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67 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesarbeitsgericht"


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Drucksache 245/1/20

... Die Ausweitung der Möglichkeiten für Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht, auch gegen den erklärten Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können, begegnet grundlegenden Bedenken. Gerade bei Bundesgerichten, die rechtliche Grundsatzfragen von erheblicher Tragweite für die gesamte Gesellschaft entscheiden, kommt einer transparenten öffentlichen Verhandlung eine besondere Bedeutung zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/20




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 245/20 (Beschluss)

... Die Ausweitung der Möglichkeiten für Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht, auch gegen den erklärten Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können, begegnet grundlegenden Bedenken. Gerade bei Bundesgerichten, die rechtliche Grundsatzfragen von erheblicher Tragweite für die gesamte Gesellschaft entscheiden, kommt einer transparenten öffentlichen Verhandlung eine besondere Bedeutung zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/20 (Beschluss)




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 7/20

... Da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Freistellungen nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen, sorgt die mit dem neuen Satz 4 eingefügte Klarstellung für einen sachgerechten Interessenausgleich: Dienstliche Veranstaltungen im THW bei denen die Förderung des Gemeinschaftsgefühls deutlich im Vordergrund steht, d.h. insbesondere das sogenannte gemütliche Beisammensein, sind nicht freistellungsrelevant. Gemütliches Beisammensein ist zwar für die Förderung des Gemeinschaftsgefühls und mit Blick auf künftige Einsätze für die Förderung der Kameradschaft wichtig, hat aber keinen genügend konkreten Bezug mehr zu THW-spezifischer Dienstausübung wie insbesondere THW-Einsätzen und Aus- und Fortbildung im THW. Im Interesse der rechtlichen Bestimmtheit wird in Satz 4 die Formulierung "in nicht unerheblichem Umfang" verwendet, da die Wortkombination "in nicht unerheblichem Umfang" bereits durch die Rechtsprechung ausgelegt und konkretisiert wurde (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. September 2018 - 6 AZR 204/17 -). Etwaige Zweifelsfälle hinsichtlich der Freistellungsrelevanz dürften in der Praxis bereits im Rahmen der bewährten Abstimmung mit der Arbeitgeberseite einvernehmlich geklärt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/20




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des THW-Gesetzes

§ 1
Rechtsform, Aufgaben und Personal

§ 1a
Einsatzkräfte und Einrichtungen

§ 1b
Forschung

§ 2
Helferinnen und Helfer; Verordnungsermächtigung

§ 3
Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung.

§ 4
Mitwirkung; Verordnungsermächtigung

§ 6
Gebühren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungsermächtigung für Kostenerstattungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 1a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Satz 2 - neu -

Zu den Sätzen 3 bis 5

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 469/19

... Schließlich wird zum weiteren Schutz des Mieters, der mit der Neureglung seinerseits das ihm nach dem aufgehobenen § 550 BGB bisher zustehende Kündigungsrecht verloren hat, eine zeitliche Befristung für das Kündigungsrecht des Erwerbers aufgenommen, damit der Mieter nicht unbegrenzt mit einer Kündigung durch diesen rechnen muss. Die Beweislast für die Fristwahrung trifft dabei den Erwerber, der das Vorliegen des Kündigungsgrundes und der weiteren Kündigungsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat. Insoweit ergibt sich eine der Wahrung der Kündigungsfrist des § 626 Absatz 2 BGB entsprechende Konstellation, für die das Bundesarbeitsgericht ebenfalls eine entsprechende Beweislast auf Seiten des Kündigenden angenommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

G. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 469/19 (Beschluss)

... Schließlich wird zum weiteren Schutz des Mieters, der mit der Neureglung seinerseits das ihm nach dem aufgehobenen § 550 BGB bisher zustehende Kündigungsrecht verloren hat, eine zeitliche Befristung für das Kündigungsrecht des Erwerbers aufgenommen, damit der Mieter nicht unbegrenzt mit einer Kündigung durch diesen rechnen muss. Die Beweislast für die Fristwahrung trifft dabei den Erwerber, der das Vorliegen des Kündigungsgrundes und der weiteren Kündigungsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat. Insoweit ergibt sich eine der Wahrung der Kündigungsfrist des § 626 Absatz 2 BGB entsprechende Konstellation, für die das Bundesarbeitsgericht ebenfalls eine entsprechende Beweislast auf Seiten des Kündigenden angenommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

F. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 24/19

... 5. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es nur durch echte sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen gelingen wird, regional- und branchenspezifisch passgenaue Regelungen zu treffen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und dem Schutz der Sicherheit und der Gesundheit hinreichend Rechnung tragen. Daher soll der erweiterte Gestaltungsspielraum nur tarifgebundenen Arbeitgebern vorbehalten sein. Dieser Tarifvorbehalt schafft einen positiven Anreiz zu einer höheren Tarifbindung und gewährleistet, dass nur unabhängige und durchsetzungsstarke, also nach den Kriterien des Bundesarbeitsgerichts tariffähige Gewerkschaften Abweichungen von den gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechten vorsehen können.



Drucksache 212/19

... Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass es unerheblich ist, ob ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung mit Einschränkungen hinsichtlich des Geltungsbereiches gestellt wird.10 Auch in einem solchen Fall sei die maßgebliche Vergleichszahl zur Feststellung einer "überwiegenden Bedeutung" ausschließlich der (uneingeschränkte) Geltungsbereich des Tarifvertrags - denn ein anderweitiger etwaiger gesetzgeberischer Wille habe keinen erkennbaren Niederschlag gefunden. Das führt zu einer unnötigen Erschwernis der Wirkungserstreckung von Tarifverträgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/19




Entschließung

Zu 1.

Zu 2.

Zu 2.1

Zu 2.1.1.1

Zu 2.1.1.2, 2.1.2.1 und 2.1.2.2

Zu 2.1.2.3

Zu 2.1.3

Zu 2.2


 
 
 


Drucksache 281/18

... Um der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer mehr Planungssicherheit bei Arbeit auf Abruf zu geben, wird die mögliche abrufbare Zusatzarbeit beschränkt. Der Anteil der bei dieser Arbeitsform einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren zusätzlichen Arbeit darf nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der vereinbarten Höchstarbeitszeit beträgt das Volumen entsprechend 20 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kodifiziert (vgl. BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 645/17

... 2. die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht vom 9. März 2006 (BGBl. I S. 519), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2338) geändert worden ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

Kapitel 2
Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

§ 2
Anforderungen an elektronische Dokumente

§ 3
Überschreitung der Höchstgrenzen

§ 4
Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur

§ 5
Bekanntmachung technischer Anforderungen

Kapitel 3
Besonderes elektronisches Behördenpostfach

§ 6
Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen

§ 7
Identifizierungsverfahren

§ 8
Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung

§ 9
Änderung und Löschung

Kapitel 4
Schlussvorschrift

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift

Zu § 1

Zu Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Kapitel 4 Schlussvorschrift

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4165, BMJV: Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

III. Votum


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... Die Änderung nimmt inhaltlich die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 32 BDSG eine Datenerhebung nicht nur bei einem Verdacht einer strafbaren Handlung sondern auch zur Aufdeckung "anderer schwerer Verfehlungen" als zulässig angesehen (zuletzt: BAG, 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 Rn. 28). Diese Auslegung ergibt sich jedoch nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut. Auch engere Auslegungen haben in der Rechtsprechung Niederschlag gefunden (zum Beispiel LAG BW, 20. Juli 2016 - 4 Sa 61/15, Rn. 92). Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheit erscheint eine gesetzgeberische Klarstellung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 5, § 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 § 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 § 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 § 35 BDSG

§ 35
Recht auf Löschung

48. Zu Artikel 1 § 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 § 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 § 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 § 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a § 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 § 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 448/1/17

... Aufgrund des EuGH-Urteils vom 17. November 2016 (C-216/15 Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH gegen Ruhrlandklinik gGmbH) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017 unterfallen Rotkreuzschwestern, die Mitglied einer vereinsrechtlich organisierten DRK-Schwesternschaft sind und in Gesundheitseinrichtungen ihre Tätigkeit ausüben, die nicht von der Schwesternschaft getragen werden, der EU-Leiharbeitsrichtlinie und folglich auch dem deutschen



Drucksache 361/16

... Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil von 25. Mai 2016 (Az. 5 AZR 135/16) festgestellt, dass Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen unter Umständen auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Die Sonderzahlungen können dann als Bestandteil des Mindestlohnes angerechnet werden, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betrag jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt bekommen. Nicht anrechnungsfähig sind Entgeltbestandteile, die ausschließlich anderen Zwecken, als der Abgeltung von Arbeitsleistung dienen.



Drucksache 453/16

... (1) Der Unfallversicherung Bund und Bahn werden befristet bis zum 31. Dezember 2020 für die Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundessozialgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesversicherungsamtes, der Bundesagentur für Arbeit sowie für die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts folgende Aufgaben im Wege des Auftrags übertragen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/16




§ 107
Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen.

‚Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn

§ 4a
Unfallfürsorge für Beamte

‚Artikel 7a Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

‚Artikel 12a Änderung des Arbeitszeitgesetzes

§ 21
Beschäftigung in der Binnenschifffahrt

Artikel 12b
* Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 492/1/16

... auch für das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht. Die mündlichen Verhandlungen beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht erfolgen mit einer Richterbank, die aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besteht (§ 40 Absatz 1, § 33 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG ,

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 492/16 (Beschluss)

... auch für das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht. Die mündlichen Verhandlungen beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht erfolgen mit einer Richterbank, die aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besteht (§ 40 Absatz 1, § 33 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG , Artikel 4a - neu - Nummer 9005 Absatz 3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG , Artikel 4b - neu - Nummer 2005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 FamGKG , Artikel 4c - neu - Nummer 31005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 492/16

... Soweit § 169 Absatz 3 GVG-E die Medienübertragung von Urteilsverkündungen des Bundesgerichtshofs für zulässig erklärt, gilt dies in entsprechender Anwendung dieser Regelung auch für die obersten Bundesgerichte der öffentlichrechtlichen Gerichtsbarkeiten. Dies sind das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht. Entsprechendes gilt auch für das Bundesarbeitsgericht (s.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 294/16

... Um den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern, werden bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Außerdem wird die von der Rechtsprechung entwickelte Abgrenzung von abhängiger zu selbstständiger Tätigkeit gesetzlich niedergelegt, indem festgelegt wird, wer Arbeitnehmer ist. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird klargestellt, dass ein Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung und dem formalen Inhalt des Vertrages vorliegt, wenn dies der tatsächlichen Vertragsdurchführung entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 8
Grundsatz der Gleichstellung

§ 10a
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 611a
Arbeitnehmer

Artikel 3
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Streichung der bisherigen Regelung

Inhalt der Neuregelung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 12/15

... a) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 <A>



Drucksache 395/1/15

... Der persönliche Anwendungsbereich des WissZeitVG ist in den vergangenen Jahren vermehrt problematisiert worden. Vor dem Hintergrund insbesondere der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 1. Juni 2011, Az.: 7 AZR 827/09 zur Bestimmung des Begriffs des "wissenschaftlichen Personals" im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG kann heute nicht mehr ohne Weiteres von einer Anwendbarkeit des WissZeitVG auf studentische Beschäftigte ausgegangen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt diese Frage zumindest in § 1 WissZeitVG-E weiterhin offen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/15




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 506/15

... - das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2010 - 2 AZR 593/ 09 -, - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2009 - 7 Sa 84/ 08 -,



Drucksache 395/15 (Beschluss)

... Der persönliche Anwendungsbereich des WissZeitVG ist in den vergangenen Jahren vermehrt problematisiert worden. Vor dem Hintergrund insbesondere der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 1. Juni 2011, Az.: 7 AZR 827/09 zur Bestimmung des Begriffs des "wissenschaftlichen Personals" im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG kann heute nicht mehr ohne Weiteres von einer Anwendbarkeit des WissZeitVG auf studentische Beschäftigte ausgegangen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt diese Frage zumindest in § 1 WissZeitVG-E weiterhin offen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 495/15

... Zu diesem Zweck soll gesetzlich klargestellt werden, dass in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Bargeschäft gegeben ist, wenn der Zeitraum zwischen Arbeitsleistung und Auszahlung des Arbeitsentgelts drei Monate nicht übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 142
Bargeschäft

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einschränkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen § 133 Absatz 2 und 3 InsO-E

2. Konkretisierung des Bargeschäftsprivilegs § 142 InsO-E

3. Einschränkung der Inkongruenzanfechtung § 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E

4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe § 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

5. Stärkung des Gläubigerantragsrechts § 14 Absatz 1 InsO-E

6. Änderungen im Anfechtungsgesetz

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen

2.3 Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 463/1/14

... Hintergrund ist das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 6. Mai 2014 -9 AZR 678/12-. Für den Fall eines Sonderurlaubs nach § 28 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder hatte das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Unabdingbarkeitsklausel des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 BUrlG entschieden, dass die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit erfordere. Komme es zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, hindere dies weder das Entstehen des Urlaubsanspruchs noch sei der Arbeitgeber zur Kürzung berechtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/1/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 FPfZG

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Absatz 3, Absatz 4 - neu - PflegeZG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 635/14

... Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08) können für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig zur Anwendung gelangen (Tarifkollision).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tarifvertragsgesetzes

§ 4a
Tarifkollision

§ 8
Bekanntgabe des Tarifvertrags

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 99
Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3128: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 463/14 (Beschluss)

... Hintergrund ist das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 6. Mai 2014 -9 AZR 678/12-. Für den Fall eines Sonderurlaubs nach § 28 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder hatte das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Unabdingbarkeitsklausel des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 BUrlG entschieden, dass die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit erfordere. Komme es zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, hindere dies weder das Entstehen des Urlaubsanspruchs noch sei der Arbeitgeber zur Kürzung berechtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Absatz 3, Absatz 4 - neu - PflegeZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 687/13 (Beschluss)

... Dieser ursprüngliche Anwendungsbereich von Werkvertragskonstruktionen hat sich in den letzten Jahren allerdings massiv ausgeweitet und erfasst heute Bereiche des Fremdpersonaleinsatzes, die bis zu der im Jahr 2011 erfolgten "Reregulierung" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes maßgeblich durch Leiharbeitsverhältnisse geprägt waren. Bis 2011 haben Unternehmen nicht nur wegen des dadurch möglichen flexibleren Personaleinsatzes und der Abdeckung von Auftragsspitzen, sondern auch um Personalkosten zu senken, in noch weitaus höherem Maß Leiharbeit genutzt. In das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden als Folge und Reaktion auf die immer heftigeren Diskussionen um Lohndumping und Ersetzung ganzer Stammbelegschaften mittels Leiharbeit unter anderem eine "Lohnuntergrenze" und die sogenannte "Drehtürklausel" eingefügt, um Leiharbeitskräfte effektiver zu schützen. Nachdem nunmehr auch noch das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit einiger christlicher Gewerkschaften verneint und seine Rechtsprechung zur Konzernleihe sowie zur Frage, welche Zeitspanne bei der Überlassung als im Sinne des Gesetzes "vorübergehend" anzusehen ist, zugunsten der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verändert hat, haben viele Unternehmen zur Vermeidung der mit der Leiharbeit verbundenen Einschränkungen sowie der im Vergleich zu Werkverträgen höheren Kosten, "Gefahren und Risiken" auf Fremdpersonaleinsatz mittels Werkvertragskonstruktionen umgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

II. Betriebsverfassungsgesetz:

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 315/13

... ) beziehen, gleichermaßen den Schutz der physischen und der psychischen Gesundheit umfassen (repräsentativ Wlotzke 2005, Seite 426, 429). Ebenso wird auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hervorgehoben, dass die Gefährdung der Gesundheit sich sowohl auf die physische als auch auf die geistigseelische Integrität bezieht (BAG 12.8.2008 - 9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102 = AP Nr. 29 zu § 618 BGB m. Anm. Kohte). Es ist daher folgerichtig, dass in Artikel 8 des geplanten Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 687/13

... Dieser ursprüngliche Anwendungsbereich von Werkvertragskonstruktionen hat sich in den letzten Jahren allerdings massiv ausgeweitet und erfasst heute Bereiche des Fremdpersonaleinsatzes, die bis zu der im Jahr 2011 erfolgten "Reregulierung" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes maßgeblich durch Leiharbeitsverhältnisse geprägt waren. Bis 2011 haben Unternehmen nicht nur wegen des dadurch möglichen flexibleren Personaleinsatzes und der Abdeckung von Auftragsspitzen, sondern auch um Personalkosten zu senken, in noch weitaus höherem Maß Leiharbeit genutzt. In das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde als Folge und Reaktion auf die immer heftigeren Diskussionen um Lohndumping und Ersetzung ganzer Stammbelegschaften mittels Leiharbeit u.a. eine "Lohnuntergrenze" und die sogenannte "Drehtürklausel" eingefügt, um Leiharbeitskräfte effektiver zu schützen. Nachdem nunmehr auch noch das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit einiger christlicher Gewerkschaften verneint und seine Rechtsprechung zur Konzernleihe sowie zur Frage, welche Zeitspanne bei der Überlassung als im Sinne des Gesetzes "vorübergehend" anzusehen ist, zugunsten der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verändert hat, haben viele Unternehmen zur Vermeidung der mit der Leiharbeit verbundenen Einschränkungen sowie im Vergleich zu Werkverträgen höheren Kosten, "Gefahren und Risiken" auf Fremdpersonaleinsatz mittels Werkvertragskonstruktionen umgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 99a
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil:

B. Einzelbegründung:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... ) beziehen, gleichermaßen den Schutz der physischen und der psychischen Gesundheit umfassen (repräsentativ Wlotzke 2005, Seite 426, 429). Ebenso wird auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hervorgehoben, dass die Gefährdung der Gesundheit sich sowohl auf die physische als auch auf die geistigseelische Integrität bezieht (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102; AP Nr. 29 zu § 618 BGB mit Anmerkungen Kohte). Es ist daher folgerichtig, dass in Artikel 8 des geplanten Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 552/13

... "Gläserne Beschäftigte" in Wirtschaft und Verwaltung müssen verhindert werden. Es geht darum, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Überwachung, Ausforschung und vor widerrechtlicher Verwendung ihrer personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz besser als bisher zu gewährleisten. Dies wird mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sowie durch den hierauf bezogenen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht erreicht. Er ist in weiten Teilen gegenüber dem Status quo eine Verschlechterung. So wird bei der Videoüberwachung auf die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten



Drucksache 534/11

... Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen gerichtlichen Entscheidungen liefern keine sichere Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) festgestellt, die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren könne - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2003 (2 AZR 235/06) jedoch darauf abgestellt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Anzeige nicht doch Grund für eine fristlose Kündigung sein könne, zu berücksichtigen sei, ob nicht auch andere Motive des Beschäftigten, etwa eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers vorgelegen habe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nunmehr am 21. Juli 2011 in dem Rechtsstreit einer in einer Berliner Pflegeeinrichtung tätigen Arbeitnehmerin, die nach einer erfolgten Strafanzeige fristlos entlassen worden war, entschieden, dass in diesem Einzelfall eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgelegen habe, insbesondere weil das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig seien, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiege. Die zuvor mit dem Sachverhalt befassten deutschen Gerichte hatten den Sachverhalt unterschiedlich beurteilt.



Drucksache 417/10

... 4. Das Bundesarbeitsgericht hatte in der bisherigen Rechtsprechung den Grundsatz der Tarifeinheit und die Nichtanwendbarkeit nachrangiger Tarifverträge im Ergebnis zu Recht damit begründet, dass nur so eine ordnungsgemäße Tarifanwendung sichergestellt und Abgrenzungsprobleme zwischen unterschiedlichen Tarifnormen im Betrieb vermieden werden. Die Tarifeinheit dient einer wichtigen Funktion der Koalitionsfreiheit und des Tarifvertragssystems, nämlich die Arbeitsbeziehungen zu befrieden.



Drucksache 540/10 (Beschluss)

... "dass an die Stelle des Oberlandesgerichts das Landesarbeitsgericht und an die Stelle des Bundesgerichtshofs das Bundesarbeitsgericht tritt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

11. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

12. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

14. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

15. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 155 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 540/1/10

... "dass an die Stelle des Oberlandesgerichts das Landesarbeitsgericht und an die Stelle des Bundesgerichtshofs das Bundesarbeitsgericht tritt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/1/10




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

11. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

12. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

14. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

15. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

16. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 15 5 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

18. Zu Artikel 22

Artikel 22
Übergangsvorschrift

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 10/10

... das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 2009 - 4 AZR 111/ 08 -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/10




a Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

b Aussetzungs- und Vorlagebeschluss

c Aussetzungs- und Vorlagebeschluss

d Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse

e Verfassungsbeschwerden

f Verfassungsbeschwerde

g Verfassungsbeschwerde

h Verfassungsbeschwerden

i Verfassungsbeschwerde

j Verfassungsbeschwerde


 
 
 


Drucksache 644/1/10

... Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hinsichtlich der Gleichstellung von Beamten und Tarifangestellten bei der betrieblichen Altersversorgung auf den 1. Januar 2005 als Stichtag abgestellt (BAG Urteil vom 14. Januar 2009-3 AZR 20/07).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/1/10




1. Zu Artikel 10 Absatz 1 Inkrafttreten

2. Zu Artikel 10 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 732/09

... - das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 694/ 07 -,



Drucksache 4/09

... Gesetzbuchs (und bei nichtöffentlichen Stellen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde) erfolgen. Verschiedene Arbeitsgerichte, haben unter teilweise ausdrücklicher Bezugnahme auf die unterschiedliche gesetzliche Regelung des Kündigungsschutzes bei Beauftragten für den Datenschutz gegenüber anderen Funktionsträgern entschieden dass eine ordentliche Kündigung aus anderen als amtsbezogenen Gründen durch die bestehenden Regelungen in § 4f Absatz 3 Satz 3 und 4 nicht ausgeschlossen ist. Sie haben weiter gefolgert, dass mit dem beendeten Arbeitsverhältnis zugleich die Bestellung als Beauftragter für den Datenschutz beendet ist und es einer ausdrücklichen Abberufung nicht mehr bedarf (z.B. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 16. Juni 2003, - 8 Sa 1968/02; Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. Oktober 1997, - 17 Sa 87/97). Das Bundesarbeitsgericht hat bislang lediglich entschieden, dass eine Teilkündigung der arbeitsvertraglichen Abrede zur Übernahme des Amtes eines Beauftragten für den Datenschutzbeauftragten zulässig ist und Prüfungsmaßstab gleichlaufend mit der Abberufung nach § 4f Absatz 3 Satz 4 der § 626 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Datenschutzauditgesetz (DSAG)1

§ 1
Datenschutzaudit

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Kontrollen

§ 4
Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung

§ 5
Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle

§ 6
Pflichten der Kontrollstelle

§ 7
Pflichten der zuständigen Behörde

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Datenschutzauditausschuss

§ 12
Mitglieder des Datenschutzauditausschusses

§ 13
Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses

§ 14
Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses

§ 15
Rechtsaufsicht

§ 16
Verordnungsermächtigungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28
Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 42a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 47
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes1

§ 15a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Auswirkungen

1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft

2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Absatz 1

Absätze 2 bis 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 629/08

... Als Schwäche der Regelung hat sich dabei herausgestellt, dass diese Regelung keine Sanktion für den Fall der Nichtbeachtung vorsieht. Die Rechtsprechung hat dieser Vorschrift auch keinen Schutzgesetzcharakter zugebilligt, der dem Beschäftigten eventuell einen Schadensersatz als Sekundäranspruch ermöglicht hätte (vgl. z.B. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 2005 - 9 AZR 470/ 04).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 643/08

... " in den Anhang der Verordnung entspricht dem EU-Recht, das für diese Bereiche keine Untersuchungen vorsieht. Das Belassen der geltenden Rechtslage vermeidet zugleich, dass Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden. Dies ist besonders für KMU bedeutsam. Diese Klarstellung der Rechtslage stellt darüber hinaus sicher, dass die vom Bundesarbeitsgericht zum Fragerecht entwickelten Grundsätze nicht umgangen werden. Schließlich legt sie offen, dass die Kosten für scheinbare Pflichtuntersuchungen bei "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

§ 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

§ 4
Pflichtuntersuchungen

§ 5
Angebotsuntersuchungen

§ 6
Pflichten des Arztes oder der Ärztin

§ 7
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin

§ 8
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken

§ 9
Ausschuss für Arbeitsmedizin

§ 10
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Anhang
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:

2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

Teil 2
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Teil 3
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen

Teil 4
Sonstige Tätigkeiten

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Biostoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 4
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Anhang VI
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.

Artikel 5
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 6
Änderung der Druckluftverordnung

§ 10
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Artikel 7
Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung

§ 6
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

Artikel 8
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu § 10

Zum Anhang

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge


 
 
 


Drucksache 542/08

... -Entsendegesetzes gelten. Dies trägt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Portugaia Construções (EuGH vom 24. Januar 2002, C-164/99) und des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Zielsetzung

§ 1
Zielsetzung

Abschnitt 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4
Einbezogene Branchen

§ 5
Arbeitsbedingungen

§ 6
Besondere Regelungen

§ 7
Rechtsverordnung

§ 8
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4
Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 10
Haftung des Auftraggebers

§ 11
Gerichtsstand

Abschnitt 5
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber

§ 12
Zuständigkeit

§ 13
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 14
Meldepflicht

§ 15
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 16
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 17
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 18
Zustellung

§ 19
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 20
Evaluation

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzesziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)


 
 
 


Drucksache 700/08

... Bislang ist Gewerkschaften zwar im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessvertretung für ihre Mitglieder bis zum Bundesarbeitsgericht erlaubt, § 11 Abs. 4 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 15
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

Dritter Abschnitt

§ 32
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 33
Sachliche und örtliche Zuständigkeit

§ 34
Zustellung

§ 35
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 36
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

Vierter Abschnitt

§ 112a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 112b
Örtliche Zuständigkeit

§ 112c
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 112d
Klagegegner und Vertretung

§ 112e
Berufung

§ 112f
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

§ 173
Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei

Dritter Abschnitt

§ 191f
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erster Abschnitt

§ 192
Erhebung von Gebühren und Auslagen.

Zweiter Abschnitt

§ 193
Gerichtskosten

§ 194
Streitwert

§ 208
Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft

§ 210
Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

§ 215
Übergangsregelungen

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 34a
Mitteilungspflichten

Teil 6
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren.

§ 35
Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 39
Gebühren und Auslagen

Teil 8
Übergangs-und Schlussbestimmungen.

§ 43
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 111

§ 111a

§ 111b

§ 111c

§ 111d

§ 111e

§ 111f

§ 111g

§ 112

§ 118

Anlage
(zu § 111f Satz 1) Gebührenverzeichnis

4 Gliederung

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 7
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Leitlinien des Entwurfs

III. Inhalt des Entwurfs

1. BRAO

a Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen

b Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

c Sonstige Regelungen

2. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

3. Bundesnotarordnung

4. Sonstige Gesetzesänderungen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

VI. Andere Lösungsmöglichkeiten

VII. Informationspflichten

VIII. Befristung

IX. Rechtsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit EU-Recht

XI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 112a

Zu § 112b

Zu § 112c

Zu § 112d

Zu § 112e

Zu § 112f

Zu Nummer 42

Zu Nummer n

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu § 191f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu § 193

Zu § 194

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer n

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1

Zu Unterabschnitt 2

Zu Abschnitt 2

Zu Abschnitt 3

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 111

Zu § 111a

Zu § 111b

Zu § 111c

Zu § 111d

Zu § 111e

Zu § 111f

Zu § 111g

Zu § 112

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 473: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 543/07

... IV) gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (Bundesarbeitsgerichtsentscheidung 97,150ff.). Insoweit nimmt der Arbeitgeber eine Aufgabe der Sozialversicherungsträger (Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags) wahr. Seit Jahrzehnten ist eine verwaltungseffiziente und ökonomische Regelung in Kraft, da es nahe liegt, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag - wie auch in anderen Bereichen - direkt an der Quelle, also bei der zur Lohn- und Gehaltszahlung verpflichteten Stelle, dem Arbeitgeber, abziehen zu lassen und nicht das Bruttoentgelt auszuzahlen und dann den Beschäftigten selbst zur Beitragszahlung zu verpflichten. Auf diesem Wege ist zugleich sichergestellt, dass der Beschäftigte Teile des Entgeltes in der sozialversicherungsrechtlich vorgeschriebenen Weise verwendet. Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers mit entsprechenden Verrechnungsregelungen ist also aus sozialversicherungsrechtlichen und technischen Gründen zum Schutze des Versicherten statuiert und ändert nichts daran, dass der Anteil des Beschäftigten aus dessen Verdienst und damit Vermögen stammt und ihm allein zugute kommen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Aspekte

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-1)

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (860-2)

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 7
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (860-10)

Artikel 8
Änderung des Fremdrentengesetzes (824-2)

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (8251-10)

Artikel 10
Änderung des Strafvollzugsgesetzes (312-9-1)

Artikel 11
Änderung des Altersteilzeitgesetzes (860-36/1)

Artikel 12
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (860-9-2)

Artikel 13
Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (826-30-2)

Artikel 14
Änderung der Gewerbeordnung (7100-1)

Artikel 15
Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (860-9-2-1)

Artikel 16
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (860-4-1-15)

Artikel 17
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (600-1-3-14)

Artikel 18
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (860-4-1-12)

Artikel 19
Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (860-4-1-2)

Artikel 20
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und Folgeänderungen:

1. Streichung von Übergangsvorschriften im Statusfeststellungsverfahren

2. Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung

3. Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen

4. Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren

5. Umstellung der Meldungen für Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Datenübertragung

6. Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise

7. Klarstellung der Übermittlungsverpflichtung für Statistiken der Sozialgerichtsbarkeit

8. Stärkung der Aufsichtsrechte über die Versicherungsträger durch Einführung eines Zwangsgeldes

9. Klarstellung des Einsatzes von Signaturen bei Massenarchivierungsverfahren der Sozialversicherungsträger

10. Ergänzung des § 28e SGB IV durch eine knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftungsregelung, wie sie bisher in § 2 der Verordnung über knappschaftliche Arbeiten vom 11. Februar 1933 geregelt war

11. Umwandlung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge nach Ablauf der Verjährung

12. Statusfeststellung von beschäftigten Kindern von Amts wegen

13. Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers

14. Redaktionelle Korrekturen, die sich aus der Verabschiedung zahlreicher Gesetze und Verordnungen im letzten Jahr ergeben haben

Änderungen in anderen Gesetzen:

Regelungen im Rentenrecht Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Alterssicherung der Landwirte und Folgeänderungen

1. Zeitliche Verschiebung der Rentenauskunft

2. Anpassung des Auslandsrentenrechts bei Hinterbliebenenrenten

3. Verfahrensrechtliche Klarstellung beim Rentensplitting

4. Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Nachversicherung

5. Änderung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

6. Konditionierung der Möglichkeit zum Widerruf der Befreiung

7. Erleichterung der Hofabgabe unter Ehegatten

8. Verfahrensrechtliche Neuregelung im Zusammenhang mit dem Rentenantragsverfahren bei Erwerbsminderungsrenten

9. Wegfall der Kostenerstattung für Kinderzuschüsse gemäß § 291 SGB VI durch Einmalzahlung des Bundes

10. Einführung eines erweiterten Rechts der Landesdienststellen zur Prüfung der Erstattungsansprüche von Werkstätten für behinderte Menschen und anderer im Gesetz genannter Einrichtungen gegenüber dem Bund für Rentenversicherungsbeiträge behinderter Menschen in diesen Einrichtungen, §§ 179 und 180 SGB VI

4 Gesetzgebungskompetenz

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzes (Sozialversicherungsänderungsgesetz- SVÄndG)


 
 
 


Drucksache 820/07 (Beschluss)

... entsprechend. Allerdings hat die Entscheidung durch Beschluss der Kammer zu ergehen. Das Bundesarbeitsgericht hat unter Berufung auf diese ausdrückliche Gesetzeslage § 944

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Satz 2 SGG , Nr. 9 § 31 Abs. 1 Satz 2 SGG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 57a Abs. 1 SGG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 73 SGG

7. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 92 Abs. 1 SGG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c § 102 Abs. 2, 3, 4 - neu - SGG

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 104 Satz 6 SGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 105 Abs. 2 SGG , Nr. 23a - neu - § 143 SGG , Nr. 24 § 144 SGG , Nr. 25 § 145 SGG , Nr. 25a - neu - §§ 151, 152 SGG , Nr. 26 § 153 Abs. 4, 5 - neu - SGG , Nr. 26a - neu - § 154 Abs. 1, 2 SGG , Nr. 34 - neu - § 207 SGG , Artikel 2a - neu - Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 109 SGG

12. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 46 Abs. 2 Satz 2, 4 - neu - ArbGG

13. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 48 ArbGG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0cc - neu - § 55 Abs. 1 ArbGG Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

14. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 85 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG

15. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - § 87 Abs. 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 3 § 5 KSchG

17. Zu Artikel 3 § 5 Abs. 4 Satz 3 KSchG


 
 
 


Drucksache 820/1/07

... entsprechend. Allerdings hat die Entscheidung durch Beschluss der Kammer zu ergehen. Das Bundesarbeitsgericht hat unter Berufung auf diese ausdrückliche Gesetzeslage § 944

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Satz 2 SGG , Nr. 9 § 31 Abs. 1 Satz 2 SGG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 57a Abs. 1 SGG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 73 SGG

8. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 92 Abs. 1 SGG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c § 102 Abs. 2, 3, 4 - neu - SGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 104 Satz 6 SGG

11. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 105 Abs. 2 SGG , Nr. 23a - neu - § 143 SGG , Nr. 24 § 144 SGG , Nr. 25 § 145 SGG , Nr. 25a - neu - §§ 151, 152 SGG , Nr. 26 § 153 Abs. 4, 5 - neu - SGG , Nr. 26a - neu - § 154 Abs. 1, 2 SGG , Nr. 34 - neu - § 207 SGG , Artikel 2a - neu - Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 109 SGG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 46 Abs. 2 Satz 2, 4 - neu - ArbGG

14. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 48 ArbGG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0cc - neu - § 55 Abs. 1 ArbGG

15. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 85 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG

16. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - § 87 Abs. 1a - neu - ArbGG

17. Zu Artikel 3 § 5 KSchG

18. Zu Artikel 3 § 5 Abs. 4 Satz 3 KSchG


 
 
 


Drucksache 114/07

... " der Erleichterung eines flexiblen Personaleinsatzes dient, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem gleich gelagerten Sachverhalt (Urteil vom 25. Mai 2005 – 7 AZR 402/04) nach § 14 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Die Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 705/07

... (4) Vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht müssen sich die Parteien, außer im Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter und bei Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Bevollmächtigte sind außer Rechtsanwälten nur die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 bezeichneten Organisationen zugelassen. Diese müssen in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht durch Personen mit Befähigung zum Richteramt handeln. Eine Partei, die nach Maßgabe des Satzes 2 zur Vertretung berechtigt ist kann sich selbst vertreten; Satz 3 bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/07




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung von Veröffentlichungen

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

§ 7
Übergangsvorschrift für Anträge nach dem Rechtsberatungsgesetz

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
entfallen

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8a
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Dezember 2008

Artikel 8b
Änderung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 9a
Änderung des Einführungsgesetzes zur

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 820/07

... Das Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage wird beschleunigt und der Rechtsweg zum Bundesarbeitsgericht eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 308/07

... gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 2006 - 7 AZR 500/ 04 -



Drucksache 1/07

... Das Bundesarbeitsgericht ist in einem Urteil vom 26. April 2006 dem Europäischen Gerichtshof gefolgt und hat eine auf § 14 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Drucksache 425/06 (Beschluss)

... Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 – 2 AZR 148/04 – AP Nr. 64 zu § 123

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

2. Verlängerung der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 74/06

... beschränkt die Rückrufmöglichkeit der Seeleute aus dem Urlaub auf äußerste Notfälle. Eine derartige ausdrückliche Regelung ist zwar im Seemannsgesetz und im ergänzend anzuwendenden Bundesurlaubsgesetz nicht enthalten, diese Einschränkung entspricht aber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2000, Az. 9 AZR 405/99).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 146 Übereinkommen über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 673/06

... - und Befristungsgesetz dann vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hiervon werden grundsätzlich auch drittmittelfinanzierte Projekte in der Wissenschaft erfasst. Allerdings machen die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen von dieser Möglichkeit in der Praxis kaum Gebrauch. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass eine konkrete Kodifizierung des Drittmitteltatbestandes mit einer belastbaren wissenschaftsrelevanten tatbestandlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Orientierung und Handlungsinstrument bisher fehlt. Das Prozessrisiko erscheint den Hochschulen und Forschungseinrichtungen daher in vielen Fällen zu hoch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)

§ 1
Befristung von Arbeitsverträgen

§ 2
Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

§ 3
Privatdienstvertrag

§ 4
Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

§ 5
Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

§ 6
Studentische Hilfskräfte

§ 7
Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

3 Drittmitteltatbestand:

Familienfreundliche Komponente:

Politischer Handlungsrahmen:

3 Alternativen:

Gesetzesfolgenabschätzung / Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

Sonderregelungen zur Befristung in der Qualifizierungsphase:

Familienfreundliche Komponente:

Drittmitteltatbestand:

Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 425/06

... Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/ 04 - AP Nr. 64 zu § 123

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 6
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeines

1. Wegfall der Frist für die Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

2. Wegfall der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 592/06

... • Diese früheren, engen, vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Beschränkungen der Drittmittelbefristung waren es jedoch gerade, die zu den Problemen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen geführt haben, u.a. zur Umwandlung von befristeten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse durch die Arbeitsgerichte ohne Rücksicht auf das Auslaufen der Drittmittel. Hierzu wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1996 zur befristeten Beschäftigung verwiesen, mit dem die Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaften gegen die frühere Regelung im HRG als unbegründet zurückgewiesen wurden (BVerfG AP Nr. 2 zu § 57a HRG Blätter 2193, 2199).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 623/06

... (4) Vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht müssen sich die Parteien, außer im Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter und bei Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Bevollmächtigte sind außer Rechtsanwälten nur die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 bezeichneten Organisationen zugelassen. Diese müssen in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht durch Personen mit Befähigung zum Richteramt handeln. Eine Partei, die nach Maßgabe des Satzes 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten; Satz 3 bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 165/05

... Die gesetzliche Regelung überfordert die Arbeitgeber nicht. Teilzeitarbeit wird vereinbart, wenn der Arbeitnehmer eine Reduzierung der Arbeitszeit wünscht und der Wunsch im Unternehmen realisierbar ist. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Arbeitgeber den Teilzeitantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das Gesetz ermöglicht damit einen ausreichenden Spielraum für eine angemessene Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das bestätigen die zum Teilzeitanspruch ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


Drucksache 329/05

Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 818/05

... § 19 des Heimarbeitsgesetzes ausgefüllt. Für die von der Empfehlung erfassten Telearbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass sie Anspruch auf das tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt entsprechend den in der jeweiligen Branche gültigen Tarifverträgen haben, sofern Tarifbindung besteht. Besteht keine Tarifbindung, so gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls die Grenze der Sittenwidrigkeit, d.h. es darf kein auffälliges Missverhältnis zwischen der geschuldeten Arbeitsleistung und der Bezahlung vorliegen. Das Bundesarbeitsgericht hat im konkreten Fall entschieden, dass die Lohnvereinbarung nicht sittenwidrig und damit nichtig war, weil der Lohn 70 % des ortsüblichen Arbeitsentgelts betrug (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23. Mai 2001, Az.: 5 AZR 527/99). Eine wesentliche Unterschreitung dieser Grenze (jedenfalls mehr als "1/3 unter Tarif") dürfte daher mit einem erheblichen Risiko der Sittenwidrigkeit verbunden sein. Im Übrigen ist auf das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 683/05

... Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich bislang in 13 Revisionsverfahren mit dem Teilzeitanspruch befasst. Vier Rechtsstreite wurden zur Prüfung der Tatfrage, ob betriebliche Gründe dem Arbeitszeitwunsch der Kläger entgegenstanden, an das jeweilige LAG zurückverwiesen (Urteile vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 und 9 AZR 356/02, vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 und vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03). In fünf Rechtsstreiten hatten die Revisionen der Klägerinnen Erfolg (Urteile vom 30.09.2003 - 9 AZR 665/02, vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03, vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03, vom 18.05.04 2004 - 9 AZR 319/03 und vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03). In den vier anderen Rechtsstreiten hatte die Revision der beklagten Arbeitgeber Erfolg, weil sie den Teilzeitanspruch der Klägerinnen aus betrieblichen Gründen zu Recht abgelehnt hatten (Urteile vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02, vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02, vom 9.12.2003 - 9 AZR 16/03 und vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.