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62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Berechnungsformel"


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Drucksache 51/1/20

... Die in § 42 Absatz 2 Nummer 3 enthaltene Beschränkung auf vor dem Jahr 2030 endgültig stillgelegte Braunkohleanlagen ist daher zu streichen. Daraus ergeben sich erforderliche Folgeanpassungen im Hinblick auf die Entschädigungshöhe für die einzelnen Reviere, die nicht konkret berechnet werden können, weil die Begründung zu § 42 Absatz 2 Nummer 3 keine Berechnungsformel beinhaltet. In den zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung noch erforderlichen Gesprächen mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke und -tagebaue sind die entsprechenden Entschädigungssummen zu vereinbaren und anschließend die Werte x1, x2 und x3 durch konkrete Beträge zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... Am 22. August 2018 hat die Kommission die beihilferechtliche Entscheidung zur Neuregelung der EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Neuanlagen veröffentlicht, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zahlreiche Betreiber neuer KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW bis einschließlich 10 MW werden auf Grundlage einer komplexen Berechnungsformel künftig eine höhere EEG-Umlage entrichten müssen. Für KWK-Neuanlagen, die im Zeitraum vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2017 erstmals in Betrieb gingen bzw. erstmals in der Eigenversorgung genutzt wurden, sind dabei Übergangsregelungen vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 142/18

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Absatz 1 und § 41 Absatz 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Vierundzwanzigsten KOV-Anpassungsverordnung 2018 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz 50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018


 
 
 


Drucksache 647/1/17

... In Nummer 8 ist im Abschnitt "Kompensationsmöglichkeit für Stickstoffoxide" in Satz 1 in der Berechnungsformel nach der Angabe "<" die Angabe "0,95" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/17




1. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen für Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Kontinuierliche Messungen Überschrift, Satz 1

2. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen für Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Auswertung der Messergebnisse für den Monatsmittelwert Absatz 2 - neu -

3. Zu Nummer 5.2 Destillations- oder Konversionsrückstände Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Stickstoffoxide - neu -

4. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Stickstoffoxide Satz 1

5. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 1

6. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 1

7. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 2

8. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsmöglichkeit für Schwefeloxide Satz 6 - neu -

9. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kontinuierliche Messungen Absatz 4 - neu -

10. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen für Mineralöl-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Katalytisches Spalten Satz 4 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 646/1/17

... In Artikel 1 Nummer 7 ist in § 10a Absatz 1 Satz 1 in der Berechnungsformel nach der Angabe "<" die Angabe "0,95" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 5a - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5 Absatz 7 Nummer 1a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6 Absatz 7a Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 1 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 10 Buchstabe a § 22 Absatz 1b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 20 Absatz 1a

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 1

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Artikel 1 Nummer 12

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 12

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1 Nummer 12

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 4/17

... (c) Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen einer Krise, einschließlich parallel auftretender Krisensituationen. Dazu zählen regionale Lastabwurfpläne sowie technische, rechtliche und finanzielle Regelungen zur gegenseitigen Unterstützung, um sicherzustellen, dass Strom auf optimale Weise dorthin geliefert werden kann, wo er am dringendsten benötigt wird. Diese Regelungen müssen unter anderem den Auslöser für die Unterstützung, die Berechnungsformel oder den Betrag, die zahlende und die empfangende Partei sowie Regelungen für Schiedsverfahren enthalten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 759/17

... Durch Anwendung der Berechnungsformel (Fallzahl: 6.000 Kontrollen/Jahr x Zeitaufwand: 60 min. / 60 x Lohnkosten: 78,00 Euro = zusätzlicher Vollzugsaufwand) ergibt sich ein zusätzlicher laufender Vollzuqsaufwand von 468.000,00 Euro pro Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

§ 12b
Umwidmungsverbot

§ 12c
Antibiogrammpflicht

§ 12d
Verfahren zu Probenahme, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit

§ 13
Nachweise

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu laufender Nummer 11 § 1a

Zu laufender Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1

Zu laufender Nummer 4 § 12b

Zu laufender Nummer 5 § 12c Absatz 1 in Verbindung mit § 12d

Tabelle

Zu laufender Nummer 6 § 13 Absatz 1

Zu laufender Nummer 7 § 13 Absatz 2

Zu laufender Nummer 8 § 13 Absatz 3

Zu laufender Nummer 9 § 13 Absatz 4 Satz 1

Zu laufender Nummer 10 § 13 Absatz 4 Satz 2

Zu laufender Nummer 11 § 13 Absatz 4 Satz 3

Zu laufender Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 4

Zu Nummer 11

Zu laufender Nummer 13 § 13 Absatz 5

Zu laufender Nummer 14 § 13 Absatz 6

Zu laufender Nummer 15 § 13 Absatz 7

Zu laufender Nummer 16 § 13 Absatz 8

Zu laufender Nummer 17 § 13 Absatz 9

Zu laufender Nummer 18 § 13a Absatz 3

Zu laufender Nummer 19 § 15 Nummern 8, 9, 10 und 11

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 12c Absatz 1

§ 12c Absatz 2

§ 12d

Zu Nummer 5

§ 13 Absatz 1

§ 13 Absatz 2

§ 13 Absatz 3

§ 13 Absatz 4

Satz 1 und 2:

Satz 3 und 4:

§ 13 Absatz 5

§ 13 Absatz 6

§ 13 Absatz 7 und Absatz 8

§ 13 Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 3986, BMEL: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. KMU-Test

II.4. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 210/16

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Absatz 1 und § 41 Absatz 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Zweiundzwanzigsten KOVAnpassungsverordnung 2016 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtundvierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen Neufassung der Verordnung

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... 18. Er bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben für die Quotenermittlung präzisiert und die vorgegebenen Recyclingquoten auf einen realistisch erreichbaren Wert reduziert werden. Auch sollte überprüft werden, ob eine Quote überhaupt als Maß für Recyclingerfolge geeignet ist. Den Formulierungen des Kommissionsvorschlags zufolge sollen bis 2020 50 Prozent der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, bis 2030 sogar 70 Prozent. Eine eindeutige Berechnungsformel, die erforderlich ist, um europaweit vergleichbare und einen Recyclingerfolg wirklich abbildende Daten zu erhalten, wird jedoch nicht vorgeschlagen. Da Recycling die Herstellung von Produkten aus Abfällen meint, bedeutet die Regelung des Artikels 11 Absatz 2, dass ab 2020 die Hälfte der Siedlungsabfälle in Produkte umgewandelt werden müssen. Die Möglichkeiten, solch hohe Anteile der Siedlungsabfälle zu Erzeugnissen, die die Vorgaben des Artikels 6 der vorgeschlagenen Richtlinie bzw. der bestehenden Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllen, aufzubereiten, werden selbst in einem abfalltechnisch hoch entwickelten Land wie Deutschland bis dahin bei Weitem nicht gegeben sein. Eine Realisierung dieser Anforderung würde enorme ökonomische und ökologisch fragwürdige Anstrengungen (Energie- und Rohstoffverbrauch) bedeuten und unter anderem dazu führen, dass eine Vielzahl minderwertiger Produkte auf den Markt kommt, die nur schwer Absatz finden. Dies würde dem Ziel der Novellierung, ein Recycling hoher Qualität zu gewährleisten, diametral widersprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 455/1/14

... Die Verwendung einer gewichteten Lebenszyklustreibhausgasintensität führt beispielsweise für Ottokraftstoff unabhängig von der eingesetzten Rohstoffquelle und des Verfahrens zur Verwendung des gleichen Wertes in der Berechnungsformel, obwohl die Lebenszyklustreibhausgasintensität von 93,2 g CO



Drucksache 261/12

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Absatz 1 und § 41 Absatz 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Achtzehnten KOV-Anpassungsverordnung 2012 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundvierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Neufassung der Verordnung

2. Erfüllungsaufwand

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 6

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2012 in EURO

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2141: Entwurf einer 44. Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 299/11

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Absatz 1 und § 41 Absatz 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Siebzehnten KOV-Anpassungsverordnung 2011 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreiundvierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Neufassung der Verordnung

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

§ 1
bestimmt den Geltungsbereich sowie den Geltungsbeginn der Verordnung.

Zu den §§ 2

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1749: Entwurf einer 43. Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 88/11

... 2. Berechnungsformeln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 283/11

... Soweit Krankenkassen und Verbände vor dem 1. Januar 2010 kein Deckungskapital für Altersversorgungsansprüche ihrer Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 2049 erfüllt werden müssen, gebildet haben, ist die in Absatz 2 dargestellte Formel ebenfalls zu verwenden, wobei in diesem Fall einer erstmaligen Anwendung der Berechnungsformel die Variable B gleich Null gesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen

§ 3
Versicherungsmathematische Vorgaben

§ 4
Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge

§ 5
Zahlverfahren

§ 6
Anlage der Mittel

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände


 
 
 


Drucksache 733/11

... 5. Forderungen, für die in Abschnitt 2 keine Berechnungsformel vorgesehen ist, wird ein Risikogewicht von 100 % zugewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 360/08

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Abs. 1 und § 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf den ab dem 1. Juli 2008 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet geltenden vollen Ausgleichs- und Elternrenten und dem dort ab dem 1. Juli 2008 geltenden Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 555: Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der o.g. Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Absatz 2 bestimmt die Vergütungsdauer. Eine Befristung der Vergütung verhindert einerseits die dauerhafte Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Grubengas und dient anderseits der Absicherung der Investoren, da sie diesen ein Höchstmaß an Planungssicherheit bietet. Die Befristung der Vergütungszahlungen folgt dabei gängigen energiewirtschaftlichen Berechnungsformeln und Amortisationszyklen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 239/1/08

... ) enthaltene Effektivzinsberechnungsformel auch bei Bausparverträgen mit tariflich festgelegten Sparzinsen nur in Ausnahmefällen zu einer, meist dagegen zu mehreren (d. h. mindestens zwei) oder sogar zu keinen Lösungen. Bei einer Verknüpfung mit Produkten, deren Rendite nicht von vornherein kalkulierbar ist (wie Fonds oder Lebensversicherungen), ist schon im Ansatz unklar, wie eine Effektivzinsberechnung vorgenommen werden soll.



Drucksache 239/08 (Beschluss)

... ) enthaltene Effektivzinsberechnungsformel führt selbst bei Bausparverträgen mit tariflich festgelegten Sparzinsen nicht immer zu eindeutigen Lösungen. Bei einer Verknüpfung mit Produkten, deren Rendite nicht von vornherein kalkulierbar ist (bei Fonds oder Lebensversicherungen regelmäßig, teilweise auch bei Bausparverträgen), ist schon im Ansatz unklar, wie eine Effektivzinsberechnung vorgenommen werden soll. Da diese Problematik bereits in anderem Zusammenhang aufgetreten ist hat man schon bei der Änderung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch die Richtlinie 98/7/EG vom 16. Februar 1998 nach intensiver Diskussion darauf verzichtet Sparvorgänge bei der Angabe des Effektivzinses zu berücksichtigen.



Drucksache 362/08

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in §§ 33 Abs. 1 und 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Fünfzehnten KOV-Anpassungsverordnung 2008 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Einundvierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 556: Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 37/08 (Beschluss)

... -Grenzwert in Verbindung mit der Berechnungsformel in Anhang I zu erreichen. Dafür soll den Herstellern ein Anreiz für weitere technologische Entwicklungen, die ebenfalls der Energieeinsparung und damit der CO



Drucksache 37/1/08

... -Grenzwert in Verbindung mit der Berechnungsformel in Anhang I zu erreichen. Dafür soll den Herstellern ein Anreiz für weitere technologische Entwicklungen, die ebenfalls der Energieeinsparung und damit der CO



Drucksache 286/07

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Abs. 1 und § 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf den ab dem 1. Juli 2007 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet geltenden vollen Ausgleichs- und Elternrenten und dem dort ab dem 1. Juli 2007 geltenden Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. GeschlechterdifferenzierteAbschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Einundzwanzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage


 
 
 


Drucksache 276/07

... Berechnungsformeln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 443/07

... Berechnungsformeln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/07




I. Artikel 1 (Zuteilungsgesetz 2012) wird wie folgt geändert:

Formel 1:

Formel 2:

Formel 3:

Formel 4:

Formel 5:

Formel 6:

Formel 7:

Formel 8:

Formel 9:

II. Artikel 2 (Änderung des TEHG) wird wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 75/07

... (4) Der Bewertungsausschuss bestimmt erstmalig bis zum 31. August 2008 das Verfahren zur Berechnung und zur Anpassung der Regelleistungsvolumina nach den Absätzen 2 und 3 sowie Art und Umfang, das Verfahren und den Zeitpunkt der Übermittlung der dafür erforderlichen Daten. Er bestimmt darüber hinaus ebenfalls erstmalig bis zum 31. August 2008 Vorgaben zur Umsetzung von Absatz 2 Satz 3 und 6 sowie Grundsätze zur Bildung von Rückstellungen nach Absatz 3 Satz 5. Die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen stellen gemeinsam erstmalig bis zum 15. November 2008 und danach jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gemäß den Vorgaben des Bewertungsausschusses nach den Sätzen 1 und 2 unter Verwendung der erforderlichen regionalen Daten die für die Zuweisung der Regelleistungsvolumina nach Absatz 5 konkret anzuwendende Berechnungsformel fest. Die Krankenkassen übermitteln den in Satz 3 genannten Parteien unentgeltlich die erforderlichen Daten, auch versichertenbezogen, nach Maßgabe der Vorgaben des Bewertungsausschusses. Die Parteien nach Satz 3 können eine Arbeitsgemeinschaft mit der Erhebung und Verwendung der nach Satz 3 erforderlichen Daten beauftragen. § 304 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 287/07

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in §§ 33 Abs. 1 und 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Vierzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007) festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Informationspflichten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Vierzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

D. Informationspflichten

E. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage
Der Nationale Normenkontrollrat hat zur Vierzigsten Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz wie folgt Stellung genommen:


 
 
 


Drucksache 936/07

... (1) Soweit die einzelstaatliche Anlieferungsquote der Bundesrepublik Deutschland in einem Zwölfmonatszeitraum überschritten wird, werden auf der Ebene des Käufers alle Anlieferungsquoten, die in demselben Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), allen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungsquote überschritten haben (Überlieferungen), einheitlich nach folgender Berechnungsformel zugeteilt: Summe der Unterlieferungen x Anlieferungsquote des Überlieferers Summe der Anlieferungsquoten der Überlieferer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Überschussabgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungsquoten

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Quoten

§ 33
Umwandlung von Quoten

§ 34
Saldierung nicht genutzter Quoten

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Mitwirkungspflichten

§ 45
Aufbewahrungsfristen

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Quoten

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zum Titel und zu § 1

Zu § 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 20

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 30

Zu § 33

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 52

Zu § 56

Zu § 57

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Ablöseverordnung zur Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 802/07

... Die Berechnung mit den jeweiligen Berechnungsformeln ist im Einzelnen in einem Arbeitsdokument der Kommission beschrieben das der Rat einstimmig durch eine Protokollerklärung zum Eigenmittelbeschluss angenommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 802/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Finanzielle Auswirkungen der Änderungen des neuen Eigenmittelbeschlusses

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Erklärungen für das Ratsprotokoll

Denkschrift

I. Einleitung und Vorgeschichte

1. Die Römischen Verträge und der erste Eigenmittelbeschluss

2. Der Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985

3. Der Eigenmittelbeschluss vom 24. Juni 1988

4. Der Eigenmittelbeschluss vom 31. Oktober 1994

5. Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000

II. Der Eigenmittelbeschluss vom 7 . Juni 2007

1. Der Bericht der Kommission vom 14. Juli 2004

2. Der Europäische Rat in Brüssel am 15./16. Dezember 2005

3. Der Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss vom 20. März 2006

4. Ratsberatungen; Europäisches Parlament

III. Die einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zu dem Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2007


 
 
 


Drucksache 559/07

... Nach den Kapiteln, die die einzelnen Berechnungsgrößen des Wohngeldes behandeln, soll als Abschluss die Berechnungsformel stehen, aus deren Berechnungsgrößen sich der Wohngeldanspruch ergibt. Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

§ 1
Zweck des Wohngeldes

§ 2
Wohnraum

§ 3
Wohngeldberechtigung

Teil 2
Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

§ 4
Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2
Haushaltsmitglieder

§ 5
Haushaltsmitglieder

§ 6
Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld

§ 8
Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3
Miete und Belastung

§ 10
Belastung

§ 11
Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12
Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen

§ 13
Gesamteinkommen

§ 14
Jahreseinkommen

§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17
Freibeträge

§ 18
Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5
Höhe des Wohngeldes

§ 19
Höhe des Wohngeldes

Teil 3
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

§ 20
Gesetzeskonkurrenz

§ 21
Sonstige Gründe

Teil 4
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

§ 22
Wohngeldantrag

§ 23
Auskunftspflicht

§ 24
Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25
Bewilligungszeitraum

§ 26
Zahlung des Wohngeldes

§ 27
Änderung des Wohngeldes

§ 28
Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 29
Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

§ 30
Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5
Kostentragung und Datenabgleich

§ 32
Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33
Datenabgleich

Teil 6
Wohngeldstatistik

§ 34
Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35
Erhebungsmerkmale

§ 36
Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 37
Bußgeld

§ 38
Verordnungsermächtigung

§ 39
Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41
Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8
Überleitungsvorschriften

§ 42
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

§ 43
Festlegung der Mietenstufen

§ 44
Weitergeltung bisherigen Rechts

Anlage 1
Werte für a, b und c

Anlage n
3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Änderung der Wohngeldverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Artikel 7
Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

4. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für die Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung

Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Zu § 20

Zu § 21

Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu den Anlagen 1 bis 7

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 935/06

... (1) Soweit die einzelstaatliche Anlieferungs-Referenzmenge der Bundesrepublik Deutschland in einem Zwölfmonatszeitraum überschritten wird, werden auf der Ebene des Käufers alle Anlieferungs-Referenzmengen, die in demselben Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), allen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten haben (Überlieferungen), einheitlich nach folgender Berechnungsformel zugeteilt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 755/06

... (4) Der Bewertungsausschuss bestimmt, erstmalig bis zum 31. August 2008, das Verfahren zur Berechnung und zur Anpassung der arztbezogenen Regelleistungsvolumina nach Absatz 2 und 3. Er bestimmt darüber hinaus die Kriterien zur Umsetzung von Absatz 2 Satz 2 sowie Kriterien zur Verwendung von Vergütungsanteilen für Verwaltungsaufwand und Sicherstellungsaufgaben nach Satz 6 und zur Bildung von Rückstellungen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach Satz 7. Die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen stellen gemeinsam erstmalig bis zum 31. Oktober 2008 und danach jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gemäß den Vorgaben des Bewertungsausschusses nach Satz 1 und 2 unter Verwendung der erforderlichen regionalen Daten die für die Zuweisung der arztbezogenen Regelleistungsvolumina nach Satz 4 konkret anzuwendende Berechnungsformel fest. Die Zuweisung der arztbezogenen Regelleistungsvolumina an den einzelnen Vertragsarzt und ermächtigten Arzt einschließlich der Mitteilung der für ihn jeweils geltenden regionalen Preise obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung; die Zuweisung erfolgt erstmals zum 30. November 2008 und in der Folge jeweils spätestens vier Wochen vor Beginn der Geltungsdauer des Regelleistungsvolumens. § 85 Abs. 4 Satz 9 gilt. Die nach § 85 Abs. 4 der Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesenen Befugnisse, insbesondere zur Bestimmung von Abrechnungsfristen und -belegen sowie zur Verwendung von Vergütungsanteilen für Verwaltungsaufwand und Sicherstellungsaufgaben, bleiben unberührt. Die Kassenärztliche Vereinigung darf zur Berücksichtigung einer Zunahme von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten Rückstellungen bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 347/05

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in §§ 33 Abs. 1 und 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf dem in der Dreizehnten KOV-Anpassungsverordnung 2005 festgesetzten Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 919/1/05

... (1) Der Käufer teilt Anlieferungs-Referenzmengen, die im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), anderen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten haben (Überlieferer), zu. Die Zuteilung der Unterlieferungen an die jeweiligen Überlieferer erfolgt nach folgender Berechnungsformel:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/1/05




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 346/05

... Die vorliegende Verordnung beruht auf der in § 33 Abs. 1 und § 41 Abs. 3 BVG enthaltenen Berechnungsformel und auf den ab dem 1. Juli 2005 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet geltenden vollen Ausgleichs- und Elternrenten und dem dort ab dem 1. Juli 2005 geltenden Bemessungsbetrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Zwanzigste Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 919/05 (Beschluss)

... (1) Der Käufer teilt Anlieferungs-Referenzmengen, die im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), anderen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten haben (Überlieferer), zu. Die Zuteilung der Unterlieferungen an die jeweiligen Überlieferer erfolgt nach folgender Berechnungsformel:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/05 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

A Änderung

Zu Artikel 1

1. § 14 wird wie folgt gefasst:

2. § 19 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 285/04 (Beschluss)

... Berechnungsformel:Y

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/04 (Beschluss)




Anlage
Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 BetrPrämDruchfG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 und 2 BetrPrämDurchfG

3. Zu Artikel 1 §§ 5, 6 BetrPrämDurchfG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG

5. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 DirektZahlVerpflG

Zu Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa: Doppelbuchstabe bb: Doppelbuchstaben cc und dd: Doppelbuchstabe ee:

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 2 DirektZahlVerpflG

7. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 DirektZahlVerpflG

8. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 DirektZahlVerpflG

9. Zu Artikel 2 § 3 DirektZahlVerpflG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

10. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlVerpflG

11. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 InVeKoSDG

12. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 MOG

Entschließung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.