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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dringlichkeitsfälle"


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Drucksache 184/18

... (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine zentrale Meldestelle abweichend von Absatz 2 in Ausnahme- und Dringlichkeitsfällen, in denen sie nach Absatz 1 ersucht wird, bereits in ihrem Besitz befindliche Finanzinformationen oder Finanzanalysen im Zusammenhang mit bestimmten Ermittlungen zu einer als eine schwere Straftat eingestuften Handlung oder Verhaltensweise auszutauschen, die betreffenden Informationen oder Analysen spätestens 24 Stunden nach Eingang des Ersuchens bereitstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 738/09

... Im Sinne der Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates und des Europäischen Rates vom Juni 2009, in denen betont wird, dass unbeschadet der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Anerkennung potenzieller Verpflichtungen oder Eventualverpflichtungen, die sich für die Mitgliedstaaten ergeben könnten, die ESA-Beschlüsse die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren sollten, wurde eine Schutzklausel eingeführt. Mit dieser Klausel wird sichergestellt, dass für den Fall, dass ein Mitgliedstaat die Auffassung vertritt, dass ein gemäß Artikel 10 (d.h. Maßnahmen im Krisenfall) oder Artikel 11 (d.h. Beilegung von Differenzen zwischen zuständigen Behörden) dieser Verordnungen getroffene Entscheidung seine haushaltspolitische Zuständigkeit berührt, er die ESA und die Kommission darüber informieren kann, dass die nationale Aufsichtsbehörde die Entscheidung der ESA nicht umzusetzen gedenkt. Dabei ist klar nachzuweisen, wie die Entscheidung der ESA seine haushaltspolitischen Zuständigkeiten berührt. Binnen eines Monats hat die ESA den Mitgliedstaat darüber zu unterrichten, ob sie ihre Entscheidung aufrecht erhält oder abändert bzw. widerruft. Hält die ESA ihre Entscheidung aufrecht, kann der Mitgliedstaat die Angelegenheit an den Rat weiterleiten und die Entscheidung der ESA ist somit ausgesetzt. Mit qualifizierter Mehrheit kann der Rat dann binnen zwei Monaten darüber entscheiden, ob die Entscheidung aufrecht erhalten oder widerrufen werden sollte. Für ESA-Entscheidungen im Rahmen von Artikel 10 kann ein Schnellverfahren angewandt werden, um in Dringlichkeitsfällen rasch reagieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 875/09

... Selbstverständlich wird sich dieses Standardverfahren nicht auf alle Bereiche anwenden lassen. In bestimmten Politikbereichen muss die Kommission nicht nur in Dringlichkeitsfällen sehr schnell handeln. In einer solchen Situation könnte der Gesetzgeber ersucht werden, die Kontrollfrist erheblich zu kürzen oder sogar zu streichen, wenn ihm ansonsten ein Widerrufsrecht zusteht (siehe Ziff. 5.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC

2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten

2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290

3. Bedingungen für Befugnisübertragungen

3.1. Inhaltliche Beschränkungen

3.2. Zeitliche Beschränkungen

4. Erlass delegierter Rechtsakte

4.1. Autonomie der Kommission

4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte

5. Kontrolle delegierter Rechtsakte

5.1. Allgemeine Überlegungen

5.2. Widerrufsrecht

5.3. Einspruchsrecht

5.3.1. Fristen

5.3.2. Begründung

5.3.3. Wirkungen des Einspruchs

5.3.4. Dringlichkeitsverfahren

6. Schlussfolgerung

Anhang

3 Muster

3 Erwägungsgrund

Artikel zur
Übertragung von Befugnissen

Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung

Option 1

Option 2

Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Option 1

Option 2

Artikel D Dringlichkeitsverfahren8

 
 
 


Drucksache 807/04

... 1. Bei außerplanmäßigem Bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen nimmt die Kommission nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 vorgesehene Sondermaßnahmen an. Übersteigt der Wert der Sondermaßnahmen 15 Mio. Euro, so nimmt die Kommission sie nach Anhörung des mit Artikel 25 eingesetzten Ausschusses gemäß dem Verfahren des Artikels 25 Absatz 3 an. Der Ausschuss legt in seiner Geschäftsordnung spezifische Regeln für die Befassung des Ausschusses fest, die es der Kommission ermöglichen, die Sondermaßnahmen gegebenenfalls nach einem Verfahren für besondere Dringlichkeitsfälle zu verabschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 365/16 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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