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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungshilfen"


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Drucksache 348/06 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU - vgl. BR-Drucksache 155/03 (Beschluss) - bereits festgestellt, dass eine Regelung in diesem Sinne erforderlich sei, wenn auf die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards nicht verzichtet werden könne, um das gegenseitige Vertrauen in die Rechtsordnung des anderen zu gewährleisten. Hierbei sei zu unterscheiden zwischen der Bekräftigung der von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgegebenen Standards in einem besonderen Rechtsinstrument der EU und der Schaffung erhöhter Standards. Im ersteren Fall müsse belegt sein, dass die EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht ausreichten, um in den Konventionsstaaten für vergleichbare Schutzstandards zu sorgen, und damit weitere Durchsetzungshilfen benötigten. Besonders sorgfältig begründet werden müsste im zweiten Fall die Schaffung eines gehobenen Standards.

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Drucksache 348/06 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 348/1/06

... 3. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU - vgl. BR-Drucksache 155/03 (Beschluss) - bereits festgestellt, dass eine Regelung in diesem Sinne erforderlich sei, wenn auf die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards nicht verzichtet werden könne, um das gegenseitige Vertrauen in die Rechtsordnung des anderen zu gewährleisten. Hierbei sei zu unterscheiden zwischen der Bekräftigung der von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgegebenen Standards in einem besonderen Rechtsinstrument der EU und der Schaffung erhöhter Standards. Im ersteren Fall müsse belegt sein, dass die EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht ausreichten, um in den Konventionsstaaten für vergleichbare Schutzstandards zu sorgen, und damit weitere Durchsetzungshilfen benötigten. Besonders sorgfältig begründet werden müsste im zweiten Fall die Schaffung eines gehobenen Standards.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 155/03 (Beschluss)

... 3. In diesem Sinne ist eine Regelung erforderlich, wenn die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards unverzichtbar ist, um das gegenseitige Vertrauen in die Rechtsordnung des anderen zu gewährleisten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Bekräftigung der von der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) vorgegebenen Standards in einem besonderen Rechtsinstrument der EU und der Schaffung erhöhter Standards. Im ersten Fall muss belegt sein dass die EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht ausreichen, um in den Konventionsstaaten für vergleichbare Schutzstandards zu sorgen, und damit weitere Durchsetzungshilfen benötigen. Besonders sorgfältig begründet werden müsste im zweiten Fall die Schaffung eines gehobenen Standards.

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Drucksache 155/03 (Beschluss)




4. Zu den in dem Grünbuch angesprochenen Themen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

5. Erster Bereich - Vertretung durch einen Rechtsbeistand

6. Zweiter Bereich - Beiziehung von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern

7. Dritter Bereich - Angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen

8. Fünfter Bereich - Kenntnis bestehender Rechte/Letter of Rights

9. Sechster Bereich - Konsularischer Beistand


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.