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0030/06B
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0358/06
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0089/06B
0231/06
0485/06
0303/06
0320/1/05
0194/1/05
0590/05B
0437/05
0229/05B
0015/1/05
0552/05B
0870/05
0463/05
0396/05
0081/05B
0566/05
0424/05
0194/05
0252/05
0251/05
0680/05
0593/05
0619/05B
0629/05
0294/05
0408/05
0554/05B
0470/05
0829/05
0006/05
0621/05
0247/1/05
0621/05B
0248/05
0444/05
0331/05
0554/1/05
0285/05
0089/05B
0286/1/05
0763/05
0897/05
0911/1/05
0073/05
0616/05B
0081/1/05
0244/05B
0552/05
0706/1/05
0076/05
0039/05
0706/05
0116/05
0053/05
0656/05
0312/05
0932/05
0246/05
0003/05
0947/05
0191/05
0544/05
0621/1/05
0202/05
0356/05
0515/1/05
0911/05B
0252/05B
0572/05B
0635/1/05
0343/05
0787/05
0454/05
0851/05
0616/05
0826/05B
0619/1/05
0911/05
0057/05B
0194/05B
0783/05
0007/05
0477/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0210/05
0057/1/05
0247/05
0249/05
0314/05
0573/05
0746/05
0252/1/05
0686/05
0706/05B
0594/05
0063/05
0229/1/05
0873/05
0725/05
0555/05
0392/05
0318/05
0245/05
0244/05
0089/05
0076/05B
0728/05
0089/1/05
0244/1/05
0086/05
0610/05
0245/05B
0231/05
0940/05
0588/05
0572/05
0847/05
0352/05
0015/05
0287/05
0246/1/05
0449/05
0836/05
0015/05B
0429/05
0139/05
0160/1/05
0509/05
0014/1/05
0444/2/05
0690/05
0615/05
0021/05
0014/05
0894/05
0552/1/05
0492/05
0572/1/05
0569/05
0042/05
0568/05
0498/05
0914/05
0495/05
0623/05
0683/05
0726/05
0631/05
0826/05
0197/05
0336/05
0097/05
0720/05
0656/1/05
0173/05
0622/05
0703/1/05
0003/1/05
0617/05
0155/05
0590/1/05
0229/05
0052/05
0246/05B
0330/05
0616/2/05
0237/05
0196/05
0538/05
0399/05
0245/1/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0770/05
0348/05
0485/05
0635/05B
0247/05B
0160/05B
0003/05B
0943/05
0936/05
0508/05
0794/05
0969/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0952/04
0877/04
0807/04
0917/04
0176/04
0482/04B
0547/04B
0664/2/04
0983/04
0610/04
0466/04
0622/04
0720/04
0270/04
0871/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0544/04B
0482/04
0875/04
0280/04
0586/04
0874/04
0683/4/04
0907/04
0450/04
0907/1/04
0924/04
0458/04B
0482/1/04
0429/04
0939/04
0664/04
0778/1/04
0259/04
0664/04B
0429/04B
0778/04B
0283/04
0920/04
0431/04
1003/04
0613/04
0441/04
0921/04
0667/04
0915/04
0021/04B
0907/04B
0847/03
0574/03B
0450/03
0504/03
0325/03B
Drucksache 223/20

... Beschaffung von Luftfahrzeugen für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/20




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 133/20

... Die Haushaltsmittel werden zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für das Gesundheitswesen benötigt.



Drucksache 278/20

... Soweit die Technik in den Justizvollzugsanstalten zumindest teilweise noch nicht vorhanden sein sollte, handelt es sich bei der Beschaffung lediglich um einen notwendigen Nachsteuerungsbedarf. Die dadurch entstehenden, eher geringen Kosten würden bereits mittelfristig dadurch wieder ausgeglichen, dass Kosten für Transporte eingespart würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 295/20

... Die Gelder beschaffen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 45/20 (Beschluss)

Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik



Drucksache 83/20

... Im Rahmen einer gesamtpolitischen Abwägung strebt die Bundesregierung daher an, die Rahmenbedingungen für die Unternehmen dieser Industrie weiter zu verbessern. Mit Blick auf zum Teil lange Beschaffungszyklen kommt es darauf an, die Planbarkeit auf Seiten der Industrie zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/20




Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

I. Einleitung

II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld

III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien

IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland

V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken

2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen

3. Beschaffungswesen optimieren

4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren

5. Schutz von Sicherheitsinteressen

VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:


 
 
 


Drucksache 435/20 (Beschluss)

... Zur Vorbereitung der Entlassung sind die Anstalten ohnehin verpflichtet, die Gefangenen insbesondere bei der Beschaffung von Ausweispapieren zu unterstützen. Einer besonderen Regelung, dass Strafgefangene erst drei Monate vor der Entlassung einen Ausweis besitzen müssen, bedürfte es daher aus vollzuglicher Sicht nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 16 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a PassG , Artikel 2 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a PAuswG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 PAuswG

3. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG , Nummer 3 - neu - § 38 Absatz 3 Nummer 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 10 Nummer 1, 2 § 4 Absatz 1 Nummer 16, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 16 BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 135/20 (Beschluss)

... 4. Die im Aktionsplan enthaltenen Ansätze, wie zum Beispiel die vorgesehenen quantitativen Abfallvermeidungsziele für bestimmte Abfallgruppen, die Vorgabe verbindlicher Rezyklatanteile in Produkten und die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung, sind wesentliche Elemente einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft und werden vom Bundesrat grundsätzlich unterstützt.



Drucksache 59/20

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüberhinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäft nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.



Drucksache 59/20 (Beschluss)

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüber hinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäfte nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.



Drucksache 504/20

... Beim ITZ-Bund fallen einmalig 8,2 Mio. Euro zusätzlicher Personalaufwand an, da eine dauerhafte IT-Betreuung in den Jahren 2022 bis 2024 sichergestellt werden muss. Dieser entspricht im Jahr 2022 29 Personenjahren (30 x gehobener Dienst, 1 x höherer Dienst) sowie in den Jahren 2023 und 2024 zusammen 45 Personenjahre (44 x gehobener Dienst, 1x höherer Dienst). Der übrige Erfüllungsaufwand geht auf Sachkosten zurück, der u.a. für die Sicherstellung des IT-Betriebs mit Hilfe von externen Unterstützungsleistungen (37,3 Mio. Euro), den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hardwarekomponenten und die Beschaffung von Lizenzen im Applikationsbetrieb (12,3 Mio. Euro), für die Pflege und Wartung dieser Hard- und Softwarekomponenten (15,8 Mio. Euro) sowie für weitere Dienstleistungen (5,5 Mio. Euro) anfällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 16a
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Zensusgesetzes 2021

§ 36a
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 62c
Ergänzende Vorbereitungshaft

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5368, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 435/1/20

... Zur Vorbereitung der Entlassung sind die Anstalten ohnehin verpflichtet, die Gefangenen insbesondere bei der Beschaffung von Ausweispapieren zu unterstützen. Einer besonderen Regelung, dass Strafgefangene erst drei Monate vor der Entlassung einen Ausweis besitzen müssen, bedürfte es daher aus vollzuglicher Sicht nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 16 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a PassG , Artikel 2 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a PAuswG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 PAuswG

3. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG , Nummer 3 - neu - § 38 Absatz 3 Nummer 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 10 Nummer 1, 2 § 4 Absatz 1 Nummer 16, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 16 BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 446/20 (Beschluss)

... es zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen



Drucksache 280/1/20

... 9. Für den Ernährungsbereich fehlen nach Auffassung des Bundesrates konkrete Zielsetzungen in der vorgelegten Strategie. Die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Proteine in der Ernährung ist dabei aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ein wichtiger Baustein, um auf der Erzeugungsseite die Ziele für mehr Tierwohl, weniger Nährstoffüberschüsse und ein Mehr an Biodiversität realisieren zu können. Weitere ernährungspolitische Aktionsfelder sollten aus Sicht des Bundesrates ein gesundes Ernährungsumfeld (inklusive der Möglichkeit, bei der öffentlichen Beschaffung für Kantinen weitere Nachhaltigkeitskriterien festlegen zu können), mögliche Anreize bei Steuern und Abgaben für nachhaltig, regional oder besonders tiergerecht erzeugte Produkte sowie Vorgaben für Fertigprodukte (zum Beispiel Höchstgehalte an Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln) sein.



Drucksache 176/20

... Verzögerungen bei der Lieferung von Nahrungsmitteln/materieller Basisunterstützung infolge des COVID-19-Ausbruchs führen nicht zu einer Verringerung der förderungsfähigen Kosten, die von der Beschaffungsstelle oder den Partnerorganisationen gemäß Artikel 26 Absatz 2 getragen werden. Diese Kosten können bei der Kommission gemäß Artikel 26 Absatz 2 vor der Lieferung der Nahrungsmittel/materiellen Basisunterstützung an die am stärksten benachteiligten Personen geltend gemacht werden, sofern die Lieferung nach der COVID-19-Krise wieder aufgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/20




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 26c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 344/20

... "Beschaffung von Daten",

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

§ 10b
Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 278/20 (Beschluss)

... und für die Übertragungen aus dem oder in das Ausland nach dem IRG war, dürften Beschaffungsmaßnahmen und organisatorische Aufwände für die Ausstattung der Gerichte und Vollzugsanstalten von Bundesland zu Bundesland variieren. Die dadurch entstehenden Kosten würden jedoch perspektivisch dadurch ausgeglichen, dass Kosten für Transporte eingespart würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPOStPO

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... Die hohen Strompreise in Deutschland belasten die Privathaushalte und Unternehmen bereits heute in erheblichem Ausmaß. Preistreiber sind dabei die staatlich induzierten Preisbestandteile. So lag der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis im Januar 2020 bei 52 Prozent. Der Anteil der Netzentgelte betrug 25 Prozent. Beschaffung und Vertrieb verursachen lediglich einen Anteil von 23 Prozent am Endpreis. Zur Entlastung der Haushaltskunden und vor allem der mittelständischen und kleinen Unternehmen, die nicht von den Sonderregelungen für die energieintensive Industrie profitieren, sollten daher schnellstmöglich konkrete und verbindliche Maßnahmen zur Absenkung der Abgabenlast vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 9/20

... decken ein breites Spektrum ab. Sie reichen von der Informationsbeschaffung bis zur Durchsetzung von Verhalten, betreffen kooperative und konfrontative Situationen und enthalten den nebenstrafrechtlichen Bereich von Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen.



Drucksache 196/20

... Der neue Absatz 2 entspricht - reduziert um die derzeitige Nummer 1 (vergleiche dazu die Begründung zu Absatz 1 Nummer 1) - dem bisherigen § 11a Absatz 1 Satz 2 RDG und wird im Wesentlichen nur redaktionell angepasst. Neu eingeführt wird neben der Vorgabe der Mitteilung in Textform (vergleiche dazu bereits die Begründung zu Absatz 1) allerdings eine Konkretisierung der zeitlichen Vorgabe, innerhalb der Anfragen von Privatpersonen nach ergänzenden Informationen im Sinne des Absatzes 2 erfüllt werden müssen. Da die Privatperson im Zeitpunkt einer Nachfrage in aller Regel mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert ist, die oft mit einer relativ kurzen Frist versehen ist, und die Informationen für ihre Entscheidung über die von ihr zu veranlassenden Maßnahmen von erheblicher Bedeutung sein kann, müssen Anfragen unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, beantwortet werden. Der Inkassodienstleister muss die Anfrage also in der Zeit beantworten, die bei einem ordnungsgemäß eingerichteten Geschäftsbetrieb für eine Beantwortung üblicherweise als erforderlich anzusehen ist. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Inkassodienstleister bestimmte Informationen möglicherweise zunächst bei seinem Auftraggeber einholen muss. In solchen Fällen muss er sich ohne schuldhaftes Zögern um die Beschaffung der Information kümmern, deren Erteilung gegebenenfalls anmahnen, wenn Sie von seinem Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist übermittelt wird und sie nach Erhalt wiederum ohne schuldhaftes Zögern der Privatperson mitteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 218/20

... "Kraftfahrzeughilfe wird gewährt, wenn der Verletzte infolge des Dienstunfalls nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um die zur Dienstausübung erforderlichen Wege zurückzulegen. Notwendige Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Anpassung des Wohnumfelds werden erstattet, wenn infolge des Dienstunfalls nicht nur vorübergehend die Anpassung vorhandenen oder die Beschaffung bedarfsgerechten Wohnraums erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/20




‚Artikel 3 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 107e
Sonderregelung für Einkommen aus Beschäftigungen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Artikel 4
Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 106a
Sonderregelung für Einkommen aus Beschäftigungen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Artikel 6
Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 108
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

‚Artikel 9 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 85/20

... Durch die Einführung der Grundrente entstehen den Kreditinstituten wegen erforderlicher Auskünfte zu Kapitalerträgen der Grundrentenberechtigten gegenüber den Rentenversicherungsträgern zusätzliche Kosten in Form von Personalaufwand. Dieser beläuft sich im Einführungsjahr auf rund 926 Tausend Euro und ergibt sich aus einem Zeitaufwand von 17 Minuten für die Einarbeitung in die Informationspflicht, die Beschaffung der Daten sowie deren Rückmeldung, Lohnkosten von 50,30 Euro pro Stunde (mittleres Qualifikationsniveau im Wirtschaftsabschnitt Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; Quelle: Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, Stand Dezember 2018) und einer zugrunde gelegten Fallzahl von 65 Tausend (bei einer angenommenen Stichprobenquote von 5 Prozent). Für den laufenden Erfüllungsaufwand wird bei gleicher Stichprobenquote eine Fallzahl von 7 Tausend Personen angenommen sowie ein reduzierter Zeitaufwand von 14 Minuten, da die Vorgabe dann bereits bekannt ist. Es ergibt sich damit zusätzlicher Aufwand von rund 80 Tausend Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151c
Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

§ 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

§ 307g
Evaluierung

Artikel 2
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 82a
Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 17a
Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung

2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung

6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zusätzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Grundrente

Freibeträge in den Fürsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

§ 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

§ 307f

§ 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 82a

Zu Artikel 4

§ 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Bund

Länder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 107/20

... § 80a Absatz 4 Satz 1 OWiG-E stellt klar, dass der Prüfungsumfang des Gerichtes allein auf das Vorbringen der Rüge beschränkt ist. Die Anhörungsrüge nach § 80a OWiG-E dient nicht dazu, dass das Gericht seine einmal getroffene rechtskräftige Entscheidung von Amts wegen vollumfänglich überprüfen kann. Bei begründeter Rüge wird das Verfahren in die Lage versetzt, in der es sich zum Zeitpunkt der Zuleitung durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht befand. Eine durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen. Soweit das Gericht Beweiserhebungen vorgenommen hat, dürfen die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie aktenkundig sind, bei der erneuten Beweisaufnahme verwertet werden. Es ist nicht notwendig, dass das Gericht auch die Beweisbeschaffung wiederholt. Hat das Gericht beispielsweise in Vorbereitung der Hauptverhandlung von der zuständigen Behörde einen Schaltplan einer Lichtzeichenanlage angefordert, muss es diesen nicht erneut beiziehen.



Drucksache 28/20

... Die Kommission wird verpflichtende "grüne" Mindestkriterien oder -ziele für das öffentliche Beschaffungswesen in sektorbezogenen Initiativen, für die Unionsfinanzierung oder produktspezifische Rechtsvorschriften vorschlagen. Durch derartige Mindestkriterien wird durch Sammlung vergleichbarer Daten öffentlicher Käufer de facto eine einheitliche Definition einer "umweltgerechten Beschaffung" festgelegt und die Basis für eine Bewertung der Auswirkungen eines umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens geliefert. Öffentliche Stellen in ganz Europa werden so ermutigt, "grüne" Kriterien in ihr Beschaffungswesen zu integrieren und entsprechende Kennzeichnungen zu verwenden. Die Kommission wird diese Bemühungen mit Orientierungshilfen, Schulungen und der Kommunikation beispielhafter Praktiken unterstützen. Zugleich sollten öffentliche Käufer - wann immer möglich - Methoden für die Lebenszykluskostenrechnung anwenden. Die Kommission ruft alle Akteure einschließlich der Industrie dazu auf, solche verlässlichen Methoden zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 45/20

Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik



Drucksache 245/1/20

... Der Ausstattungsgrad mit Videokonferenztechnik an den Gerichten ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In vielen Ländern ist eine teils erhebliche Ertüchtigung der vorhandenen technischen Ausstattung unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher, datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich, damit die Videokonferenztechnik in einer Vielzahl von Verfahren zum Einsatz gelangen kann. Notwendige Beschaffungs- und Installationsvorgänge bei den Gerichten und wohl auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dürften weder personell noch finanziell für diese Länder kurzfristig leistbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/20




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 245/20 (Beschluss)

... Der Ausstattungsgrad mit Videokonferenztechnik an den Gerichten ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In vielen Ländern ist eine teils erhebliche Ertüchtigung der vorhandenen technischen Ausstattung unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher, datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich, damit die Videokonferenztechnik in einer Vielzahl von Verfahren zum Einsatz gelangen kann. Notwendige Beschaffungs- und Installationsvorgänge bei den Gerichten und wohl auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dürften weder personell noch finanziell für diese Länder kurzfristig leistbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/20 (Beschluss)




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 96/20 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dem Thema Nachhaltigkeit und Datensparsamkeit in der Digitalisierung mehr Wert beigemessen werden muss. Schon jetzt wird der Beitrag des IKT-Sektors am weltweiten Stromverbrauchs auf 5 bis 9 Prozent geschätzt. Hier gilt es, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise ein Recht auf Reparatur für technologische Geräte, Verlängerung der Haltbarkeit und Möglichkeiten zur Beschaffung von Ersatzteilen, um ihre Lebenszeit zu verlängern.



Drucksache 88/20

... - Zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Förderung der Ressourceneffizienz wird schließlich auch die öffentliche Beschaffung fortentwickelt. Hierzu wird die bisherige Prüfpflicht zu einer Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse weiterentwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 306/1/20

... - eine sogenannte "sektorübergreifende Katastrophenresilienzplanung" (Artikel 6 und 10 des Beschlussvorschlags), - die Befähigung der Kommission, unmittelbar selbst rescEU-Kapazitäten zu beschaffen und damit Eigentümerin von diesen Kapazitäten zu werden (Artikel 12 Absatz 2 und 3 des Beschlussvorschlags),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/1/20




8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen

9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement

10. Zu Artikel 12: rescEU


 
 
 


Drucksache 57/20

... Zu den bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Lieferengpässe gehören beispielsweise diverse gesetzliche Änderungen: Sicherstellungsauftrag der Pharmaindustrie, verpflichtende Meldung von Lieferengpässen durch die pharmazeutischen Unternehmer an Krankenhäuser, Vorratsbeschaffungsmöglichkeit für Importe durch Krankenhäuser und Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur Mitteilung aller Daten zu Absatzmenge und Verordnungsvolumen auf Anfrage der Bundesoberbehörden.



Drucksache 278/1/20

... und für die Übertragungen aus dem oder in das Ausland nach dem IRG war, dürften Beschaffungsmaßnahmen und organisatorische Aufwände für die Ausstattung der Gerichte und Vollzugsanstalten von Bundesland zu Bundesland variieren. Die dadurch entstehenden Kosten würden jedoch perspektivisch dadurch ausgeglichen, dass Kosten für Transporte eingespart würden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/20




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 127/20

... a) EU-weite Ausschreibungsverfahren erfordern viel Zeit und binden Personal. Für bestimmte große und dringliche Infrastrukturprojekte insbesondere des Klimaschutzes sollten bei derartigen Ausschreibungen Erleichterungen gelten. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Lockerung der Regelungen über die Vergabe von Teillosen und Fachlosen eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten ermöglicht. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich in diesem Zusammenhang für die gegebenenfalls erforderlichen Rechtsänderungen auf europäischer Ebene einzusetzen, soweit dies mit den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) vereinbar ist.



Drucksache 51/1/20

... Die hohen Strompreise in Deutschland belasten die Privathaushalte und Unternehmen bereits heute in erheblichem Ausmaß. Preistreiber sind dabei die staatlich induzierten Preisbestandteile. So lag der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis im Januar 2020 bei 52 Prozent. Der Anteil der Netzentgelte betrug 25 Prozent. Beschaffung und Vertrieb verursachen lediglich einen Anteil von 23 Prozent am Endpreis. Zur Entlastung der Haushaltskunden und vor allem der mittelständischen und kleinen Unternehmen, die nicht von den Sonderregelungen für die energieintensive Industrie profitieren, sollten daher schnellstmöglich konkrete und verbindliche Maßnahmen zur Absenkung der Abgabenlast vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 96/1/20

... 31. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dem Thema Nachhaltigkeit und Datensparsamkeit in der Digitalisierung mehr Wert beigemessen werden muss. Schon jetzt wird der Beitrag des IKT-Sektors am weltweiten Stromverbrauchs auf 5 bis 9 Prozent geschätzt. Hier gilt es, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise ein Recht auf Reparatur für technologische Geräte, Verlängerung der Haltbarkeit und Möglichkeiten zur Beschaffung von Ersatzteilen, um ihre Lebenszeit zu verlängern.



Drucksache 97/20

... Digitale Lösungen und insbesondere Daten werden auch einen vollständig integrierten Lebenszyklusansatz ermöglichen, von der Konzeption über die Beschaffung von Energie, Rohstoffen und anderen Einsatzmitteln für die Endprodukte bis hin zum Ende der Lebensdauer. Wenn wir beispielsweise ermitteln, wann und wo Strom am dringendsten benötigt wird, können wir die Energieeffizienz steigern und den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 166/20 (Beschluss)

... 2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen erforderlichen Nahrungs- und Feuerungsmittel oder, soweit für einen Zeitraum von einem Monat solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 811 ZPO , Nummer 3a - neu - § 811a Absatz 1 ZPO , Nummer 3b - neu - § 813 Absatz 3 ZPO

§ 811
Unpfändbare Sachen

Zu Buchstabe a

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 905 Satz 2 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 906 Absatz 2 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 908 Absatz 2 ZPO


 
 
 


Drucksache 45/1/20

Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik



Drucksache 139/20

... Die Kommission ergreift alle notwendigen Schritte, um eine angemessene Versorgung mit Schutzausrüstungen in ganz Europa sicherzustellen. Angesichts der globalen Engpässe hat die Kommission mit 26 Mitgliedstaaten ein beschleunigtes gemeinsames Beschaffungsverfahren eingeleitet. Als weiteres Sicherheitsnetz dient die Maßnahme, die die Kommission im Rahmen des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz der EU (rescEU) annehmen wird und die vorsieht, dass einschlägige Ausrüstungen für die Union erworben werden. Sofern die Mitgliedstaaten zustimmen, könnten Anfang April die ersten Käufe getätigt werden. Darüber hinaus legt die Kommission eine Empfehlung zu den Verfahren der Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Kontext von COVID-19 vor. Dadurch wird insbesondere ermöglicht, die Versorgung mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen wie Einweg-Gesichtsmasken zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... § 80a Absatz 4 Satz 1 OWiG-E stellt klar, dass der Prüfungsumfang des Gerichtes allein auf das Vorbringen der Rüge beschränkt ist. Die Anhörungsrüge nach § 80a OWiG-E dient nicht dazu, dass das Gericht seine einmal getroffene rechtskräftige Entscheidung von Amts wegen vollumfänglich überprüfen kann. Bei begründeter Rüge wird das Verfahren in die Lage versetzt, in der es sich zum Zeitpunkt der Zuleitung durch die Staatsanwaltschaft an das Gericht befand. Eine durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen. Soweit das Gericht Beweiserhebungen vorgenommen hat, dürfen die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie aktenkundig sind, bei der erneuten Beweisaufnahme verwertet werden. Es ist nicht notwendig, dass das Gericht auch die Beweisbeschaffung wiederholt. Hat das Gericht beispielsweise in Vorbereitung der Hauptverhandlung von der zuständigen Behörde einen Schaltplan einer Lichtzeichenanlage angefordert, muss es diesen nicht erneut beiziehen.



Drucksache 87/20

... Eine effektive Aufnahme der Aufgaben der neu einzurichtenden zentralen Meldestelle im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird mit Blick auf die zu erwartenden Fallzahlen nur durch (IT-)technische Unterstützung möglich sein. Die Ermittlungsarbeit muss schnellstmöglich von der zuständigen Ermittlungsbehörde der Länder aufgenommen werden können. Das BKA muss daher unverzüglich die zur Identifizierung des Urhebers notwendigen Nutzerdaten der Anbieter anfordern können und diese Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalalmt weiterleiten können. Die dafür technischen Tools und Lösungen müssen entwickelt bzw. beschafft werden. Neben BKA-internen Entwicklungsressourcen wird externes Personal für die Konzeption, Entwicklung, Tests und Support benötigt. Dafür entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro und jährliche Sachkosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro anteilig von den in der Tabelle aufgeführten 7,9 Millionen Euro ab 2022.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 118/20

... Die Haushaltsmittel werden zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Höhe von bis zu 250.000 T Euro sowie für Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der Bevölkerung in Höhe von bis zu 25.000 T Euro benötigt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.