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"Dienstleistungs- und sonstigen"


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Drucksache 782/04

... Absatz 3 übernimmt die in der bisherigen Fassung des § 58a enthaltenen, die Dienstleistungen von Frauen betreffenden Regelungen. Neu geregelt wird auch hier, dass die Dienstleistungspflicht bei früheren Soldatinnen im Mannschaftsdienstgrad im Spannungs- und Verteidigungsfall über das 45. Lebensjahr hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, wieder auflebt. Schließlich wird auch hier klargestellt, dass Dienstleistungen auch jenseits der Heranziehungsaltersgrenze auf freiwilliger Basis ,abgeleistet werden können. Nach Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet worden ist, können Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden. Solange eine gemäß Satz 1 durch schriftliche Erklärung und deren Annahme zu Stande gekommene Verpflichtung nicht nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 gegenstandslos geworden ist, unterliegt die oder der Betroffene den vom Gesetzgeber ausgestalteten Dienstleistungs- und sonstigen Pflichten nach dem Vierten Abschnitt, der Pflicht zur Ableistung von besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern jedoch nur, soweit die jeweilige Dienstleistungsart von der abgegebenen Erklärung umfasst ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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