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59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dachverordnung"


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Drucksache 140/20

... Sollten hierzu Änderungen der Programme erforderlich sein, werden im Vorschlag nicht substanzielle Änderungen aufgezeigt, die nicht erst durch einen Beschluss der Kommission genehmigt werden müssen. Aus dem Vorschlag geht zudem klar hervor, dass Ausgaben für die Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten in jedem Fall ab dem 1. Februar 2020 förderfähig sind. Die Möglichkeiten, Ausgabenerklärungen durch die Nutzung neuer, 2018 eingeführter Unterstützungsarten gemäß Artikel 67 der Dachverordnung, z.B. vereinfachte Kostenoptionen, schneller zu erstellen, sollten im größtmöglichen Umfang genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Artikel 3
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 176/20

... Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen Vorschlägen und Initiativen der Europäischen Kommission, insbesondere mit den Vorschlägen der Kommission für die ESI-Fonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch. Er ist auch Teil eines zweiten von der Kommission angenommenen Legislativpakets, das Vorschläge zur Änderung der Dachverordnung enthält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/20




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 26c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 313/1/20

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsetzung der aktuell laufenden EU-Strukturfondsprogramme 2014 bis 2020 umfassend und grundlegend sind. Der Bundesrat begrüßt daher, dass auch die Kommission dies betont und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konsequenterweise als "force majeure" im Rahmen verschiedener Regelungen der Strukturfonds-Verordnungen anerkennt. Im geänderten Kommissionsvorschlag zur sogenannten Dachverordnung für die nächste Förderperiode heißt es in der Begründung wörtlich:



Drucksache 313/20 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsetzung der aktuell laufenden EU-Strukturfondsprogramme 2014 bis 2020 umfassend und grundlegend sind. Der Bundesrat begrüßt daher, dass auch die Kommission dies betont und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konsequenterweise als "force majeure" im Rahmen verschiedener Regelungen der Strukturfonds-Verordnungen anerkennt. Im geänderten Kommissionsvorschlag zur sogenannten Dachverordnung für die nächste Förderperiode heißt es in der Begründung wörtlich:



Drucksache 29/20

... Der Rechtsrahmen besteht aus einem Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang und den erforderlichen Änderungen am Vorschlag der Kommission für die Dachverordnung, um den Fonds für einen gerechten Übergang neben dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem ESF+ als neuen Fonds im Rahmen der Dachverordnung zu verankern. Die Gestaltung und Durchführung des Fonds für einen gerechten Übergang unterliegen der Dachverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... - mit den Mitgesetzgebern zusammenarbeiten, damit die Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang und entsprechende Änderungen der Dachverordnung rasch angenommen werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 29/20 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat kritisiert die in Artikel 6 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehene obligatorische und einseitige Mittelübertragung aus den Fonds EFRE und ESF+ auf den JTF. Diese Verpflichtung reduziert die Flexibilität im Rahmen der Finanzplanung für die neuen Programme in einem erheblichen Umfang und geht insbesondere zulasten anderer strukturschwacher Räume, die nicht durch den JTF adressiert werden. Er spricht sich deshalb für die Freiwilligkeit der Mittelübertragung aus den Fonds innerhalb des bereits bestehenden Rechtsrahmens aus. Keinesfalls jedoch dürfen die aus dem EFRE und ESF+ auf freiwilliger Basis übertragbaren Mittel 20 Prozent der Zuweisung aus dem jeweiligen regionalen Operationellen Programm übersteigen. Der von der Kommission vorgesehene Artikel 21a im Vorschlag zur neuen Dachverordnung ist entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 29/1/20

... 26. Der Bundesrat kritisiert die in Artikel 6 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehene obligatorische und einseitige Mittelübertragung aus den Fonds EFRE und ESF+ auf den JTF. Diese Verpflichtung reduziert die Flexibilität im Rahmen der Finanzplanung für die neuen Programme in einem erheblichen Umfang und geht insbesondere zulasten anderer strukturschwacher Räume, die nicht durch den JTF adressiert werden. Er spricht sich deshalb für die Freiwilligkeit der Mittelübertragung aus den Fonds innerhalb des bereits bestehenden Rechtsrahmens aus. [Keinesfalls jedoch dürfen die aus dem EFRE und ESF+ auf freiwilliger Basis übertragbaren Mittel 20 Prozent der Zuweisung aus dem jeweiligen regionalen Operationellen Programm übersteigen.] Der von der Kommission vorgesehene Artikel 21a im Vorschlag zur neuen Dachverordnung ist entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 618/19

... Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Einklang mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (MFR)2 und dem Vorschlag für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung)3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 9. Er weist darauf hin, dass das Ziel der Kommission die Integration aller Regelungen und der Verzicht auf sektorspezifische Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds sowie den ESF+ sein muss. Das weitere Bestehen sektorspezifischer Verordnungen neben der Dachverordnung zeigt, dass die Harmonisierungsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 285/18 (Beschluss)

... 2. Allerdings sollte dem im Vorschlag der Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) vom 29. Mai 2018 vorgesehenen politischen Ziel der EU nach einem innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel auch in diesem Verordnungsvorschlag ausdrücklich Rechnung getragen werden, indem es beispielsweise in einer der Prioritäten aufgegriffen wird.



Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat anerkennt das Bemühen der Kommission um eine stärkere Kodifizierung der Regeln für die ETZ. Gleichzeitig enthält der Verordnungsvorschlag neben einer Reihe von Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte nach wie vor viele Verweise auf die neu vorgeschlagene Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) und die neu vorgeschlagene Verordnung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, BR-Drucksache 228/18). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine weitergehende Rechtsvereinheitlichung einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 3. Der Bundesrat anerkennt das Bemühen der Kommission um eine stärkere Kodifizierung der Regeln für die ETZ. Gleichzeitig enthält der Verordnungsvorschlag neben einer Reihe von Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte nach wie vor viele Verweise auf die neu vorgeschlagene Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) und die neu vorgeschlagene Verordnung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, BR-Drucksache 228/18). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine weitergehende Rechtsvereinheitlichung einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 404/18

... die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten (



Drucksache 228/1/18

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihren Vorschlag für die Verordnung zusammen mit dem Vorschlag der Dachverordnung für die verschiedenen Fonds der geteilten Mittelverwaltung zeitnah nach den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/18




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission [die Vorschläge zu den Rechtsvorschriften für die neue Förderperiode post 2020]{, insbesondere den Vorschlag für die Dachverordnung verschiedener Fonds der geteilten Mittelverwaltung} zeitnah {nach den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)} vorgelegt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 237/1/18

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Ziel der Kommission die Integration aller Regelungen und der Verzicht auf sektorspezifische Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds sowie den ESF+ sein muss. Das weitere Bestehen sektorspezifischer Verordnungen neben der Dachverordnung zeigt, dass die Harmonisierungsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/18




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Vorschläge zu den Rechtsvorschriften für die neue Förderperiode post 2020, insbesondere den Vorschlag für die Dachverordnung verschiedener Fonds der geteilten Mittelverwaltung, zeitnah nach den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat. Er erwartet im Interesse einer effektiven Vorbereitung und eines termingerechten Starts der neuen Förderperiode, dass die Verhandlungen rasch zu einem guten Ende geführt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihren Vorschlag für die Verordnung zusammen mit dem Vorschlag der Dachverordnung für die verschiedenen Fonds der geteilten Mittelverwaltung zeitnah nach den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 285/1/18

... 3. Allerdings sollte dem im Vorschlag der Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) vom 29. Mai 2018 vorgesehenen politischen Ziel der EU nach einem innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel auch in diesem Verordnungsvorschlag ausdrücklich Rechnung getragen werden, indem es beispielsweise in einer der Prioritäten aufgegriffen wird.



Drucksache 494/17

... Vereinfachung und Flexibilität dürfen nicht auf Kosten der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gehen, die nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist. Der Vorschlag sieht daher vor, dass die Bestimmungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die die Durchführungspartner der EU einhalten müssen, verschärft werden. Die jüngsten Entwicklungen auf Unionsebene bezüglich Steuervermeidung - insbesondere aggressive Steuerplanung und verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich - sind daher in der Haushaltsordnung gebührend berücksichtigt. Darüber hinaus ist der Wortlaut in der Dachverordnung an denjenigen der allgemeinen Finanzvorschriften angeglichen. Die Kommission ist der Ansicht, dass für Banken, die mit der Verwaltung von EU-Mitteln durch Finanzinstrumente betraut sind, die gleichen Regeln für Steuervermeidung gelten sollten wie für Banken, die mit anderen Finanzmitteln arbeiten. EU-Mittel sollten zurückverfolgbar bleiben. Darüber hinaus sind außer den Anforderungen, die derzeit nach EU-Recht in der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Form gelten, keine neuen Auflagen für Banken vorgesehen, die Finanzinstrumente verwalten, die Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten. Die Kommission könnte gegebenenfalls formale Anweisungen erteilen, die von den Finanzakteuren zu berücksichtigen wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/17




Anhang

1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung

Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten

Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen

Zu Eventualverbindlichkeiten

Zum gemeinsamen Dotierungsfonds

Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente

Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren

Zum Sponsoring

2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung

Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen

Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt

Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung


 
 
 


Drucksache 749/17

... Zu diesem Zweck schlägt die Kommission eine entsprechende Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Dachverordnung) vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 518/16

... Ein wichtiges Ziel des Vorschlags besteht darin, die Inanspruchnahme des EFSI in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu verstärken. Dabei stellt eine einfachere Kombinationsmöglichkeit von EFSI-Förderungen mit anderen EU-Finanzierungsquellen wie dem ESIF, Horizont 2020 und der Fazilität "Connecting Europe" ein Schlüsselelement dar, das zur Mobilisierung zusätzlicher privater Investitionen beiträgt. Um solche Kombinationen zu erleichtern, hat die Kommission heute einen Vorschlag zur Vereinfachung der Dachverordnung verabschiedet. Mit Blick auf straffere Verfahren und mehr Effizienz ist es in diesem Zusammenhang angezeigt zu bestimmen, dass die Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen, die für aus dem EFSI geförderte Vorhaben gelten, auch herangezogen werden können, um entsprechende Anforderungen an dasselbe Vorhaben im Rahmen anderer EU-Finanzhilfen zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 534/16

... Ein wichtiges Ziel des EFSI 2.0 ist es, die geografische Abdeckung des EFSI und die Inanspruchnahme in Regionen zu steigern, die weniger entwickelt oder im Übergang begriffen sind. In dieser Hinsicht ist die Kombination des EFSI mit anderen EU-Finanzierungsquellen wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) von zentraler Bedeutung6. Heute hat die Kommission einen Vorschlag für eine Vereinfachung der Dachverordnung angenommen, um solche Kombinationen zu erleichtern. Zudem wird die europäische Plattform für Investitionsberatung auf regionaler und lokaler Ebene ausgebaut, um zur sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI beizutragen.

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Drucksache 534/16




I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0

II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer

1. Mobilisierung von Investitionen

1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?

1.2 Steigerung der Wirkung

1.3 Wer entscheidet?

2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern

3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft

III. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 42/15

... Die derzeit in der Dachverordnung festgelegten ersten Vorschussbeträge erwiesen sich als unzureichend zur Schließung der vorhandenen Finanzierungslücke und - unter Berücksichtigung der mit der YEI verbundenen politischen Verpflichtung - zur Unterstützung der Anstrengungen, der unannehmbar hohen Jugendarbeitslosigkeit in der EU rasch und entschlossen entgegenzuwirken. Die derzeit festgelegten ersten Vorschussbeträge, die unmittelbar nach der Annahme eines operationellen Programms gezahlt werden, belaufen sich auf 1 % des Beitrags der Union zu diesem operationellen Programm (bzw. auf 1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Zudem können Zwischenzahlungen an Mitgliedstaaten nur auf der Grundlage von Ausgaben erfolgen, die den Begünstigten bereits entstanden sind und von diesen getätigt wurden, was von dem Mitgliedstaat zu bescheinigen ist. Zwischenzahlungen müssen dazu verwendet werden, den Begünstigten entstandene Ausgaben zu erstatten. Daher können die Zwischenzahlungen nicht herangezogen werden, um Vorauszahlungen an Begünstigte zu leisten.

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Drucksache 42/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 22a
Zahlung zusätzlicher Vorschüsse für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 141/13

... In der Dachverordnung 71 sind die Prioritäten festgelegt, die mit Hilfe der ESI-Fonds finanziert werden sollen. Die ESI-Fonds werden die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der nationalen Reformprogramme unterstützen. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der strategischen Ziele werden im Rahmen des Europäischen Semesters verfolgt.

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Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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