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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Betriebs- oder Flächenbindung"


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Drucksache 936/07

... (4) Soweit für die Geltungsdauer des Pachtvertrages eine Betriebs- oder Flächenbindung der Quote besteht, ist diese mit dem Ende des Pachtvertrages sowie der zugehörigen Betriebs oder Flächenrückgabe aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Überschussabgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungsquoten

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Quoten

§ 33
Umwandlung von Quoten

§ 34
Saldierung nicht genutzter Quoten

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Mitwirkungspflichten

§ 45
Aufbewahrungsfristen

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Quoten

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zum Titel und zu § 1

Zu § 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 20

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 30

Zu § 33

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 52

Zu § 56

Zu § 57

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Ablöseverordnung zur Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 935/1/06

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/1/06




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/06 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/06

... (4) Soweit für .die Geltungsdauer des Pachtvertrages eine Betriebs- oder Flächenbindung besteht, ist diese mit dem Ende des Pachtvertrages sowie der zugehörigen Betriebs- oder Flächenrückgabe aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


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