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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Direktförderung"


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Drucksache 67/1/16

... Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollten an die Voraussetzungen einer Direktförderung im sozialen Wohnungsbau anknüpfen. Die ohnehin schon angespannte Wohnungslage wird sich infolge des weiteren Anstiegs der Wohnungsnachfrage in den Fördergebieten nach § 7b Absatz 4 EStG u.a. aufgrund der vermehrten Haushaltsgründungen und der zurzeit hohen Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, zukünftig noch erheblich verstärken. Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen ist jedoch dort schon heute nicht ausreichend vorhanden. Dies erfordert insbesondere Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots an Sozialwohnungen und nicht allgemein des Mietwohnungsmarktes. Die Beschränkung der Sonderabschreibung auf den Neubau von Mietwohnungen mit Sozialbindung durch Investoren würde daneben zu einer Entlastung der Kommunen bei der Wohnraumversorgung führen. Um sicherzustellen, dass die Wohnungen tatsächlich nur Mietern überlassen werden, die einen der Wohnungsgröße entsprechenden Wohnraumbedarf haben, wäre die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7b Absatz 3 und § 52 Absatz 15a Satz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu -EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 2 - neu - EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 37 Absatz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

18. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 67/16 (Beschluss)

... Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollten an die Voraussetzungen einer Direktförderung im sozialen Wohnungsbau anknüpfen. Die ohnehin schon angespannte Wohnungslage wird sich infolge des weiteren Anstiegs der Wohnungsnachfrage in den Fördergebieten nach § 7b Absatz 4 EStG u.a. aufgrund der vermehrten Haushaltsgründungen und der zurzeit hohen Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, zukünftig noch erheblich verstärken. Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen ist jedoch dort schon heute nicht ausreichend vorhanden. Dies erfordert insbesondere Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots an Sozialwohnungen und nicht allgemein des Mietwohnungsmarktes. Die Beschränkung der Sonderabschreibung auf den Neubau von Mietwohnungen mit Sozialbindung durch Investoren würde daneben zu einer Entlastung der Kommunen bei der Wohnraumversorgung führen. Um sicherzustellen, dass die Wohnungen tatsächlich nur Mietern überlassen werden, die einen der Wohnungsgröße entsprechenden Wohnraumbedarf haben, wäre die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

16. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 553/10 (Beschluss)

... (2f) Finanzierungsbeiträge aus öffentlichen Mitteln, die als Direktförderung zur Umrüstung von Güterwagen geleistet wurden, sind je Wagen von der Bonussumme abzuziehen, bis die Höhe des direkt geleisteten Förderbetrages erreicht ist. Der Antragsteller hat solche Finanzhilfen im Antrag zu nennen. Unterlässt er dies, kann der Wagen vom Eisenbahn-Bundesamt von der Bonusberechtigung ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/10

... (2f) Finanzierungsbeiträge aus öffentlichen Mitteln, die als Direktförderung zur Umrüstung von Güterwagen geleistet wurden, sind je Wagen von der Bonussumme abzuziehen, bis die Höhe des direkt geleisteten Förderbetrages erreicht ist. Der Antragsteller hat solche Finanzhilfen im Antrag zu nennen. Unterlässt er dies, kann der Wagen vom Eisenbahn-Bundesamt von der Bonusberechtigung ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 285/05

... So erfordert beispielsweise die aktive Beteiligung am EU-Forum zur Gesundheitspolitik, das Stakeholder zur politischen Diskussion zusammenführt, organisatorische Kapazitäten und Ressourcen, die vielen NRO fehlen. Die Verbände werden für ihre Kernaufgaben nicht finanziell gefördert, da die Rechtsgrundlage, das Gesundheitsprogramm 2003-2008, eine solche Direktförderung nicht vorsieht. Deshalb schlägt die Kommission die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen neben Projektzuschüssen vor, um bestimmten NRO, einschließlich Patientenverbänden, eine Kernfinanzierung zu gewähren und ihnen damit zu helfen, organisatorische Kapazitäten aufzubauen und sich auf eine solide Grundlage zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.