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55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Dienstleistungsrichtlinie"


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Drucksache 127/1/18

... 3. In der Mitteilung verweist die Kommission auf Rechtsstaatlichkeitsanforderungen, die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die stadtplanerische Einzelhandels-Standortentwicklung ergeben, darunter auch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung von Gemeinwohlzielen.



Drucksache 127/18 (Beschluss)

... 2. In der Mitteilung verweist die Kommission auf Rechtsstaatlichkeitsanforderungen, die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die stadtplanerische Einzelhandels-Standortentwicklung ergeben, darunter auch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung von Gemeinwohlzielen.



Drucksache 6/1/17

... 2. Bisher müssen die Mitgliedstaaten neue nationale Vorschriften im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 6/2/17

... 15. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, Artikel 4 des Richtlinienvorschlags zu überarbeiten. Die Verweise auf bestimmte Regelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bisher schon zu Unklarheiten geführt haben, beseitigen diese Unklarheiten nicht hinreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/2/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 438/1/17

... /EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie), die einen vergleichbaren Kontext hat, wurde im Vorfeld der Bedarf der EU-Bürgerinnen und -Bürger nach Einschätzung des Bundesrates deutlich überschätzt. Es ist daher zweifelhaft, ob die im Entwurf vorgesehenen Verpflichtungen für einen Zugang zu Hilfs- und Problemlösungen dem tatsächlichen Bedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/17




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung

16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren

Zu Artikel 32

Zu Artikel 37

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 6/17 (Beschluss)

... 2. Bisher müssen die Mitgliedstaaten neue nationale Vorschriften im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 44/1/17

... 14. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch das geltende Ziellandprinzip durch das Herkunftslandprinzip faktisch ersetzt wird. Bereits im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 400/14

... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") muss für Prüfungen im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen nicht angewendet werden, da es sich weitestgehend nur um Prüfungen zum Schutz von Beschäftigten handelt. Für den Arbeitsschutz ist in der EG-Richtlinie eine Ausnahme vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 470/13

... beseitigen würden. Bei Umsetzung des ehrgeizigsten Szenarios würden dabei die größten Zugewinne in CY, ES, UK, LU, NL, DK, AT, SE und FR 7 erzielt. Es werden konkrete Maßnahmen empfohlen, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu verbessern, insbesondere durch die Beseitigung von Hindernissen im Einzelhandel sowie von übermäßigen Beschränkungen bei den freien und reglementierten Berufen. Die vollständige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie kann eine wichtige Rolle bei der Entwicklung grenzübergreifender Dienstleistungen spielen und dazu beitragen, auch die Produktivität auf den Inlandsmärkten zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einführung einer Zulassungs- bzw. Eintragungspflicht sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung für alle Dienstleister für Treuhandvermögen und Gesellschaften (Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Richtlinienvorschlags) mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Zweck steht. Auf diese Regelung sollte daher auch im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr und die EU-Dienstleistungsrichtlinie verzichtet werden.



Drucksache 89/1/13

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einführung einer Zulassungs- bzw. Eintragungspflicht sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung für alle Dienstleister für Treuhandvermögen und Gesellschaften (Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Richtlinienvorschlags) mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Zweck steht. Auf diese Regelung sollte daher auch im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr und die EU-Dienstleistungsrichtlinie verzichtet werden.



Drucksache 557/12

... sgesetzes auch elektronisch (also z.B. per E-Mail) gestellt werden können. Dies ist eine Verfahrenserleichterung für den Antragsteller, die auch dem Anliegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie entspricht. Die Änderung beruht auf einem Vorschlag seitens der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält das in Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 beschriebene Vorgehen zur weiteren Reduzierung der Schriftformerfordernisse für zu restriktiv. Es lässt gänzlich offen, mit welcher Intensität die Verzichtbarkeit der Schriftformerfordernisse geprüft werden soll. Erforderlich ist vielmehr die Überprüfung aller Schriftformerfordernisse des gesamten Normenbestandes analog dem Normenscreening der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dazu sind die Prüfkriterien im Gesetz selbst zu verankern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 808/12

... In Absatz 3 Satz 1 wird geregelt, dass die Kontrolluntersuchung in Anlehnung an § 8 Absatz 5 hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an die zu lagernden metallischen Quecksilberabfälle von einem Sachverständigen stichprobenartig bereits "vorgelagert" beim Befüller erfolgt, da nur dieser über eine Anlage zum sicheren offenen Umgang mit flüssigem Quecksilber (Quecksilberabfälle) verfügt. Das Prüfspektrum des Sachverständigen erstreckt sich auf die Analyse der Reinheit der metallischen Quecksilberabfälle nach Anhang 6 Nummer 2a) und auf die visuelle Kontrolle aufgeschwommener wässriger oder öliger Phasen nach Anhang 6 Nummer 2 b). Die Kontrolle des Befüllungsgrades des Behälters nach Anhang 6 Nummer 2c) ist durch den Sachverständigen entbehrlich, da der Betreiber des Langzeitlagers nach § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 bei der Annahme die Masse der befüllten Behälter feststellt und damit auf den Befüllungsgrad rückschließen kann. Die Bestellung des Sachverständigen, die durch den Befüller im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde erfolgt, steht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Bürgerinnen und Bürger

E2. Wirtschaft

E3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Deponieverordnung

Anhang 6
Besondere Anforderungen an die zeitweilige Lagerung von metallischen Quecksilberabfällen bei einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr in Langzeitlagern (zu § 23 Absatz 2 Satz 1)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

III. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Befristung

VI. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 1 Zusätzliche Pflichten bei Errichtung und Betrieb eines Langzeitlagers

b § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4a , 4b und 4c Pflichten bei Abfallannahme und Kontrolle

c § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

d § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an metallische Quecksilberabfälle und Befüllung der Behälter

e § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 3 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an die Behälter bei der Langzeitlagerung

f § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei oberirdischen Langzeitlagern

g § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

h § 23 Absatz 3 Satz 2 und 3 zusammen mit § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 Pflicht zur Zuleitung und Aufbewahrung der Bestätigung und Bescheinigung

i § 23 Absatz 4 Satz 1 Pflicht zur Erstellung der Bescheinigung über Einhaltung der Anforderungen an die Quecksilberabfälle und Behälter

j § 23 Absatz 5 Aufbewahrungspflicht der Dokumentation

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

b § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei LK III

c § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 8c

Zu Nummer 8d

Zu Nummer 9a

Zu Nummer 9b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9d

Zu Nummer 9e

Zu Nummer 9f

Zu Nummer 9g

Zu Nummer 9h

Zu Nummer 9i

Zu Nummer 9j

Zu Nummer 9k

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2304: Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... Der Bundesrat hält das in Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 beschriebene Vorgehen zur weiteren Reduzierung der Schriftformerfordernisse für zu restriktiv. Es lässt gänzlich offen, mit welcher Intensität die Verzichtbarkeit der Schriftformerfordernisse geprüft werden soll. Erforderlich ist vielmehr die Überprüfung aller Schriftformerfordernisse des gesamten Normenbestandes analog dem Normenscreening der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dazu sind die Prüfkriterien im Gesetz selbst zu verankern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^

19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG

24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV

'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 26b
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 131/11

... Mit dem Regelungsvorhaben wird eine Informationspflicht der Wirtschaft geändert. Danach wird in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der Berufsanerkennungsrichtlinie das bisherige Verfahren einer öffentlichen Bestellung ersetzt durch ein Verfahren, in dessen Rahmen die Sachkunde des Wägepersonals auf Antrag geprüft wird. Dabei werden dem Sachkundenachweis auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise gleichgestellt, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden. Die mit dem Antragsverfahren einhergehenden Bürokratiekosten schätzt das Ressort auf maximal 5.500 Euro pro Jahr. Der Schätzung wurden im Einzelfall Bürokratiekosten von 110 Euro zugrunde gelegt. Zudem geht das Ressort von max. 50 Antragsverfahren pro Jahr aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/11




A. Problem

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung

Artikel 1
(Änderung der Eichordnung)

§ 12
Allgemeines

§ 69
Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Begründung

A. Allgemeines

3 Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1661: Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung


 
 
 


Drucksache 232/11 (Beschluss)

... Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Kommission 2011/130/EU, in welchem Signatur-Mindestanforderungen und -Referenzformate für die grenzüberschreitende Verarbeitung elektronischer Dokumente im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden. Der Beschluss entfaltet unmittelbare Rechtswirkung für die Mitgliedstaaten als Adressaten. Danach haben die Mitgliedstaaten u.a. Vorkehrungen zu treffen, die es ihnen ermöglichen, elektronisch signierte Dokumente von Behörden anderer Mitgliedstaaten weiter zu verarbeiten, sofern diese mit einer fortgeschrittenen XML-, CMS- oder PDF-Signatur im BES- oder EPES-Format gemäß den im Anhang des Beschlusses festgelegten technischen Spezifikationen signiert worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11 (Beschluss)




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... Zu berücksichtigen ist, dass die EA in Deutschland keine reinen Online-Informationsportale sind. Vielmehr wurden im Zuge der Umsetzung von Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwa 200 Institutionen zu EA gemacht, in denen Bürgerinnen und Bürger - auch in Einzelgesprächen - beraten werden. Außerdem haben die Länder für die elektronische Verfahrensabwicklung in Umsetzung von Artikel 8 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... Absatz 4 regelt die Anforderungen an die Gleichwertigkeit von Nachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit inländischen Nachweisen. In diesem Zusammenhang wird auch bestimmt, in welcher Form derartige Nachweise vorgelegt werden müssen. Die Bestimmungen dienen der Umsetzung von Artikel 5 Absatz 3 der EU-Dienstleistungsrichtlinie und folgen insoweit entsprechenden Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (vgl. dort insbesondere Artikel 8 - Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 232/1/11

... Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Kommission 2011/130/EU, in welchem Signatur-Mindestanforderungen und -Referenzformate für die grenzüberschreitende Verarbeitung elektronischer Dokumente im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden. Der Beschluss entfaltet unmittelbare Rechtswirkung für die Mitgliedstaaten als Adressaten. Danach haben die Mitgliedstaaten u.a. Vorkehrungen zu treffen, die es ihnen ermöglichen, elektronisch signierte Dokumente von Behörden anderer Mitgliedstaaten weiter zu verarbeiten, sofern diese mit einer fortgeschrittenen XML-, CMS- oder PDF-Signatur im BES- oder EPES-Format gemäß den im Anhang des Beschlusses festgelegten technischen Spezifikationen signiert worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/1/11




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist, dass die EA in Deutschland keine reinen Online-Informationsportale sind. Vielmehr wurden im Zuge der Umsetzung von Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwa 200 Institutionen zu EA gemacht, in denen Bürgerinnen und Bürger - auch in Einzelgesprächen - beraten werden. Außerdem haben die Länder für die elektronische Verfahrensabwicklung in Umsetzung von Artikel 8 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 230/11 (Beschluss)

... l. I S. 1643) geändert worden ist. Bei dieser Änderung, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 1 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a - neu - DepV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 2 Nummer 12 DepV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 3 Absatz 4 DepV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Nummer 2 DepV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1 DepV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 6 Absatz 2 Nummer 1 DepV

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 6 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 DepV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c - neu - DepV

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 DepV

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - DepV

Zu Doppelbuchstabe bb

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 1 DepV

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - DepV

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 2 DepV

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b1 - neu - § 8 Absatz 3 Satz 5 DepV

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, 5 - neu - DepV

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 4 DepV

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6, 7 DepV

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 6 und 7 DepV

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 8 Absatz 5 Satz 8 DepV

21. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e § 8 Absatz 6 DepV

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 5 Satz 3, 4 DepV

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 DepV

24. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 15 Satz 1 DepV

25. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 16 Satz 1 DepV

26. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 1 Satz 1 DepV

27. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - DepV

28. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b - neu - § 18 Absatz 3 Satz 4 DepV

29. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 7 DepV

30. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 DepV

31. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 24 Absatz 1 Satz 1 DepV

32. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 1 DepV , Nummer 14 § 26 Absatz 1 Satz 1 DepV

33. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 4 - neu - DepV

34. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - Überschrift zu Anhang 1 Nummer 2 DepV , Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 1, 14 DepV , Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2. 1.1 Satz 1 DepV

35. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 5 und 6 DepV

36. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 21 - neu - DepV

37. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.1.2 - neu - DepV

38. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 1 Ziffer 3 DepV

39. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e1 - neu - Anhang 1 Nummer 2.3.1.1 Satz 2 DepV

40. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe f Anhang 1 Nummer 2.3.2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV

41. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 3 Nummer 1 Satz 1 DepV

42. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV

43. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 5 DepV

44. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 und 7 - neu - DepV

45. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 6 DepV

46. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 DepV

47. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe c DepV

48. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Satz 9 Buchstabe d DepV

49. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1 Spalte 9, Fußnote 16 - neu - DepV

50. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, Nummer 1.0.2, Nummer 3.0.2, Fußnote 2 DepV

51. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 1.0.1, 1.0.2 Spalten 6, 7 und 8

52. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 2.06 Spalte 6, 7, Fußnote 16 - neu - DepV

53. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.01 Spalte 9 DepV

54. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 DepV *

55. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV

56. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 7 DepV

57. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 10 DepV

58. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Fußnote 12 DepV

59. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 Nummer 3.20 Spalte 7, 8 Fußnote 15 DepV

60. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 2 - neu -, Satz 4 bis 6 - neu - DepV

61. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe 0a - neu - Anhang 4 Nummer 1 Satz 3 DepV

62. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3.1.3.3 DepV

63. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d Anhang 4 Nummer 3.1.4. DepV

64. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb - neu - Anhang 4 Nummer 3.1.5 DepV

65. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 2 DepV

66. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe g Anhang 4 Nummer 3.1.7 Absatz 3 DepV

67. Zu Artikel 1 Nummer 19 Anhang 5 Nummer 3.2 Tabelle Fußnote 2 Satz 2 DepV


 
 
 


Drucksache 190/11

... Um das Umfeld für Unternehmen und Neugründungen weiter zu verbessern, wurden im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie allein auf Bundes- und Landesebene über 350 Gesetze und Verordnungen angepasst und damit Erleichterungen für Dienstleister geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner auf Ebene der Länder, sonstige verfahrensmäßige Erleichterungen sowie die Herstellung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die europäische Verwaltungszusammenarbeit. Im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen wurden durch die Umsetzung der Europäischen

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Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 793/1/10

... nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie steht und hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung einer Änderung noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht, sollte gegenwärtig auf die Änderung verzichtet werden. Dies würde die Bundesregierung unter anderem auch in die Lage versetzen, wie in der Gegenäußerung angekündigt (vgl. BT-Drs.

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Drucksache 793/1/10




1. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO Artikel 3 ist zu streichen.

2. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO


 
 
 


Drucksache 831/1/10

... 14. Eine Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden muss erstellt, gepflegt und aktualisiert werden. Neben der Zuständigkeit und Kostentragung wäre nach Auffassung des Bundesrates ein möglicher Bedarf für eine derartige Veröffentlichung zu klären. Eventuell ist es sinnvoller, die auf der Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten "Behördenfinder", über die die für Behörden-Dienstleistungen zuständigen Stellen ausfindig gemacht werden können, dahingehend zu erweitern, dass die für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Stellen abgefragt werden können.

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Drucksache 831/1/10




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 869/10

... Durchführungsbestimmungen zu erweitern. Außerdem sind die Bestimmungen über die Zulassung von Etikettierungssystemen und Kontrollstellen an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Nach der

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Drucksache 869/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung

Abschnitt 3
Etikettierung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern

§ 9a
Etikettierung von Schlachtkörpern von bis zu zwölf Monate alten Rindern

§ 9b
Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel

Artikel 2
Änderung der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1544: Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordung


 
 
 


Drucksache 831/10 (Beschluss)

... 9. Eine Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden muss erstellt, gepflegt und aktualisiert werden. Neben der Zuständigkeit und Kostentragung wäre nach Auffassung des Bundesrates ein möglicher Bedarf für eine derartige Veröffentlichung zu klären. Eventuell ist es sinnvoller, die auf der Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten "Behördenfinder", über die die für Behörden-Dienstleistungen zuständigen Stellen ausfindig gemacht werden können, dahingehend zu erweitern, dass die für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Stellen abgefragt werden können.

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Drucksache 831/10 (Beschluss)




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 530/1/10

... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.

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Drucksache 530/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3

Artikel 3Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 539/10

... Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet ist, ebenfalls

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 530/10 (Beschluss)

... Der neue Satz 3 soll gewährleisten, dass die jeweilige Untersuchungsstelle bundesweit tätig werden kann. Dies entspricht der bereits langjährig zwischen den Ländern geübten Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Überprüfungen nach § 15 Absatz 5, die hiermit rechtlich verbindlich geregelt wird. Im Übrigen dient diese Regelung der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Diskriminierungsverbot aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

Zu Punkt 1:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 645/1/10

... - Hinsichtlich der Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) trifft die Begründung zum Gesetzentwurf unterschiedliche und sich widersprechende Aussagen. Während auf Seite 26 des Gesetzentwurfs davon ausgegangen wird, dass im Hinblick auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter die Richtlinie aufgrund von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c EU-DLR nicht anwendbar ist, werden z.B. die Regelungen in Artikel 1 § 17 Absatz 2, §§ 19 und 25 auf das Umsetzungserfordernis der EU-DLR gestützt (vgl. Seite 57, 63 und 69 des Gesetzentwurfs). Insoweit stellt sich die Frage, ob für die genannten Vorschriften des Gesetzentwurfs überhaupt eine Regelungsnotwendigkeit besteht. - In der Begründung zum Gesetzentwurf wird auf Seite 26 ausgeführt, dass die De-Mail-Dienste auch unabhängig von einer unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-DLR auf die Dienstleistungen der akkreditierten Diensteanbieter bei der Umsetzung der Richtlinie von Bedeutung sein können. Laut Begründung könnten (sonstige) ausländische Dienstleister Nutzer von De-Mail werden und alle Vorteile, die De-Mail biete, im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung nutzen. In diesem Zusammenhang bleibt allerdings unklar, wie die Feststellung der Identität der ausländischen Dienstleister gemäß Artikel 1 § 3 Absatz 3 des Entwurfs durch die akkreditierten Diensteanbieter erfolgen soll, da in der Regel davon auszugehen ist, dass die ausländischen Dienstleister ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch im Ausland haben. Der in § 3 Absatz 3 Nummer 1 genannte elektronische Identitätsnachweis sowie die qualifizierte elektronische Signatur sind wegen ihrer räumlichen Beschränkung auf das nationale Hoheitsgebiet zur Identifizierung nicht geeignet. Alternativen hierzu werden weder im Gesetzestext noch in der Begründung zum Entwurf aufgeführt. Auch eine etwaige Anmeldung des ausländischen Dienstleisters für die Nutzung von De-Mail-Diensten bei einem im Herkunftsland ansässigen gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter im Sinne von Artikel 1 § 19 des Gesetzentwurfs würde hier keine Abhilfe leisten können. Die gleichwertigen ausländischen Diensteanbieter dürfen gemäß Artikel 1 § 5 Absatz 6 des Entwurfs keine elektronischen Zustellungen durchführen. Im Hinblick auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten einer deutschen Behörde ist dies bei einer elektronischen Verfahrensabwicklung nach § 71e VwVfG gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 (a. F.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

9. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 De-Mail-Gesetz

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - De-Mail-Gesetz

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1,§ 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-Gesetz

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 10 De-Mail-Gesetz

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 - neu - De-Mail-Gesetz

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz

17. Zu Artikel 1 § 15, § 23 Absatz 1 Nummer 12a - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

§ 15
Datenschutz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - De-Mail-Gesetz

19. Zu Artikel 1 § 22 Satz 5 - neu - De-Mail-Gesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 De-Mail-Gesetz

21. Zu Artikel 2 § 174 Absatz 3 Satz 4 ZPO Artikel 2 ist zu streichen.

22. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 3 Satz 7 VwZG

23. Zu Artikel 3 allgemein


 
 
 


Drucksache 888/09

... Bei der DL-InfoV handelt es sich um eine Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Insofern ergibt sich für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zunächst kein Spielraum zur Vermeidung neuer unnötiger Bürokratie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 4
Erforderliche Preisangaben

§ 5
Verbot diskriminierender Bestimmungen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) vereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 148/1/09

... 14. Besonders dringlich wird deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese wird dazu führen, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Vornahme kostenpflichtiger Amtshandlungen bei deutschen Behörden beantragen. Ohne die Geltung der Beitreibungsrichtlinie auch für Verwaltungskosten bestünde keine Möglichkeit, diese im EU-Ausland beizutreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/09




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

18. Zu Artikel 6 Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

21. Zu Artikel 18 Fragen zur Verjährung

22. Zu Artikel 19 Kosten

23. Zu Artikel 20 Standardformblätter und Kommunikationsmittel

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 173/1/09

... Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einheitliche Stellen einzurichten, über welche Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten alle vor Erbringung der unter die Richtlinie fallenden Dienstleistungen erforderlichen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen am Dienstleistungsort erhalten und mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 16

7. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG

8. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG

Zu Artikel 1 Nummer 25

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV

12. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV ,

14. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV

16. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV

17. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV

18. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV

19. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV

20. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV

21. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV

22. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV

23. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV

25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG *

26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a02 - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 3 WaffG *

27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a03 - neu - § 25 Absatz 2 WaffG *

28. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG

29. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG

30. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG

31. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG

32. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG

33. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG

34. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf allgemein

37. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 4/09 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) vereinbar ist.

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Drucksache 4/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 36/1/09

... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) zum 28. Dezember 2009 wieder einführen. Die Abschaffung und Wiedereinführung derselben Regelungen innerhalb weniger Monate wäre widersinnig.

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Drucksache 36/1/09




1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 14a - neu - GewO

2. Zu Artikel 9 Nummer 3 §§ 15a, 15b GewO

3. Zu Artikel 9 Nummer 5a § 56 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b GewO


 
 
 


Drucksache 173/09 (Beschluss)

... Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einheitliche Stellen einzurichten, über welche Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten alle vor Erbringung der unter die Richtlinie fallenden Dienstleistungen erforderlichen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen am Dienstleistungsort erhalten und mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten können.

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Drucksache 173/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 36 Absatz 6 SprengG und Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a § 26 Absatz 6 AWaffV

4. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV

8. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV , Nummer 16 Buchstabe b § 12a Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 1. SprengV Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - § 12a Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 1. SprengV , Nummer 19 § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 5 1. SprengV

9. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV

11. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV

12. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV

13. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV

14. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV

15. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV

16. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV

17. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV

18. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV

19. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV

20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG

Zu Buchstabe a01

Zu Buchstabe a02

21. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG

22. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG

23. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG

24. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG

25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG

26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG

27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

29. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz


 
 
 


Drucksache 148/09 (Beschluss)

... " auch Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) umfasst. Es ist nicht nachvollziehbar, dass neben den Steuern und Abgaben nur die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die weiteren in Artikel 2 Absätze 2 und 3 der vorgeschlagenen Richtlinie genannten Forderungen erfasst werden. Wenn so spezielle Forderungen wie die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c und d der vorgeschlagenen Richtlinie genannten erfasst werden, ist es gerechtfertigt, auch Verwaltungskosten einzubeziehen. Ebenso wie Steuern und Abgaben dienen die Verwaltungskosten der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Sie sind für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung genauso wichtig wie Steuern, Abgaben und die sonstigen von der vorgeschlagenen Richtlinie erfassten Forderungen. Mit den Verwaltungskosten werden die Kosten der Verwaltung gedeckt, die Bürgerinnen und Bürger verursachen, wenn sie bestimmte Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden beantragen oder veranlassen. Die Erwägungsgründe für die Vorschriften der vorgeschlagenen Richtlinie, die von dem Gedanken getragen werden, die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu sichern, treffen auch auf die Verwaltungskosten zu. Nicht nur die Nichtzahlung von Steuern und Abgaben u. ä., sondern auch die von Verwaltungskosten beeinträchtigen das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts. Die Verwaltungsbehörden haben keine Möglichkeiten, Verwaltungskosten beizutreiben, die außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates anfallen. Das Problem, keine Möglichkeiten zur Beitreibung von Verwaltungskosten bei Schuldnern im Ausland zu haben, ist seit Jahrzehnten ungelöst. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie besteht die Chance, dieses Problem im Interesse der Mitgliedstaaten zu lösen. Nicht nur die effiziente Zusammenarbeit bei der Beitreibung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Grundpfeiler für die weitere Entwicklung des Binnenmarktes, sondern auch, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit bei der Beitreibung von Verwaltungskosten geschaffen werden, indem die Verwaltungskosten in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden. Besonders dringlich wird deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese wird dazu führen, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Vornahme kostenpflichtiger Amtshandlungen bei deutschen Behörden beantragen. Ohne die Geltung der Beitreibungsrichtlinie auch für Verwaltungskosten bestünde keine Möglichkeit, diese im EU-Ausland beizutreiben.

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Drucksache 148/09 (Beschluss)




3. Zu einigen Regelungsvorschlägen besteht jedoch Klärungs- bzw. Änderungsbedarf. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf folgende Änderungen des Richtlinienvorschlags hinzuwirken:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 28

Weitere Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 558/08 (Beschluss)

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.

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Drucksache 558/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Drucksache 340/08

... -Landbaugesetz gestrichen. Hierdurch wird auch den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen. Die Straf- und Bußgeldvorschriften werden zur Anpassung an die neue EG-Öko-Basisverordnung überarbeitet.

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Drucksache 340/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung

§ 3
Kontrollsystem

§ 4
Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung

§ 5
Pflichten der Kontrollstellen

§ 6
Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

§ 7
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenübermittlung, Außenverkehr

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Ermächtigungen

§ 12
Strafvorschriften

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Einziehung

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Ausschluss des Abweichungsrechts

Artikel 2
Öko-Kennzeichengesetz *

§ 2
Ermächtigungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Aufhebung bisherigen Bundesrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91


 
 
 


Drucksache 580/2/08

... Die richtlinienkonforme Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfordert die Genehmigungsfiktion auch im Bereich des StBerG:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/2/08




Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 558/1/08

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

5. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

6. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

7. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

8. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Drucksache 207/07 (Beschluss)

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07 (Beschluss)




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1und 3

3. Zu § 4 Abs. 1

Zu den einzelnen Regelungen:

4. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

5. Zu § 9 Abs. 6

6. Zu § 18a - neu -

7. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 207/1/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/07




1. Zu § 2 Abs. 1

2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 3 Satz 3

4. Zu § 4

1. Abschlusszeugnis

2. Abschlusszeugnis

3. Abschlusszeugnis

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3

6. Zu § 5 Satz 1 Nr. 1

7. Zu § 9 Abs. 6

8. Zu § 18a - neu -Wi

9. Zur Anlage 2 zu § 3 Abs. 8


 
 
 


Drucksache 207/2/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/2/07




Zu § 4

Zu den einzelnen Regelungen:

Nr. 1a): Nr. 1b): Nr. 1c): Nr. 1d): Nr. 1e): Nr. 2a): Nr. 2b): Nr. 2c): Nr. 3a): Nr. 3b):

 
 
 


Drucksache 207/3/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/3/07




Zu § 4


 
 
 


Drucksache 160/1/05

... Darüber hinaus besteht auch sachlich keine Veranlassung, Abschlussprüfungen aus Ländern, die nicht zum EU/EWR-Bereich gehören, ohne jegliche Einschränkungen anzuerkennen. Die jetzige Regelung der Verordnung würde dazu führen, dass einschlägige Abschlüsse aus allen Staaten der Welt anzuerkennen wären. Zwar liegt die Beurteilung der Abschlüsse und die Entscheidung darüber bei den Handwerkskammern, die letztlich eine Gleichwertigkeit verneinen können. Jedoch wird allein der Verwaltungsaufwand zur Prüfung von Abschlüssen aus Drittländern, die Beschaffung von Unterlagen und die Bewertung des dortigen Hochschulsystems etc. in vielen Fällen so hoch sein, dass eine derartige weltweite Freigabe von Abschlüssen nicht gerechtfertigt erscheint, zumal auch das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht verlangt wird. Ergänzend wird auf die jüngste Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/05




1. Zu § 2 Überschrift und Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2

3.b Satz 2 ist zu streichen.

4. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 3

5. Zu § 2 Abs. 3

6. Zu § 3 Abs. 1

7. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 3

8. Zu § 6 Satz 1


 
 
 


Drucksache 160/05 (Beschluss)

... Darüber hinaus besteht auch sachlich keine Veranlassung, Abschlussprüfungen aus Ländern, die nicht zum EU/EWR-Bereich gehören, ohne jegliche Einschränkungen anzuerkennen. Die jetzige Regelung der Verordnung würde dazu führen, dass einschlägige Abschlüsse aus allen Staaten der Welt anzuerkennen wären. Zwar liegt die Beurteilung der Abschlüsse und die Entscheidung darüber bei den Handwerkskammern, die letztlich eine Gleichwertigkeit verneinen können. Jedoch wird allein der Verwaltungsaufwand zur Prüfung von Abschlüssen aus Drittländern, die Beschaffung von Unterlagen und die Bewertung des dortigen Hochschulsystems etc. in vielen Fällen so hoch sein, dass eine derartige weltweite Freigabe von Abschlüssen nicht gerechtfertigt erscheint, zumal auch das Erfordernis der Gegenseitigkeit nicht verlangt wird. Ergänzend wird auf die jüngste Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/05 (Beschluss)




1. Zu § 2 Überschrift und Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2

3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 3

4. Zu § 2 Abs. 3

5. Zu § 3 Abs. 1

6. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 3

7. Zu § 6 Satz 1


 
 
 


Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat am 2. April 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(1) )), am 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(2) )) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(3) )) Stellung genommen hat, wird derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 917/3/04

... 16. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2)) und am 24. September 2004 intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Bundesrat befürchtet, dass das Herkunftslandprinzip zu einer Abwärtsspirale bei Sozial-, Umwelt- und Qualitätsstandards führt. Die Anwendung des Herkunftslandprinzips ist daher durch Ausnahmen und/oder durch europaweit harmonisierte Mindeststandards zu modifizieren. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.



Drucksache 917/1/04

... 39. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2))) und am 24. September derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.