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"EU-Produktanforderungen"


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Drucksache 323/11

... Mit den Überwachungsbefugnissen beim Handel korrespondiert die durch Artikel 1 Nr. 8d) in § 7 Abs. 3 Nr. 5 und 6 EVPG neu eingeführte Befugnis, die Bereitstellung nichtkonformer Produkte auf dem Markt zu untersagen. Die Möglichkeit zum Erlass vorläufiger Maßnahmen trägt dem Umstand Rechnung, dass gerade im Konsumgüterbereich häufig günstige Aktionsware in großer Stückzahl angeboten und in sehr kurzer Frist abverkauft wird. Nach dem Abverkauf sind diese Produkte der Marktüberwachung entzogen. Artikel 16 Abs. 2 Verordnung 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch u.a. die Bereitstellung von Produkten, die die geltenden EU-Produktanforderungen nicht erfüllen, zu untersagen oder einzuschränken. Durch ein vorläufiges Vermarktungsverbot nach Nummer 5 können Überwachungsbehörden verhindern, dass in Verdachtsfällen "vollendete Tatsachen" eintreten. Vorläufige Maßnahmen gegenüber dem Handel bedürfen allerdings einer besonderen Rechtfertigung und werden in der Praxis auf Ausnahmefälle beschränkt sein. Denn angesichts der zum Teil sehr kurzen Vertriebszeiten und Handelswege können Handelsunternehmen große wirtschaftliche Nachteile drohen, wenn sich ein Verdacht als unbegründet erweist. Vorläufige Maßnahmen kommen daher allenfalls in Betracht, wenn der Behörde konkrete Hinweise vorliegen, die einen Verstoß mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. Die Überprüfung eines Produkts muss unverzüglich durchgeführt werden und sollte – angesichts der Handelsstrukturen – grundsätzlich spätestens innerhalb von drei bis fünf Tagen abgeschlossen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Suchbeispiele:


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