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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Daueraufenthaltsberechtigung"


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Drucksache 762/1/07

... " bestehen Bedenken, weil durch die Kumulation von Voraufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten und die großzügige Anrechnung von Absenzen sogar eine absolute Aufenthaltszeit in der EU von nur drei Jahren und acht Monaten für den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung genügen würden. Dies und die Ausdehnung der erlaubten Abwesenheitszeiten nach Erwerb dieser Rechtsstellung stellen insgesamt einmal mehr eine bedenkliche, frühzeitige Annäherung an den Rechtsstatus von EU-Bürgern und Inländern dar - unbeschadet der gleichfalls zu berücksichtigenden Sonderproblematik der neuen Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeiten, die Ausdruck der umstrittenen "



Drucksache 762/07 (Beschluss)

... " bestehen Bedenken, weil durch die Kumulation von Voraufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten und die großzügige Anrechnung von Absenzen sogar eine absolute Aufenthaltszeit in der EU von nur drei Jahren und acht Monaten für den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung genügen würden. Dies und die Ausdehnung der erlaubten Abwesenheitszeiten nach Erwerb dieser Rechtsstellung stellen insgesamt einmal mehr eine bedenkliche, frühzeitige Annäherung an den Rechtsstatus von EU-Bürgern und Inländern dar - unbeschadet der gleichfalls zu berücksichtigenden Sonderproblematik der neuen Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeiten, die Ausdruck der umstrittenen "



Drucksache 37/05

... Die Frage ist vor allem, ob eine solche Präferenz Arbeitskräften aus Drittstaaten, die sich bereits in einem Mitgliedstaat aufhalten, vor neu ankommenden Drittstaatsangehörigen gewährt werden sollte. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass daueraufenthaltsberechtigte Personen ab 2006 Vorrang vor in dem Wohnsitzmitgliedstaat ankommenden Migranten erhalten und sich zum Zwecke des Studiums, der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zu anderen Zwecken in einen zweiten Mitgliedstaat begeben können. Sollte diese Präferenz im Übrigen nicht nur auf Daueraufenthaltsberechtigte, sondern auch auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft sind als dem, in dem ein Arbeitskräftemangel auftritt? Dies würde das Recht des zweiten Mitgliedstaats, über die zuzulassenden Personen selbst zu entscheiden, nicht beschränken, würde aber die Anwerbung erleichtern und dazu beitragen, dass einem Mangel an Arbeitskräften oder Fertigkeiten schneller und wirksamer abgeholfen werden kann. Die EU könnte dann auf einen "festen Bestand" an Arbeitskräften zählen, die bereits begonnen haben, sich zu integrieren. Die Präferenz könnte auch auf diejenigen ausgedehnt werden, die vor der zeitweiligen Rückkehr in ihr Herkunftsland bereits einige Jahre in der EU erwerbstätig gewesen sind. Auf diese Weise könnte ein regelrechtes "brain circulation" in Gang gesetzt werden: Arbeitskräften wird der Versuch zur Reintegration in ihrem Land ermöglicht, sie wissen aber, dass sie, wenn sie später erneut in der EU erwerbstätig sein wollen, unter günstigere Bedingungen für eine Wiederzulassung fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05




1. Einführung

2. Entwicklung eines Eu-Konzepts für Arbeitsmigration

2.1. Wieviel Vereinheitlichung sollte die EU anstreben?

2.2. Zulassungsverfahren im Falle der unselbstständigen Erwerbstätigkeit

2.3. Zulassungsverfahren im Falle der selbstständigen Erwerbstätigkeit

2.4. Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung en

2.5. Möglichkeit des Wechsels des Arbeitgebers/Sektors

2.6. Rechte

2.7. Flankierende Maßnahmen: Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern

3. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.