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68 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchschlag"


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Drucksache 196/20

... Zu der weiteren Frage, ob die vom Ausgangswert her berechneten Einnahmeausfälle (rund 525 Mio. Euro) tatsächlich auf die Unternehmen durchschlagen (realitätsnahes Bild), hat die Anhörung folgendes ergeben:



Drucksache 13/1/20

... Auch die Streichung des § 34 Absatz 4 Satz 3 GeolDG dient einer effektiven Rechtsverfolgung und zudem der Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken. Auf Grund der hohen Bedeutung des in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verbrieften Rechtes, bedarf ein gesetzlich vorgeschriebener Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer überzeugenden Begründung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die bereits dargestellten möglichen irreversiblen Folgen einer vorzeitigen Veröffentlichung. Durchschlagende öffentliche Interessen für die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung sind hier bislang nicht ersichtlich. Der Verweis in der Gesetzesbegründung auf die zeitgerechte Veröffentlichung des Zwischenberichtes nach § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG überzeugt so nicht. Das StandAG selbst legt hier keine Fristen fest. Es erscheint jedoch sehr fraglich im Rahmen eines Gesetzes, also einer abstraktgenerellen Regelung, verwaltungsintern gesteckten zeitlichen Zielen eine derart allgemeine Bedeutung einzuräumen, dass dies die Rechte anderer überwiegt. Für derartige Fälle ist, mit entsprechender Begründung, eher die Möglichkeit der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung vorgesehen (siehe § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

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Drucksache 13/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein*

6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG

7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG

9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG

11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG

12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG

13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG

14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG

15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG

16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG

18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG

19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG

20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG

21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG

22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG

23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG

24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG

26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,

27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG

28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG

29. Zu § 27 GeolDG

30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG

31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG

32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG

33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG

34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG

35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie

36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5

37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG


 
 
 


Drucksache 520/1/19

... Es erscheint aber vorzugswürdig, die Norm so auszugestalten, dass eine teleologische, vom schuldrechtlichen Verständnis abweichende Auslegung der Wörter "verpflichtet bleibt" entbehrlich ist. Die vorgeschlagene Neuformulierung hat zum Ziel, bereits mit dem Gesetzeswortlaut alle Arten überwälzender Vereinbarungen - unabhängig davon, ob diese nach Grund oder Höhe auf die Forderung des Maklers gegen seinen Vertragspartner durchschlagen - zu erfassen.



Drucksache 363/2/19

... Obwohl der Gesetzgeber Armbrüste (bei professionellen Armbrüsten hohe Präzision auf große Distanz, sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) als Waffen im Sinne des

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Drucksache 363/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 38


 
 
 


Drucksache 366/19 (Beschluss)

... XII maßgeblich sein soll. Damit wird dem vom Sozialrecht anerkannten Umstand Rechnung getragen, dass regionale Besonderheiten und statistisch nachweisbare, regionale Abweichungen beim Einkommen und bei den Verbrauchsausgaben vorhanden sein können. Diese sollen gegebenenfalls auch nur regional unmittelbar auf die PKH-Freibeträge durchschlagen. Etwaige soziale Schieflagen, die sich aufgrund örtlich stark unterschiedlicher Lebenshaltungskosten ergeben, sollten in erster Linie über eine Anpassung der sozialen Regelsätze - und nicht über die PKH-Freibeträge - ausgeglichen werden; die PKH-Freibeträge sollten dem für Antragstellerinnen und -steller aus der entsprechenden Region nur folgen.



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... Obwohl der Gesetzgeber Armbrüste (bei professionellen Armbrüsten hohe Präzision auf große Distanz, sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) als Waffen im Sinne des

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Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 520/19 (Beschluss)

... Es erscheint aber vorzugswürdig, die Norm so auszugestalten, dass eine teleologische, vom schuldrechtlichen Verständnis abweichende Auslegung der Wörter "verpflichtet bleibt" entbehrlich ist. Die vorgeschlagene Neuformulierung hat zum Ziel, bereits mit dem Gesetzeswortlaut alle Arten überwälzender Vereinbarungen - unabhängig davon, ob diese nach Grund oder Höhe auf die Forderung des Maklers gegen seinen Vertragspartner durchschlagen - zu erfassen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Wirksamkeit der überwälzenden Vereinbarung ausdrücklich davon abhängig gemacht wird, dass der überwälzte Anteil die Hälfte der auf dem Maklervertrag beruhenden Maklerlohnforderung nicht übersteigt.



Drucksache 168/1/17

... Die vorgeschlagene Änderung ist notwendig, damit im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit klargestellt wird, dass entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung artenschutzrechtliche Verbote nicht unmittelbar auf ein bestandskräftig zugelassenes Vorhaben "durchschlagen". Der Adressat einer Genehmigung kann somit von einer bestandskräftigen Genehmigung Gebrauch machen, solange sie nicht in einem förmlichen Änderungsverfahren z.B. auf Grund einer geänderten Sachlage nach §§ 48 ff. VwVfG geändert wurde.



Drucksache 334/16

... (15) Bei der Betrachtung der Kostenschätzungen wurden auch die möglichen Auswirkungen saisonbedingter Variationen des Roamingverkehrs auf die Gesamtkosten der Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten auf nationaler Ebene berücksichtigt. Diese Schätzungen zeigten die ausgleichenden Effekte, aufgrund derer mögliche Kostensteigerungen, die durch die Saisonabhängigkeit des Roamingverkehrs verursacht werden, gering bleiben würden. Insbesondere bei Datendiensten bedeutet dies, dass bei steigender Inlandsnachfrage eine saisonbedingte Verkehrsspitze in einem Jahr von der gesamten Inlandsnachfrage in dem bzw. den Folgejahren wahrscheinlich übertroffen wird. Da terrestrische Mobilfunknetze schon für einen solchen allgemeinen, von der Inlandsnachfrage vorangetriebenen Aufwärtstrends dimensioniert werden, ist es unwahrscheinlich, dass eine aufgrund saisonbedingter Verkehrsströme im Netz auftretende Gesamtnachfragespitze die Dimensionierungskosten des Mobilfunknetzes in die Höhe treiben würde. Bei Sprachanrufen, bei denen die Nachfrage stabiler ist, können saisonbedingte Roamingnachfragespitzen dagegen sehr wohl auf die Netzdimensionierungskosten insgesamt durchschlagen. Allerdings werden solche saisonbedingten örtlichen Verkehrsspitzen wahrscheinlich auch von inländischen Benutzern mitverursacht, die sich in Fremdenverkehrsgebiete begeben, sowie in gewisser Weise aufgefangen durch einen ausgleichenden Effekt, den Roamingkunden auf die Kapazitätsauslastung in städtischen Ballungsgebieten während der Sommerferienzeit ausüben.



Drucksache 205/16

... In dieser Mitteilung wird ein umfassendes strategisches und politisches Konzept für die Normung vorrangiger Informations- und Kommunikationstechnologien vorgelegt, die von entscheidender Bedeutung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts sind. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Normen im IKT-Bereich so gestaltet werden, dass sie den politischen Erfordernissen besser entsprechen, beweglich und offen sind sowie stärker mit Forschung und Innovation verknüpft und besser untereinander verbunden sind, damit sie letztlich für die immer stärker digitalisierte europäische Wirtschaft von größerer Durchschlagskraft sind.

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Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 618/14

... "b) sicherzustellen, dass in der Gasrückfuhrleitung, wenn diese nach Absatz 7.2.4.16.12 Satz 1 ADN erforderlich ist, eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist;



Drucksache 638/3/14

... durchschlagen. Dies sollte aus systematischen Gründen unterbleiben, weil § 2 Abs. 1 KAGB an Artikel 2 Abs. 3 AIFM-Richtlinie anknüpft. Wird der Katalog des § 2 Abs. 1 KAGB im nationalen Recht erweitert, ergeben sich daraus ungewollte Folgen im Investmentsteuerrecht.



Drucksache 23/13

... Prüfung und Erteilung der Zulassung von Flammendurchschlagssicherungen (Absatz 9.3.2.12.7 und 9.3.3.12.7 ADN).



Drucksache 94/13

... Eine entscheidende Voraussetzung dafür, spekulative Geschäfte im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 betreiben zu dürfen, ist gemäß Absatz 1, dass alle spekulativen Geschäfte auf ein Finanzhandelsinstitut verlagert werden. Als Finanzdienstleistungsinstitut hat das Finanzhandelsinstitut alle bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen des KWG zu erfüllen. Das Finanzhandelsinstitut muss ein rechtlich eigenständiges Unternehmen sein, das organisatorisch klar von dem CRR-Kreditinstitut und den sonstigen konzernangehörigen Unternehmen abgegrenzt ist. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass etwaige sich realisierende Risiken aus spekulativen Geschäften nicht unmittelbar auf das CRR-Kreditinstitut durchschlagen und die Einlagen der Kunden gefährden. Überdies erleichtert die klare Trennung des Finanzhandelsinstituts von den übrigen Unternehmen eine wirksame Abwicklung des Finanzhandelsinstituts, falls dies erforderlich werden sollte.



Drucksache 343/13 (Beschluss)

... - die Finanzkrise nach wie vor nicht bewältigt ist und viele Wirtschaftsindikatoren auf eine Eintrübung des konjunkturellen Umfeldes hinweisen. Auch wenn Deutschland besser dasteht als viele seiner Nachbarn, wird eine sich verschlechternde wirtschaftliche Entwicklung mit zeitlicher Verzögerung auf den Arbeitsmarkt durchschlagen, wenn keine Vorsorge getroffen wird. Um von der Wirtschaftskrise bedrohte Unternehmen und deren Belegschaften zu unterstützen, muss das in der Krise 2009/2010 mit Erfolg eingesetzte Instrumentarium vorgehalten werden. Kurzarbeit soll daher künftig unter erleichterten Bedingungen möglich sein. Dies betrifft die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen und die Erstreckung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld auf die Arbeitnehmerüberlassungsbranche im Fall einer allgemeinen Krise auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld generell auf zwölf Monate angehoben werden;



Drucksache 66/13

... Allerdings ist vorgesehen, dass die Versendungsbelege vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet sein müssen. In dem Fall, in dem der Empfänger des Gegenstandes den Spediteur beauftragt, enthält der Durchschlag des CMR-Frachtbriefes, der dem Versender überlassen wird, keine Unterschrift des Empfängers. In diesen Fällen kann die Nachweisführung letztlich nur gelingen, indem der Versender vom Empfänger eine zusätzliche Bestätigung einholt oder den unterschriebenen Durchschlag vom Empfänger einfordert. Dieser weitere Schritt führt gegenüber der bisherigen Praxis zu Mehraufwand.

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Drucksache 66/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 17a
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 2 und 3:

Zu Satz 4:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen

2. Abholfälle

Anlage 2
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 664/11

... Im Folgenden wird in dieser Mitteilung ein modernes Verständnis von CSR dargelegt. Ferner werden eine aktualisierte Definition und ein neuer Aktionsplan vorgestellt. Damit baut die Mitteilung auf der Strategie von 2006 auf, behandelt aber auch neue Elemente, die zur Verstärkung der Durchschlagskraft der Strategie beitragen können. Durch diese Mitteilung soll der weltweite Einfluss der EU im Bereich CSR bekräftigt werden, damit die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu anderen Regionen und Ländern besser für ihre Interessen und Werte eintreten kann. Sie leistet auch einen Beitrag zur Ausrichtung und zur Koordination von Strategien, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten konzipiert werden. Dadurch sinkt das Risiko, das mit divergierenden Konzepten verbunden ist, die zusätzliche Kosten für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen verursachen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...

1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?

2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR

3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen

3.1. Eine neue Definition

3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien

3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR

3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder

3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI

3.6. CSR und der soziale Dialog

4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014

4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten

4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren

4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern

4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen

4.4.1. Verbrauch

4.4.2. Öffentliches Auftragswesen

4.4.3. Investitionen

4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern

4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren

4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben

4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen

4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren

4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23

4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 829/11

... - Rechte an geistigem Eigentum und Innovation: Der Zugang zu Rechten an geistigem Eigentum ist ein wesentlicher Aspekt für Wettbewerb und Innovation im Bereich SSL, und zwar sowohl bei den industriellen Großunternehmen als auch bei den KMU. Globale SSL-Akteure tendieren dazu, sich wechselseitig Lizenzen in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum zu günstigen Bedingungen zu gewähren. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Großindustrie und den KMU würde dazu beitragen, die Entwicklung innovativer SSL-Produkte in Europa zu beschleunigen. - Zugang zu kostengünstigen Investitionsmöglichkeiten: Innovative KMU haben oftmals keinen Zugang zu kostengünstigen Investitionsmöglichkeiten, die es ihnen ermöglichen würden, zu wachsen und ihr technologisches Knowhow vorteilhaft einzusetzen. Dies hat für Europa erhebliche langfristige Folgen, da viele KMU nicht in der Lage sein werden, rasch in neue SSL-Technologien zu investieren, was für die Schaffung einer langfristigen, aktiven Lieferkette bei solch einer durchschlagenden Technologie von wesentlicher Bedeutung ist.



Drucksache 698/10

... Denn der Binnenmarkt kann noch mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen. Sein Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. So entfielen auf die grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung im Jahr 2009 nur etwa 1,5 % aller öffentlichen Aufträge. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die im Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht wurden, schlagen grenzüberschreitende Dienstleistungen lediglich mit 5 % des BIP der Union zu Buche gegenüber 17 % bei den im Binnenmarkt gehandelten Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes. Und nur 7 % der Verbraucher haben im Jahr 2008 grenzüberschreitende Online-Käufe getätigt.4 Nach Schätzungen der Kommission5 wären eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarkts und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten, unter anderem durch die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, mit einem Potenzialwachstum in einer Größenordnung von 4 % des BIP in den kommenden zehn Jahren zu veranschlagen.6 Im Übrigen ist der Binnenmarkt kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Alle Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Sektors, unsere Antworten auf die Herausforderungen in Sachen Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung, Sicherheit und Klimawandel werden größere Durchschlagskraft entfalten, wenn der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 443/10

... - 4 – schnelles Durchschlagen (Guillotineverfahren);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 822/10

... erforderlich ist, eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist, welche das Schiff gegen Detonation und Flammendurchschlag von Land aus schützt;



Drucksache 530/10

... Die betroffenen Wasserversorgungsunternehmen, die häufig zu den mittelständischen Unternehmen zu zählen sind, können ihre potenziellen Mehrkosten für die Abgabe des Trinkwassers an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Da die Mehrkosten für das einzelne Unternehmen jedoch nur von geringfügigem Umfang sind, ist die Durchschlagskraft und damit die Auswirkung auf die Einzelpreise als gering einzustufen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau können ausgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 657/10

... Das Einnahmenpotenzial und die wirtschaftliche Durchschlagskraft einer Finanztransaktionssteuer hängen ganz erheblich von den erfassten Produkten und Gebieten (global, EU-weit oder national) und dem Umfang des Handels im jeweiligen Steuergebiet ab. Ohne einen internationalen Konsens über die Anwendung einer solchen Steuer würden die Einnahmen von der Standortwahl für mobile Handelstätigkeiten abhängen. Zudem könnte die Steuer durch die Umgestaltung von Finanzprodukten und durch die Wahl des Steuersatzes umgangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 439/10

... Der Konkurs von Versicherungsunternehmen und die daraus resultierenden Verluste für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte könnten bei den Verbrauchern zu einer Verhaltensänderung führen (d.h. sie könnten weniger Versicherungen abschließen), die Fähigkeit der Wirtschaft zur Bewältigung der Risiken mindern und so auf die Realwirtschaft durchschlagen. Darüber hinaus könnten die Versicherungsnehmer trotz der bei vorzeitiger Kündigung normalerweise hohen Vertragsstrafen durch Rücktritt von ihrer Versicherung auf tatsächliche oder erwartete Verluste reagieren und dadurch eine Finanzkrise potenziell noch verschlimmern.



Drucksache 781/10

... 101. dringt darauf, dass die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärft werden, vor allem der präventive Teil, in dem der von den anderen Mitgliedern ausgeübte Druck das derzeit stärkste Instrument darstellt, mit dem die Mitgliedstaaten veranlasst werden können, den Empfehlungen des Rates nachzukommen; dringt darauf, dass die wirtschaftliche Überwachung durch die Kommission mehr Durchschlagskraft erhält; ist der Auffassung, dass die Möglichkeit ausgelotet werden muss, Anreize zur steuerlichen Konsolidierung zu schaffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 274/09

... 2. die Zulassung von Flammendurchschlagsicherungen nach den Absätzen 9.3.2.12.7 und 9.3.3.12.7



Drucksache 173/09

... 10- Zündleitungen müssen isoliert sein. Die Isolierung muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung mechanisch fest, thermisch beständig und elektrisch durchschlagsicher sein. Die Isolierung von Zündleitungen mit erhöhter mechanischer Festigkeit und erhöhter elektrischer Durchschlagfestigkeit muss auch gegen darüber hinausgehende Anforderungen beständig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 82/09

... Das Verfahren der Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln wird dem Verfahren bei der Verschreibung anderer Arzneimittel angepasst. Insbesondere entfällt der an die zuständige Behörde zu übersendende Durchschlag der Verschreibung, sowie der an den Tierarzt zu übersendende, vom Hersteller ergänzte Durchschlag. Hierdurch soll verhindert werden, dass Fütterungsarzneimittel schlechter gestellt werden als zum Beispiel Pulver zur oralen Anwendung. Die Erfahrungen der Behörden aus der Vergangenheit haben außerdem gezeigt, dass die für die Behörden aus den Durchschlägen zu gewinnenden Erkenntnisse begrenzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 679: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren


 
 
 


Drucksache 577/09

... 10- Zündleitungen müssen isoliert sein. Die Isolierung muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung mechanisch fest, thermisch beständig und elektrisch durchschlagsicher sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/09




Viertes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

Anlage 1

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

Anlage 3

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

§ 43a
Nationales Waffenregister

§ 52a
Strafvorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 816/09

... Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im kontrollierten Luftraum der gesamte Nachtsichtflugverkehr stattfindet, besteht gerade in diesem Bereich ein besonderes Risiko von Kollisionen. Dabei dürfte eine Kollision mit einer Himmelslaterne -unabhängig von ihrer Gesamtmasse und Größe- in ihrer Wirkung und Durchschlagkraft mit der eines Vogelschlags vergleichbar sein. Auf diese Weise könnten erhebliche Beschädigungen am Luftfahrzeug entstehen. Neben der Kollisionsgefahr besteht aufgrund der von einer Himmelslaterne ausgehenden Leuchtwirkung ein besonderes Risiko von Irritationen für Luftfahrzeugführer. Daher ist es gerechtfertigt, die Nutzung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs


 
 
 


Drucksache 528/09

... Die geänderten Informationspflichten verursachen im Bereich der Wirtschaft geringfügige Mehrkosten, die wahrscheinlich ebenfalls geringfügig auf die Einzelpreise durchschlagen können. Darüber hinaus entstehen der Wirtschaft keine Kosten. Weitere Auswirkungen der Verordnung auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.



Drucksache 277/09

... Die bisherige Entwicklung der Finanzmarktkrise gibt Anlass dafür, die vorhandenen Eingriffsinstrumente der Finanzmarktaufsicht zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen, mit denen sich die Durchschlagskraft der Aufsicht verbessern lässt. Um den laufenden Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene nicht vorzugreifen, beschränken sich die Vorschläge auf gezielte Änderungen des Kreditwesen- und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 7a
Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Änderung des Kreditwesengesetzes

B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht


 
 
 


Drucksache 923/2/08

... Insgesamt greift das Gesetz jedoch zu kurz und kann die notwendige Durchschlagskraft nicht entfalten. Für eine konjunkturgerechte Wachstumspolitik sind weitere gesetzliche Regelungen für Steuer- und Abgabenentlastungen und zur Stärkung der Investitionen erforderlich. Hierbei wird auf die Beratungen im Bundestag Bezug genommen.



Drucksache 813/08

... 10. fordert daher eine höhere Durchschlagskraft und Wirkung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, damit die Modernisierung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union nicht reine Theorie bleibt, sondern in wirkungsvolle, qualitativ gute Politik umgesetzt wird und damit sich die Forderung nach Verbesserung der Arbeitsplatzqualität im Sinne von "



Drucksache 633/08

... Prädiktiv-probabilistische Untersuchungen identifizieren genetische Veränderungen, die eine weitaus geringere Durchschlagskraft (Penetranz) haben. Auf der Grundlage solcher Untersuchungen sind bestenfalls Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des späteren Auftretens einer Krankheit möglich, aber keinesfalls sichere individuelle Prognosen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Benachteiligungsverbot

§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7
Arztvorbehalt

§ 8
Einwilligung

§ 9
Aufklärung

§ 10
Genetische Beratung

§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23
Richtlinien

§ 24
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25
Strafvorschriften

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)


 
 
 


Drucksache 838/07

... 1.4 pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemi21 schen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Änderung des Beschussgesetzes

Artikel 4
Änderung der Beschussverordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
In- und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

4. Sonstige Kosten:

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:

1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :

2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummern 14 bis 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aaa

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe hhh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe nnn

Zu Buchstabe ooo

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe gg

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe bbb

Zu Buchstabe ccc

Zu Buchstabe ddd

Zu Buchstabe eee

Zu Buchstabe fff

Zu Buchstabe ggg

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu den Nummern 7 bis 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu § 18a

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 838/07 (Beschluss)

... Seit kurzer Zeit entwickeln mehrere Waffenfirmen speziell für den Behördenmarkt, insbesondere für das Militär, Schusswaffen, die zum Durchschießen von ballistischen Schutzwesten konstruiert sind. Neben Maschinenpistolen, die aufgrund des Kriegswaffenkontrollrechts für Privatpersonen verboten sind, haben nunmehr Pistolen entwicklungstechnisch die Marktreife erlangt. Diese Pistolen können nach derzeitiger Rechtslage von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Jägern und Sportschützen) erworben werden. Sie sind in der Lage, bis zu einer Entfernung von 50 Metern Schutzwesten des Polizeivollzuges zu durchschlagen und den Träger zu töten. Weder in der Jagd, noch im



Drucksache 488/07

... Einzelinitiativen einer Hochschuleinrichtung oder eines Mitgliedstaats mögen an sich höchst nützlich sein und die Gemeinschaftsaktion ergänzen, sind jedoch häufig auf die bilaterale Ebene beschränkt und haben nicht die Durchschlagskraft eines europäischen Kooperationsinstruments. Die Außenwirkung der europäischen Hochschulbildung in einem globalen Kontext wäre weiterhin auf eine kleine Anzahl von Mitgliedstaaten beschränkt und die Vorteile von Europa als Studienort würden verkannt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms

Artikel 4
Programmaktionen

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschussverfahren

Artikel 9
Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Querschnittsthemen

Artikel 11
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien

Artikel 12
Finanzierung

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm

A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme

B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm

C. Stipendienprogramm

Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung

Technische Unterstützung

3 Auswahlverfahren

3 Finanzbestimmungen

1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

2. Partnerschaftsvereinbarungen

3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen

4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

5. Betrugsbekämpfung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 309/2/07

... Während insbesondere im Bereich der zu der Zuständigkeit des großen Familiengerichts gehörenden Sachen ein Bedürfnis für eine Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts ersichtlich ist, ist der Begründung des Gesetzentwurfs kein durchschlagendes Argument für die Notwendigkeit der Abschaffung der landgerichtlichen Zuständigkeit insbesondere im Bereich der Nachlasssachen zu entnehmen.



Drucksache 663/07

... Die Blockadewirkung einer Kontopfändung ist auch dadurch bedingt, dass in der Praxis nicht nur das aktuelle, zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bestehende Guthaben, sondern auch alle zukünftigen Guthaben – bis zur Befriedigung des Gläubigers – gepfändet werden. In älteren Entscheidungen ist noch erörtert worden, dass durch eine Pfändung der künftigen Guthaben massiv in die Rechtsstellung des Schuldners eingegriffen werde (siehe nur die Entscheidung des OLG Hamburg, MDR 1956, 447). Mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1981 (BGHZ 80, 172) sind diese Überlegungen nicht mehr für durchschlagend erachtet worden. Damit erstreckt sich eine Pfändung der künftigen Guthaben ohne weiteres auf den nächsten Aktivsaldo und auf alle weiteren künftigen Aktivsalden bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers.



Drucksache 654/07

... Um eine bessere Koordinierung der auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zu erreichen und Synergien zu erzielen, sind neue Initiativen notwendig. Aufgrund der größeren Dimensionen und einem insgesamt besseren Einsatz der mobilisierten Ressourcen sollte es damit möglich sein, die Durchschlagskraft der europaweit durchgeführten FuE positiv zu beeinflussen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Kontext

1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses

1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa

1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme

1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm

1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Politische Optionen im Vergleich

Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.

Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7

Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms

I. Ziele

II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms

III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms

IV. Programmdurchführung

V. Finanzierungsmechanismus

Finanzierung auf Programmebene

Finanzierung von Eurostars-Projekten

VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum

Anhang II
Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 716/07

... Prüfung auf Durchschlagfestigkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 6
Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Artikel 7
Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 8
Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Artikel 9
Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile

Artikel 10
Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Artikel 11
Zeitplan für die Anwendung

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 14
Sanktionen bei Verstößen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Typgenehmigungspflichtige Bauteile

Anhang II
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff

Anhang III
Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang IV
Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff

Anhang V
Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter

Anhang VI
Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen

Anhang VII
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 763/07

... In der jüngeren Vergangenheit ist darüber hinaus ebenfalls ein überaus dynamisches Wachstum des Private Equity-Marktes und insbesondere des Segments der Buyout9 Transaktionen festzustellen. Obwohl diese Fonds für die Finanzmärkte unbestreitbar eine wichtige Rolle spielen, ergeben sich durch ihre Geschäftstätigkeit mögliche systemische Risiken. Zudem ist sowohl bei Private Equity-Transaktionen als auch bei Hedgefonds ein nicht unerheblicher Fremdfinanzierungsanteil zu beobachten. Als Kreditgeber für Private Equity-Fonds und Hedgefonds treten neben anderen Finanzmarktakteuren in hohem Maße Banken auf, wodurch die Gefahr besteht, dass Ausfälle solcher Fonds auf Kreditgeber durchschlagen. Es ist daher durchaus möglich, dass unentdeckte Risikokonzentrationen entstehen, die im Falle des Zusammenbruchs eines Hedgefonds oder einer Private Equity-Gesellschaft weitere Ausfälle nach sich ziehen könnten.



Drucksache 838/1/07

... Seit kurzer Zeit entwickeln mehrere Waffenfirmen speziell für den Behördenmarkt, insbesondere für das Militär, Schusswaffen, die zum Durchschießen von ballistischen Schutzwesten konstruiert sind. Neben Maschinenpistolen, die aufgrund des Kriegswaffenkontrollrechts für Privatpersonen verboten sind, haben nunmehr Pistolen entwicklungstechnisch die Marktreife erlangt. Diese Pistolen können nach derzeitiger Rechtslage von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Jägern und Sportschützen) erworben werden. Sie sind in der Lage, bis zu einer Entfernung von 50 Metern Schutzwesten des Polizeivollzuges zu durchschlagen und den Träger zu töten. Weder in der Jagd, noch im Schießsport gibt es Erfordernisse für den Einsatz derartiger Waffen. Die genannten Waffen haben noch keine nennenswerte Verbreitung erfahren, spezielle Sportdisziplinen existieren noch nicht.



Drucksache 309/07 (Beschluss)

... Während insbesondere im Bereich der zu der Zuständigkeit des großen Familiengerichts gehörenden Sachen ein Bedürfnis für eine Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts ersichtlich ist, ist der Begründung des Gesetzentwurfs kein durchschlagendes Argument für die Notwendigkeit der Abschaffung der landgerichtlichen Zuständigkeit insbesondere im Bereich der Nachlasssachen zu entnehmen.



Drucksache 910/1/06

... Zu diesem Zweck sollten Aufrufe zu Interessensbekundungen von KMU durchgeführt werden mit der Absicht, eine zügige und erfolgreiche Einführung durchschlagender technischer Neuerungen in der Industrie mit angemessenen und überschaubaren Mitteln zu fördern.



Drucksache 505/06

... Eine starke maritime Gemeinschaft in Europa ist eine Grundvoraussetzung für das Wohlergehen und die Entwicklung des Seeverkehrs. Angesichts des hohen Maßes an Interaktion und gegenseitiger Abhängigkeit aller Akteure des Sektors (Schiffbau) wird eine negative Entwicklung in einem Wirtschaftszweig auf die anderen durchschlagen



Drucksache 802/06

... R. unter Hinweis darauf, dass die dynamischen Absatzbedingungen verhindern, dass die Schwankungen der Kostenfaktoren auf den Preis der Fänge durchschlagen, und dass die mittleren Erstverkaufspreise seit 2000 stagniert haben oder zurückgegangen sind ohne dass sich daraus eine Verringerung der Endverbraucherpreise für Frischfisch ergeben hätte,



Drucksache 736/06

... Der GEEREF sollte über mindestens 100 Millionen EUR verfügen. Diese Größenordnung ist erforderlich, um weltweit mit ausreichender Durchschlagskraft handeln zu können und eine auf lange Sicht sich selbst tragende öffentlich-private Partnerschaft einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/06




1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor

2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien

3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis

5. Schluss und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 678/06

... , zeigen werden Umweltrichtlinien der EG unterschiedlich verstanden und umgesetzt. Dies wäre bei den Bestimmungen der Umwelthaftungsrichtlinie ebenso zu erwarten, soweit der europäische Richtliniengeber in hohem Maße offene und ausfüllungsbedürftige Begriffe verwendet hat. Es wäre dann nicht mehr gesichert, dass Bodenschäden und die Gefahr solcher Schäden nach bundesweit einheitlichen Verfahrensgrundsätzen vermieden bzw. saniert werden. Die Unterschiede wären dabei nicht nur verfahrensrelevant, sondern würden aus den oben genannten Gründen auch auf die materielle wirtschaftliche Tätigkeit durchschlagen.



Drucksache 81/06

... Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 243/05

... a) Flammendurchschlag, Abschaltung oder Fehlfunktion eines Triebwerks.



Drucksache 173/05

... 3.2 Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen mit einer flammendurchschlagsicheren Armatur ausgerüstet sein.



Drucksache 780/2/04

... Da die in den Leitlinien formulierten Standards unmittelbar auf das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden durchschlagen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bei der Errichtung der Tierarzneimittelanwendungskommission zustimmt.



Drucksache 780/04 (Beschluss)

... Da die in den Leitlinien formulierten Standards unmittelbar auf das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden durchschlagen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bei der Errichtung der Tierarzneimittelanwendungskommission zustimmt.



Drucksache 774/03

... Das Begleitete Fahren selbst ist mit vergleichsweise geringen Unfallrisiken behaftet. Dies geht aus systematischen Untersuchungen und aus Berichten in den Ländern mit Modellen des Begleiteten Fahrens hervor. Nach den Ergebnissen schwedischer Analysen haben Fahranfänger in der Begleitphase ein 34fach geringeres fahrleistungsbezogenes Unfallrisiko als in den ersten zwei Jahren der selbstständigen Verkehrsteilnahme. Auch Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen in weiteren Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien und Norwegen) legen nahe, dass die für das selbstständige Fahren charakteristischen Fahranfänger- und Jugendlichkeitsrisiken nicht auf das Begleitete Fahren durchschlagen.



Drucksache 774/03 (Beschluss)

... Das "Begleitete Fahren" selbst ist mit vergleichsweise geringen Unfallrisiken behaftet. Dies geht aus systematischen Untersuchungen und aus Berichten in den Ländern mit Modellen des "Begleiteten Fahrens" hervor. Nach den Ergebnissen schwedischer Analysen haben Fahranfänger in der Begleitphase ein 34fach geringeres fahrleistungsbezogenes Unfallrisiko als in den ersten zwei Jahren der selbstständigen Verkehrsteilnahme. Auch Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen in weiteren Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien und Norwegen) legen nahe, dass die für das selbstständige Fahren charakteristischen Fahranfänger- und Jugendlichkeitsrisiken nicht auf das "Begleitete Fahren" durchschlagen.



Drucksache 52/17 PDF-Dokument



Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 280/18 PDF-Dokument



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