69 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Chemikalienrechtliche"
Drucksache 318/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... Eine umfassende chemikalienrechtliche Verbotsregelung für gelartige, flüssige oder wasserlösliche Polymere kommt zumindest kurzfristig nicht in Betracht. Der aktuelle Kenntnisstand über die Eigenschaften und die möglichen Auswirkungen dieser umfangreichen Stoffgruppen auf Umwelt und Gesundheit reicht zur Begründung einer Beschränkung nicht aus, Polymere sind unter
Drucksache 160/5/20
... Eine Weiterleitung nur von Einzelfällen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu geführt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europäische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abfälle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingeführten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu führen, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschließlich als nicht gefährliche Abfälle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gefährlich eingestufte Abfälle nicht mehr als gefährlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europäischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der
Drucksache 160/1/20
... Eine Weiterleitung nur von Einzelfällen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu geführt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europäische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abfälle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingeführten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu führen, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschließlich als nicht gefährliche Abfälle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gefährlich eingestufte Abfälle nicht mehr als gefährlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europäischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der
Drucksache 160/20 (Beschluss)
... Eine Weiterleitung nur von Einzelfällen verfehlt dieses Ziel. Dies hat dazu geführt, dass der nunmehr fast 20 Jahre alte Europäische Abfallkatalog nicht mehr den Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft entspricht. Insbesondere betrifft dies Abfälle aus oder verunreinigt mit seither auf dem Markt neu eingeführten Werkstoffen und inzwischen erfolgte chemikalienrechtliche Neubewertungen von Abfallbestandteilen hinsichtlich ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften. Es kann dazu führen, dass bei einzelnen Abfallarten nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass sie ausschließlich als nicht gefährliche Abfälle anfallen oder umgekehrt, dass bestimmte, als absolut gefährlich eingestufte Abfälle nicht mehr als gefährlich anzusehen sind, da ehemals verwendete Inhaltsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften nun nicht mehr verwendet werden. Die damit einhergehende Dynamisierung des Europäischen Abfallkatalogs ist notwendig, damit die Abfallbewirtschaftung einerseits langfristig ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt im Sinne des Artikel 13 der
Drucksache 398/19
... es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zielsetzung der vorgeschlagenen Verordnung primär der Abwehr von Gefahren durch terroristische Anschläge mit selbsthergestellten Explosivstoffen und nicht der chemikalienrechtlichen Marktüberwachung zuzuordnen ist.
Drucksache 15/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... Die Kommission wird dieses Jahr noch einen Leitfaden zur Einstufung von Abfällen veröffentlichen. Im November 2016 wurde schon ein Entwurf vorgestellt, in dem die Problematik deutlich wurde, dass für die Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen Regelungen anzuwenden sind, die nicht für Abfälle, sondern für Produkte erarbeitet wurden. Während für Produkte die Stoffe und die Konzentrationen sehr genau bekannt sind, zeichnen sich Abfälle meist durch eine Bandbreite möglicher Stoffe und deren Konzentrationen aus. Grundsätzlich sollten zwar die chemikalienrechtlichen Regelungen auch auf Abfälle angewendet werden, jedoch sollten möglichst auf europäischer Ebene bestimmte vereinfachende Konventionen verbindlich festgelegt werden. Ohne solche Konventionen ist eine Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen in bestimmten Fällen mit vernünftigem Aufwand nicht durchzuführen:
Drucksache 166/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Drucksache 467/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Drucksache 467/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Drucksache 166/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Drucksache 476/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... gebotenen, in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt und chemikalienrechtliche Bezüge im Anhang 2 der Verordnung an die Nomenklatur der CLP-Verordnung angepasst werden.
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... es ausfüllenden neuen Straf- und Bußgeldtatbestände für die o.g. Verordnungen können entsprechende Zuwiderhandlungen zusätzlich zu dem allgemeinen, über den Erlass und die Durchsetzung behördlicher Anordnungen mittelbar wirkenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den §§ 23 und 26 Absatz 1 Nummer 10 des
Drucksache 607/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99 /EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen
... chemikalienrechtliche Begriffe in Bezug genommen werden, werden diese an die Nomenklatur der Verordnung 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (CLP-Verordnung) angepasst und wird damit das europaweit geltende neue System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt.
Drucksache 358/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... es richtet. Die chemikalienrechtliche Anforderung an die Angaben zur Stoffidentität bedarf der Präzisierung. Da die Angabe der Stoffidentität allein nicht ausreichend ist, um mögliche Umweltauswirkungen der chemischen Stoffe prüfen bzw. beurteilen zu können, werden weitere Angaben benötigt.
Drucksache 476/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... Auch in Nummer 10.22.1 des Anhangs 1 sind die chemikalienrechtlichen Bezeichnungen der Stoffe und Gemische an die Nomenklatur der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 476/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... Auch in Nummer 10.22.1 des Anhangs 1 sind die chemikalienrechtlichen Bezeichnungen der Stoffe und Gemische an die Nomenklatur der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 242/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 30. Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund bestehender Belastungen Vereinfachungen beim chemikalienrechtlichen Zulassungsverfahren, eine Verringerung des Umfangs der geforderten Informationen und die Erhöhung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit des Verfahrens für dringend erforderlich, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit gerade von europäischen KMU zu erhalten.
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... /EG) formulierten Regelungsanspruch sind zukünftig insbesondere die chemikalienrechtlichen Regelungen zur Einstufung von Gemischen als gefährlich, einschließlich der zu diesem Zweck verwendeten Konzentrationsgrenzwerte, anzuwenden. Hierdurch wird eine harmonisierte Bestimmung gefährlicher Abfälle in der Gemeinschaft sichergestellt. Erforderlich ist dieser Novellierungsprozess auch vor dem Hintergrund geworden, dass seit dem 1. Juni 2015 die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG und
Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 67. Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund bestehender Belastungen Vereinfachungen beim chemikalienrechtlichen Zulassungsverfahren, eine Verringerung des Umfangs der geforderten Informationen und die Erhöhung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit des Verfahrens für dringend erforderlich, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit gerade von europäischen KMU zu erhalten.
Drucksache 171/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 92/58 /EWG, 92/85 /EWG, 94/33 /EG und 98/24 /EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 /EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - COM(2013) 102 final
... zum Transport von gefährlichen Stoffen im Betrieb fest. Hierfür sollen die Piktogramme aus den bisher gültigen chemikalienrechtlichen Richtlinien
Drucksache 325/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... ist das Spezialgesetz für Tätigkeiten unter anderem mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, das Vorrang vor den chemikalienrechtlichen Bestimmungen hat (vergleiche § 1 Absatz 5 Ziffer 3
Drucksache 277/13 (Beschluss)
... -Verbotsverordnung geforderten Kenntnisse nachgewiesen wurden. Zur Klarstellung ist es erforderlich, den Rechtsunterworfenen darauf hinzuweisen, dass sich an den (chemikalienrechtlichen) Zuständigkeiten für die Abgabe durch die Neufassung der
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... ). Bei der Beurteilung dieser Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Überwachung Gegenstände betrifft, die größtenteils bereits Regelungen des bisherigen chemikalienrechtlichen Normenbestands unterliegen.
Drucksache 56/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
... Zur Umsetzung ist eine entsprechende Neufassung des Anhangs III der "Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben und Lack-Verordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Anhang III der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Anhang III
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2427: Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 126/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 1999/5 /EG, 2000/9 /EG, 2000/14 /EG, 2001/95 /EG, 2004/108 /EG, 2006/42 /EG, 2006/95 /EG, 2007/23 /EG, 2008/57 /EG, 2009/48 /EG, 2009/105 /EG, 2009/142 /EG, 2011/65 /EU, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 , der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 75 final
... Die die Marktüberwachung betreffenden chemikalienrechtlichen Vorschriften beziehen sich überwiegend auf Stoffe und Gemische. Daher müssen diese von dem Begriff "Produkt" miterfasst werden.
Drucksache 99/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012
... hat sich im Rahmen der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von chemikalienrechtlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sehr bewährt. Ihre Übernahme im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ist im Interesse eines wirksamen, den Anforderungen der Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008 gerecht werdenden Vollzugs der EG-Detergenzienverordnung erforderlich.
Drucksache 277/1/13
... -Verbotsverordnung geforderten Kenntnisse nachgewiesen wurden. Zur Klarstellung ist es erforderlich, den Rechtsunterworfenen darauf hinzuweisen, dass sich an den (chemikalienrechtlichen) Zuständigkeiten für die Abgabe durch die Neufassung der
Drucksache 325/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... ist das Spezialgesetz für Tätigkeiten unter anderem mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, das Vorrang vor den chemikalienrechtlichen Bestimmungen hat (vergleiche § 1 Absatz 5 Ziffer 3
Drucksache 809/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikalien sicherheit
... 2. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenführung von Sanktionsnormen für bislang noch nicht unmittelbar straf- und bußgeldbewehrte Verstöße gegen chemikalienrechtliche Regelungen und die Neustrukturierung der bisher in der
Drucksache 809/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikalien sicherheit
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zusammenführung von Sanktionsnormen für bislang noch nicht unmittelbar straf- und bußgeldbewehrte Verstöße gegen chemikalienrechtliche Regelungen und die Neustrukturierung der bisher in der
Drucksache 809/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikalien sicherheit
... es ausfüllenden neuen Straf- und Bußgeldtatbestände für diese Verordnungen können entsprechende Zuwiderhandlungen zusätzlich zu dem allgemeinen, über den Erlass und die Durchsetzung behördlicher Anordnungen mittelbar wirkenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den §§ 23 und 26 Absatz 1 Nummer 10 des
Drucksache 78/11 (Beschluss)
Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... verwendeten, chemikalienrechtlichen Begriffen nicht identisch sind und die Begriffe innerhalb ihres jeweiligen Rechtssystems eigenständig ausgelegt und angewendet werden müssen. Während der Erzeugnisbegriff im
Drucksache 78/11
Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der
Drucksache 78/1/11
Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der
Drucksache 775/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
... kennzeichnung für das Inverkehrbringen und den Transport gefährlicher Stoffe und Gemische. Im Vergleich zum bisherigen europäischen Recht werden durch die CLP-Verordnung insbesondere neue Einstufungsvorschriften eingeführt, die Einzelheiten des Begriffs der chemikalienrechtlichen Gefährlichkeit und der zugrunde liegenden Gefährlichkeitsmerkmale ändern und nicht nur terminologischer, sondern teilweise auch materieller Natur sind. Statt der bisherigen Zuordnung zu Gefährlichkeitsmerkmalen erfolgt die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische nun in Gefahrenklassen, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft werden.
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... 25. Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenständen oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... Es sollte daher klargestellt werden, dass der Begriff des Inverkehrbringens in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i nicht nur die erste entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes, sondern auch jede weitere Abgabe umfasst. Zudem sollte der Begriff auch die Abgabe von behandelten Gegenständen oder Materialien umfassen. Auch fehlt eine Regelung, nach der die Einfuhr eines Biozidproduktes als Inverkehrbringen gilt. Insgesamt sollte die Begriffsbestimmung derjenigen in anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften entsprechen. Insoweit ware auch eine Bezugnahme auf die Definition in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sinnvoll.
Drucksache 998/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08
... Der Richtlinienvorschlag übernimmt in Artikel 4 Absatz 7 lediglich Formulierungen der REACH-Verordnung, mit denen diese grundlegende chemikalienrechtliche Vorschrift Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse bereits regelt.
Drucksache 353/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Verbotsverordnung
... Konkrete Fälle der Beschaffung von Sprengstoffgrundstoffen durch Terrorismusverdächtige und der Verwendung von Giften bei gegen öffentliche Einrichtungen gerichteten Erpressungen haben die potentiell große Bedeutung der chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen für die vorbeugende Bekämpfung derartiger Straftaten unterstrichen.
Drucksache 8/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... Gegenüber dem bisherigen chemikalienrechtlichen Normenbestand führt die REACH-Verordnung zu einem erheblichen Zuwachs an Überwachungsaufgaben.
Drucksache 998/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08
... Der Richtlinienvorschlag übernimmt in Artikel 4 Absatz 7 lediglich Formulierungen der REACH-Verordnung, mit denen diese grundlegende chemikalienrechtliche Vorschrift Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse bereits regelt.
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... Die Entscheidung über solche Bewuchsschutzsysteme erfolgt auf der Grundlage chemikalienrechtlicher Verfahren.
Drucksache 360/07
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
... ) bezeichnet in den neu eingefügten §§ 2b und 6a Tatbestände der EG-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 1)), deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den §§ 23 und 26 Abs. 1 Nr. 10 des
Drucksache 590/07
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BlmSchV
... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 t für den jährlichen Lösemittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zuständigen Überwachungsbehörden und andererseits zu einer Überregulierung aufgrund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Zuständigkeit
F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden
G. Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV
Artikel 1 Änderung der 31. BImSchV
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Drucksache 359/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 359/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 473/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Band I und Band II mit Anhang I) KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... Die Übermittlung sämtlicher Einzelergebnisse der chemikalienrechtlichen Überwachung der Länder an die Kommission über die zuständige Bundesbehörde stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. In Zeiten knapper Ressourcen sollten diese bevorzugt für die Überwachungsmaßnahmen an sich zum Einsatz kommen.
Drucksache 359/07
Verordnung der Bundesregierung
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 473/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... Die Übermittlung sämtlicher Einzelergebnisse der chemikalienrechtlichen Überwachung der Länder an die Kommission über die zuständige Bundesbehörde stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. In Zeiten knapper Ressourcen sollten diese bevorzugt für die Überwachungsmaßnahmen an sich zum Einsatz kommen.
Drucksache 590/07 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
... /EG im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung durch einen niedrigeren Schwellenwert von 0 Tonnen für den jährlichen Lösemittelverbrauch ab. Hierdurch kommt es einerseits zu einer Mehrbelastung des betroffenen Gewerbes und der zuständigen Überwachungsbehörden und andererseits zu einer Überregulierung auf Grund der Regelungen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... "Dies gilt z.B. für die Verwendung der auch in der EG-Verordnung gebrauchten Begriffe Einrichtung und Produkt (Artikel 16 und 17 der EG-Verordnung, §§ 3 bis 5 der vorliegenden Verordnung), die beide vom chemikalienrechtlichen Erzeugnisbegriff (§ 3 Nr. 5 des
Drucksache 190/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 190/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 190/06
Verordnung der Bundesregierung
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Zehnte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Drucksache 629/05
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
... führen (AB1. EG (Nr.) L 244 S. 1) bzw. Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (AB1. EU (Nr.) L 158 S. 7, Nr. L 229 S. 5). Die Verordnung bezeichnet also diejenigen Tatbestände, deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem des
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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