91 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Bewachung"
Drucksache 191/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)
§ 1 Datensatz
§ 2 Übermittlung und Verarbeitung von Daten
§ 3 Portalanwendung
§ 4 Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden
§ 5 Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden
§ 6 Meldungen durch die Registerbehörde
§ 7 Verwendung von Schnittstellen
§ 8 Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
§ 9 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 10 Umfang des Datenabrufs
§ 11 Abrufvoraussetzungen
§ 12 Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 13 Schutz personenbezogener Daten
§ 14 Protokollierungspflicht
Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 90/19 (Beschluss)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung
1. Zu § 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - sowie Absatz 3 BewachV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und Absatz 2 Nummer 4 BewachV
Zu Buchstabe a
3. Zu § 8 Nummer 4
4. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 BewachV
5. Zu § 11 Absatz 2 Satz 2 BewachV
6. Zu § 14 Absatz 4 BewachV
7. Zu § 16 Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6 und Absatz 7 sowie § 22 Absatz 1 Nummer 1 BewachV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
8. Zu § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 - neu - und § 19 Absatz 2 Satz 2 - neu - sowie § 22 Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 BewachV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
9. Zu § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - BewachV
10. Zu § 23 Absatz 5 Satz 1 BewachV
11. Zu Anlage 2 zu § 7 Unterzeile zu Nummer 1 und 2 BewachV
12. Zu Anlage 3 zu § 11 Absatz 7 Nummer 6 BewachV
Drucksache 90/1/19
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung
1. Zu § 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - sowie Absatz 3 BewachV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und Absatz 2 Nummer 4 BewachV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu § 8 Nummer 4
4. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 BewachV
5. Zu § 11 Absatz 2 Satz 2 BewachV
6. Zu § 14 Absatz 4 BewachV
7. Zu § 16 Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6 und Absatz 7 sowie § 22 Absatz 1 Nummer 1 BewachV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
8. Zu § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 - neu - und § 19 Absatz 2 Satz 2 - neu - sowie § 22 Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 BewachV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
9. Zu § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - BewachV
10. Zu § 23 Absatz 5 Satz 1 BewachV
11. Zu Anlage 2 zu § 7 Unterzeile zu Nummer 1 und 2 BewachV
12. Zu Anlage 3 zu § 11 Absatz 7 Nummer 6 BewachV
Drucksache 191/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
1. Zur Eingangsformel zweiter Spiegelstrich Ermächtigungsnorm § 34a Absatz 2 GewO
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 - neu - BewachRV
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 3 BewachRV
4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 BewachRV
5. Zu Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
‚Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Unterrichtung der Gewerbeämter, Antragsstellung
§ 1 Örtliche Zuständigkeit
§ 2 Unterrichtung in Strafsachen
§ 3 Angaben bei der Antragsstellung
Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren
§ 4 Zweck
§ 5 Zuständige Stelle
§ 6 Verfahren
§ 7 Inhalt der Unterrichtung
§ 8 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 3 Sachkundeprüfung
§ 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
§ 10 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 11 Prüfung, Verfahren
§ 12 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 4 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§ 13 Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Abschnitt 5 Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung
§ 14 Umfang der Versicherung
§ 15 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 6 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 16 Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal
§ 17 Dienstanweisung
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
§ 19 Dienstkleidung
§ 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
§ 21 Buchführung und Aufbewahrung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)
Anlage 2 (zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Anlage 1 bis 3:
Drucksache 531/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
... § 231 Absatz 1 Satz 2 StPO sieht vor, dass der Vorsitzende in der Hauptverhandlung die geeigneten Maßregeln treffen kann, um die Entfernung des Angeklagten zu verhindern. Nach der Rechtsprechung bedarf es hierfür konkreter, auf Tatsachen gestützter Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr. Erforderlich ist ein belegbarer Anlass für die Annahme, dass der Angeklagte beabsichtigt, sich der weiteren Verhandlung zu entziehen. Es kommt also auf eine Würdigung der Umstände des Einzelfalles an, wie sie auch in Artikel 5 der Richtlinie gefordert wird. Die Wahl der Mittel unterliegt dabei einer Verhältnismäßigkeitsprü-fung, so dass das mildeste geeignete Mittel zu wählen ist - von der umfriedeten Anklagebank über die Bewachung durch einen Gerichtswachtmeister zur Fesselung. Die entgegenstehenden Interessen des Beschuldigten sowie Aspekte der Unschuldsvermutung sind zu gewichten und abzuwägen. Eine Maßnahme nach § 231 Absatz 2 Satz 1 StPO ist sodann grundsätzlich gemäß § 304 StPO mit der Beschwerde anfechtbar (vergleiche OLG
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO
b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung
c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit
2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte
a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich
b Artikel 3 Unschuldsvermutung
c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld
d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen
e Artikel 6 Beweislast
f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
g Artikel 10 Rechtsbehelfe
h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 58/2/18
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es - Antrag des Landes Hessen - Punkt 54 der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
... Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau (zum Beispiel im Bewachungsgewerbe) und die Verbraucherpreise sind nicht zu erwarten."
Drucksache 209/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 1 GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Absatz 4 Satz 4 - neu - GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 12a - neu -, Absatz 9 Nummer 4 GewO , Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchsta-be ccc § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 GewO , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 34a Absatz 1a Satz 3 GewO *
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 5 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6 und Absatz 7 Nummer 5 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 Einleitungsteil GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe ee § 11b Absatz 9 Nummer 4 und § 34a Absatz 2 Nummer 7 GewO *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 159 Absatz 3 - neu - GewO
8. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 209/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 1 GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Absatz 4 Satz 4 - neu - GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 12a - neu -, Absatz 9 Nummer 4 GewO , Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 GewO , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 34a Absatz 1a Satz 3 GewO , Buchstabe d Doppelbuchstabe ee § 34a Absatz 2 Nummer 7 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 5 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6 und Absatz 7 Nummer 5 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 Einleitungsteil GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 159 Absatz 3 - neu - GewO
7. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... ) eine Anpassung der Gebührensätze für die Erteilung der betreffenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG in den Gebührenordnungen des Bundes und der Länder veranlasst, sind nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau (z.B. im Bewachungsgewerbe) und die Verbraucherpreise nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 531/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
§ 159 Übergangsregelung zu § 34a
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... - Bei Gesetzen und Verordnungen, die gebührenfähige Leistungen anderer Behörden enthalten, an denen die Bundespolizei mitwirkt (z.B. Zulassungs- und Meldeverfahren von Bewachungsunternehmen auf deutschen Seeschiffen nach § 31 Absatz 3 Satz 2 und 3 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)
Artikel 5 Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 529/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 357/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... ) eine Anpassung der Gebührensätze für die Erteilung der betreffenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG in den Gebührenordnungen des Bundes und der Länder veranlasst, sind nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau (z.B. im Bewachungsgewerbe) und die Verbraucherpreise nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... Die übrigen, weniger als sechs Jahre marktaktiven Unternehmer (sog. Altfälle) müssen nachträglich eine Sachkundeprüfung ablegen und hierüber Nachweis führen. Den 22.350 Altfällen entsteht aus dem Regelungsvorhaben ein einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, den das Ressort in Anlehnung an die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Immobiliendarlehensvermittler dargestellt hat. Angenommen wird, dass die Altfälle 90 Minuten für einen schriftlichen sowie 70 Minuten für einen mündlichen Prüfungsteil aufwenden müssen. Bei mithin 160 Minuten und einem Lohnsatz von 40 Euro/Std. ergibt sich für die Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 2,4 Millionen Euro. Darüber hinaus entstehen Kosten durch die für die Ablegung der Sachkundeprüfung zu entrichtenden Gebühren. Das Ressort schätzt diese auf 400 Euro pro Fall und stützt sich dabei auf die Höhe von Gebühren für bereits existierende Sachkundeprüfungen (z.B. im Bewachungsgewerbe). Dies ergibt einmalige weitere Kosten in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.
§ 161 Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 Regelungsalternativen
II.4 Evaluierung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016
Drucksache 449/16 (Beschluss)
Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (3) In § 2 der Seeschiffbewachungsgebührenverordnung vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4110) wird die Angabe "14. August 2018" durch die Angabe "1. Oktober 2021" ersetzt.
Drucksache 164/3/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 449/1/16
Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung
Drucksache 164/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3, Absatz 1a Satz 3 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 - neu -, Absatz 1a Satz 4 GewO *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchsstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 Absatz 1a Satz 6 GewO *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 9 - neu - GewO *
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 4, Nummer 5 GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1b - neu - GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 34a Absatz 2 GewO
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 34a Absatz 4 GewO , Artikel 3 Satz 3 - neu - und 4 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Buchstabe c § 34a Absatz 6 GewO
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 144 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - GewO
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 BewachV
15. Zu Artikel 2 Nummer 13 und 17 § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 und Absatz 4 sowie § 16 Absatz 1 Nummer 6a - neu - BewachV
16. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 449/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung
Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bewachungsverordnung
§ 1 Zweck
§ 9 Beschäftigte
§ 13a Anzeigepflicht
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
3.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
1. Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
3. Zu Nummer 21
4. Zu Artikel 2
Drucksache 529/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 164/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3, Absatz 1a Satz 3 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 - neu -, Absatz 1a Satz 4 GewO *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1 Satz 7 Absatz 1a Satz 6 GewO *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1a Satz 4 Nummer 1 GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 34a Absatz 1b - neu - GewO
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 34a Absatz 2 GewO
9. Zu Artikel 1 Buchstabe c § 34a Absatz 6 GewO
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 BewachV
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 und 17 § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 und Absatz 4 sowie § 16 Absatz 1 Nummer 6a - neu - BewachV
12. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 164/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
§ 1 Zweck
§ 9 Beschäftigte
§ 13a Anzeigepflicht
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
1. Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
3. Zu Nummer 20
4. Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalt
2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung
2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
2.3 ,One in one out’-Regel
Drucksache 164/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 53/1/15
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
... Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ehemalige politische Häftlinge aus dem kommunistischen Machtbereich oder den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie deren hinterbliebene Ehepartner, Eltern und Kinder, soweit sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, zu unterstützen. Das Häftlingshilfegesetz betrifft Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 in Gewahrsam genommen wurden. Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes ist ein Festgehaltenwerden auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung oder ein zwangsweises Verbringen in ein ausländisches Staatsgebiet. Die Gewährung der genannten Leistungen betrifft z.B. Personen, die nach politischer Haft aus der DDR fliehen konnten oder freigekauft wurden und Personen, die auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR verhaftet und von sowjetischen Stellen interniert oder von einem Sowjetischen Militärtribunal verurteilt wurden. Das gilt auch dann, wenn der Verfolgte einen Teil des politischen Gewahrsams in Lagern in der Sowjetunion verbringen musste, wenn er anschließend in die DDR oder die Bundesrepublik zurückgekehrt ist. Auch Personen, die in den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG genannten Gebieten in Gewahrsam genommen wurden, werden durch die Leistung unterstützt. Dies betrifft gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG Personen, die "die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen" haben oder verlassen werden. Das Häftlingshilfegesetz bildet bislang die rechtliche Grundlage für eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 € jährlich. Mit der Gesetzesänderung soll diese jährliche Unterstützungsleistung durch eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von bis 3 000 € abgelöst werden. Durch die Beendigung im Wege der Einmalzahlung könnte der Verdacht der Entledigung einer Verpflichtung gegenüber Menschen entstehen, die u.a. auch wegen ihres Deutschseins während und nach dem II. Weltkrieg besonders gelitten haben. Jährlich werden rund 700 Erstanträge gestellt. Es ist nicht davon auszugehen, dass kurzfristig der Bedarf für die Unterstützungsleistung nach § 18 HHG wesentlich abnimmt. Die Änderungen des BVFG im Jahr 2013 führten zu einem Anstieg der Ausreiseanträge und der Einbeziehungsanträge von Ehegatten und Abkömmlingen in Aufnahmebescheide von Spätaussiedlern. Durch diesen seit eineinhalb Jahren zu verzeichnenden deutlichen Wiederanstieg der Zugangszahlen deutscher Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist auch mit einem Anstieg von Erstantragstellern für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu rechnen. Die Nachkommen der zu Unrecht Inhaftierten, die laut HHG einen Anspruch auf Unterstützungsleistung haben, sind zudem jüngeren Alters. Auch diese Personengruppe hätte nach der Stichtagsregelung keinen Anspruch mehr auf Unterstützungsleistungen. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass mehr Personen auf die Leistung aufmerksam werden.
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Eine Umsetzung der Bestimmungen über den gemeinsamen Ausbildungsrahmen (Artikel 49a) und über den partiellen Berufszugang (Artikel 4f) ist in der GewO nicht erforderlich. Sofern der Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten in der GewO an die Voraussetzung einer bestimmten beruflichen Qualifikation geknüpft ist, handelt es sich regelmäßig um einen Sachkundenachweis oder - für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe - einer einmaligen Unterrichtung von 40 bzw. 80 Stunden. Ein Sachkundenachweis wird durch eine einmalig abzulegende Sachkundeprüfung erbracht, die keine bestimmte Ausbildung erfordert und keinen bestimmten Ausbildungsabschluss voraussetzt. Der Sachkundenachweis und der Unterrichtungsnachweis sind auf der Niveaustufe 1 gemäß Artikel 11 Buchstabe a ii) der Berufsanerkennungsrichtlinie angesiedelt. Die Voraussetzungen für den partiellen Berufszugang nach Artikel 4f Absatz 1 Buchstabe b), wonach die Anwendung von Ausgleichsmaßnahmen bei wesentlichen Unterschieden in der Qualifikation dazu führen würde, dass der Antragsteller ein vollständiges Ausbildungsprogramm durchlaufen müsste, sind daher regelmäßig nicht erfüllt. Der Antragsteller muss lediglich eine spezifische Sachkundeprüfung bzw. eine ergänzende Unterrichtung absolvieren, die sich auf Kenntnisse in den Sachgebieten bezieht, die er nicht durch seine berufliche Qualifikation oder im Rahmen seiner Berufspraxis oder durch sonstige Befähigungsnachweise erworben hat (§ 13c Absatz 2 GewO).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 12/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... (1) Stellt die zuständige Behörde auf Grund eines tierärztlichen Gutachtens, sonstiger Anhaltspunkte oder einer Anzeige nach § 4 den Verdacht oder den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche unter Haustieren fest, so ordnet sie an, dass die kranken und verdächtigen Haustiere unverzüglich von anderen Tieren abgesondert und, soweit erforderlich, eingesperrt und bewacht werden. Satz 1 gilt für die Absonderung von Fischen entsprechend, soweit eine Absonderung im Einzelfall durchführbar ist. Die zuständige Behörde führt eine epidemiologische Untersuchung durch, um insbesondere den Zeitpunkt der Einschleppung der Tierseuche, deren Art, Ausbreitung und Ursachen zu ermitteln. Satz 3 gilt für das Auftreten einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei wildlebenden Tieren entsprechend. Die zuständige Behörde kann für andere als anzeigepflichtige Tierseuchen Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 4 anordnen oder durchführen.
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 12/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31.
§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31
Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
Artikel 2a Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 167/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG).
‚Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 712/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
... - Neben dieses militärische und politische Engagement der Bundesregierung treten weitere Maßnahmen, die unmittelbar dem Schutz der Schiffe dienen. Dies umfasst das Ergreifen von Selbstschutzmaßnahmen durch die Reedereien (sog. Best Management Practices) und den mittlerweile gesetzlich geregelten Einsatz von privaten Bewachungsunternehmen zum Schutz der Schiffe in Hochrisikogebieten.
Antwort der Bundesregierung auf die Entschließung 98-12 B des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
Drucksache 167/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Drucksache 472/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Aus Gründen einer effektiven und ganzheitlichen Bekämpfung des Extremismus sowie zur Sicherstellung eines rechtssicheren Vollzugs ist es erforderlich, gesetzlich eindeutig klarzustellen, dass die besonderen Anforderungen an die Zuverlässigkeit der vom Gewerbetreibenden beschäftigten Personen gemäß § 9 Absatz 2 der Bewachungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 10 - neu - GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 4 bis 6 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 55c Satz 2 GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 144 Absatz 4 GewO
Drucksache 642/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Änderung der Bewachungsverordnung
Drucksache 472/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Aus Gründen einer effektiven und ganzheitlichen Bekämpfung des Extremismus sowie zur Sicherstellung eines rechtssicheren Vollzugs ist es erforderlich, gesetzlich eindeutig klarzustellen, dass die besonderen Anforderungen an die Zuverlässigkeit der vom Gewerbetreibenden beschäftigten Personen gemäß § 9 Absatz 2 der Bewachungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 8 Nummer 10 - neu - GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 4 bis 6 - neu - GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 55c Satz 2 GewO
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 144 Absatz 4 GewO
Drucksache 814/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
... berücksichtigt das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (BT-Drucksache
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 36c Register über Honorar-Anlageberater
§ 36d Bezeichnungen zur Honorar-Anlageberatung
Artikel 2 Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung*)
§ 34h Honorar-Finanzanlagenberater
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummern 7 bis 13
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2367: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
1. Erfüllungsaufwand des Gesetzes
Anlage beratung wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form provisionsbasierter Anlageberatung erbracht. Mit dem o.g. Regelungsentwurf soll zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung eine neue gesetzliche Form der Anlageberatung unter dem Begriff der Honorar-Anlageberatung geschaffen werden. Dadurch soll sich ein Kunde künftig bewusst für eine provisionsgestützte Anlageberatung oder für eine Honorar-Anlageberatung entscheiden können. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand von Wirtschaft und Verwaltung.
2. Erfüllungsaufwand der Verordnungsermächtigung
3. Evaluation
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
Drucksache 473/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, §§ 28a, 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten
'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge
Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... C. in der Erwägung, dass lokale Beamte den Ermittlungen zufolge von Frau Fengs Familie eine "Kaution" in Höhe von 40.000 Yuan verlangt hatten, was nach Aussage ihres Ehemanns ein Bußgeld war, weil sie ein zweites Kind wollte; in der Erwägung, dass die lokalen Behörden kein Recht hatten, eine solche Kaution zu erheben; in der Erwägung, dass Frau Feng gezwungen wurde, ihr Einverständnis für einen Schwangerschaftsabbruch zu unterschreiben, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen wollte, und unter Bewachung im Krankenhaus bleiben musste;
Drucksache 473/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Sonstiger Erfüllungsaufwand
Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen; Beauftragung von Bewachungsunternehmern
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
Sonstiger Erfüllungsaufwand
Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft
2.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 31
Zu § 31
Zu § 31
Zu § 31
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 6
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2098: Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... (1) Stellt die zuständige Behörde auf Grund eines tierärztlichen Gutachtens, sonstiger Anhaltspunkte oder einer Anzeige nach § 3 den Verdacht oder den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche unter Haustieren fest, so ordnet sie an, dass die kranken und verdächtigen Haustiere unverzüglich von anderen Tieren abgesondert und, soweit erforderlich, eingesperrt und bewacht werden. Satz 1 gilt für die Absonderung von Fischen entsprechend, soweit eine Absonderung im Einzelfall durchführbar ist. Die zuständige Behörde führt eine epidemiologische Untersuchung durch, um insbesondere den Zeitpunkt der Einschleppung der Tierseuche, deren Art, Ausbreitung und Ursachen zu ermitteln. Satz 3 gilt für das Auftreten einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei wildlebenden Tieren entsprechend. Die zuständige Behörde kann für andere als anzeigepflichtige Tierseuchen Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 4 anordnen oder durchführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 473/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, § 28a, § 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten
'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht WaffG Nummer 2 § 28a - Überschrift - und Absatz 3 WaffG Nummer 4 § 52a WaffG und Nummer 6 § 53 Absatz 1 Nummer 14a WaffG
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 2 Nummer 6
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge
Drucksache 300/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV )
... - Unterhaltung der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke und Außenanlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder auf Grund von Anliegerverpflichtungen; laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erheblichen Veränderung der Grundstücke oder Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (Nummer 4), - Bewirtschaftung der gemieteten und gepachteten Gebäude und Räume und somit Aufwendungen für Heizung, Elektrizität und sonstiger Energiebedarf, Versicherungen, Reinigung, Abfallentsorgung sowie Be- und Entwässerung, Ausgaben für die Bewachung, sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung (Nummer 5),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
§ 3 Eingliederungsleistungen
§ 4 Vollzeitäquivalent
§ 5 Personalkosten
§ 6 Personalnebenkosten
§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 8 Kosten der Personalverwaltung
§ 9 Sachkosten
§ 10 Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
§ 11 Leistungen Dritter
§ 12 Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik
§ 13 Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten
§ 14 Bestimmung der Personalkosten
§ 15 Bestimmung der Personalnebenkosten
§ 16 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 17 Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung
§ 18 Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
§ 19 Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter
§ 20 Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik
§ 21 Monitoring
§ 22 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Drucksache 138/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... -Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) einzelne Gewerbe wie z.B. das Bewachungsgewerbe von den sehr weitgehenden neuen Informationspflichten ausgenommen werden. Denn die neuen Informationspflichten nach der DL-InfoV gehen weit über die alten §§ 15a und 15b der
Zu Ziffer 4 und 5 der Entschließung:
Zu Ziffer 6 der Entschließung:
Drucksache 169/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... und die Bewachungsverordnung
Drucksache 344/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 7. Juni 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 7. Juni 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates vom 19. Dezember 2008 zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
Drucksache 169/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... und die Bewachungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Nummer 4 AtZüV
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 AtZüV
Drucksache 496/10
10 Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... Die Artikel 5 und 6 regeln die Sicherheit und den Umweltschutz. Die Entsendepartei ist bei einem Einsatz im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei für die technische Sicherheit ihrer eingesetzten Materialien, Waffen, Munition, Fahrzeuge und Luftfahrzeuge verantwortlich. Um die Sicherheit von Personen und Material zu gewährleisten, dürfen die Streitkräfte der Entsendepartei im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei Waffen ausschließlich zur Notwehr einsetzen. Die Aufnahmepartei ist für die militärische Sicherheit verantwortlich, das heißt, sie ist zuständig für die Bewachung der Fahrzeuge und Luftfahrzeuge, der Waffen und der Munition sowie des Materials der Entsendepartei. Die Vertragsparteien beachten hierbei die im Hoheitsgebiet der Aufnahmepartei geltenden Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zweck
Artikel 3 Austausch von Informationen
Artikel 4 Durchführung
Artikel 5 Sicherheit von Personen und Sachen
Artikel 6 Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Rechtsstellung der Streitkräfte
Artikel 9 Schadensregulierung
Artikel 10 Untersuchung von Flugunfällen oder -zwischenfällen
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1205: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
Drucksache 888/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... generell für die Namensanbringung oder Namensangabe aller Gewerbetreibenden galten, sind zukünftig etliche Bereiche, wie etwa die Spielstätten, das Bewachungsgewerbe, Teile des Finanzsektors, für die es keine speziellen Regeln gibt von den fraglichen Informationspflichten ausgenommen. Nach Auffassung des Bundesrates eröffnet erst die Schließung dieser Lücke dem mündigen Verbraucher die Möglichkeit, seine Rechte gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner effektiv wahrzunehmen. Die vorbezeichneten gewerberechtlichen Vorschriften sind aber durch Artikel 9 Nummer 3 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S.
Drucksache 52/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... "(5) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Nr. 4 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen.
Drucksache 284/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO
11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO ,
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
12. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG
Artikel 2a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO
§ 4a < wie Vorlage >
§ 4b Genehmigungsfrist
Drucksache 888/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... generell für die Namensanbringung oder Namensangabe aller Gewerbetreibenden galten, sind zukünftig etliche Bereiche, wie etwa die Spielstätten, das Bewachungsgewerbe, Teile des Finanzsektors, für die es keine speziellen Regeln gibt von den fraglichen Informationspflichten ausgenommen. Nach Auffassung des Bundesrates eröffnet erst die Schließung dieser Lücke dem mündigen Verbraucher die Möglichkeit, seine Rechte gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner effektiv wahrzunehmen. Die vorbezeichneten gewerberechtlichen Vorschriften sind aber durch Artikel 9 Nummer 3 des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S.
Drucksache 284/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO
11. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO *
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu - HwO *
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
13. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG
Artikel 2a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO
§ 4a < wie Vorlage >
§ 4b Genehmigungsfrist
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.