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"EU-Strukturfondsförderung"
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 112. insbesondere die erstmalige Einführung einer Akkreditierung bzw. einer zusätzlichen Akkreditierungsbehörde für den Bereich der EU-Strukturfondsförderung sowohl auf Ebene der Änderung der EU-Haushaltsverordnung als auch auf Ebene der sektorspezifischen Verordnungen (Allgemeine Verordnung). Die bereits etablierten bisherigen Strukturen für die Verwaltung und Kontrolle der EU-Strukturfondsförderung (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) haben sich bewährt und bieten eine ausreichende Sicherheit für eine zuverlässige und sichere Umsetzung. Eine Fortschreibung der Systeme ist daher angezeigt. Eine Akkreditierung würde nur ein Mehr an Verwaltung, Bürokratie, Kosten und Komplexitäten schaffen, denen kein Mehrwert oder Nutzen gegenüber steht. Zusätzliche Strukturen innerhalb der Mitgliedstaaten führen dort nicht automatisch zu einer Erhöhung der Verwaltungsqualität. Der Bundesrat bekräftigt insoweit auch seine Stellungnahme zur Änderung der EU-Haushaltsordnung vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 347/10).
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
3 Ziele
3 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
4 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
3 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)
3 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung
V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen
VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
VII. Territoriale Entwicklung
VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
IX. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
3 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
3 Finanzmanagement/Finanzfluss
3 Datenaustauschsysteme
X. Förderfähigkeitsregeln
XI. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
Zu den Finanzbestimmungen
XII. Delegierung von Rechtsakten
XIII. Übergangsbestimmungen
XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 31/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... 3. Der Bundesrat betont, dass bereits in der laufenden Programmperiode der EU-Strukturfondsförderung die verfügbaren Mittel dafür eingesetzt werden, nachhaltiges Wachstum in allen europäischen Regionen zu fördern. Dabei finden schon jetzt umweltbezogene Nachhaltigkeitsziele starke Berücksichtigung. Strategische Umweltprüfungen und das in den operationellen Programmen verankerte Querschnittsziel der nachhaltigen Entwicklung stellen sicher, dass auch die Grundsätze der ökologischen Nachhaltigkeit bei jedem Fördervorhaben Beachtung finden.
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 10. Insbesondere lehnt der Bundesrat die Einführung von neuen Anforderungen und von noch komplexeren Strukturen, die über die derzeit geltenden Rahmenbedingungen hinausgehen, ab. Er lehnt beispielsweise eine Umstellung des Systems im Bereich der EU-Strukturfondsförderung mit der Einrichtung einer Akkreditierungsstelle ab, sondern plädiert nachdrücklich für eine Beibehaltung der dort in der Förderperiode 2007 bis 2013 bewährten Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde).
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
Drucksache 347/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die für die EU-Strukturfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 etablierten Verwaltungs- und Kontrollstrukturen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) sich mittlerweile eingespielt haben und auf der Basis von gesammelten Erfahrungen wirksam und effizient funktionieren. Er erachtet deshalb eine erneute grundlegende Umstellung des Systems der EU-Strukturfondsförderung mit entsprechenden Unsicherheiten und Anlaufproblemen, erheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz, Reibungsverlusten und neuen Fehlerrisiken für nicht sinnvoll.
Drucksache 347/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die für die EU-Strukturfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 etablierten Verwaltungs- und Kontrollstrukturen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) sich mittlerweile eingespielt haben und auf der Basis von gesammelten Erfahrungen wirksam und effizient funktionieren. Er erachtet deshalb eine erneute grundlegende Umstellung des Systems der EU-Strukturfondsförderung mit entsprechenden Unsicherheiten und Anlaufproblemen, erheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz, Reibungsverlusten und neuen Fehlerrisiken für nicht sinnvoll.
Drucksache 65/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 7. Der Bundesrat hält es für angezeigt, entsprechend dem Votum der Sachverständigengruppe noch deutlicher klarzustellen, dass für die EU-Strukturfondsförderung aufbauend auf den bestehenden Strukturen die erforderlichen Bescheinigungen bzw. Zertifizierungen und damit die diesen zu Grunde liegenden Kontrollen auf der Verwaltungsebene (= operative Ebene) aufgeschlüsselt nach Fonds erfolgen sollten. Auch der ECOFIN-Rat weist darauf hin, dass die für alle EU-Fonds bereits bestehenden Erklärungen ein Gewähr bietendes Mittel sind und von der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof berücksichtigt werden sollten, um zu einer positiven Zuverlässigkeitserklärung zu kommen (vgl. Nummer 12 der einstimmig verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2005 - Ratsdok. 13630/05).
Drucksache 743/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... 49. Es bestehen noch nicht gelöste Probleme etwa bei der Entwicklung von Infrastrukturen, die noch für einige Jahre von großer Bedeutung sind, deren Auslastung aber mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitablauf sinken wird oder auch bei der Rückentwicklung von nicht mehr gebrauchten Infrastrukturen. Noch nicht gelöst ist auch die Bestimmung von Erfolgs- und Wirksamkeitsindikatoren für die Unterstützung von Schrumpfungsprozessen. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass [die Anwendung] des Prinzips der Additionalität der EU-Strukturfondsförderung im Hinblick auf die demografische Entwicklung und deren Konsequenzen {wie z.B. das Schrumpfen von Haushalten} für die innerstaatliche Aufgabenwahrnehmung angepasst wird.
Drucksache 65/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 15. Der Bundesrat hält es für angezeigt, entsprechend dem Votum der Sachverständigengruppe noch deutlicher klarzustellen, dass für die EU-Strukturfondsförderung aufbauend auf den bestehenden Strukturen die erforderlichen Bescheinigungen bzw. Zertifizierungen und damit die diesen zu Grunde liegenden Kontrollen auf der Verwaltungsebene (= operative Ebene) aufgeschlüsselt nach Fonds erfolgen sollten.
Drucksache 571/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wesentliche Elemente einer präventiven Beschäftigungspolitik und der regionalen Entwicklung sind. Insbesondere in strukturschwachen Regionen tragen sie dazu bei, die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und regionale Entwicklung nachhaltig zu verbessern. Die EU-Strukturfondsförderung ist daher in allen Bereichen - den Zielen 1, 2 und 3 - so zu gestalten, dass Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (einschließlich Kulturwirtschaft) als wesentliche Elemente für Wachstum und Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Förderung des Wandels sowie der Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der Union auch unter den neuen Prioritäten in alle Zielbereiche der Strukturfondsförderung einbezogen bleiben. Bei der Formulierung der Rechtsvorschriften - insbesondere auch der Einzelverordnungen zum EFRE und zum ESF - und ihrer Umsetzung ist deshalb darauf zu achten, dass die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in allen drei Zielbereichen durch alle dort eingesetzten Fonds angemessen berücksichtigt werden.
Drucksache 917/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... 19. Des Weiteren bittet er die Bundesregierung, sich für eine substanzielle EU-Strukturfondsförderung auch im Rahmen des neuen Ziels 2 ("Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung") sowie den Erhalt des "klassischen" Ziel-Konvergenz-Status für die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen ab 2007 einzusetzen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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