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98 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Emissionshandel"


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Drucksache 266/20

... , Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel) entstehen. Zudem sind Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandels erfasst. Im Verkehrsbereich umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht aus dem Luftverkehr, der dem EU-Emissionshandel unterliegt. Teilnehmer dieses nationalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 6/20

... , Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, verkauft werden. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Im Jahr 2021 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne ausgegeben. Bis zum Jahr 2025 werden die Festpreise der Zertifikate auf 35 Euro pro Tonne CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 42c
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld

2. Ausgestaltung der CO2-Komponente im Wohngeld

3. Wirkungen der Wohngelderhöhung

Tabelle

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Wohngelderhöhung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Bund

aaa Kinderzuschlag

bbb SGB II

bb Länder und Kommunen

aaa Wohngeld

bbb Bildung und Teilhabe

ccc SGB XII

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5036, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 266/1/20

... nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz über den Kosten liegen, die dem Unternehmen entstehen würden, wenn es am EU-Emissionshandel teilnehmen würde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 6 - neu - BEHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 10 Absatz 5 - neu - BEHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 3a - neu - BEHG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 11 Absatz 3 BEHG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 1 Nummer 2 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 3 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 28/20

... Auch über die Einnahmenseite wird der EU-Haushalt zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen. Im Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss vor, der eine Reihe neuer Eigenmittelkategorien vorsah. Eines der Schlüsselelemente dieses Vorschlags sind die Eigenmittel aus Zahlungen für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff, die zu den in der Abfallstrategie definierten EU-weiten Zielen beitragen werden. Darüber hinaus sollen nach dem Vorschlag der Kommission 20 % der Einnahmen aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) dem EU-Haushalt als Eigenmittel zugewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 521/19

... /EG /EG des Rates) nicht entgegen. Zum einen ist es nach der EU-ETS-Richtlinie nicht ausgeschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene Regelungen erlassen, die auch die Emissionen aus Anlagen im Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie umfassen. Dies wurde im Rahmen der aktuellen Reform dieser Richtlinie nochmals ausdrücklich klargestellt, indem die Mitgliedstaaten bei der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten eine entsprechende Zertifikatemenge löschen können (Art. 12 Absatz 4 der EU-ETS-Richtlinie). Zum anderen sind die in diesem Gesetz gebildeten Sektoren Energie und Industrie nicht deckungsgleich mit den entsprechenden Energie- oder Industrieanlagen im Anwendungsbereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 533/19

... -Gehalt ausrichten. Neben dem EU-Emissionshandelssystem, das für weite Teile der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 533/19 (Beschluss)

... (5) Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung Anforderungen und Verfahren festlegen, wie der Verantwortliche insbesondere im Falle einer Direktlieferung von Brennstoffen an ein Unternehmen und deren Einsatzes in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sowie auch der Inverkehrbringung von in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eingesetzten Brennstoffen eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach Absatz 1 zu berichtenden Brennstoffemissionen ex ante abziehen kann, soweit durch den Emissionsbericht nach § 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu § 7 Absatz 5 BEHG

4. Zu § 8a - neu - BEHG

§ 8a
Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels

5. Zu § 11 Absatz 3 BEHG

6. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... und den Grundstoffindustrien, soweit deren Anlagen in den Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie fallen, die dringend erforderliche Planungssicherheit entziehen. Vorgesehen sind absinkende nationale Emissionsmengen für alle Sektoren. Jeder Sektor erhielte demnach jährliche Emissionsminderungsbudgets bis 2030. Überschreitungen und Unterschreitungen der Ziele können zwar in die Folgejahre übertragen werden. Diese Flexibilisierung wird jedoch insoweit wieder aufgehoben, als bei Überschreitungen der sektoralen Emissionsbudgets dennoch eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss eines Sofortprogramms mit neuen Klimaschutzmaßnahmen und gegebenenfalls auch mit Folgegesetzen besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 607/1/19

... -Mindestpreis im EU-Emissionshandelssystem EU-weit oder in einer Gruppe von Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Notfalls sind auch nationale Regelungen anzustreben.



Drucksache 533/1/19

... "(5) Doppelbelastungen infolge des Einsatzes von Brennstoffen in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird bis zum 31. Dezember 2020 durch Rechtsverordnung Anforderungen und Verfahren festlegen, wie der Verantwortliche insbesondere im Falle einer Direktlieferung von Brennstoffen an ein Unternehmen und deren Einsatzes in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage sowie auch der Inverkehrbringung von in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eingesetzten Brennstoffen eine entsprechende Menge an Brennstoffemissionen von den nach Absatz 1 zu berichtenden Brennstoffemissionen ex ante abziehen kann, soweit durch den Emissionsbericht nach § 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG

6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG

7. Zu § 8a - neu - BEHG

§ 8a
Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels

8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**

9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG


 
 
 


Drucksache 168/18

... Ein erheblicher Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten stammt aus der Versteigerung von Zertifikaten, die im Interesse von Solidarität, Wachstum und Verbund umverteilt werden. Aus Gründen der Gerechtigkeit wird der Eigenmittelbeitrag nicht auf solche umverteilten Zertifikate erhoben. Ferner werden mit der überarbeiteten Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem ein Innovationsfonds zur Förderung der Entwicklung bahnbrechender Technologien und ein Modernisierungsfonds zur Modernisierung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 305/1/18

... -Berichterstattung im EU-Emissionshandel, die Antragstellung für Entlastungen nach dem EEG, bei der Energie- und Stromsteuer oder beihilferechtlichen Transparenzpflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/18




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 2

4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*


 
 
 


Drucksache 305/18 (Beschluss)

... -Berichterstattung im EU-Emissionshandel, die Antragstellung für Entlastungen nach dem EEG, bei der Energie- und Stromsteuer oder beihilferechtlichen Transparenzpflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten


 
 
 


Drucksache 387/18

... Im November 2017 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine gemeinsame Reform des EU-Emissionshandelssystems geeinigt. Die Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... In Deutschland fließen die Erlöse aus dem EU-Emissionshandel dem Energie-und Klimafonds (EKF) zu. Aus diesem Sondervermögen werden Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung finanziert. Eine Kürzung der Mittel würde einen Rückschritt für den Klimaschutz in Bund und Ländern bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 119/1/17

... im Luftverkehr geschaffen werden soll. Im Hinblick auf den seit 1. Januar 2017 geltenden Geltungsbereich stellt der Bundesrat allerdings fest, dass die seit 2013 eingeführte Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie auf Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterhin Gültigkeit besitzt und interkontinentale Flüge weiterhin nicht dem Emissionshandel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 119/17 (Beschluss)

... im Luftverkehr geschaffen werden soll. Im Hinblick auf den seit 1. Januar 2017 geltenden Geltungsbereich stellt er allerdings fest, dass die seit 2013 eingeführte Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie auf Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterhin Gültigkeit besitzt und interkontinentale Flüge weiterhin nicht dem Emissionshandel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b


 
 
 


Drucksache 119/17

... (4) Die Union und die Mitgliedstaaten bemühen sich seit 1997, eine internationale Einigung voranzubringen, um die Auswirkungen der Treibhausgase aus dem Luftverkehr zu verringern, und verfügen seit 2008 über Rechtsvorschriften zur Begrenzung der vom Luftverkehr ausgehenden Folgen für den Klimawandel in Form des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das seit 2005 funktioniert. Um Fortschritte im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu befördern, hat die Union zweimal befristete Ausnahmen vom EU-EHS angenommen, um die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften auf die Emissionen aus Flügen zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu beschränken, wobei Luftfahrzeugbetreiber unabhängig von ihrem Sitz auf identischen Routen gleich behandelt wurden. Mit der jüngsten Ausnahme vom EU-EHS, der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Bildung einer Energieunion und Bekämpfung des Klimawandels: Im Februar 2016 stellte die Kommission neue Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit vor mit dem Ziel, die Verbundsysteme innerhalb Europas zu verbessern und die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen zu minimieren. Durch solidarisches Verhalten der Mitgliedstaaten können im Krisenfall Privathaushalte und wichtige soziale Dienstleistungen besser geschützt werden. Die Kommission leitete die Arbeiten, die zum Pariser Klimaschutzübereinkommen führten, und arbeitet weiter an der Erfüllung der Zusagen der Europäischen Union für verbindliche Jahresziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-20305. Dazu gehört auch die Änderung des EU-Emissionshandelssystems zur Verbesserung der Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Emissionsverringerung und zur Förderung von Investitionen in kohlenstoffarme Technologien. Eine gründliche Folgenabschätzung hat mit dazu beigetragen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der verhältnismäßig ist und eine gerechte Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten vornimmt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sicherstellt und mehr und bessere Investitionen in kohlenstoffarme Technologien hervorbringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 811/16

... Ziel der Kommission ist es, durch die Bereitstellung öffentlicher EU-Mittel Investitionen des Privatsektors mobilisieren. Als Nachfolger der aktuellen NER-300-Fazilität schlägt die Kommission im Zuge der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssytems einen Innovationsfonds vor. Eine zügige Umsetzung des Innovationsfonds dürfte Investitionen in hoch innovative Technologien unterstützen, mit denen sich die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 386/1/16

... 10. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Flexibilitätsregelungen vor. Die Mitgliedstaaten können überschüssige Emissionszuteilungen auf die nachfolgenden Jahre bis 2030 übertragen sowie unter bestimmten Umständen an andere Mitgliedstaaten übertragen. Zusätzlich wurde als weitere Möglichkeit vorgeschlagen, dass einige Mitgliedstaaten Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems löschen und dieses als Beitrag zur Lastenteilung anrechnen lassen können. Diese verschiedenen Flexibilitätsregelungen drohen einer wirksamen Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen entgegenzustehen und die Zielsetzung aufzuweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/1/16




2 Hauptempfehlung

Hilfsempfehlung zu Ziffer 5


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... 2. Der Bundesrat begrüßt auch den Vorschlag; mit ihm werden wichtige Weichen zur weiteren Reform des EU-Emissionshandels für die vierte Handelsperiode ab 2021 gestellt. Damit sollen wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, damit die EU-Klima- und Energieziele 2030 erreicht werden können.



Drucksache 71/1/15

... 28. Der Bundesrat betont nachdrücklich, dass eine wirkungsvolle und schnelle Reform des EU-Emissionshandels möglichst bis 2017 eine wichtige Grundvoraussetzung ist, um die EU-Klimaziele auch im Energiesektor umsetzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/15




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 71/15 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat betont nachdrücklich, dass eine wirkungsvolle und schnelle Reform des EU-Emissionshandels möglichst bis 2017 eine wichtige Grundvoraussetzung ist, um die EU-Klimaziele auch im Energiesektor umsetzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


Drucksache 401/15 (Beschluss)

... Er begrüßt auch den Vorschlag; mit ihm werden wichtige Weichen zur weiteren Reform des EU-Emissionshandels für die vierte Handelsperiode ab 2021 gestellt. Damit sollen wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, damit die EU-Klima- und Energieziele 2030 erreicht werden können.



Drucksache 71/15

... Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik ist ein gut funktionierendes EUEmissionshandelssystem. Infolge der Marktstabilitätsreserve und der zur Erreichung der beim Rahmen für 2030 beschlossenen ambitionierteren Ziele erforderlichen Maßnahmen wird das EU-Emissionshandelssystem zu realistischen Preisen für CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 36/1/14

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission, das bestehende gravierende Marktungleichgewicht im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve zu beseitigen. Er hält die vorgeschlagene Regelung, den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu flexibilisieren und damit das EU-EHS besser auf Marktschwankungen auszurichten und die Schockresilienz zu stärken, für zielführend. Die derzeitige Situation eines großen Zertifikateüberschusses bietet nicht ausreichend Anreize für Investitionen in CO



Drucksache 36/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission, das bestehende gravierende Marktungleichgewicht im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve zu beseitigen. Er hält die vorgeschlagene Regelung, den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu flexibilisieren und damit das EU-EHS besser auf Marktschwankungen auszurichten und die Schockresilienz zu stärken, für zielführend. Die derzeitige Situation eines großen Zertifikateüberschusses bietet nicht ausreichend Anreize für Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 36/14

... Zu Beginn des dritten Handelszeitraums (2013-2020) war das EU-Emissionshandelssystem (EHS) von einem großen Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Emissionszertifikaten geprägt, das durch einen Überschuss von rund 2 Milliarden Zertifikaten verursacht wurde, der voraussichtlich in den nächsten Jahren bis 2020 auf mehr als 2,6 Milliarden Zertifikate ansteigen wird. Grund für dieses Ungleichgewicht ist in erster Linie das Missverhältnis zwischen dem äußerst starr vorgegebenen Versteigerungsangebot an Emissionszertifikaten und der flexiblen Nachfrage nach Zertifikaten, die von Wirtschaftszyklen, Preisen für fossile Brennstoffe und anderen Faktoren beeinflusst wird. Normalerweise geht bei einer nachlassenden Nachfrage auch das Angebot zurück. Für das Auktionsangebot im derzeitigen Regelungsrahmen auf dem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/14




Begründung

1. EINLEITUNG

2. Kontext des VORSCHLAGS

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

Vorschlag

Artikel 1
Marktstabilitätsreserve

Artikel 2
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Übergangsbestimmung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 258/1/14

... 15. Der Bundesrat unterstützt die Kommission nachdrücklich darin, dass ein gestärktes EU-Emissionshandelssystem die Energieeffizienz in der Industrie fördert und somit die Energienachfrage in der EU dämpfen kann. Dadurch können auch die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit gegenüber Preiserhöhungen verringert werden.



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat unterstützt die Kommission nachdrücklich darin, dass ein gestärktes EU-Emissionshandelssystem die Energieeffizienz in der Industrie fördert und somit die Energienachfrage in der EU dämpfen kann. Dadurch können auch die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren aus dem Ausland und die Anfälligkeit gegenüber Preiserhöhungen verringert werden.



Drucksache 247/13 (Beschluss)

... -Minderungsziel allein reicht nicht aus. - Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO



Drucksache 247/13

... Erreicht werden soll das Ziel, die THG-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 20 % zu verringern, mithilfe des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und der Entscheidung über die Lastenteilung, in der Minderungsziele für die Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen, festgelegt sind. Die politischen Konzepte der EU und der Mitgliedstaaten zur Emissionsminderung tragen zum Erreichen dieses Ziels bei. Im Jahr 2011 lagen die vom Klima- und Energiepaket erfassten THG-Emissionen Schätzungen zufolge um 16 % unter dem Stand von 1990.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Das EU-Emissionshandelssystem und die Lastenteilungsentscheidung haben den Preis für Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu einem Faktor bei den Betriebs- und Investitionsentscheidungen der Unternehmen in der EU gemacht und zu erheblichen Emissionsminderungen beigetragen. Allerdings wird derzeit die Rolle des Systems als wichtige Triebkraft für langfristige Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 247/2/13

... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO



Drucksache 733/13

... /EU vorgesehene weitere Maßnahme vorzuschlagen, den Anteil der Emissionen, auf die das EU-Emissionshandelssystem bis 2020 angewendet würde, zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse von Konsultationen mit interessierten Parteien und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 28a

Artikel 2

Artikel 3

Z = die gesamte Großkreisentfernung zwischen dem Flugplatz in jedem der betreffenden EWR-Mitgliedstaaten, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in Drittländern abgingen oder endeten Referenzflugplatz des EWR-Mitgliedstaats und dem Flugplatz in dem betreffenden Drittland, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in den EWR-Mitgliedstaaten abgingen oder endeten Referenzflugplatz des Drittlands .


 
 
 


Drucksache 100/13

... In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandelssystems konnten die Mitgliedstaaten weitgehend selbst entscheiden, wie sie die erforderliche Prüfung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen durch Sachverständige regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 348/2/13

... Unter anderem die wirtschaftliche Rezession in Europa, die höheren Anteile an erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz führen zu einem Überschuss von Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die aus diesem Überangebot resultierenden Preise für Emissionszertifikate von derzeit unter vier Euro pro Tonne CO



Drucksache 383/12

... 17. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und kriminelle Machenschaften im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichem Missing-Trader-Betrug, einschließlich Karussellbetrug, und kriminelle Investitionen im EU-Emissionshandelssystem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten

3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU

3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften

3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit

3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente

3.2.2. Besserer Informationsaustausch

3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung

3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit

3.2.5. Bessere Steuerpolitik

4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern

4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer

4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene

4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Stärkung der Beschäftigungsdimension der Ressourceneffizienz im Europäischen Semester 2013 und Umsetzung der notwendigen Reformen. Die Mitgliedstaaten werden insbesondere ermutigt, Umweltsteuern und Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelsystem intensiver zu nutzen, um die Steuerbelastung der Arbeit zu senken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 687/12

... 6. Die bis 2030 mögliche kostenwirksame jährliche Senkung von F-Gas-Emissionen entspricht in etwa den Mengen, die die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallenden Industriezweige derzeit in zwei Jahren einsparen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 652/12

... Gleichzeitig wird die Erneuerung der Agrar- und Fischereipolitik sowie der Programme zur regionalen und ländlichen Entwicklung die besten Voraussetzungen für mehr Innovation und Beschäftigung schaffen, wobei dem Aspekt der Nachhaltigkeit besonderes Augenmerk gilt. Durch die Förderung einer ressourceneffizienten "blauen Wirtschaft" kann das wachstumsfördernde Potenzial der europäischen Meeresgebiete freigesetzt werden. 2013 wird zudem der Startschuss für die dritte Phase des EU-Emissionshandelssystems (2013-2020) fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 721/12

... Preissignale sind auch entscheidend bei der Förderung von Flexibilität auf der Angebotsseite, die sich auf die Stromspeicherung oder Erzeugungskapazitäten stützt, die rasch hoch- oder heruntergefahren werden können. In Verbindung mit einem gestärkten EU-Emissionshandelssystem47 kann der Markt optimale Investitionen und die Qualität unseres Elektrizitätssystems in der Zukunft sicherstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 72/11

... „Verstärkte Marktaufsicht für das EU-Emissionshandelssystem“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 371/11

... In den vergangenen Jahrzehnten hat die EU die nachhaltige Entwicklung durch eine Reihe politischer Maßnahmen gefördert. So hat sie in Verbindung mit dem EU-Emissionshandelssystem verbindliche Klimaschutzziele festgelegt und eine Palette von Rechtsinstrumenten für Biodiversität, Abfallbewirtschaftung sowie Wasser- und Luftqualität verabschiedet. Dies hat das Wachstum von Ökoindustrien in der EU gefördert, auf die inzwischen mehr als 2,5 % des BIP der EU und über 3,4 Millionen Beschäftigte entfallen. Im Jahr 2001 verabschiedete die EU eine EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung (EU Sustainable Development Strategy – EU SDS), die 2006 erneuert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Ermöglichung des Übergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 228/11

... /EG3 (im Folgenden auch "EU-EHS" [EU-Emissionshandelssystem]) fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 7

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 14a

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 20

Artikel 27
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27a
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 27b
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27c
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 29

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 88/11

... /EG, dass neue Arten von Emissionsgutschriften erzeugt werden oder die Gutschriften aus bestimmten Projekttypen nicht mehr im EU-Emissionshandelssystem verwendet werden können. Hierzu sind jedoch konkrete Regelungen auf europäischer Ebene erforderlich, für deren Umsetzung in nationales Recht eine Verordnungsermächtigung vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 45/11

... Klimaschutzkonzepte wie das EU-Emissionshandelssystem, bei denen ein CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 88/1/11

... /EG empfiehlt hierzu in Artikel 3d Absatz 4 eine zielgerichtete Verwendung der Erlöse, unter anderem für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr. Die TEHG-Novelle greift diese Empfehlung jedoch nicht auf und enthält keinerlei Hinweise für eine zweckgebundene Verwendung der Versteigerungserlöse von Luftverkehrsberechtigungen, sondern verweist in § 8 Absatz 3 Satz 1 lediglich darauf, dass die Erlöse aus der Versteigerung dem Bund zustehen. Dadurch wird auch die ohnehin bereits geringe Bereitschaft von Fluggesellschaften aus Drittstaaten, sich am EU-Emissionshandel zu beteiligen, nochmals erheblich verringert. Durch einen zweckgebundenen Einsatz der Erlöse für versteigerte Luftverkehrsberechtigungen sollte die Akzeptanz für die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel gefördert werden. Insbesondere die Entwicklung und marktreife Einführung von alternativen Treibstoffen im Luftverkehr (



Drucksache 379/11

... -armen Wirtschaft bis 2050 zu erreichen. Der Preis der Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems ist ein wichtiger Anreiz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Modellrechnungen, die zur Vorbereitung dieses Vorschlags durchgeführt wurden, haben zwar gezeigt, dass die darin enthaltenen Vorschläge mit Sicherheit zu einer zusätzlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen werden, hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Preis der EHS-Zertifikate kamen sie jedoch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Bei der Verwirklichung des 20 %- Energieeffizienzziels wird die Kommission die Auswirkungen neuer Maßnahmen auf die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 738/10

... -armer Technologien auf den europäischen Märkten dringlicher als je zuvor. Das EU-Emissionshandelssystem ist ein wichtiger Faktor, der auf die Nachfrage wirkt und die Einführung innovativer Technologien mit niedrigem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 532/1/10

... ein erhöhtes Steueraufkommen in Höhe von 1,34 Mrd. Euro im Jahr 2011, 1,16 Mrd. Euro im Jahr 2012 und 1,50 Mrd. Euro jährlich ab dem Jahr 2013, die die Unternehmen durch Mehrkosten belasten. Dieses Steueraufkommen stellt für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine Verteuerung der Energie und so eine ernste Gefahr für den langfristigen Fortbestand der noch intakten Industrie-Wertschöpfungsketten in Deutschland dar, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund weiterer Preissteigerungen durch die Erhöhung der EEG-Umlage sowie des EU-Emissionshandels.

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Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 698/10 (Beschluss)

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten. Zu den Abgaben auf Strom und Gas gehört auch die Konzessionsabgabe, die den Städten und Gemeinden zusteht. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2005 bundesweit mehr als 3,5 Mrd. Euro. Diese nicht unerhebliche kommunale Einnahmequelle darf durch Veränderungen im Steuersystem nicht verloren gehen bzw. reduziert werden.

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Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten.

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Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 228/09

... BR. in der Erwägung, dass das EU-Emissionshandelssystem ein einzigartiges Instrument zur Erreichung von Emissionsreduktionen bei größtmöglicher Effizienz ist und eine Vorbildfunktion für vergleichbare Systeme hat, deren Kompatibilität jedoch gewährleistet sein sollte,

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Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 825/09

... /EG des Rates12 eingeführten EU-Emissionshandelssystem erfasst werden, einschließlich des Straßenverkehrs, um 10 % gegenüber den Werten von 2005 gesenkt werden. Der Straßenverkehr ist der zweitgrößte Treibhausgasverursacher in der Gemeinschaft, und seine Emissionen, darunter die von leichten Nutzfahrzeugen, steigen weiter. Wenn die Emissionen aus dem Straßenverkehr weiter zunehmen, werden sie die Anstrengungen untergraben, die andere Sektoren zur Bekämpfung des Klimawandels unternehmen.

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Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 489/09

... 7. erkennt an, dass die Mobilisierung von ausreichenden Finanzmitteln im Rahmen eines globalen Klimadeals von absolut entscheidender Bedeutung ist, damit die Entwaldung halbiert und eventuell gestoppt werden kann; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines globalen Waldkohlenstoffmechanismus (GFCM) innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, der auf einem permanenten Finanzierungsschema beruhen soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und der Waldschädigung dadurch zu unterstützen, dass sie einen wesentlichen Teil der Einkünfte aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für die Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern bereitstellen und dass sie die Verhandlungen auf die Finanzierungsquellen konzentrieren, wie es in der Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 "



Drucksache 157/08

... • Die Auswirkungen der Klimaschutzpolitik und des Emissionshandelssystems auf bestimmte Teile der Zellstoff- und Papierindustrie sind erheblich. Maßnahmen dieser Art können innovationsanregend wirken und die notwendigen wirtschaftlichen Signale setzen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigen Wirtschaft möglichst kosteneffizient zu vollziehen. Gleichzeitig können sie anderen großen Verursacherländern einen Anreiz geben, ebenfalls ehrgeizige emissionssenkende Maßnahmen für die Zeit ab 2012 zu treffen. Im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems vom 23. Januar sind die erforderlichen Maßnahmen vorgesehen, die nunmehr ausgearbeitet werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/08




1. Einleitung

2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU

a Zugang zu Rohstoffen

b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik

c Innovation und FuE

d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern

e Kommunikation und Information

3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU

3.1 Übergeordnete Ziele

3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU

a Zugang zu Rohstoffen

b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften

c Innovation und FuE

d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern

e Kommunikation und Information


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.