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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Direktbeihilfen"


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Drucksache 636/11

... - Die Beteiligten sind geteilter Meinung über eine gezieltere Vergabe der Unterstützung (insbesondere die Umverteilung der Direktbeihilfen und die Begrenzung der Zahlungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder

Artikel 3
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 4
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 5
Aufhebungen

Artikel 6
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5


 
 
 


Drucksache 638/11

... - Die Beteiligten sind geteilter Meinung über eine gezieltere Vergabe der Unterstützung (insbesondere die Umverteilung der Direktbeihilfen und die Begrenzung der Zahlungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 635/11

... - Die Beteiligten sind geteilter Meinung über eine gezieltere Vergabe der Unterstützung (insbesondere die Umverteilung der Direktbeihilfen und die Begrenzung der Zahlungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 601/10

... Gemäß Artikel 290 des Vertrags überträgt der Gesetzgeber der Kommission die Aufgabe, bestimmte nicht wesentliche Vorschriften der Regelung zu ergänzen oder zu ändern. Ein delegierter Rechtsakt der Kommission kann daher zusätzliche Elemente enthalten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der vom Gesetzgeber verabschiedeten Regelung erforderlich sind. So erlässt die Kommission delegierte Rechtsakte, um Ausnahmen von der Regel festzulegen, dass Maßnahmen, die unter die Beihilferegelungen der gemeinsamen Marktorganisationen fallen, nicht aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden können (Artikel 5 Absatz 6). Ähnlich überträgt der Gesetzgeber der Kommission die Befugnis, detaillierte Bedingungen für alle Maßnahmen und die technische Hilfe festzulegen, damit deren kohärente Anwendung im Einklang mit den politischen Erfordernissen, den Prioritäten und den Rechtsvorschriften der EU sichergestellt werden kann (Artikel 20, 32, 36, 38, 52, 63 und 66). Darüber hinaus erlässt die Kommission delegierte Rechtsakte mit detaillierten Bestimmungen zu den Kürzungen oder Ausschlüssen von den Zahlungen (Artikel 51 Absatz 4). Außerdem legt die Kommission für jeden Schwerpunkt eine Flexibilitätsobergrenze fest (Artikel 70 Absatz 1) und erlässt ausführliche Vorschriften für andere Arten der Beteiligung als in Form nicht rückzahlbarer Direktbeihilfen (Artikel 71 Absatz 5). Die Kommission legt detaillierte Kontrollbestimmungen fest (Artikel 74 Absatz 4). Schließlich erlässt die Kommission spezifische Übergangsbestimmungen (Artikel 92 Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung

1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften

1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion

1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance

1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 20a
Spezifische Bedingungen

Artikel 36a
Spezifische Bedingungen

Artikel 52a
Spezifische Bedingungen

Artikel 63a
Spezifische Bedingungen

Artikel 80
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 89a
Austausch von Informationen und Dokumenten

Artikel 91a
Befugnisse der Kommission

Artikel 91b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 91c
Durchführungsrechtsakte – Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 771/10

... Im Rahmen der öffentlichen Debatte wurde u.a. eine einheitliche, pauschale Direktzahlung vorgeschlagen. Nun sehen sich die landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU aber sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Bedingungen gegenüber, was dafür spricht, die Direktbeihilfen gerecht zu verteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 386/09

... Diese Sachlage ergab sich im Zusammenhang mit umfangreichen öffentlichen Finanzhilfen für die Fischereiwirtschaft, was unter anderem bewirkte, dass die Überkapazität künstlich aufrechterhalten wurde. Zusätzlich zu Direktbeihilfen aus dem Europäischen Fischereifonds und vergleichbaren einzelstaatlichen Beihilferegelungen kommt die Fischereiwirtschaft in den Genuss zahlreicher indirekter Subventionen, deren wichtigste die vollständige Befreiung von Kraftstoffsteuern ist. Anders als andere Wirtschaftszweige hat die Fischereiwirtschaft außerdem kostenlos Zugang zu den natürlichen Ressourcen, die sie nutzt, und braucht nicht die Kosten für die öffentliche Verwaltung mitzutragen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, wie beispielsweise die Kosten für die Aufsicht und Sicherheit auf See. Schätzungen zufolge dürften in mehreren Mitgliedstaaten die Kosten, die dem öffentlichen Haushalt durch die Fischerei entstehen, den Gesamtwert der Fänge übersteigen. Mit einfachen Worten heißt dies, dass die Europäer ihren Fisch praktisch zweimal bezahlen: einmal im Geschäft und dann noch einmal über ihre Steuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 134/08

... In den 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten wird die schrittweise Einführung von Direktbeihilfen im Bereich der Landwirtschaft mit einer Anhebung von 50 % auf 60 % der endgültigen Höhe fortgeführt. Bei den 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten erfolgt eine Anhebung von 30 % auf 35 %.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 367/08

... – es wird ein progressives Element eingeführt; dabei werden die Zahlungen um jeweils weitere Stufen von 3 % gekürzt und nach und nach wird eine neue Regelung für die finanzielle Verwaltung der Direktbeihilfen vorgeschlagen, die Nettogesamtobergrenzen pro Mitgliedstaat vorsieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 475/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist ferner noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) und am 9. März 2007 (BR-Drucksache 72/07 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen (Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik), die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch die nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 72/07

... Andererseits stützt sich die derzeitige GMO für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse auf Grundsätze, die bei anderen gemeinsamen Marktorganisationen tiefgreifend reformiert worden sind. Die derzeitige Regelung, die im Wesentlichen eine Unterstützung für Erzeugnismengen bietet, entspricht nicht mehr der GAP. Die Reform schlägt die Einbeziehung des Obst- und Gemüsesektors in die Betriebsprämienregelung und die Flächenzahlungsregelung vor. Die Umstellung von produktionsbezogenen Beihilfen auf Direktbeihilfen für die Erzeuger durch Einführung einer Regelung für eine entkoppelte Einkommensstützung zugunsten der einzelnen Betriebe wird zur Förderung einer marktorientierteren und nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/07




Begründung

1. Einleitung

2. Gründe und Ziele der Reform

3. Vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Obst und Gemüse

1. Erzeugerorganisationen

2. Krisenmanagement

3. Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung

4. Ökologische Belange

5. Absatzförderung

6. Handel mit Drittländern

7. Vereinfachung

8. Vermarktungsnormen

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Titel II
Einstufung der Erzeugnisse

Artikel 2
Vermarktungsnormen

Titel III
Erzeugerorganisationen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 3
Begriffsbestimmung

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Befugnisübertragung

Artikel 6
Neue Mitgliedstaaten

Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Artikel 7
Betriebsfonds

Artikel 8
Ziele der operationellen Programme

Artikel 9
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

Artikel 10
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 11
Planung der operationellen Programme

Artikel 12
Genehmigung der operationellen Programme

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks

Artikel 13
Ausdehnung der Regeln

Artikel 14
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 15
Finanzbeiträge der nichtangeschlossenen Erzeuger

Titel IV
Branchenverbände und -vereinbarungen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 16
Begriffsbestimmung

Artikel 17
Anerkennung

Kapitel II
Wettbewerbsregeln

Artikel 18
Anwendung der Wettbewerbsregeln

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 19
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 20
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 21
Finanzielle Beiträge von Ni.htm .tgliedern

Titel V
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhren

Abschnitt I
Einfuhrlizenzen

Artikel 24
Fakultative Einfuhrlizenzregelungen

Artikel 25
Lizenzerteilung

Artikel 26
Gültigkeit

Artikel 27
Sicherheit

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt II
Einfuhrzölle und Einfuhrpreissystem

Artikel 29
Einfuhrzölle

Artikel 30
Einfuhrpreissystem

Artikel 31
Zusätzliche Einfuhrzölle

Abschnitt III
Verwaltung von Einfuhrkontingenten

Artikel 32
Zollkontingente

Artikel 33
Eröffnung von Zollkontingenten

Abschnitt IV
Schutzmassnahmen und Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehrs

Artikel 34
Schutzmaßnahmen

Artikel 35
Aussetzung von Vereinbarungen über den aktiven Veredelungsverkehr

Kapitel III
Ausfuhren

Abschnitt I
Ausfuhrlizenzen

Artikel 36
Fakultative Ausfuhrlizenzregelungen

Abschnitt II
Aussetzung des passiven Veredelungsverkehr

Artikel 37
Aussetzung von Vereinbarungen über den passiven Veredelungsverkehr

Titel VI
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Durchführungsbestimmungen

Artikel 38
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Änderungen, Aufhebung und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Staatliche Beihilfen

Artikel 40
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96

Artikel 41
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/96

Artikel 42
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 43
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 44
Aufhebung

Anhang I
Erschöpfendes Verzeichnis der von den Erzeugerorganisationen aufgestellten Regeln, die gemäß Artikel 13 Absatz 1 auf nichtangeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können

Anhang II
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 werden wie folgt geändert:


 
 
 


Drucksache 72/1/07

... 15. Der Bundesrat weist noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch eine nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 475/1/07

... 4. Der Bundesrat weist ferner noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) und am 9. März 2007 (BR-Drucksache 72/07 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen (Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik), die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch die nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 72/07 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat weist noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Eine Belastung der Länderhaushalte durch eine nationale Kofinanzierung in Deutschland lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 477/06 (Beschluss)

... 3. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)), geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Die beschriebene Kofinanzierung wäre auch in der kommenden Finanzperiode eine geeignete Option zur deutlichen Entlastung Deutschlands als Nettozahler. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.



Drucksache 477/1/06

... 3. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse, zuletzt am 8. Juli 2005 (BR-Drucksache 543/05 (Beschluss)) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)), geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält. Die beschriebene Kofinanzierung wäre auch in der kommenden Finanzperiode eine geeignete Option zur deutlichen Entlastung Deutschlands als Nettozahler. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen, dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.



Drucksache 390/06

... Der Gesamtbetrag der übertragenen Mittel darf weder 3 % der ursprünglich bereitgestellten Mittel gemäß Unterabsatz 1 noch den Betrag der Anpassung der Direktbeihilfen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates(****) übersteigen, die im letzten Haushaltsjahr vorgenommen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 685/1/06

... 3. Eine Überschreitung der Obergrenze führt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 ab dem Haushaltsplan 2007 zu einer Kürzung bei den Direktbeihilfen für die Landwirtschaft.



Drucksache 685/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat fordert, dass die Reform nicht zu einer Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands oder zu einer Überschreitung der Obergrenzen der Agrarausgaben gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom Oktober 2002 führen darf. Eine Überschreitung der Obergrenze führt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 ab dem Haushaltsplan 2007 zu einer Kürzung bei den Direktbeihilfen für die Landwirtschaft.



Drucksache 572/05

... Der Gesamtbetrag der übertragenen Mittel darf weder 3 % der ursprünglich bereitgestellten Mittel gemäß Unterabsatz 1 noch den Betrag der Anpassung der Direktbeihilfen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates**** übersteigen, die im letzten Haushaltsjahr vorgenommen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 543/05

... 5. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal auf seine wiederholt gefassten Beschlüsse, zuletzt am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)) und am 13. Februar 2004 (BR-Drucksache 844/03 (Beschluss)), hin, in denen er eine nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, gefordert hat. Dies hält er nach wie vor für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen, dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.


 
 
 


Drucksache 543/05 (Beschluss)

... 5. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal auf seine wiederholt gefassten Beschlüsse, zuletzt am 24. September 2004 (BR-Drucksache 566/04 (Beschluss)) und am 13. Februar 2004 (BR-Drucksache 844/03 (Beschluss)), hin, in denen er eine nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, gefordert hat. Dies hält er nach wie vor für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 bis 2013 vorgeschlagen, dass die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung des Prozesses der obligatorischen Kofinanzierung der Agrarpolitik innerhalb der EU-15 genutzt werden sollte, wenn der Bedarf insbesondere durch die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien die Vorhersagen übersteigt.



Drucksache 566/04 (Beschluss)

... 7. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse (zuletzt am 13. Februar 2004 - BR-Drucksache 844/03 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält.



Drucksache 566/1/04

... 7. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse (zuletzt am 13. Februar 2004 - BR-Drucksache 844/03 (Beschluss)) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält.



Drucksache 61/1/03

... 6. Der Bundesrat hält die vom Europäischen Rat in Brüssel im Oktober 2002 für die Finanzierung der Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen beschlossenen Obergrenzen für einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/03




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Verwaltungs - und Kontrollaufwand

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/03 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält die vom Europäischen Rat in Brüssel im Oktober 2002 für die Finanzierung der Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen beschlossenen Obergrenzen für einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/03 (Beschluss)




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/2/03

... Der Bundesrat hält die vom Europäischen Rat in Brüssel im Oktober 2002 für die Finanzierung der Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen beschlossenen Obergrenzen für einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Union.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/2/03




1. Entkopplung der Flächen- und Tierprämien von der Produktion

2. Modulation und Degression

3. Cross compliance

4. Marktordnungen

4.1 Milch und Milcherzeugnisse

4.2 Getreide

4.3 Spezifischer Zusatzbetrag für Eiweißpflanzen

4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

4.5 Flächenstilllegung

5. Betriebsberatungssystem

6. Ländliche Entwicklung

7. Finanzierung

8. Verwaltungs- und Kontrollaufwand


 
 
 


Drucksache 31/14 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.