gewicht auf ein Qualitätsziel zulasten eines anderen zu legen. Dies gilt insbesondere für Benchmarks, die nicht einstimmig beschlossen wurden. Auch die Kommission soll nicht zu einer solchen zwingenden Vereinheitlichung verpflichten, sondern nur auf die Einheitlichkeit des Verfahrens hinwirken dürfen.
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... Arbeitsverwaltungen vorschlagen, um ein Benchmarking-System einzuführen. Entsprechende Maßnahmen des Voneinanderlernens werden zum Aufbau eines europäischen Arbeitsmarkts und letztlich zu besseren und effektiveren Beschäftigungsdiensten sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber führen.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollte die EU nur dann tätig werden, wenn sie bessere Ergebnisse erzielen kann, als dies bei einem Tätigwerden auf der Ebene der Mitgliedstaaten der Fall wäre; die entsprechende Maßnahme sollte auf das zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderliche Maß beschränkt werden und verhältnismäßig sein. Mehrere Mitgliedstaaten haben in letzter Zeit Rechtsvorschriften verabschiedet, die in dieser Hinsicht eine zusätzliche Offenlegung verlangen. Allerdings scheinen zwischen den nationalen Anforderungen signifikante Unterschiede zu bestehen, die das binnenmarktweite Benchmarking von Unternehmen erschweren. Die Ziele der vorliegenden Änderung sind so beschaffen, dass sie durch einseitige Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht verwirklicht werden können.
Drucksache 236/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformvorhaben - COM(2013) 166 final
... • Zu guter Letzt spielen auch wirtschaftspolitische Erwägungen eine Rolle. Auch wenn jeder Mitgliedstaat ein Interesse daran hat, Reformen voranzutreiben, die seine Wettbewerbsfähigkeit steigern, muss eine erfolgreiche Umsetzung doch auch etwaigen Reformwiderständen im Inland Rechnung tragen. Mitgliedstaatenübergreifend koordinierte Reformen können helfen, die weiterreichenden Wohlstandseffekte der Strukturreform zu kommunizieren. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten aus den Maßnahmen der anderen lernen. Wie schon die Arbeiten zahlreicher Ratsausschüsse gezeigt haben, können Benchmarking, Lernen voneinander und Austausch bewährter Praktiken - unabhängig davon, ob sie sich auf einzelne Beispiele oder einen horizontalen Überblick über durchgeführte Reformen stützen - von Nutzen sein.
1. Einleitung
2. Auswahl VORAB zu koordinierender Reformen
3. Rahmen für die Vorabkoordinierung grösserer Wirtschaftspolitischer Reformvorhaben
3.1. Welche Mitgliedstaaten sollten einbezogen werden?
3.2. Verfahren
3.3. Demokratische Legitimität gewährleisten
4. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 63/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bezüglich Artikel 1 Nummer 4 des Vorschlags auf Aufklärung und Klarstellung hinzuwirken. Danach soll das neu zu schaffende Netzwerk der Infrastrukturbetreiber gemeinsame Benchmarks für die Effizienz der Infrastruktur setzen und die Kommission Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Benchmarkings ergreifen dürfen. Man sollte hier klarstellen, dass die Mitgliedstaaten und die Infrastrukturbetreiber außerhalb bereits bestehender Harmonisierung weiterhin in eigener Entscheidung die Prioritäten für die Qualität der Infrastruktur in ihrem Hoheitsgebiet setzen dürfen. Es sollte ihnen unbenommen bleiben, mehr Gewicht auf ein Qualitätsziel zulasten eines anderen zu legen. Dies gilt insbesondere für Benchmarks, die nicht einstimmig beschlossen wurden. Auch die Kommission soll nicht zu einer solchen zwingenden Vereinheitlichung verpflichten, sondern nur auf die Einheitlichkeit des Verfahrens hinwirken dürfen.
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Darüber hinaus ist es wichtig, größere Negativentwicklungen im Beschäftigungs- und Sozialbereich frühzeitig zu erkennen und die Koordinierung und das Monitoring von Beschäftigungs- und Sozialmaßnahmen zu verbessern. Dadurch wäre ein wirksames politisches Handeln sichergestellt und es würde die Konvergenz in diesen Bereichen gefördert. Wechselseitiges Lernen, Austausch bewährter Verfahren und Benchmarking basierend auf verstärkter Überwachung wären der Konvergenz förderlich.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 521/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) - COM(2013) 430 final
... Aufgrund der breiten Palette an Geschäftsmodellen und Instrumenten der Arbeitsverwaltungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, sowie der unterschiedlichen Arbeitsmarktbedingungen und Rechtssysteme setzen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen Arbeitsmarktprogramme mit unterschiedlichem Erfolg um. Die Mitgliedstaaten werden nach wie vor für die Organisation, die Personalausstattung und den Betrieb ihrer Arbeitsverwaltungen zuständig sein. Mit dem vorliegenden Legislativvorschlag soll ein Europäisches Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen eingerichtet werden, das eine Plattform für den Vergleich der Leistungen auf europäischer Ebene bieten, bewährte Verfahren ermitteln und das wechselseitige Lernen fördern soll, um die Kapazitäten und die Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass die Mitgliedstaaten sich aus eigener Initiative nicht ausreichend um wechselseitiges Lernen und Benchmarking bemühen.
Drucksache 234/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Drucksache: 423/12 (neu) b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011
... Der Bundesrat lehnt die Einführung einer sektorspezifischen (Anreiz-)Regulierung ab. Es ist auch fraglich, ob angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Gemeinden, insbesondere in struktureller, topographischer und geologischer Hinsicht, aussagekräftige Vergleichswerte aufgestellt werden könnten. Eine verpflichtende Teilnahme an einem Benchmarking ist abzulehnen.
1. Allgemein
2. Zum Glücksspielstaatsvertrag
3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen
4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung
5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur
6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen
8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden
9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen
Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... 3. Die Kommission kann Maßnahmen zur Festlegung der gemeinsamen Grundsätze und Vorgehensweisen des Netzwerks - vor allem zur Sicherstellung der Kohärenz des Benchmarking - und der Verfahren für die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks beschließen. Diese Maßnahmen werden im Wege eines Durchführungsrechtsakts nach dem Verfahren in Artikel 62 Absatz 3 erlassen.’
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2. Anstehende Probleme
1.2 Allgemeine Ziele
1.3. Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2
3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5
3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2
3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7
3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b
3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c
3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d
3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e
3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10
3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11
3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a
3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers
‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7b Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7c Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung
Artikel 7d Koordinierungsausschuss
Artikel 7e Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber
‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Die Kommission hält es auch für wichtig, den Mitgliedstaaten weiterhin dabei zu helfen, die Schwächen in ihren Steuerverwaltungen ausfindig zu machen und spezifische Probleme in Angriff zu nehmen, einen wirksamen Austausch bewährter Verfahren sicherzustellen und Benchmarking-Methoden zu entwickeln, um die Kernfunktionen der Steuererhebung und von Steuerprüfungen bewerten zu können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 760/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags COM(2012) 725 final
... Markterkundungsinstrumente würden vor allem in komplexen Einzelfällen, die eine eingehende Prüfung erforderlich machen, eingesetzt, um Fragen zur Einstufung als Beihilfe oder zur Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu lösen. Sie könnten in Zukunft beispielsweise für die Prüfung eines marktüblichen Verhaltens (z.B. Beihilfeelement von Garantien/Krediten), von Marktversagen und/oder für die Messung des Anreizeffekts anhand von Vergleichswerten (Benchmarking) herangezogen werden. Die Adressaten der Auskunftsersuchen würden anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Kriterien ausgewählt. Neben dem Beihilfeempfänger kämen dabei zum Beispiel Wettbewerber, Kunden und Verbraucherverbände in Frage. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Stichprobe für jede Kategorie repräsentativ ist.
Drucksache 751/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final
... - Benchmarking-Studie 2010-2011 "Monitoring eAccessibility"8;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags
1.2. Technischer Hintergrund
1.3. Politischer Hintergrund
1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Der Vorschlag im Einzelnen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 5 Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang
Artikel 4 Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen
Artikel 5 Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen
Artikel 6 Zusätzliche Maßnahmen
Artikel 7 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Umsetzung
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... ii) einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Kommission und der OECD auf dem Gebiet der Qualifikationspolitik. Innerhalb dieses Rahmens wird im Herbst 2013 ein öffentliches Portal zur Online-Bewertung von Bildung und Qualifikationen ("Education and Skills Online Assessment") eingerichtet, das auf der PIAAC-Methodik basiert und mit dem Einzelpersonen und Unternehmen ein Qualifikations-Benchmarking auf Grundlage der Angaben anderer Nutzer durchführen können;
Mitteilung
1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum
2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten
2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen
Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten
Berufliche Qualifikationen
2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen
Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich
Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen
2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern
Finanzierung der Bildung
5 Partnerschaften
3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten
4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 224/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die e-Vergabe - COM(2012) 179 final
... Gleichzeitig hat die Kommission eine Studie zum Benchmarking derzeitiger e-Vergabe-Praktiken in Europa in Auftrag gegeben. Aufgrund dieser Studie soll ein so genanntes "Golden Book” veröffentlicht werden, das anhand von Einzelfällen die besten praktischen Verfahren vorstellt, ausgehend von einer Überprüfung der derzeit bestehenden e-Vergabe-Plattformen anhand von Kriterien wie Zugänglichkeit, Nutzerfreundlichkeit und Kosteneffektivität. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dazu dienen, die Verbreitung und Übernahme solcher bewährter Praktiken durch die Mitgliedstaaten und öffentliche Behörden bei Investitionen in Infrastrukturen für die e-Vergabe zu fördern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe
3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn
3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens
5 Leitaktionen:
3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren
5 Leitaktionen:
3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe
5 Leitaktionen:
3.4. Verbreitungsstrategie
5 Leitaktionen:
3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens
5 Leitaktionen:
4. Führung durch Vorbild
5 Leitaktionen:
5. Internationale Dimension der E-VERGABE
5 LEITAKTION:
6. Schlussfolgerung
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... - im Jahr 2013 Empfehlungen zum gemeinsamen Verbraucherschutz und über verantwortungsvollen Glücksspielwerbung annehmen; - durch das Programm für ein sichereres Internet25 und die Fazilität "Connecting Europe"26 das Benchmarking und die Prüfung von Werkzeugen der elterlichen Kontrolle fördern, um die Alterseinstufung und die Klassifikation von Inhalten zu verbessern;
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 109/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" COM(2012) 79 final
... Ziel ist die Entwicklung und Nutzung innovativer Produkte, Geräte und Dienstleistungen zusammen mit der Schaffung einer transparenten und nachhaltigen Versorgungskette. Der Schwerpunkt läge auf besseren Informationssystemen und Risikomanagementinstrumenten, die die Eigenschaften von Produkten und Produktionsverfahren widerspiegeln, wie Benchmarking-Systemen, Nachhaltigkeitsnormen, Erstellung von CO
1. Einleitung
2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft
4. Vorteile Chancen
5. Ausschöpfung des Potenzials
6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis
7. Organisationsstruktur
8. Bereiche für Innovative Massnahmen
Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz
Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft
Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität
Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette
Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen
9. die nächsten Schritte
Drucksache 242/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM(2012) 196 final
... Die Kommission wird in ganz Europa eine vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Strategien und Maßnahmen im Bereich de Online-Sicherheit der Kinder durchführen. Dazu gehört auch eine Analyse der dafür eingesetzten Mittel und ihrer Aufschlüsselung zwischen Kommission, Mitgliedstaaten, Privatsektor und ehrenamtlichem Sektor. Darüber hinaus wird sie die Umsetzung der derzeitigen Selbstregulierungsvereinbarungen, die von den Branchenunternehmen unterzeichnet wurden, überwachen.
1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?
1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten
1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme
1.2.1. Marktfragmentierung
1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten
1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte
1.2.4. Mangelnde Kenntnisse
2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder
2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder
2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder
2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen
2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend
2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer
2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen
2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten
2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen
2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben
2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials
2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... In ihrem kürzlich vorgelegten Beschäftigungspaket hat die Kommission konkrete Maßnahmen für eine beschäftigungsintensive wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU vorgeschlagen. Die auf die Erschließung des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen angelegten Maßnahmen in wichtigen Sektoren wie IKT (Informationsund Kommunikationstechnologien), Gesundheitswesen und grüne Wirtschaft erfordern die Zusammenarbeit von Kommission, Mitgliedstaaten, Sozialpartnern sowie öffentlichen und privaten Akteuren. Von der verstärkten Überwachung der nationalen Beschäftigungspläne durch das von der Kommission vorgeschlagene Benchmarking- und Scoreboard-Verfahren werden weitere Impulse für beschäftigungsfördernde Reformen ausgehen, zu denen auch die engere Verknüpfung der länderspezifischen Empfehlungen mit der Zuteilung von Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds, beitragen dürfte, die die Kommission für den kommenden Programmzeitraum (2014-2020) vorgeschlagen hat.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 555/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Des Weiteren werden im Hinblick auf Antibiotika erstmals Kontrollen für Tierhalter bestimmter Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben, die ausgehend von einem Benchmarking der betriebsindividuellen Antibiotika-Therapiehäufigkeit ein verpflichtendes Antibiotikaminimierungskonzept zur Folge haben können, auf das die zuständige Behörde erforderlichenfalls Einfluss nehmen kann. Zur Orientierung über die Situation der Betriebe hat der Tierhalter Angaben, die die Ermittlung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit ermöglichen, der zuständigen Behörde mitzuteilen, die die halbjährliche Therapiehäufigkeit pro Betrieb und bezogen auf die jeweiligen Tierarten ermittelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ermittelt aus den Angaben die bundesweite Therapiehäufigkeit für die jeweilige Tierart. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde sowie Regelungen über die Ermittlung der Therapiehäufigkeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
3 Sozialversicherung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 58a Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung
§ 58b Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58c Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe
§ 58d Verordnungsermächtigungen
§ 83b Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 58a
Zu § 58b
Zu § 58c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Gesamtbewertung
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... 19. Vgl. z.B. die Studie der GD ENTR "Measuring and Benchmarking the Structural Adjustment Performance of EU Industry", abrufbar unter: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrialcompetitivenes s/industrial-policy/future-ofmanufacturing/files/key_findings_measuring_and_benchmarking_en.pdf wachsen. Hochinnovative KMU und Innovationscluster werden zu einem bedeutenden Kanal für Innovations- und Produktionsprozesse. Daraus ergibt sich ein wachsendes Bedürfnis nach Cluster-Strategien und intelligenter Spezialisierung, Vermittlung von einschlägigen Kompetenzen und gezieltem Wissen über Zukunftsmärkte und relevante Schlüsseltechnologien.
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
Drucksache 698/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... d) Der Bundesrat spricht sich deshalb für eine dekonzentrierte Organisationsstruktur aus, wie sie dem Subsidiaritätsprinzip und auch moderner Unternehmensphilosophie entspricht. Eine solche Struktur begünstigt zudem die Organisation eines Verwaltungswettbewerbs um die beste und effizienteste Aufgabenerledigung (Benchmarking). Der regionalen Ebene ist daher ein hohes Maß an Kompetenzen einzuräumen, ohne freilich mögliche Effizienzvorteile in einem Bundesträger zu konterkarieren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Zu a
Zu b
8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Zu § 143
Zu § 143
19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989
20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989
Zu a:
Zu b:
25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG
29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 698/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... 5. Der Bundesrat spricht sich deshalb für eine dekonzentrierte Organisationsstruktur aus, wie sie dem Subsidiaritätsprinzip und auch moderner Unternehmensphilosophie entspricht. Eine solche Struktur begünstigt zudem die Organisation eines Verwaltungswettbewerbs um die beste und effizienteste Aufgabenerledigung (Benchmarking). Der regionalen Ebene ist daher ein hohes Maß an Kompetenzen einzuräumen, ohne freilich mögliche Effizienzvorteile in einem Bundesträger zu konterkarieren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Abschnitt 3a Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 143a Rechtsstellung und Aufgaben
§ 143b Regionalbeiräte
Zu § 143
Zu § 143
30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,
Zu Artikel 4 Nummer 25
31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII
36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:
40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... 60. Mitteilung zu den Rahmenbedingungen für die Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer, KOM 2002(364) endgültig; der PEPPER IV Bericht: "Benchmarking of Employee Participation in Profits and Enterprise Results in the Member and Candidate Countries of the European Union", 2008.
Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR
1. Verwaltungsrat
1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
1.1.1 Berufliche Vielfalt
1.1.2 Internationale Diversität
1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität
1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement
1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats
1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern
1.5 Risikomanagement
2. Aktionäre
2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre
2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge
2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen
2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger
2.4.1 Interessenkonflikte
2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären
2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors
2.6 Identifizierung der Aktionäre
2.7 Schutz von Minderheitsaktionären
2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss
2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch
2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern
3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes
3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen
3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance
4. Nächste Schritte
Anhang 1 Fragenkatalog
Allgemeine Fragen
3 Verwaltungsrat
3 Aktionäre
Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes
Anhang 2 Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Die Hindernisse für Investitionen in energieeffiziente Technologien sind bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am stärksten ausgeprägt 43 . Die Kommission wird daher die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, ihnen Informationen (z.B. über rechtliche Anforderungen, Kriterien für Subventionen für die Modernisierung von Maschinen, Verfügbarkeit von Schulungen zum Energiemanagement und von Energieexperten) bereitzustellen und geeignete Anreize44 (wie Steuernachlässe, Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen oder finanzielle Förderung von Energie-Audits) zu entwickeln. In Verbindung mit den relevanten Industrieverbänden wird die Kommission den Austausch bester Praktiken im Bereich der Energieeffizienz sowie Projekte unterstützen, die den Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf das Energiemanagement in Kleinst- und Kleinunternehmen zum Ziel haben. Sie wird die Entwicklung von Instrumenten unterstützen, die KMU für das Benchmarking ihrer Energienutzung gegenüber vergleichbaren Unternehmen verwenden können.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 29. März 2010 mit dem Titel „Consumer Markets Scoreboard - Consumers at Home in the Internal Market - Monitoring the integration of the retail Internal Market and Benchmarking the Consumer Environment in Member States“ (SEK(2010)0385),
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... - Unterstützung der Generierung EU-weit vergleichbarer Daten über Endverbrauchermärkte zwecks Benchmarking zwischen den Mitgliedstaaten und als Input für die Politikgestaltung auf EU-Ebene;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... Daneben sind ergänzende Informationen zum früheren Verbrauch (an jedem Tag, in jeder Woche, jedem Monat und jedem Jahr seit Beginn der intelligenten Verbrauchserfassung) sowie weitere nützliche Informationen, die dem Verbraucher eingehendere Selbstüberprüfungen ermöglichen (z.B. grafische Darstellung der Entwicklung des individuellen Verbrauchs, Benchmarking-Informationen, kumulierter Verbrauch / kumulierte Einsparungen / kumulierte Kosten seit Beginn jedes Vertrages, Anteil erneuerbarer Energiequellen am individuellen Verbrauch und zugehörige Einsparungen an CO
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... - Förderung des Benchmarking und der Harmonisierung von Normen und Vorgaben für Umweltgüter und -dienstleistungen und für die Umweltleistung von Produkten. Dies soll in bilateralen und regionalen Dialogen mit Schwellenländern angeregt werden. Entsprechende Programme und Projekte sollen im Rahmen von Kooperationsprogrammen wie SWITCH-Asia7 zur Förderung der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch unterstützt werden. Ferner soll untersucht werden, ob derartige Programme auch auf andere Regionen, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, ausgeweitet werden können.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 113/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse zur Umfrage 17 der Europakammer vom 15. März 2010
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... ", eine Vielzahl neuer Initiativen, Programme und Instrumente umfassen, die einer sorgfältigen Prüfung und umfassender Diskussion bedürfen. Verfrühte Vorfestlegungen, etwa im Hinblick auf die neue Generation der Bildungsprogramme der EU, die weitreichende und langjährige Konsequenzen nach sich ziehen, lehnt der Bundesrat ab. So ist beispielsweise im Hinblick auf die von der Kommission beabsichtigte Integration der Mobilitäts-, Hochschul- und Forschungsprogramme der EU (wie Erasmus, Erasmus Mundus, Tempus und Marie Curie) unklar, wie sich diese Umstrukturierung auf andere Programme (wie Comenius oder Leonardo) auswirken soll. Auch Maßnahmen wie das von der Kommission geplante Benchmarking der Hochschulleistungen oder der angestrebte europäische Rahmen für Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe entziehen sich mangels Angaben zum Konzept jeglicher Bewertung und können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht dem Grunde nach bereits beschlossen werden.
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken14 und die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen15 werden in dieser Hinsicht bis zu einem gewissen Grad Abhilfe schaffen. Die vorgeschlagene Richtlinie über Verbraucherrechte16 muss zügig angepasst werden, um bei Verbrauchern und Händlern Vertrauen in den grenzüberschreitenden Online-Handel zu schaffen. Die Kommission wird aber auch untersuchen, wie die Rechte der Verbraucher beim Einkauf digitaler Produkte gestärkt werden können. Außerdem können grenzüberschreitende Online-Transaktionen dadurch vereinfacht werden, dass das europäische Vertragsrecht auf der Grundlage eines hohen Verbraucherschutzes vereinheitlicht wird. Ferner wird die Kommission eine EU-weite Strategie zur Verbesserung alternativer Streitbeilegungssysteme aufstellen, ein EU-weites Online-Abhilfeinstrument für den elektronischen Geschäftsverkehr vorschlagen und den Zugang zur Online-Justiz verbessern. Darüber hinaus könnte die Vergleichbarkeit der Verbraucherpreise z.B. durch Benchmarking, Produkttests und Preisvergleichs-Websites verbessert werden, um den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz zu erhöhen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Die Industrie muss Energieeffizienz-Ziele und energietechnologische Innovationen in ihr Geschäftsmodell integrieren. Hierzu trägt das Emissionshandelssystem in größeren Unternehmen erheblich bei. In kleineren Unternehmen müssen allerdings andere Instrumente, z. B. Energieaudits und Energiemanagementsysteme, stärker zum Tragen kommen. KMU benötigen Unterstützungsmechanismen. Das Energieeffizienz-Benchmarking kann Unternehmen Hinweise geben, wo sie im Vergleich zu ihren Mitbewerbern bei der Energieeffizienz stehen. Energieeffizienz, auch beim Stromverbrauch, muss zu einem eigenständigen rentablen Geschäftsfeld werden, für das ein robuster Binnenmarkt für Energiespartechniken und -praktiken und internationale Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Rahmen für allgemeine Ressourceneffizienz würde diese Einsparungen vergrößern.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... 7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... ", eine Vielzahl neuer Initiativen, Programme und Instrumente umfassen, die einer sorgfältigen Prüfung und umfassender Diskussion bedürfen. Verfrühte Vorfestlegungen, etwa im Hinblick auf die neue Generation der Bildungsprogramme der EU, die weitreichende und langjährige Konsequenzen nach sich ziehen, lehnt der Bundesrat ab. So ist beispielsweise im Hinblick auf die von der Kommission beabsichtigte Integration der Mobilitäts-, Hochschul- und Forschungsprogramme der EU (wie Erasmus, Erasmus Mundus, Tempus und Marie Curie) unklar, wie sich diese Umstrukturierung auf andere Programme (wie Comenius oder Leonardo) auswirken soll. Auch Maßnahmen wie das von der Kommission geplante Benchmarking der Hochschulleistungen oder der angestrebte europäische Rahmen für Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe entziehen sich mangels Angaben zum Konzept jeglicher Bewertung und können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht dem Grunde nach bereits beschlossen werden.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
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Anlagentechnik ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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