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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Direktzahlungsmittel"


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Drucksache 327/20 (Beschluss)

... Für das Antragsjahr 2021 stehen die in der Gegenäußerung der Bundesregierung angeführten Hindernisse für die Einführung einer gekoppelten Direktzahlung jedoch nicht entgegen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, der auch für das Antragsjahr 2021 eine nationale Umschichtung von Direktzahlungsmitteln ermöglichen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Beschlüsse über die Verwendung der nationalen Obergrenze für das Antragsjahr 2021 bis zum 1. August 2020 zu treffen haben. Nach Stand der Beratungen ist sogar davon auszugehen, dass dieses Datum mindestens auf den 31. Oktober 2020 verschoben wird. Der richtige Zeitpunkt zur Einführung einer gekoppelten Prämie für Mutterschafe und Mutterziegen liegt mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes somit jetzt vor.

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Drucksache 327/20 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2

‚Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen

§ 20a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 327/1/20

... Für das Antragsjahr 2021 stehen die in der Gegenäußerung der Bundesregierung angeführten Hindernisse für die Einführung einer gekoppelten Direktzahlung jedoch nicht entgegen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, der auch für das Antragsjahr 2021 eine nationale Umschichtung von Direktzahlungsmitteln ermöglichen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Beschlüsse über die Verwendung der nationalen Obergrenze für das Antragsjahr 2021 bis zum 1. August 2020 zu treffen haben. Nach Stand der Beratungen ist sogar davon auszugehen, dass dieses Datum mindestens auf den 31. Oktober 2020 verschoben wird. Der richtige Zeitpunkt zur Einführung einer gekoppelten Prämie für Mutterschafe und Mutterziegen liegt mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes somit jetzt vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/1/20




1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 DirektZahlDurchfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - Unterabschnitt 3

‚Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen

§ 20a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 327/20

... Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 hatte für die Jahre 2015 bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent und - geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 - für das Jahr 2020 eine Umschichtung von 6 Prozent der Direktzahlungsmittel als zusätzliche Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) bereitgestellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung für das Jahr 2021 in Höhe von 6 Prozent als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung fortzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/19

... als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitzustellen. Diese Option soll in Höhe von 6 Prozent genutzt werden; dies ist eine leichte Erhöhung gegenüber dem bisherigen Umschichtungssatz. Damit wird das Ziel verfolgt, dass insbesondere die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanziert werden können und mit diesen Mitteln zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder haben durch Beschluss bei der Agrarministerkonferenz am 12. April 2019 in Landau für das Jahr 2020 den Beschluss der Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder bei der Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München bekräftigt, wonach 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel umgeschichtet und in diesem Fall die umgeschichteten Mittel entsprechend ihrem Aufkommen in den Ländern verbleiben und zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstandorte, für Raufutterfresser, für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls sowie für den ökologischen Landbau und für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten verwendet werden sollen. Die Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent ermöglicht den Ländern über die Durchfinanzierung laufender Programme hinaus auch die Durchführung weiterer flächenbezogener Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/1/19

... Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in Höhe von 6 Prozent für das Jahr 2020 ein Signal zur Stärkung von klima-, umwelt- und tiergerechterer Landwirtschaft setzt. Im Verhältnis zu den möglichen 15 Prozent hält der Bundesrat die für 2020 geplante Umschichtung für moderat. Aufgrund der Herausforderungen in den Bereichen Wasserschutz und Tierwohl sowie klima- und umweltgerechter Landwirtschaft ist ein weiterer Aufwuchs in den Folgejahren bis zum Start des neuen Förderregimes erforderlich.

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Drucksache 410/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Satz 2 - neu - DirektZahlDurchfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16a DirektZahlDurchfG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Unterabschnitt 3a - neu -, § 20a - neu - DirektZahlDurchfG

Unterabschnitt 3a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen

§ 20a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 28/17

... Die Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume steht in allen Ländern vor großen Herausforderungen. Das EU-Recht lässt zur Stärkung dieser Politik eine Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik(1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik des ländlichen Raumes(2. Säule GAP) zu. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung / Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/17 (Beschluss)

... Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (2. Säule GAP) zu. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist unbefriedigend und es bedarf in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und ländlicher Räume, an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/17 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung / Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/1/17

... "Das EU-Recht lässt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule GAP) zugunsten der Förderung der Politik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume (2. Säule GAP) zu. Die derzeitige Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist unbefriedigend und es bedarf in den kommenden Jahren zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftlichen Unternehmen auf Grund gestiegener Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und ländlicher Räume, an den Umwelt- und Klimaschutz sowie an eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung.

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Drucksache 28/1/17




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 377/14

... Im Jahr 2013 betrug die unionsrechtlich vorgegebene Obergrenze für die Direktzahlungen in Deutschland 5 852 938 Tausend Euro. Diese Obergrenze ist durch die zugewiesenen Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung weitgehend ausgeschöpft worden. Für das Jahr 2014 ist diese Obergrenze auf 5 178 178 Tausend Euro abgesenkt worden. Maßgeblich dafür waren die im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vorgenommenen Kürzungen der Mittel für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen sowie die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossene Umverteilung von Direktzahlungsmitteln zugunsten von Mitgliedstaaten mit bisher sehr niedrigen Direktzahlungen und die Absenkung auf die bisherigen Nettoobergrenzen. Als Ausgleich für die Absenkung auf die Nettoobergrenzen ist die Modulation, also die gestaffelte Kürzung von Direktzahlungen oberhalb eines Freibetrages von 5 000 Euro, entfallen. Von der Obergrenze sind darüber hinaus die Mittel zur Deckung des Finanzbedarfs für die durch Bundesgesetz beschlossene Gewährung der Umverteilungsprämie 2014 in Höhe von 352 116 Tausend Euro in Abzug gebracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kürzung der Zahlungsansprüche

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung

II. Folgen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Bund

5 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 638/11

... Es wird eine gewisse Flexibilität für Mittelübertragungen zwischen den beiden GAP-Säulen (bis zu 5 % der Direktzahlungsmittel) eingeführt: Eine solche Übertragung ist hierbei möglich von Säule I nach Säule II, damit die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum verstärken können, und von Säule II nach Säule I für diejenigen Mitgliedstaaten, bei denen die Höhe der Direktzahlungen unter 90 % des EU-Durchschnitts bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 636/11

... Es wird eine gewisse Flexibilität für Mittelübertragungen zwischen den beiden GAP-Säulen (bis zu 5 % der Direktzahlungsmittel) eingeführt: Eine solche Übertragung ist hierbei möglich von Säule I nach Säule II, damit die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum verstärken können, und von Säule II nach Säule I für diejenigen Mitgliedstaaten, bei denen die Höhe der Direktzahlungen unter 90 % des EU-Durchschnitts bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder

Artikel 3
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 4
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 5
Aufhebungen

Artikel 6
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5


 
 
 


Drucksache 635/11

... Es wird eine gewisse Flexibilität für Mittelübertragungen zwischen den beiden GAP-Säulen eingeführt (bis zu 5 % der Direktzahlungsmittel): Eine solche Übertragung ist hierbei möglich von Säule I nach Säule II, damit die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum verstärken können, und von Säule II nach Säule I für diejenigen Mitgliedstaaten, bei denen die Höhe der Direktzahlungen unter 90 % des EU-Durchschnitts bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Suchbeispiele:


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