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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Betriebs- oder Flächenbindungen"


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Drucksache 935/1/06

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

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Drucksache 935/1/06




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/06 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 28. September 2006 (Az. IX ZR 98/05) ist klarzustellen, dass Eigenreferenzmengen, die ein Pächter nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung erworben hat oder noch erwirbt oder die ihm im Rahmen der bis zum 1. April 2000 geltenden Sonderregelungen in den neuen Ländern zugeteilt worden sind, nicht Bestandteil des Übertragungsanspruchs des Verpächters nach § 48 Abs. 3 Satz 1 werden. Dies entspricht dem Verbot des § 7 Abs. 1 ZAV, nach Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung neue Betriebs- oder Flächenbindungen entstehen zu lassen. Zudem handelt es sich bei § 48 um eine Übergangsregelung, die lediglich die vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung bestehenden Verpächteransprüche schützt. Angesichts dieser Sachlage können sowohl die bisherige Bezugnahme des Satzes 2 auf die MGV als auch das bisherige Abstellen des Satzes 2 auf den Abschluss des Pachtvertrages zu Fehlschlüssen verleiten.

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Drucksache 935/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV)

Zu Buchstabe a

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Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

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Zu Buchstabe k

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