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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Biozid-Recht"


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Drucksache 617/1/09

... ) unter Berücksichtigung umweltrelevanter Emissionsszenarien zu erfolgen hat. Ein bedeutendes Einsatzgebiet von Bioziden sind Baustoffe bzw. Baumaterialien. Die Schnittstelle zwischen dem Biozid-Recht und der Bauprodukte-Richtlinie, die zurzeit überarbeitet wird und ab ca. 2011 durch eine Bauprodukte-Verordnung ersetzt werden soll, ist präziser zu definieren. Wenn künftig Umwelt- und Gesundheitsaspekte besser in die harmonisierten Normen wie die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/09




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Erwägungsgrund 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 20

Zu Artikel 31

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 62

Zu Artikel 70

Zu Artikel 75

Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten

Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte

Zu Anhang V Produktart 3 und 19


 
 
 


Drucksache 617/09 (Beschluss)

... ) unter Berücksichtigung umweltrelevanter Emissionsszenarien zu erfolgen hat. Ein bedeutendes Einsatzgebiet von Bioziden sind Baustoffe bzw. Baumaterialien. Die Schnittstelle zwischen dem Biozid-Recht und der Bauprodukte-Richtlinie, die zurzeit überarbeitet wird und ab ca. 2011 durch eine Bauprodukte-Verordnung ersetzt werden soll, ist präziser zu definieren. Wenn künftig Umwelt- und Gesundheitsaspekte besser in die harmonisierten Normen wie die

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Drucksache 617/09 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Erwägungsgrund 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 20

Zu Artikel 31

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 62

Zu Artikel 70

Zu Artikel 75

Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten

Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte

Zu Anhang V Produktart 3 und 19


 
 
 


Drucksache 359/07

... Die bestehenden chemikalienrechtlichen Vorschriften erlauben das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter arsenhaltiger Holzschutzmittel und regeln die Verwendung von mit solchen Holzschutzmitteln behandelten Hölzern. Gleichwohl sind nach bestehendem Biozid-Recht das Inverkehrbringen und die Verwendung von arsenhaltigen Holzschutzmitteln ab dem 1. September 2006 nur noch dann erlaubt, wenn sie gemäß der biozidrechtlichen Vorschriften zugelassen sind. Mit der vorliegenden Verordnung wird das Inverkehrbringen und Verwenden arsenhaltiger Holzschutzmittel an die Biozidregelungen angepasst. Darüber hinaus soll aber auch das Inverkehrbringen und Verwenden von mit Arsenverbindungen behandelten Hölzern beschränkt werden, für welche bisher weit reichende Ausnahmen bestehen. Perfluoroctansulfonate (PFOS) sind ausschließlich synthetisch hergestellte, persistente bioakkumulierende und für Säugetiere giftige Substanzen, die in der Umwelt ubiquitär verteilt und bereits in Menschen und Tieren nachweisbar sind. Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es daher erforderlich, das Inverkehrbringen und die Verwendung zu beschränken. Mit der vorliegenden Verordnung werden das Inverkehrbringen und Verwenden von PFOS sowie von Erzeugnissen, die PFOS enthalten (z.B. Teppiche, Textilien, Polster, Leder, Kleidung, Papier und Verpackungen), grundsätzlich verboten.

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Drucksache 359/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel Diese Verordnung dient der Umsetzung

2. Hintergrund

3. Kosten und Preiswirkungen

3.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

3.1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3.1.2. Vollzugsaufwand

3.2 Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3.2.1 Arsenverbindungen

3.2.2 Perfluoroctansulfonate PFOS

3.2.3 Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die REACH-Verordnung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil (zu den einzelnen Vorschriften)

1. Zu Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

1.1 Zu Nummer 1

1.2 Zu Nummer 2

1.3 Zu Nummer 3

1.4 Zu Nummer 4

1.4.1 Abschnitt 32

Spalte 1:

Spalte 2 Nr. 1:

Spalte 2 Nr. 2:

Spalte 2 Nr. 3:

Spalte 3 Absatz 1:

2. Zu Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung

2.1 Zu Nummer 1

2.2 Zu Nummer 2

2.3 Zu Nummer 3

2.4 Zu Nummer 4

2.5 Zu Nummer 5

2.6 Zu Nummer 6

2.7 Zu Nummer 7

2.8 Zu Nummer 8

2.9 Zu Nummer 9

2.10 Zu Nummer 10

2.11.1 Zu Nummer 11a

2.11.2 Zu Nummer 11b

2.11.3 Zu Nummer 11c

2.11.3.1 Anhang IV Nr. 32 Absatz 1

3. Zu Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

3.1 Zu Nummer 1

3.2 Zu Nummer 2

3.3 Zu Nummer 3

3.4 Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.