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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"ETZ-Verordnung"


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Drucksache 290/19

... Zu Artikel 1 (Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung)



Drucksache 495/19

... Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung



Drucksache 543/1/17

... 120. Der Bundesrat stimmt außerdem mit der Hochrangigen Gruppe darin überein, dass die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) künftig spezifischer Regelungen bedarf, die stärker dem mehrstaatlichen Charakter der Programme Rechnung tragen. Dazu zählen unter anderem die Festlegung von gemeinsamen ETZ-spezifischen Zielen und Indikatoren sowie eine - analog zu den direkt von der EU verwalteten Programmen - vollständige Ausnahme von den Beihilferegelungen. Auch die unter Ziffer 117 erwähnte Einführung eines einheitlichen Regelwerks für die bestehenden Fonds müsste insoweit der Mehrstaatlichkeit der ETZ konsequent Rechnung tragen und für multilateral ausgestaltete Programme eine an den Grundsätzen des einheitlichen Regelwerks ausgerichtete eigenständige ETZ-Verordnung ermöglichen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig für die Umsetzung der ETZ ausschließlich europäische Regelungen zur Anwendung kommen, welche gemeinsam für alle Kooperationsprogramme auf europäischem Level vorgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 76. Er stimmt außerdem mit der Hochrangigen Gruppe darin überein, dass die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) künftig spezifischer Regelungen bedarf, die stärker dem mehrstaatlichen Charakter der Programme Rechnung tragen. Dazu zählen unter anderem die Festlegung von gemeinsamen ETZ-spezifischen Zielen und Indikatoren sowie eine - analog zu den direkt von der EU verwalteten Programmen - vollständige Ausnahme von den Beihilferegelungen. Auch die unter Ziffer 73 erwähnte Einführung eines einheitlichen Regelwerks für die bestehenden Fonds müsste insoweit der Mehrstaatlichkeit der ETZ konsequent Rechnung tragen und für multilateral ausgestaltete Programme eine an den Grundsätzen des einheitlichen Regelwerks ausgerichtete eigenständige ETZ-Verordnung ermöglichen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig für die Umsetzung der ETZ ausschließlich europäische Regelungen zur Anwendung kommen, welche gemeinsam für alle Kooperationsprogramme auf europäischem Level vorgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 160/12 (Beschluss)

... 8. Die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) im Ostseeraum - und hier vor allem das transnationale Ostseeprogramm - stellen von den EU-Förderprogrammen bereits jetzt die wichtigste finanzielle Grundlage zur Verwirklichung der Strategie dar. Dies sollte auch in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 der Fall sein. Der Bundesrat tritt dafür ein, dass die thematische Ausrichtung des künftigen Ostseeprogramms sich stärker an den Zielen und Aktionen der Strategie orientiert, um neben der geografischen auch eine inhaltliche Übereinstimmung zu erhalten. Darüber hinaus hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag über die Europäische territoriale Zusammenarbeit (BR-Drucksache 613/11(B)) begrüßt, dass künftig über Artikel 6 Satz 1 Buchstabe b des Entwurfs der ETZ-Verordnung auch die Entwicklung und Durchführung makroregionaler Strategien im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit unterstützt werden soll. Diese Investitionspriorität sollte jedoch nicht nur zur Koordinierung der Strategie genutzt werden können, sondern auch den Flaggschiffprojekten zu Gute kommen.



Drucksache 623/12

... Der Bundesrat bedauert, dass die Besonderheiten der ETZ nicht hinreichend berücksichtigt wurden und das Vereinfachungspotential nicht voll ausgeschöpft wurde. Die Kommission weist darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag eine Reihe von spezifischen Regelungen enthält, beispielsweise zur Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Umsetzung von ETZ-Programmen, zum Gebrauch des Euro und zur Frist für die Aufhebung von Mittelbindungen (n+3). Wichtige, auch im Rahmen der ETZ anwendbare Elemente zur Vereinfachung sind bereits in der allgemeinen Verordnung enthalten (z.B. " E-Kohäsioe, verstärkte Nutzung vereinfachter Kostenmodelle). Die ETZ-Verordnung enthält darüber hinaus zusätzliche Ansätze zur Vereinfachung, wie z.B. die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden sowie die Pauschale für Personalkosten. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass die Übertragung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde auf einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) nicht verpflichtend ist, sondern eine Option darstellt.



Drucksache 160/1/12

... 15. Der Bundesrat fordert daher erneut, auch die Entwicklung dieser Teilräume, die sich in vielen Fällen unterhalb der Ebene der Makroregionen und transnationalen Kooperationsräume befinden, als mögliches Handlungsfeld in Artikel 6 Satz 1 Buchstabe b der vorgeschlagenen ETZ-Verordnung aufzunehmen.



Drucksache 675/12

... Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung



Drucksache 613/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat betrachtet den Vorschlag der Kommission als tragfähige Grundlage für weitere Verhandlungen auf EU-Ebene. Der Bundesrat bedauert, dass dabei den für die ETZ spezifischen Anforderungen nur bedingt Rechnung getragen wurde. Zudem machen zahlreiche Überschneidungen der ETZ-Verordnung mit Teilen der gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds (KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/11 (Beschluss)




2 Gesamtbewertung

Allgemeine Bestimmungen

Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle und Akkreditierung

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 577/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu überprüfen und die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Einvernehmen mit den Ländern zu erteilen.



Drucksache 173/1/09

... und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (Artikel 1 bis 3) dienen der Umsetzung europäischen Rechts und der Behebung der bei der Auslegung und im Vollzug zutage getretenen Unzulänglichkeiten.



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (Artikel 1 bis 3) dienen der Umsetzung europäischen Rechts und der Behebung der bei der Auslegung und im Vollzug zutage getretenen Unzulänglichkeiten.



Drucksache 577/1/09

... Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu überprüfen und die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Einvernehmen mit den Ländern zu erteilen.



Drucksache 577/09

... (6) Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 173/09

... und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (Artikel 1 bis 3) dienen der Umsetzung europäischen Rechts und der Behebung der bei der Auslegung und im Vollzug zutage getretenen Unzulänglichkeiten.



Drucksache 838/07

... vom 11. Oktober 2002, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, die am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten sind, haben sich zwar im Wesentlichen bewährt.



Drucksache 81/06

... es durch die Bundesländer gewährleistet werden. Sie soll den Verwaltungsbehörden der Länder, die das Waffengesetz im Wesentlichen vollziehen die Anwendung des Gesetzes erleichtern. Darüber hinaus werden die durch das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 in Verbindung mit der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 neu geschaffenen Bestimmungen über das Gutachten für die persönliche Eignung zum Waffenbesitz, für die Anerkennung von Schießsportverbänden sowie zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition näher konkretisiert.



Drucksache 15/05

... ablösen soll, wurde deutlich, dass die Aufbewahrung pyrotechnischer Munition wegen des ihr innewohnenden Gefahrenpotenzials nur unter den für die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände geltenden Sicherheitsanforderungen vertretbar ist. Dies gilt gleichermaßen für die gewerbliche und nichtgewerbliche Aufbewahrung. In der Vergangenheit waren Bestimmungen für die gewerbliche Aufbewahrung in § 25 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz enthalten, die mit Inkrafttreten der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung am 1. Dezember 2003 außer Kraft getreten ist.



Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 228/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.