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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Chemieanlagen"


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Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 19. Deutschland verfügt zudem über ein hohes Knowhow in anwendungsnaher Forschung und Entwicklung, Kraftstoffentwicklung und -erprobung, dem Betrieb von Chemieanlagen, im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie. Um diese Marktposition zu erhalten und die Kraftstoffe rechtzeitig in den erforderlichen Mengen herstellen zu können, sind jetzt vorhandene Pilotanlagen in industriellem Maßstab zu skalieren, denn Planung und Bau von Großanlagen benötigen mehrere Jahre.



Drucksache 452/1/20

... 31. Deutschland verfügt zudem über ein hohes Knowhow in anwendungsnaher Forschung und Entwicklung, Kraftstoffentwicklung und -erprobung, dem Betrieb von Chemieanlagen, im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie. Um diese Marktposition zu erhalten und die Kraftstoffe rechtzeitig in den erforderlichen Mengen herstellen zu können, sind jetzt vorhandene Pilotanlagen in industriellem Maßstab zu skalieren, denn Planung und Bau von Großanlagen benötigen mehrere Jahre.



Drucksache 171/1/12

... ), die ebenfalls Großprojekte vergleichbarer Investitionsgröße zum Gegenstand haben können, z.B. Kraftwerke, Chemieanlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 25 Absatz 3 Satz 1 VwVfG

Zu Artikel 1 Nummer 3

2. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in § 25 Absatz 3 VwVfG-E geregelte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung derart zu konkretisieren, dass [der Anwendungsbereich der Norm eindeutig feststellbar ist und] das einer Behörde zur Verfügung stehende Umsetzungsinstrumentarium in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geregelt ist.

4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendung der Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger zu evaluieren.

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 37 Absatz 6 Satz 1 VwVfG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - VwVfG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa - neu - § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc § 73 Absatz 6 Satz 7 VwVfG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 73 Absatz 8 Satz 1a - neu - VwVfG

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe h § 73 Absatz 9 VwVfG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung des § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG-E bestehen und inwiefern Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch die geplante Rechtsänderung erschwert werden.

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 VwVfG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 75 Absatz 4 Satz 2, 3 - neu - VwVfG

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 43c Nummer 1 und 4 EnWG, Artikel 7 Nummer 4 § 17c Nummer 1 und 4 FStrG , Artikel 8 Nummer 3 § 18c Nummer 1 und 4 AEG , Artikel 10 Nummer 3 § 2b Nummer 1 und 4 MBPlG , Artikel 11 Nummer 8 § 14c Nummer 1 und 4 WaStrG , Artikel 13 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 5 LuftVG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a und b § 17a Nummer 1 bis 5 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a und b § 18a Nummer 1 bis 5 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b § 2 Nummer 1 bis 5 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe a und b § 14a Nummer 1 bis 5 WaStrG

19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe c § 17a Nummer 2 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe c § 18a Nummer 2 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Nummer 2 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe c § 14a Nummer 2 WaStrG


 
 
 


Drucksache 31/1/08

... Eine Differenzierung der Schwellenwerte in neue Kategorien steht dem Grundsatz einer Deregulierung entgegen. Sie würde dazu führen, dass weitere Betriebe, die von der Kommission in ihrer Empfehlung vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG) als Kleinstunternehmen einzustufen sind, den für Industrieanlagen ausgerichteten Anforderungen unterworfen wären. Gemessen am Gefährdungspotenzial von beispielsweise Raffinerien oder Chemieanlagen ist eine unterschiedliche Behandlung von Tierhaltungsanlagen innerhalb des Geflügelbereichs nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... Eine Differenzierung der Schwellenwerte in neue Kategorien steht dem Grundsatz einer Deregulierung entgegen. Sie würde dazu führen, dass weitere Betriebe, die von der Kommission in ihrer Empfehlung vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG) als Kleinstunternehmen einzustufen sind, den für Industrieanlagen ausgerichteten Anforderungen unterworfen wären. Gemessen am Gefährdungspotenzial von beispielsweise Raffinerien oder Chemieanlagen ist eine unterschiedliche Behandlung von Tierhaltungsanlagen innerhalb des Geflügelbereichs nicht gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 710/05

... Nummer 2 lit. e definiert als sonstige Hauptlärmquelle ein Industrie- oder Gewerbegelände, auf dem sich eine oder mehrere Anlagen im Sinne der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) befinden, die in besonderer Weise geeignet sind, Umgebungslärm hervorzurufen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Anlagen zur Wärme- und Energieerzeugung, Stahl- und Eisenerzeugung sowie -verarbeitung und Chemieanlagen handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 95/05

... Nummer 6 lit. e definiert als sonstige Hauptlärmquelle ein Industrie- oder Gewerbegelände, auf dem sich eine oder mehrere Anlagen im Sinne der 4.BImSchV befinden, die in besonderer Weise geeignet sind, Umgebungslärm hervorzurufen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Anlagen zur Wärme- und Energieerzeugung, Stahl- und Eisenerzeugung sowie -verarbeitung und Chemieanlagen handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 789/04 Chemieanlagen


Drucksache 64/17 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 565/06 PDF-Dokument



Drucksache 639/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.