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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dual-Use"


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Drucksache 83/20

... Die Bundesregierung bekennt sich zu einer zurückhaltenden und verantwortungsvollen Rüstungsexportkontrollpolitik auf Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts der EU vom 8. Dezember 2008 in der Fassung vom 16. September 2019, ihrer am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" und dem Vertrag über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty"). Der Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Drittländer unterliegt der Dual-Use-Verordnung. Die Bundesregierung legt dabei auch besonderes Augenmerk auf die Entwicklung neuer, ggf. noch nicht exportkontrollierter Technologien (emerging technologies), um angemessene Kontrollen sicherzustellen und unerwünschte Technologieabflüsse zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/20




Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

I. Einleitung

II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld

III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien

IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland

V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken

2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen

3. Beschaffungswesen optimieren

4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren

5. Schutz von Sicherheitsinteressen

VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:


 
 
 


Drucksache 127/1/15

... Es ist klarzustellen, dass gewerbliche Altgeräte den Altgeräten aus privaten Haushaltungen nur bei einem haushaltstypischen Mengenanfall gleichgestellt werden. Die jetzige Regelung über die sogenannten Dual-Use-Geräte in § 3 Nummer 5 heben diese Mengenbegrenzung jedoch auf und würden so für die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger erhebliche Zusatzbelastungen zur Folge haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/15




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG

34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG

36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 58/13

... -- Neufassung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 388/2012

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Einhundertzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2288: Einhundertzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 62/12

... - Anpassung von Verweisen auf die Verordnung über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG Dual-Use Verordnung) aufgrund von Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 1232/2011 vom 16. November 2011 zur Einführung der neuen Allgemeinen Genehmigungen der EU;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreiundneunzigste Verordnung

Artikel 1

§ 69d
Beschränkungen aufgrund der Resolutionen 1373(2001) vom 28. September 2001, 1988(2011) vom 17. Juni 2011 und 1989 vom 17. Juni 2011 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta)

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

3 Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 4

Nummer n

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 5

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 10

Nummer 10

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (NKR-Nr.: 1953)


 
 
 


Drucksache 519/12

... a.F. zusammen. Damit wird dem Bedürfnis des Rechtsanwenders Rechnung getragen, die für das AWG und die AWV maßgeblichen Begriffsbestimmungen an zentraler Stelle und übersichtlich alphabetisch geordnet vorzufinden. Zudem wird die Terminologie modernisiert und so weit wie möglich an die etablierten Begrifflichkeiten der Dual-Use-Verordnung angeglichen. So wird in § 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Außenwirtschaftsgesetz(AWG)

Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen

§ 1
Grundsatz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen

§ 5
Gegenstand von Beschränkungen

§ 6
Einzeleingriff

§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres

§ 8
Erteilung von Genehmigungen

§ 9
Erteilung von Zertifikaten

Teil 2
Ergänzende Vorschriften

§ 10
Deutsche Bundesbank

§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften

§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen

§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen

§ 14
Verwaltungsakte

§ 15
Rechtsunwirksamkeit

§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung

Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften

§ 17
Strafvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Einziehung und Erweiterter Verfall

§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren

§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht

§ 24
Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren

§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs

§ 28
Kosten

Artikel 2
Folgeänderungen

1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes

5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes

9 Änderung der Strafprozessordnung

10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft

15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

17 Änderung des Kreditwesengesetzes

18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes

19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes

20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes

21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung

22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern

23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung

24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Schwerpunkte der Novelle

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

IV. Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 3

Zu § 4

Im Einzelnen

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu §§ 24

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen


 
 
 


Drucksache 398/11

... Die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können („dual use“), steht im Vordergrund der internationalen Bemühungen um Nichtverbreitung. Ausfuhrkontrollen werden bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu Sicherheitszwecken durchgeführt; dies geschieht durch handelspolitische Maßnahmen, die für den Export solcher Güter in Drittländer eine Genehmigung vorschreiben. Aufgrund des hochtechnologischen Charakters dieser Waren und Technologien sowie wegen ihres beträchtlichen Handelsvolumens ist der Dual-Use-Bereich von entscheidender Bedeutung für die Bestrebungen der EU im Hinblick auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 279/10

... - Neufassung des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Einhundertneunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeines

4 Bürokratiekosten

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1216: Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 737/10

... Die Handelspolitik hat ihre eigene wirtschaftliche Logik und kann ihren eigenen Beitrag zur Politik im Außenbereich leisten. Handel und Handelspolitik verstärken den internationalen Einfluss der EU; abgestimmtes diplomatisches Vorgehen auf EU-Ebene sollte den Wirtschaftsinteressen der EU in Drittländern dienlich sein. Deshalb sollten sich die Handelspolitik und die auswärtige Politik der EU gegenseitig verstärken. Dies gilt für Bereiche wie die Entwicklungspolitik und die Anwendung von Sanktionen der Vereinten Nationen und ebenso für die Schaffung der richtigen Anreize u.a. im Rahmen unserer handelspolitischen und allgemeinpolitischen Beziehungen zu Drittländern oder mittels spezieller Handelsinstrumente wie dem Allgemeinen Präferenzsystem oder den Freihandelsabkommen; damit sollen unsere Partner angehalten werden, die Menschenrechte zu achten, arbeitsrechtliche Normen einzuhalten, die Umwelt zu schützen und verantwortungsvolle Staatsführung zu praktizieren, was auch das Steuerwesen einschließt. Andere Instrumente im Außenbereich, beispielsweise die EU-Delegationen im Ausland, sollten mithelfen, unsere Handelsagenda erfolgreich umzusetzen und unsere Unternehmen im Ausland zu unterstützen. Ein weiteres Beispiel für das Ineinandergreifen von Handelspolitik und Maßnahmen im Außenbereich ist unser Ausfuhrkontrollsystem für Waren mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter), das einen außen- und sicherheitspolitischen Zweck erfüllt. Obwohl in den letzten 20 Jahren große Erfolge bei der Schaffung eines eigenständigen EU-Ausfuhrkontrollsystems erzielt wurden, besteht die Gefahr, dass EU-weit unterschiedliche nationale Durchführungsmaßnahmen die Vorteile des Binnenmarkts und der gemeinsamen Handelspolitik aushöhlen. Die derzeitigen diesbezüglichen Reformen der EU-Partner, darunter auch der Vereinigten Staaten, sind ein deutliches Indiz für die wirtschaftliche Bedeutung des Ausfuhrkontrollbereichs und die Notwendigkeit erneuter Bemühungen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Ausfuhren bei gleichzeitiger Gewährleistung höchstmöglicher Sicherheitsstandards. Wir werden die Ausfuhrkontrollmaßnahmen weiter ausbauen, um das Geschäftsumfeld für EU-Ausführer zu vereinfachen und transparenter zu machen; parallel dazu werden wir einen Beitrag zur Verstärkung der internationalen Sicherheitsbemühungen leisten. Wir werden ein Grünbuch herausgeben und eine Konsultation über die derzeitige Leistungsfähigkeit des Systems und potenzielle Reformfelder einleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 694/10

... Die EU-Sicherheitsindustrie hat mit einem stark zersplitterten Binnenmarkt und einer schwachen industriellen Basis zu kämpfen. Bei den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sind große Unterschiede festzustellen und der Markt für Sicherheitsprodukte ist in hohem Maße diversifiziert. So reicht die Bandbreite der Produkte von Kameras bis zu höchst komplexen Scannersystemen. Die Bereitstellung eines Sicherheitssystems erfordert eine enge Zusammenarbeit der Hersteller, Systemintegratoren und der Dienstleister mit den Kunden. Es ist von entscheidender Bedeutung, ein Schnellverfahren für die Genehmigung prioritärer Technologien zu entwickeln, weitere deutliche Fortschritte im Bereich der Harmonisierung und Normung zu erzielen, ein koordiniertes öffentliches Beschaffungswesens zu erwägen und die Forschung im Bereich der Sicherheitstechnologien, einschließlich der Dual-Use-Technologien zu beschleunigen. In der letzteren Frage wird die Kommission ihre Maßnahmen mit der Europäischen Verteidigungsagentur koordinieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 772/10

... Die Kommission wird 2011, gestützt auf Artikel 75 AEUV, möglicherweise einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen zum Einfrieren von Vermögen vorlegen, um gegen Terrorismus und damit verbundene Aktivitäten vorgehen zu können. Die Aktionspläne der EU zur Verhinderung des Zugangs zu Explosivstoffen(2008) sowie zu chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN)(2009) müssen durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen prioritär umgesetzt werden. Das schließt auch die Verabschiedung einer Verordnung zur Einschränkung des freien Handels mit chemischen Grundstoffen für Sprengstoffe ein, die die Kommission 2010 vorgeschlagen hat. Geplant ist außerdem der Aufbau eines Europäischen Netzes von auf CBRN spezialisierten Einheiten der Strafverfolgungsbehörden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Plänen auch die CBRN-Risiken berücksichtigen. Zudem soll Europol zu Strafverfolgungszwecken ein Frühwarnsystem für Vorfälle mit CBRN-Substanzen erhalten. Diese Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit den Mitgliedstaaten. Gegebenenfalls sollten auch öffentlich-private Partnerschaften gebildet werden. Um möglichst zu verhindern, dass terroristische Vereinigungen und Staaten Zugang zu Materialien erhalten, die zur Herstellung von Sprengstoffen und Massenvernichtungswaffen verwendet werden könnten (biologische, chemische oder nukleare Stoffe), sollte die EU ihr System zur Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern verschärfen und für die Anwendung des Systems an den Grenzen der EU und auf internationaler Ebene sorgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 17/10

... werden die Verweise auf die EG-Dual-Use-Verordnung auf deren Neufassung umgestellt, die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Achtundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Kapitel VIIp
Besondere Beschränkungen gegen die Republik Guinea

§ 69p
Beschränkungen auf Grund des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1094: Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 335/10

... Kapitel II regelt Ausfuhrgenehmigungen, Verfahren und Kontrollen. In den entsprechenden Artikeln werden die zwingenden Vorschriften von Artikel 10 des Protokolls umgesetzt. Artikel 4 führt eine allgemeine Pflicht zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen ein, verweist auf die Liste der Gegenstände, für die der Vorschlag gilt (im Anhang zu der Verordnung), und sieht eine Aktualisierung des Anhangs vor. Artikel 5 und 6, die Voraussetzungen und Inhalt der Ausfuhrgenehmigung regeln, sehen gewisse Erleichterungen vor, die auf Anregungen der Konsultationsteilnehmer zurückgehen, zum Beispiel: maximale Bearbeitungsdauer, mögliche Verwendung elektronischer Dokumente und stillschweigende Zustimmung zur Durchfuhr. In den Artikeln 11 und 12 werden die entsprechenden Bestimmungen aus Artikel 10 Absätze 4 und 5 des Protokolls über die Überprüfung des Genehmigungsverfahrens aufgegriffen. Artikel 7 betrifft die vereinfachten Verfahren für vorübergehende Ausfuhren zu nachweislich rechtmäßigen Zwecken und setzt damit die nicht verbindliche Vorschrift in Artikel 10 Absatz 6 des Protokolls um. Dieses Kapitel regelt darüber hinaus auch die allgemeinen Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung berücksichtigen müssen (Artikel 8 und 9), sowie die Befugnisse der nationalen zuständigen Behörden (Artikel 13), die denen in anderen handelspolitischen Rechtsakten der EU – z.B. in der Dual-Use-Verordnung10 – vergleichbar sind. Artikel 10 regelt die Aufzeichnungspflichten. Artikel 14 enthält die übliche Bestimmung über Sanktionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Ausfuhrgenehmigung, Verfahren Und Kontrollen

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Zollverfahren

Artikel 15

Artikel 16

Kapitel IV
Zusammenarbeit der Verwaltungen

Artikel 17

Kapitel V
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Anhang Verzeichnis
der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1:25


 
 
 


Drucksache 701/09

... Eine elektronische Abschreibung ist grundsätzlich bei sämtlichen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilten Ausfuhrgenehmigungen möglich. Ausfuhrgenehmigungen, die elektronisch abgeschrieben werden können, sind solche nach der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG (Nr.) L 159 S. 1 - im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung), nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 6a
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 16a
Ausfuhr von Obst und Gemüse

§ 35a
Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen

§ 69a
Beschränkungen auf Grund der Resolutionen 733 (1992) vom 23. Januar 1992, 1356 (2001) vom 19. Juni 2001, 1725 (2006) vom 6. Dezember 2006, 1744 (2007), 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta).

Artikel 2

Anlage
A 1 Anleitung zu Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 963: Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Verordnungsentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 729/09

... Durch die Verabschiedung der Neufassung der EG-Dual-Use-Verordnung sind Verweise in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Sechsundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 38
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41a
Weitere Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 42
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 und 3 AWG

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

B. Im Einzelnen:

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1027: Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 700/09

... - Änderungen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 1334/2000,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten der Wirtschaft:

Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Einhundertachte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten der Wirtschaft :

Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 966: Einhundertachte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 773/09

... 18 Beispielsweise die Globale Initiative für den Kampf gegen den Nuklearterrorismus (GICNT) und die Regelungen zur Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, wie die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, die Wassenaar-Vereinbarung, die Australiengruppe und das Trägertechnologie-Kontrollsystem (MTCR).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene

3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU

3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU

4. Der CBRN-Aktionsplan der EU

4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce

4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen

4.3. Arbeitsschwerpunkte

4.4. Prävention

4.5. Detektion

4.6. Vorsorge und Reaktion

4.7. Horizontale Maßnahmen

5. Umsetzung

5.1. Bestehende Strukturen

5.2. CBRN-Beratungsgruppe

5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission

5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung

6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken

7. Außenbeziehungen

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 116/07

... Deshalb ist Art. 4 Abs. 2 EG-Dual-Use-VO, der die Genehmigungspflicht nicht gelisteter Güter, die in einem Embargoland für eine militärische Endverwendung bestimmt sind oder bestimmt sein können, regelt, in den Anwendungsbereich aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummern 19 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu § 32b

Zu § 32c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 223/07 (Beschluss)

... Dual-Use-Gütern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG

2. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 223/1/07

... Dual-Use-Gütern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 6a Abs. 1 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 2b AMG

3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4 AMG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b und Nummer 4 § 6a Abs. 2a und § 95 AMG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG

7. Zu Artikel 2a - neu - § 100a Satz 1 Nr. 4 und 6 StPO


 
 
 


Drucksache 929/07

... Ergänzende Anmerkung: Zivilschutzmasken, Schutz- und Dekontaminationsausrüstung: Siehe auch Nummer 1A004 der Dual-Use-Liste der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Genehmigungen

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Allgemeingenehmigungen

Artikel 6
Globalgenehmigungen

Artikel 7
Einzelgenehmigungen

Kapitel III
Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung

Artikel 8
Information durch die Lieferanten

Artikel 9
Zertifizierung

Artikel 10
Ausfuhrbeschränkungen

Kapitel IV
Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Zollwesen

Artikel 12
Informationsaustausch

Kapitel V
Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter

Artikel 13
Aktualisierung des Anhangs

Artikel 14
Ausschuss

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Schutzmaßnahmen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

Anhang
Liste der Verteidigungsgüter

ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:

ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:

ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:

ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:

ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:

ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:

ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.

ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.

ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:

ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:

ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:

ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:

ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 575/07

... - Klarstellung, dass die Verbringung von Dual-Use-Gütern gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. EU (Nr.) L 103 S. 1) bzw. von Gütern gemäß Anhang II der Verordnung in einen anderen EU-Mitgliedstaat verboten bzw. genehmigungspflichtig ist, wenn dem Verbringer bekannt ist, dass die Güter über den EU-Mitgliedstaat in den Iran geliefert werden sollen, und Strafbewehrung von Verstößen gegen das Verbringungsverbot und die Genehmigungspflicht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/07




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Achtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer n

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe e

Buchstabe j

Nummer 11

Buchstabe a

Nummer 12

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Achtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 42/07

... Durch das Embargo für Rüstungsgüter gegenüber Libanon und Nordkorea kann die Ausfuhr nicht gelisteter Güter, die für die militärische Endverwendung in diesen Ländern bestimmt sein können, nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 4 der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG (Nr.) L 159 S. 1) unterbunden werden. Die nationale Genehmigungspflicht nach § 5c Abs. 1 und 2



Drucksache 605/06

... - Änderungen des Anhangs I zur EG-Dual-Use-Verordnung und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung


 
 
 


Drucksache 418/06

... Sicherheitspolitisch ist es nicht mehr erforderlich, die Genehmigungspflicht für Transithandelsgeschäfte für sämtliche Dual-Use-Güter gemäß Teil I Abschnitt B oder C der Ausfuhrliste im bisherigen § 40 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/06




A. Zielsetzung:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Kosten der öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten:

Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 40
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 41
Beschränkung nach § 7 Abs. 1 AWG

§ 42
Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 3 AWG Die §§ 40 und § 41 gelten auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die durch gebietsansässige Deutsche in einem Drittland vorgenommen werden, wenn

Kapitel VIIa
Besondere Beschränkungen gegen Somalia

§ 69a

Kapitel VIIb
Besondere Beschränkungen gegen Ruanda

§ 69b

Kapitel VIIc
Besondere Beschränkungen gegen Sierra Leone

§ 69c

Kapitel VIId
Besondere Beschränkungen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und die Taliban sowie andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sowie zur Bekämpfung des Terrorismus

§ 69d

Kapitel VIIe
Besondere Beschränkungen gegen Irak

§ 69e

Kapitel VIIf
Besondere Beschränkungen gegen die Demokratische Republik Kongo

§ 69f

Kapitel VIIg
Besondere Beschränkungen gegen Liberia

§ 69g

Kapitel VIIh
Besondere Beschränkungen gegen Simbabwe

§ 69h

Kapitel VIIj
Besondere Beschränkungen gegen Côte dIvoire

§ 69j

Kapitel VIIk
Besondere Beschränkungen gegen Sudan

§ 69k

Kapitel VIIl
Besondere Beschränkungen gegen Usbekistan

§ 69l

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer n

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 333/05

... es. Die Regelungen dienen im gesamtstaatlichen Interesse der Wahrung der Rechtseinheit. Es geht darum, bundesweit die Einfuhr zu regeln und die ungenehmigte Verbringung von Rüstungs- und bestimmten Dual-use-Gütern in das Ausland zu unterbinden. Außerdem sollen bundesweit Verstöße gegen von der EU verhängte Embargos verhindert werden. Dies setzt zwingend voraus, dass bundeseinheitlich die Möglichkeit besteht, den ungenehmigten Export der o. g. Güter sowie Embargoverstöße strafrechtlich zu sanktionieren. Die durch die Verbringung von Rüstungsgütern in Krisengebiete entstehenden Gefahren betreffen nicht nur eine Region, sondern die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Deshalb kann eine unterschiedliche Behandlung von ungenehmigten Ausfuhren der o. g. Güter sowie von Verstößen gegen von der EU verhängte Embargos in den Bundesländern im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden. Daher ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich.



Drucksache 395/05

... - Der BND soll verbesserte Möglichkeiten zur Aufklärung der Proliferation und des internationalen Waffenhandels erhalten. Eine gezielte Überwachung von Telekommunikationsanschlüssen auf deutschen Hochseeschiffen, die zum rechtswidrigen Transport von Kriegswaffen oder so genannten Dual-use-Gütern genutzt werden, ist dem BND mangels gesetzlicher Befugnis gegenwärtig nicht möglich. Dem BND soll deshalb insoweit eine Befugnis zur Individualüberwachung eingeräumt werden.



Drucksache 730/05

... Zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der IAEO und den Behörden der Mitgliedstaaten wird die GFS weiterhin systematisch aus unterschiedlichen Quellen (Internet, Fachliteratur, Datenbanken) Informationen zu Aspekten der Nichtverbreitung erfassen und analysieren (nach Möglichkeit unter Einbeziehung von nichtnuklearen Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen). Diese Informationen dienen zur Erstellung von Länderberichten, in denen die Entwicklung der kerntechnischen Tätigkeiten sowie der Ein- und/oder Ausfuhr von nuklearen und Dual-Use-Ausrüstungen und -Technologien in bestimmten Ländern genau verfolgt wird. Die Informationen aus diesen öffentlich zugänglichen Quellen werden durch Satellitenbilder untermauert. Zur Unterstützung dieser Arbeit wird die GFS die mehrsprachige Internet-Recherche, Wissensmanagement und Datenschürftechnologien weiterentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2 Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen

7.2 GFS direkte Maßnahmen

8. Wachstum durch einen EFR des Wissens

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- Programm GFS-Euratom

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen

3.1.1. Charakterisierung, Zwischen- und Endlagerung von abgebranntem Brennstof

3.1.2. Trennung, Transmutation und Konditionierung

3.1.3. Aktinidengrundlagenforschung

3.1.4. Kerntechnische Daten

3.1.5. Medizinische Anwendungen aus der kerntechnischen Forschung

3.1.6. Messung der Radioaktivität in der Umwelt

3.1.7. Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung

3.2. Kerntechnische Sicherheit

3.2.1. Kernreaktorsicherheit

3.2.2. Brennstofsicherheit in Leistungsreaktoren in der EU

3.2.3. Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme

3.3. Sicherheitsüberwachung

3.3.1. Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich

3.3.2. Zusatzprotokoll

3.3.3. Erfassung von Informationen zur nuklearen Nonproliferation aus öffentlich zugänglichen Quellen

3.3.4. Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und nuklearforensische Analyse

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 720/04

Rüstungsmaterial) oder von Dual-Use-Gütern im Sinne der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 79/17 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 388/15 PDF-Dokument



Drucksache 545/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.