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0286/05
0083/05
0745/05
0583/05
0463/05
0396/05
0764/1/05
0851/1/05
0142/05
0605/05
0424/05
0315/05
0133/1/05
0582/05
0807/05
0194/05
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0248/05
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0391/05
0706/05
0275/1/05
0053/05
0312/05
0932/05
0770/05B
0945/05
0770/1/05
0246/05
0282/1/05
0710/1/05
0202/05
0733/05
0426/05
0085/05
0364/05
0872/05
0236/05
0926/05
0333/05
0797/05
0851/05
0616/05
0902/05
0133/05B
0911/05
0057/05B
0194/05B
0272/05
0783/05
0818/05
0479/2/05
0057/1/05
0247/05
0249/05
0773/05
0237/1/05
0241/05
0729/05
0578/05
0914/1/05
0404/05
0686/05
0706/05B
0594/05
0748/05
0806/05
0873/05
0725/05
0555/05
0164/05
0269/05
0896/05B
0318/05
0175/05
0946/05
0245/05
0396/05B
0209/05
0509/1/05
0244/05
0670/05
0188/05
0271/05
0138/05B
0244/1/05
0245/05B
0403/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0603/05
0723/05
0896/1/05
0352/05
0015/05
0699/05
0287/05
0102/05
0246/1/05
0914/05B
0449/05
0766/05
0836/05
0788/05
0139/05
0509/05
0723/2/05
0690/05
0615/05
0894/05
0316/05
0820/05
0492/05
0237/05B
0572/1/05
0479/1/05
0312/1/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0744/05
0037/05
0726/05
0631/05
0092/05
0833/05
0586/05
0097/05
0567/05
0136/05
0220/05
0674/05
0853/05
0898/05
0695/05
0764/05B
0138/05
0714/05
0622/05
0005/05
0423/05
0183/05
0804/05
0233/05
0023/1/05
0270/05
0942/05B
0155/05
0154/05
0219/05
0246/05B
0330/05
0723/1/05
0934/05
0576/05
0237/05
0196/05
0107/05
0245/1/05
0672/05
0942/05
0723/05B
0770/05
0348/05
0485/05
0275/05
0247/05B
0943/05
0095/05
0016/05
0764/05
0621/04
0269/04
0901/04
0268/04
0569/04
0618/04
0983/2/04
0994/04
0666/04B
0662/04
0819/04
0877/04
0803/04
0807/04
0878/04B
0883/04
0834/1/04
0666/2/04
0565/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0806/04
0406/04
0789/04
0466/04
0622/04
0618/04B
0805/04
0733/04
0576/04
0304/04B
0270/04
0891/04
0860/04
0280/04
0586/04
0408/04
0280/1/04
0232/04
0648/04B
0280/04B
0983/04B
0907/04
1009/04
0882/04
0578/04
0450/04
0722/04
0571/04
0924/04
0881/04
0380/04
0128/04B
0939/04
0664/04
0870/04
0995/04
0834/04B
0664/04B
0821/04
0709/04
0666/04
0283/04
0986/04B
0613/04
0667/04
0915/04
0061/3/03
0244/03
0049/03
0490/03B
0450/03
0504/03
0649/03
0715/03
0849/03
0954/03B
Drucksache 223/20

... Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregion.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/20




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 85/1/20

... Zur Feststellung des Grundrentenbedarfs soll eine jährliche Einkommensprüfung stattfinden, die im Wesentlichen auf Angaben aus der Einkommensteuerveranlagung aufsetzt. Hierzu sieht der Gesetzentwurf einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden vor (automatisiertes Abrufverfahren). Für den Datenaustausch sollen bewährte KONSENS-Strukturen und Regularien genutzt werden. Es sind umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Finanzbehörden die notwendigen Daten liefern können. Hierfür fallen im Rahmen des Vorhabens Konsens (einheitliche Steuersoftware der Länder) Kosten für die Implementierung sowie für die Datenbereitstellung und -pflege an. Der Bund beziffert einvernehmlich mit den Ländern die einmalig entstehenden Kosten mit 1 Millionen Euro und die laufenden jährlichen Kosten mit 300 000 Euro.



Drucksache 383/1/20

... zukünftig prioritär genutzt werden soll. Hierbei sind die in den Ziffern 1 bis 3 geschilderten Anforderungen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor, insbesondere für Prozesswärme, sowie die Bereitstellung grüner Gase für das Gasnetz der Zukunft zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/20




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 212/20 (Beschluss)

... an Land heben zu können, sind Maßnahmen erforderlich, die den Ausbau im Süden vorantreiben, ohne den Ausbau im Norden zu blockieren. Hierzu sind neben geeigneten Instrumenten im EEG auch geeignete Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen in allen Ländern zu ergreifen. Ausbaubremsen wie das Netzausbaugebiet müssen zügig bundesweit gelöst werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss zur BR-Drucksache 436/19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12


 
 
 


Drucksache 164/20 (Beschluss)

... Gemäß § 307 Absatz 5 Satz 1 SGB V "ist die Gesellschaft für Telematik Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Telematikinfrastruktur, soweit sie im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 die Mittel der Datenverarbeitung bestimmt und insoweit keine Verantwortlichkeit nach den vorstehenden Absätzen begründet ist." Laut Gesetzesbegründung bestehe die Aufgabe der Gesellschaft für Telematik innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens überwiegend darin, konzeptionelle und regulatorische Vorgaben und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Gefahrenabwehr festzulegen, die der Sicherung der Datenverarbeitungsvorgänge in der Telematikinfrastruktur unter Verwendung der gesetzlich geregelten Mittel dienen. Dabei könne sie im Einzelfall auch Mittel für die Datenverarbeitung bestimmen. Mit dieser Regelung werde sichergestellt, dass es eine lückenlose Zuweisung der Verantwortlichkeiten in der Telematikinfrastruktur gibt. Aus dem Gesetzentwurf geht nicht klar hervor, für welche Einzelfälle in diesem Kontext noch eine datenschutzrechtliche Verantwortung der Gesellschaft für Telematik bestehen soll. Es wird offenbar davon ausgegangen, dass die Festlegung "konzeptioneller und regulatorischer Vorgaben" (insbesondere die Festlegung von Vorgaben zur Nutzung der Telematikinfrastruktur, die Festlegung von Verfahren zur Verwaltung von Zugriffsberechtigungen und der Steuerung der Zugriffe, die Festlegung von Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung - vgl. § 311 Absatz 1 SGB V) nicht zur Annahme einer datenschutzrechtlichen Verantwortung führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 278/20

... Die Vorteile der verstärkten Nutzung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im gerichtlichen Verfahren liegen jedoch auf der Hand: Durch die Bereitstellung und Nutzbarmachung dieser Technik durch die Justizverwaltung wird den Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten im gerichtlichen Verfahren ohne Reisetätigkeit durch die seitens der Justizverwaltung bereitgestellten Videokonferenzanlagen an gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen teilzunehmen. Der geringere zeitliche Aufwand für alle Beteiligten erleichtert die Terminierung von Anhörungen und trägt damit zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 295/20

... Vor diesem Hintergrund und zur Stärkung der gemeinsamen Abwehrbereitschaft im Hinblick auf künftige Gesundheitskrisen wird die Kommission vorschlagen, die Europäische Arzneimittel-Agentur bei der Überwachung der Herstellung und Bereitstellung grundlegender Arzneimittel in der EU zur Vermeidung von Engpässen zu stärken. Außerdem wird dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine wichtigere Rolle bei der Koordinierung der Überwachung, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen bei Gesundheitskrisen übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 13/2/20

Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -



Drucksache 198/20 (Beschluss)

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -



Drucksache 95/1/20

... 31. Der Bundesrat begrüßt, dass der Zugang zu KI für KMU gestärkt werden soll, und hält dies für eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung und Weiterentwicklung von KI in Europa. Der Bundesrat unterstützt vor diesem Hintergrund den Ansatz, ein Pilotprogramm zur Bereitstellung von Beteiligungskapital für innovative KI-Entwicklungen einzuführen und pro Mitgliedstaat mindestens ein auf KI spezialisiertes digitales Innovationszentrum vorzusehen.



Drucksache 198/1/20

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -



Drucksache 140/20

... Die Kommission schlägt daher zur unmittelbaren Bekämpfung der Krise eine "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise" vor, die darauf abzielt, Investitionen durch die Bereitstellung verfügbarer Liquiditätsreserven im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu fördern. Die Investitionen werden umfangreich sein und sich rasch auf mehr als 37 Mrd. EUR belaufen. Um dies zu erreichen, schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, etwa 8 Mrd. EUR an Liquidität bereitzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Artikel 3
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 170/1/20

... /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-RL") in Bezug auf Videosharingplattform-Anbieter die Anwendbarkeit des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 §§ 10a und 10b TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a TMG


 
 
 


Drucksache 181/20

... - Entgegennahme von Informationsbitten und Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu den in Deutschland durchgeführten Investitionsprüfungen; Bereitstellung und Übermittlung der angeforderten Informationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 83/20

... Die Erhöhung militärischer Aktivitäten an den Außengrenzen der EU und der NATO sowie der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente haben tiefgreifende Folgen für die Sicherheit in Europa, insbesondere für die östlichen EU-Mitgliedstaaten. Die Folge ist, dass eine glaubwürdige Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten sowie der Aufbau von Resilienz in Deutschland, Europa und innerhalb der NATO bei gleichzeitiger Bereitschaft zum Dialog wieder stärker in den Fokus gerückt werden müssen. Gleichrangig bleibt daneben die Bereitstellung von Fähigkeiten zum Krisenmanagement.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/20




Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

I. Einleitung

II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld

III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien

IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland

V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken

2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen

3. Beschaffungswesen optimieren

4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren

5. Schutz von Sicherheitsinteressen

VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:


 
 
 


Drucksache 13/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

4. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

5. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

6. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

8. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

9. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

11. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

12. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

13. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

14. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

15. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

16. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

17. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1, § 27 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 GeolDG

18. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

19. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

20. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

21. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 95/20 (Beschluss)

... 31. Er begrüßt, dass der Zugang zu KI für KMU gestärkt werden soll, und hält dies für eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung und Weiterentwicklung von KI in Europa. Der Bundesrat unterstützt vor diesem Hintergrund den Ansatz, ein Pilotprogramm zur Bereitstellung von Beteiligungskapital für innovative KI-Entwicklungen einzuführen und pro Mitgliedstaat mindestens ein auf KI spezialisiertes digitales Innovationszentrum vorzusehen.



Drucksache 47/20

... Um die vollständige Selbständigkeit und Unabhängigkeit der EUStA gewährleisten zu können, wird sie mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus einem Beitrag aus dem Haushalt der Europäischen Union (Artikel 91 Absatz 3 Buchstabe a EUStA-Verordnung). Da die EUStA im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit errichtet wird, gehen die Zuweisungen aus dem Unionshaushalt im Innenverhältnis gemäß Artikel 332 AEUV zulasten der an der Errichtung beteiligten Mitgliedstaaten; daher sollen die nicht an der Errichtung teilnehmenden Mitgliedstaaten Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt. und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung), ABl. 2014 L 168, 39 erhalten (siehe Artikel 91 Absatz 7 EUStA-Verordnung). Die Vorschriften der Artikel 90 bis 95 enthalten weitgehend übliche Regelungen zur Aufstellung und Ausführung des Haushalts von EU Agenturen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 212/20

... an Land heben zu können, sind Maßnahmen erforderlich, die den Ausbau im Süden vorantreiben, ohne den Ausbau im Norden zu blockieren. Hierzu sind neben geeigneten Instrumenten im EEG auch geeignete Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen in allen Ländern zu ergreifen. Ausbaubremsen wie das Netzausbaugebiet müssen zügig bundesweit gelöst werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss zur BR-Drs. 436/19.

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Drucksache 212/20




Entschließung

Begründung

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8

Zu Ziffer 9

Zu Ziffer 10


 
 
 


Drucksache 85/20 (Beschluss)

... Zur Feststellung des Grundrentenbedarfs soll eine jährliche Einkommensprüfung stattfinden, die im Wesentlichen auf Angaben aus der Einkommensteuerveranlagung aufsetzt. Hierzu sieht der Gesetzentwurf einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden vor (automatisiertes Abrufverfahren). Für den Datenaustausch sollen bewährte KONSENS-Strukturen und Regularien genutzt werden. Es sind umfangreiche Programmierarbeiten erforderlich, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Finanzbehörden die notwendigen Daten liefern können. Hierfür fallen im Rahmen des Vorhabens Konsens (einheitliche Steuersoftware der Länder) Kosten für die Implementierung sowie für die Datenbereitstellung und -pflege an. Der Bund beziffert einvernehmlich mit den Ländern die einmalig entstehenden Kosten mit 1 Millionen Euro und die laufenden jährlichen Kosten mit 300 000 Euro.



Drucksache 379/20

... Um die verfassungsrechtliche Institutsgarantie des Eigentums auch zugunsten unbekannter Erben zu stärken, besteht Regelungsbedarf. Hierfür müssen insbesondere die Kreditinstitute verlässlich vom Tode eines Kunden in Kenntnis gesetzt werden, um daran anknüpfend ggf. auch eigene Erbenermittlungen durchführen zu können. Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle über Vermögensanlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten, wenn in angemessener Zeit kein Erbe Anspruch darauf erhoben hat. Nur so kann das Eigentumsrecht unbekannter Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft auch künftig wirksam gewährleistet werden.

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Drucksache 379/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 2027a
Informationen für unbekannte Erben

Artikel 3
Kosten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für Verwaltung:

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 13/20

Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -

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Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 497/20

... Auf den Online-Marktplätzen werden eine Vielzahl von Erzeugnissen angeboten, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Teilweise ist schon anhand der Abbildungen der Erzeugnisse erkennbar, dass Vorschriften zur Kennzeichnung oder zu den Packungsgrößen nicht eingehalten werden. Werden Produkte von Behörden beanstandet, entfernen die Online-Marktplätze in der Regel das betreffende Angebot. Meist wird jedoch nach kurzer Zeit ein identisches oder vergleichbares Produkt von einem anderen Verkäufer und/ oder unter anderer Bezeichnung erneut angeboten. Mit einer Verpflichtung, Eigenkontrollen in angemessenem Umfang zur Prüfung der Rechtskonformität der dort angebotenen Produkte vorzunehmen und nicht rechtskonforme Angebote ggf. zu entfernen, werden die Online-Marktplätze ebenfalls in die Verantwortung genommen. Dies ist gerechtfertigt, da die Online-Marktplätze bedeutende Akteure im Online-Handel sind und mit der Bereitstellung des Marktplatzes einen entscheidenden Beitrag zum Verkauf der dort angebotenen Erzeugnisse leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/20




Entschließung

a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids

b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel

c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen

d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen

e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids


 
 
 


Drucksache 316/20

... Durch diese Vorschläge wird der EU-Haushalt bei der Mobilisierung von Investitionen, der vorzeitigen Bereitstellung finanzieller Unterstützung und der Ankurbelung von Investitionen in den entscheidenden ersten Jahren des Wiederaufbaus seine volle Wirkung entfalten können, da dies den Weg für einen fairen und inklusiven Übergang zu einer grünen und digitalen Zukunft ebnet, die längerfristige strategische Autonomie der Union unterstützt und sie widerstandsfähig gegen künftige Schocks macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/20




Europäische Kommission Brüssel, den 28.5.2020 COM 2020 443 final 2018/0166 APP Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa

1.2. Notwendige Änderungen am Entwurf der MFR-Verordnung und am Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Artikel 2 und Erwägungsgrund 3 des Entwurfs der Verordnung

2.2. Artikel 6 und Erwägungsgrund 8 des Entwurfs der Verordnung

2.3. Artikel 8 des Entwurfs der Verordnung

2.4. Artikel 9 des Entwurfs der Verordnung

2.5. Artikel 10 des Entwurfs der Verordnung

2.6. Artikel 11, Artikel 13 und Erwägungsgrund 7 des Entwurfs der Verordnung, Nummer 11 des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

2.7. Anhang des Entwurfs der Verordnung

2.8. Nummer 15a des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Artikel 8
Anpassungen aufgrund neuer Regelungen oder Programme mit geteilter Mittelverwaltung

Artikel 11
Solidaritäts- und Soforthilfereserve

Anhang


 
 
 


Drucksache 105/20 (Beschluss)

... 3. Grundlagen für den Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur zur Beratung über die Bereitstellung von anerkannten technischen Lösungen unter Berücksichtigung sich dynamisch verändernder Pflegebedarfe geschaffen werden und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 175/20

... In Artikel 6 der vorgeschlagenen Verordnung ist das Verfahren für die rasche Gewährung einer finanziellen Unterstützung an die Mitgliedstaaten festgelegt. Die Kommission würde nach Antrag eines Mitgliedstaats diesen konsultieren, um zu prüfen, wie stark die öffentlichen Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaffung oder Ausweitung von Kurzarbeiterregelungen oder ähnlichen Maßnahmen, insbesondere zugunsten von Selbstständigen, gestiegen sind. Eine solche Rücksprache hilft der Kommission auch, die Modalitäten der Darlehensvergabe ordnungsgemäß zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollten Elemente wie der Betrag, die maximale durchschnittliche Laufzeit, die Preisgestaltung, der Bereitstellungszeitraum der Unterstützung und die technischen Modalitäten für die Umsetzung festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)

Artikel 2
Komplementarität des Instruments

Artikel 3
Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments

Artikel 4
Form des finanziellen Beistands

Artikel 5
Obergrenze des finanziellen Beistands

Artikel 6
Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands

Artikel 7
Auszahlung des Darlehens

Artikel 8
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 9
Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio

Artikel 10
Verwaltung der Darlehen

Artikel 11
Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten

Artikel 12
Verfügbarkeit des Instruments

Artikel 13
Kontrollen und Prüfungen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Anwendbarkeit

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 280/1/20

... 2. Der Bundesrat bewertet die zeitgleiche Vorlage der Farmto-Fork-Strategie und der EU-Biodiversitätsstrategie (vergleiche BR-Drucksache 279/20) insbesondere auf Grund der gegenseitigen Zusammenhänge zwischen Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft und Biodiversität als positivom 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Umsetzung der in der Farmto-Fork-Strategie enthaltenen Ziele sowohl eine Verankerung in den einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen als auch die Bereitstellung eines ausreichenden finanziellen Budgets erfordert. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, dass das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik zielgerichteter als bisher zur Honorierung öffentlicher Leistungen in der Landwirtschaft eingesetzt werden muss.



Drucksache 176/20

... Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Krise besondere Risiken birgt für die am stärksten benachteiligten Menschen aus den schwächsten Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaften. Daher müssen dringend spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um sie vor dieser Krankheit zu schützen und um sicherzustellen, dass die FEAD-Hilfe sie weiterhin erreicht, beispielsweise durch Bereitstellung der erforderlichen Schutzausrüstung gegen die Krankheit. Bei der Verteilung von Nahrungsmitteln, der materiellen Basisunterstützung und der Unterstützung der sozialen Inklusion gibt es zunehmend logistische und personelle Engpässe, was insbesondere auf Ausgangsbeschränkungen und die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, zurückzuführen ist. Viele Freiwillige, die das Rückgrat des Fonds bilden, können nicht mehr mobilisiert werden, da sie häufig Gruppen angehören, die ein höheres Risiko einer schweren Erkrankung durch COVID-19 haben. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Unterstützung weiterhin die am stärksten benachteiligten Menschen erreicht, z.B. durch neue Liefermethoden, die die Sicherheit aller an der Durchführung des FEAD

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/20




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 26c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 88/20 (Beschluss)

... "5a. die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Informationen über die Zusammensetzung der Erzeugnisse und deren Recyclingfähigkeit einschließlich Informationen zur Demontage."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘

30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 134/1/20

... Derzeit entfernen Plattformbetreiber in der Regel das betreffende Angebot, wenn sie Kenntnis von einer Beanstandung durch Behörden haben. Oft wird jedoch nach kurzer Zeit ein identisches oder vergleichbares Produkt von einem anderen Verkäufer und/oder unter anderer Bezeichnung erneut angeboten. Mit einer Verpflichtung, Eigenkontrollen in angemessenem Umfang zur Prüfung der Rechtskonformität der dort angebotenen Produkte vorzunehmen und nicht rechtskonforme Angebote gegebenenfalls zu entfernen, werden die Plattformbetreiber ebenfalls in die Verantwortung genommen. Dies ist gerechtfertigt, da Plattformbetreiber bedeutende Akteure im Online-Handel sind und mit der Bereitstellung des Marktplatzes einen entscheidenden Beitrag zum Verkauf der dort angebotenen Erzeugnisse leisten. Auch dürften sie technisch dazu in der Lage sein, entsprechende Suchalgorithmen zu entwickeln. Die Einführung entsprechender Eigenkontrollen durch Plattformbetreiber wird die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz im Online-Handel wirksam verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/1/20




1. Zu Maßnahme 3: Online-Plattformen zur Erleichterung der Konformität von Produkten

2. Zu Maßnahme 21: Bessere Nutzung des Systems EU-Pilot


 
 
 


Drucksache 164/1/20

... Gemäß § 307 Absatz 5 Satz 1 SGB V "ist die Gesellschaft für Telematik Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Telematikinfrastruktur, soweit sie im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 die Mittel der Datenverarbeitung bestimmt und insoweit keine Verantwortlichkeit nach den vorstehenden Absätzen begründet ist." Laut Gesetzesbegründung bestehe die Aufgabe der Gesellschaft für Telematik innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens überwiegend darin, konzeptionelle und regulatorische Vorgaben und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Gefahrenabwehr festzulegen, die der Sicherung der Datenverarbeitungsvorgänge in der Telematikinfrastruktur unter Verwendung der gesetzlich geregelten Mittel dienen. Dabei könne sie im Einzelfall auch Mittel für die Datenverarbeitung bestimmen. Mit dieser Regelung werde sichergestellt, dass es eine lückenlose Zuweisung der Verantwortlichkeiten in der Telematikinfrastruktur gibt. Aus dem Gesetzentwurf geht nicht klar hervor, für welche Einzelfälle in diesem Kontext noch eine datenschutzrechtliche Verantwortung der Gesellschaft für Telematik bestehen soll. Es wird offenbar davon ausgegangen, dass die Festlegung "konzeptioneller und regulatorischer Vorgaben" (insbesondere die Festlegung von Vorgaben zur Nutzung der Telematikinfrastruktur, die Festlegung von Verfahren zur Verwaltung von Zugriffsberechtigungen und der Steuerung der Zugriffe, die Festlegung von Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung - vgl. § 311 Absatz 1 SGB V) nicht zur Annahme einer datenschutzrechtlichen Verantwortung führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 1 Satz 6, Satz 7, Satz 8 - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a § 303 Absatz 3 Satz 1 SGB V , Buchstabe b - neu - § 303 Absatz 4 Satz 1 SGB V und Nummer 30 Buchstabe c § 305 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 3 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 307 Absatz 5 Satz 2 und 3 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 308 SGB V

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 31

8. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 9 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 1 Nummer 10 SGB V und § 325 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 311 Absatz 6 Satz 4a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 312 Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 314 einleitender Satzteil SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 317 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 318 Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 325 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 1 einleitender Satzteil SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 333 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 31 §§ 334 ff. SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 2 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 339 Absatz 3 und § 340 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 342 Absatz 5 Satz 5 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 345 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 352 Nummer 16 und 17 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 4 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 360 Absatz 5 Satz 4 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 6 Satz 5 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 363 Absatz 8 SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 375 Absatz 1 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 378 Absatz 2 Satz 1 SGB V

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 169/1/20

... /EU /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-Richtlinie") im Netzwerkdurchsetzungsgesetz ("NetzDG") mit davon losgelösten nicht eilbedürftigen Änderungen am NetzDG zu verbinden und damit über die europäische Richtlinie hinausgehende Pflichten für Plattformbetreiber im nationalen Recht zu normieren, obwohl die Kommission für diesen Bereich an einer europäischen Lösung arbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - NetzDG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG

13. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 3 und 4 Satz 6 TMG


 
 
 


Drucksache 97/1/20

... 6. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung zur europäischen Datenstrategie vorgesehenen Überlegungen, die dazu dienen sollen, nicht personenbezogene Daten im Dienste von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt besser zu nutzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass grundsätzlich die Bereitstellung neuer Daten auch durch die öffentliche Hand erforderlich ist, betont aber, dass entsprechende neue Pflichten sorgfältig insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit zu prüfen sind. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Kommission, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und insbesondere für eine rasche Verabschiedung der geplanten ePrivacy-Verordnung einzusetzen, um die Rechtssicherheit für Unternehmen der elektronischen Kommunikation sowie für Endnutzerinnen und Endnutzer zu erhöhen.



Drucksache 355/20

... Die Schaffung einer integrierten Meldeplattform kann die alle zwei Jahre von der EBA organisierten EU-weiten Stresstests nicht ersetzen. Die Solvenz-Stresstests in der EU beruhen auf einem eingeschränkten Bottomup-Ansatz. Sie werden auf der höchsten Konsolidierungsebene in der EU (auf Gruppenebene) durchgeführt und auf eine Stichprobe angewandt, die etwa 70 % der Summe der Aktiva der Banken in der EU ausmacht; demnach sind in erster Linie Großbanken an diesem Verfahren beteiligt. Die Beteiligung der Banken geht jedoch über die bloße Bereitstellung der für die Pflege einer integrierten Meldeplattform erforderlichen Informationen hinaus. Da die Banken bei den von der EBA organisierten Stresstests anhand eines hypothetischen Szenarios Prognosen erstellen müssen, stellen sie nicht nur passiv Informationen bereit. Zwar müssen sie nach der vereinbarten gemeinsamen Methodik vorgehen, doch dürfen sie ihre eigenen Modelle zur Berechnung der Auswirkungen der Schocks auf ihre Bilanzen sowie zur Projektion ihrer Kapitallage unter Stressbedingungen entwickeln und anwenden, um auf diese Weise effiziente Risikomanagementverfahren zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/20




Anhang

Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:

Zu Punkt 7 Buchstabe b:

Zu Punkt 7 Buchstabe c:

Zu Punkt 7 Buchstabe d:

Zu Punkt 7 Buchstabe e:

Zu Punkt 7 Buchstabe f:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu den Punkten 10 und 12:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:

Zu Punkt 15:

Zu Punkt 16:


 
 
 


Drucksache 536/20

Entschließung des Bundesrates - Der Bund muss die Bereitstellungskosten für die Offenhaltung der Flughäfen während der Corona-19-Pandemie übernehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/20




Entschließung

Zu Ziff. 1:

Zu Ziff. 2 und 3:


 
 
 


Drucksache 309/1/20

... Der Bundesrat begrüßt die vorgeschlagene Maßnahme zur Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums unter uneingeschränkter Achtung des Datenschutzes zum grenzüberschreitenden Austausch interoperabler und standardisierter Gesundheitsdaten und der Einrichtung digitaler EU-weiter Infrastrukturen durch die Bereitstellung von Anwendungen für den Datenaustausch. Der Bundesrat teilt ebenso die Einschätzung der Kommission, insbesondere durch den Austausch und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, den Gesundheitssystemen, der Forschung und den Behörden eine Möglichkeit zu geben, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Auch sieht der Bundesrat die EU mit dieser Maßnahme bei der Bewältigung für zukünftige Gesundheitskrisen gestärkt.



Drucksache 335/20

... (1) Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für den Aufbau und die Unterhaltung von Beratungsstellen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen sowie für die in diesem Zusammenhang erfolgende Entwicklung und Bereitstellung von Fortbildungsangeboten und Informationsmaterialien einen kalenderjährlichen Anspruch in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/20




Abschnitt 6a
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung

§ 23a
Leistungsanspruch

§ 23b
Verordnungsermächtigung

‚Artikel 2a Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

§ 40a
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 2b
Weitere Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/20 (Beschluss)

... Die Vorteile der verstärkten Nutzung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im gerichtlichen Verfahren liegen jedoch auf der Hand: Durch die Bereitstellung und Nutzbarmachung dieser Technik durch die Justizverwaltung wird den Verfahrensbeteiligten in geeigneten Fällen die Gelegenheit geboten im gerichtlichen Verfahren ohne Reisetätigkeit durch die seitens der Justizverwaltung bereitgestellten Videokonferenzanlagen an gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen teilzunehmen. Der geringere zeitliche Aufwand für alle Beteiligten erleichtert die Terminierung von Anhörungen und trägt damit zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPOStPO

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung der Geothermie als Substitution für mit Kohle oder anderen fossilen Energieträgern betriebene Wärmenetze. Mit Hilfe von Geothermie können die Treibhausgasemissionen bei der Bereitstellung von netzgebundener Wärme deutlich gesenkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der emissionsfreien und grundlastfähigen Stromproduktion.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 9/20

... Dem Verordnungsgeber wird die Möglichkeit eröffnet, die Einführung elektronischer Formulare zuzulassen. Dies kann zum einen der Erhöhung einer effizienten Aufgabenwahrnehmung durch das BfJ dienen, insbesondere durch die vorgesehene Möglichkeit der Übermittlung der Formularangaben in strukturierter und maschinenlesbarer Form. Zum anderen kann durch die Bereitstellung elektronischer Formulare ein erweitertes serviceorientiertes Angebot zur fakultativen Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Im Sinne der Gewährleistung eines hohen Vertrauensniveaus kann bestimmt werden, dass die Identifikation des Formularverwenders durch Nutzung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 164/20

... b) Festlegung von Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung, soweit diese Festlegung nicht nach § 355 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft erfolgt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 37/20

... - Bereitstellung aller Unterlagen im Zusammenhang mit der Konferenz und den erörterten Themen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/20




1. EIN NEUER Impuls für die Europäische Demokratie - die ZEIT IST REIF

2. OFFENE Diskussion über Fragen, die den BÜRGERINNEN und BÜRGERN AM HERZEN LIEGEN

2.1 eine Union, die MEHR ERREICHEN WILL

2.2 Institutionelle Fragen

3. Schaffung des richtigen RAUMS für die MITSPRACHE der Europäischen BÜRGERINNEN und Bürger

3.1 ERFAHRUNGEN Nutzen

3.2 NÄCHSTE Ebene der BÜRGERDIALOGE - neue Formen der Beteiligung

4. öffentliche Wirkung

5. Weiterverfolgung der ANREGUNGEN der BÜRGERINNEN und Bürger

6. Zeitplan

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 246/3/20

... f) Der Bundesrat hält eine Mittelbereitstellung sowie ein Auszahlungsverfahren aus einer Hand für das praktikabelste Umsetzungsverfahren.



Drucksache 260/20

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -



Drucksache 121/20

... Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)

3 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3
Ergänzende Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

§ 4
Ergänzende Anzeigepflichten

§ 5
Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Klassifizierung von Produkten, Feststellung des rechtlichen Status, Einstufung von Produkten der Klasse I, Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung

§ 7
Sonderzulassung, Verordnungsermächtigung

§ 8
Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

§ 9
Sondervorschriften für angepasste Produkte

§ 10
Freiverkaufszertifikate

§ 11
Betreiben und Anwenden von Produkten

§ 12
Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 13
Verbote zum Schutz vor Fälschungen und Täuschungen

§ 14
Abgabe von Prüfprodukten

§ 15
Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt

§ 16
Ausstellen von Produkten

Kapitel 3
Benannte Stellen, Prüflaboratorien, Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 17
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen

§ 18
Anerkennung von Prüflaboratorien; Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 19
Überwachung anerkannter Prüflaboratorien

§ 20
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

§ 21
Überwachung benannter Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Befugnisse der für Benannte Stellen zuständigen Behörde

§ 23
Auskunftsverweigerungsrecht

Kapitel 4
Klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen

Abschnitt 1
Ergänzende Voraussetzungen

§ 24
Allgemeine ergänzende Voraussetzungen

§ 25
Sponsor oder rechtlicher Vertreter des Sponsors

§ 26
Versicherungsschutz

§ 27
Verbot der Durchführung bei untergebrachten Personen

§ 28
Einwilligung in die Teilnahme

§ 29
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30
Prüfer, Hauptprüfer und Leiter einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung

Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Beginn, wesentliche Änderungen und Korrekturmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Klinische Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Voraussetzungen für den Beginn

§ 31
Beginn einer klinischen Prüfung

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 32
Anforderungen an die Ethik-Kommissionen

§ 33
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 34
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 35
Ethische Bewertung der beantragten klinischen Prüfung

§ 36
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 37
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Verfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 38
Antrag

§ 39
Umfang der Prüfung des Antrags

Titel 4
Verfahren bei wesentlichen Änderungen nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/745

§ 40
Zugang der Ethik-Kommission zu Mitteilungen

§ 41
Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 42
Entscheidung der Bundesoberbehörde

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 43
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 44
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 45
Weitere Vorgaben für Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 46
Verbot der Fortsetzung

Unterabschnitt 2
Sonstige klinische Prüfungen im Sinne von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Besondere Voraussetzungen und Beginn

§ 47
Anforderungen an sonstige klinische Prüfungen

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 48
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 49
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 50
Ethische Bewertung der beantragten sonstigen klinischen Prüfung

§ 51
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 52
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Anzeige bei der Bundesoberbehörde

§ 53
Anzeige einer sonstigen klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde

Titel 4
Verfahren bei Änderungen

§ 54
Anzeige von Änderungen

§ 55
Antrag bei der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 56
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 57
Prüfung der beantragten wesentlichen Änderungen

§ 58
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 59
Vornahme von wesentlichen Änderungen

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 60
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 61
Verbot der Fortsetzung

Abschnitt 3
Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle

§ 62
Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 63
Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 64
Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung

§ 65
Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten

§ 66
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen

§ 67
Informationsaustausch

§ 68
Überwachung von klinischen Prüfungen und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde

§ 69
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden

§ 70
Kontaktstelle

Kapitel 5
Vigilanz und Überwachung

§ 71
Durchführung der Vigilanzaufgaben

§ 72
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Risikobewertung

§ 73
Ergänzende Herstellerpflichten im Rahmen der Vigilanz; Sprachenregelung

§ 74
Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 75
Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 76
Verfahren zur Erhebung von Einwänden nach Artikel 95 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 gegen Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats und zur Verhängung von Maßnahmen nach Artikel 95 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 77
Durchführung der Überwachung

§ 78
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung; Informationspflichten

§ 79
Behördliche Befugnisse im Rahmen der Durchführung der Vigilanz und der Überwachung

§ 80
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vigilanz und der Überwachung; Auskunftsverweigerungsrecht

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

§ 82
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Kapitel 6
Medizinprodukteberater

§ 83
Medizinprodukteberater

Kapitel 7
Zuständige Behörden, Verordnungsermächtigungen, sonstige Bestimmungen

§ 84
Beratungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde

§ 85
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 86
Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem

§ 87
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 88
Verordnungsermächtigungen

§ 89
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Kapitel 8
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz

§ 90
Anwendung und Vollzug des Gesetzes, Zuständigkeiten

§ 91
Ausnahmen

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 92
Strafvorschriften

§ 93
Strafvorschriften

§ 94
Bußgeldvorschriften

§ 95
Einziehung

Kapitel 10
Übergangsbestimmungen

§ 96
Übergangsvorschrift aus Anlass von Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 97
Regelungen für den Fall fehlender Funktionalität der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte nach Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 98
Übergangsregelung für das Deutsche Informations- und Datenbanksystem über Medizinprodukte

§ 99
Sonstige Übergangsregelungen für Medizinprodukte und deren Zubehör

Artikel 2
Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

§ 31a
Beginn einer Leistungsstudie

§ 31b
Anzeige von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika

§ 100
Sonstige Übergangsregelungen für Invitro-Diagnostika und deren Zubehör

Artikel 3a
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 3b
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

§ 23
Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 2017/745 .

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4a
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 4b
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

§ 8
Übergangsvorschriften aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 9
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 9a
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 10
Weitere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 10a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 10c
Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11a
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 11b
Änderung der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten

Artikel 12
Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12a
Änderung des Implantateregistergesetzes

§ 33
Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 12b
Änderung der Mess- und Eichverordnung

Artikel 13
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 14
Weitere Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 15
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16
Weitere Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16a
Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 494/20 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat empfiehlt, die Verwirklichung des EFR als gezielte Kombination von Exzellenz und Kohäsion zu verstehen, ohne dass diese Prinzipien sich wechselseitig ausschließen würden. Im Sinne einer verteilten Exzellenz ist vielmehr sowohl auf eine umfangreiche Förderung wissenschaftlicher Exzellenz als auch auf eine gezielte Unterstützung bislang weniger forschungsstarker Regionen zu achten. Der wissenschaftliche Exzellenzwettbewerb soll damit keinesfalls ausgehebelt werden. Die Länder zeigen sich vielmehr überzeugt davon, dass eine gezielte Erweiterung der Basis derjenigen Akteure und Institutionen, die hinreichend befähigt sind, an kompetitiven Förderverfahren chancengleich zu partizipieren, zur legitimatorischen Stärkung des EFR beiträgt. Zusätzlich zur Steigerung einzelstaatlicher Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind hierfür gesamteuropäisch koordinierte Maßnahmen zur Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen oder zur Initiierung administrativer Austausch- und Lernprozesse notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20 (Beschluss)




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 455/1/20

... ) vorgegebene und umgesetzte repräsentative Messnetz muss sukzessive in ein Vor-Ort-Messnetz umgestaltet werden. Für die Realisierung und Umsetzung und insbesondere den Bau der Messstellen (Ausschreibeverfahren, Beauftragung, Mittelbereitstellung, Umsetzung, etc.) sind mindestens 10 bis 15 Jahre erforderlich.



Drucksache 168/20 (Beschluss)

... /EU /EU hin, der auch verbindliche Vorgaben für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie von Schutzrohren für Elektrokabel macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 2 WEG , Artikel 7 Nummer 2 § 3 Absatz 2 WGV

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 18 Absatz 4 Satz 2 - neu - WEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 19 Absatz 3 Satz 2 WEG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 554 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG

7. Zu Artikel 10 Nummer 1 Anlage 1 Kostenverzeichnis Anmerkung zu Nummer 14160 GNotKG


 
 
 


Drucksache 198/2/20

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -



Drucksache 88/1/20

... "5a. die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Informationen über die Zusammensetzung der Erzeugnisse und deren Recyclingfähigkeit einschließlich Informationen zur Demontage."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 85/20

... Die Höhe der zu erwartenden Sachkosten ist vernachlässigbar, insbesondere aufgrund der kostenlosen Bereitstellung der Wohngeldanträge durch die Kommunen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151c
Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

§ 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

§ 307g
Evaluierung

Artikel 2
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 82a
Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 17a
Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung

2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung

6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zusätzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Grundrente

Freibeträge in den Fürsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

§ 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

§ 307f

§ 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 82a

Zu Artikel 4

§ 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Bund

Länder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 6/20

... Die Höhe der zu erwartenden Sachkosten ist vernachlässigbar, insbesondere aufgrund der kostenlosen Bereitstellung der Wohngeldanträge durch die Kommunen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 42c
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld

2. Ausgestaltung der CO2-Komponente im Wohngeld

3. Wirkungen der Wohngelderhöhung

Tabelle

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Wohngelderhöhung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Bund

aaa Kinderzuschlag

bbb SGB II

bb Länder und Kommunen

aaa Wohngeld

bbb Bildung und Teilhabe

ccc SGB XII

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5036, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 228/20

... Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft sollte darin liegen, die Handlungsfähigkeit der Organisationen nachhaltig zu sichern. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung. Ohne staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln auch durch den Bund droht eine Aushöhlung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und Organisationen. Gerade in der aktuellen Krisenzeit geht es um ein deutliches politisches Signal, die Strukturen der Engagement- und der Demokratieförderung zu sichern und entsprechend zu fördern.



Drucksache 299/20

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/20




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Geologiedatengesetz - GeolDG - Drucksachen 19/17285, 19/18751, 19/19382 -

Anlage
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)

1. Zu § 13 Satz 4

2. Zu § 17 Absatz 3 Satz 4, § 29 Absatz 5 Satz 4

3. Zu § 33 Absatz 8 Satz 1

4. Zu § 34 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 29/20

... Diese Forderung wurde vom Ausschuss der Regionen aufgegriffen, der in einer Stellungnahme5 zum sozioökonomischen Strukturwandel der Kohleregionen in Europa die Bereitstellung zusätzlicher, auf die Bedürfnisse der Kohleregionen zugeschnittener Mittel forderte. In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, 4,8 Mrd. EUR für einen neuen "Fonds für eine faire Energiewende" bereitzustellen, um die sozialen, sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs in diesen Regionen abzumildern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... Einige für den Übergang erforderliche Investitionen bergen ein zu hohes Risiko, als dass es vom privaten Sektor allein getragen werden könnte. Hier können öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden, um das Risiko von Projekten zu verringern und private Finanzierungen zu mobilisieren. Durch die Bereitstellung einer EU-Haushaltsgarantie zur teilweisen Deckung des Risikos von Finanzierungen und Investitionen wird InvestEU, das Nachfolgeprogramm zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie zu 13 weiteren Finanzinstrumenten der EU, über einen Zeitraum von sieben Jahren 650 Mrd. EUR mobilisieren. Im Interesse der Ziele des europäischen Grünen Deals muss das Potenzial von InvestEU voll ausgeschöpft werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, im Rahmen der laufenden interinstitutionellen Verhandlungen ein ehrgeiziges Klimaschutzziel für InvestEU durchzusetzen. Die Kommission hat vorgeschlagen, einen Anteil der auf den Klimaschutz abzielenden Investitionen von mindestens 30 % anzustreben; dies würde von 2021 bis 2027 zu Klimaschutzinvestitionen in Höhe von rund 195 Mrd. EUR führen, was fast 28 Mrd. EUR pro Jahr und 280 Mrd. EUR in einem Jahrzehnt entsprechen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 173/20

... (1) Jede Vertragspartei stellt die fristgerechte Bereitstellung der im Hoheitsgebiet ihres Staates liegenden Grundstücke, die für die Durchführung des Vorhabens dauernd oder zeitweilig erforderlich sind, sicher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.