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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungs- und Beschwerdestellen"


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Drucksache 354/08

... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (ABl. EU L 204 S. 1), die an sich unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und daher keiner weiteren Umsetzung bedarf, wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgegeben nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestellen einzurichten sowie Sanktionen für Verstöße gegen die in der Verordnung geregelten Verpflichtungen festzulegen. Die Artikel 3 bis 12 der Verordnung enthalten Leistungs- und Informationsverpflichtungen der Luftfahrtunternehmen, ihrer Erfüllungsgehilfen, der Reiseveranstalter und -vermittler sowie der Leistungsorgane der Flughäfen gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Die im nationalen Recht gegen Verstöße vorzunehmenden Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Vorgaben der Verordnung müssen bis zum 26. Juli 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 46a
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 19

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 669/07

... Den Mitgliedstaaten ist durch die EU-Verordnung aufgegeben, nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestellen einzurichten sowie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die in der Verordnung geregelten Verpflichtungen festzulegen. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesrepublik Deutschland mit der vorliegenden Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.