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"Dienstreiseangelegenheiten"


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Drucksache 258/06

... Mit der Zuweisung der Zuständigkeit für die Aufgaben der allgemeinen Justizverwaltung will das Bundesministerium der Justiz durch Bündelung von Verwaltungstätigkeiten und Ausgliederung von Aufgaben, deren Verbleib in ministerieller Zuständigkeit nicht geboten ist, mit einem Kompetenz- und Ressourcengewinn sowohl die Justizverwaltung auf Bundesebene als auch die Aufgabenwahrnehmung im ministeriellen Kernbereich stärken. Aufgaben im Zusammenhang mit der Besoldung und Versorgung der Beamten und Richter, der Vergütung der Angestellten und der Entlohnung der Arbeiter sollen ebenso wie Dienstreiseangelegenheiten zentral vom Bundesamt wahrgenommen werden, soweit nicht bereits im Bereich Personalkosten eine Aufgabenübertragung an andere zentrale Dienstleistungsbehörden erfolgt ist. Mit der zentralen Wahrnehmung der Aufgaben der Justizbeitreibung soll die Kompetenz für diesen Bereich im Bundesamt für Justiz gebündelt und eine effektive Einforderung und Vollstreckung gewährleistet werden. Mit der Aufgabenübertragung von einer Reihe weiterer Verwaltungszuständigkeiten unterschiedlicher Bedeutung und Größenordnung aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und des Geschäftsbereichs auf das Bundesamt wird die Fachkompetenz bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wesentlich gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Suchbeispiele:


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