[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Strukturfondsförderung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 629/1/11

... 112. insbesondere die erstmalige Einführung einer Akkreditierung bzw. einer zusätzlichen Akkreditierungsbehörde für den Bereich der EU-Strukturfondsförderung sowohl auf Ebene der Änderung der EU-Haushaltsverordnung als auch auf Ebene der sektorspezifischen Verordnungen (Allgemeine Verordnung). Die bereits etablierten bisherigen Strukturen für die Verwaltung und Kontrolle der EU-Strukturfondsförderung (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) haben sich bewährt und bieten eine ausreichende Sicherheit für eine zuverlässige und sichere Umsetzung. Eine Fortschreibung der Systeme ist daher angezeigt. Eine Akkreditierung würde nur ein Mehr an Verwaltung, Bürokratie, Kosten und Komplexitäten schaffen, denen kein Mehrwert oder Nutzen gegenüber steht. Zusätzliche Strukturen innerhalb der Mitgliedstaaten führen dort nicht automatisch zu einer Erhöhung der Verwaltungsqualität. Der Bundesrat bekräftigt insoweit auch seine Stellungnahme zur Änderung der EU-Haushaltsordnung vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 347/10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 31/1/11

... 3. Der Bundesrat betont, dass bereits in der laufenden Programmperiode der EU-Strukturfondsförderung die verfügbaren Mittel dafür eingesetzt werden, nachhaltiges Wachstum in allen europäischen Regionen zu fördern. Dabei finden schon jetzt umweltbezogene Nachhaltigkeitsziele starke Berücksichtigung. Strategische Umweltprüfungen und das in den operationellen Programmen verankerte Querschnittsziel der nachhaltigen Entwicklung stellen sicher, dass auch die Grundsätze der ökologischen Nachhaltigkeit bei jedem Fördervorhaben Beachtung finden.



Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 10. Insbesondere lehnt der Bundesrat die Einführung von neuen Anforderungen und von noch komplexeren Strukturen, die über die derzeit geltenden Rahmenbedingungen hinausgehen, ab. Er lehnt beispielsweise eine Umstellung des Systems im Bereich der EU-Strukturfondsförderung mit der Einrichtung einer Akkreditierungsstelle ab, sondern plädiert nachdrücklich für eine Beibehaltung der dort in der Förderperiode 2007 bis 2013 bewährten Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 347/10 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die für die EU-Strukturfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 etablierten Verwaltungs- und Kontrollstrukturen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) sich mittlerweile eingespielt haben und auf der Basis von gesammelten Erfahrungen wirksam und effizient funktionieren. Er erachtet deshalb eine erneute grundlegende Umstellung des Systems der EU-Strukturfondsförderung mit entsprechenden Unsicherheiten und Anlaufproblemen, erheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz, Reibungsverlusten und neuen Fehlerrisiken für nicht sinnvoll.



Drucksache 347/1/10

... 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die für die EU-Strukturfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 etablierten Verwaltungs- und Kontrollstrukturen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) sich mittlerweile eingespielt haben und auf der Basis von gesammelten Erfahrungen wirksam und effizient funktionieren. Er erachtet deshalb eine erneute grundlegende Umstellung des Systems der EU-Strukturfondsförderung mit entsprechenden Unsicherheiten und Anlaufproblemen, erheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz, Reibungsverlusten und neuen Fehlerrisiken für nicht sinnvoll.



Drucksache 65/06 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält es für angezeigt, entsprechend dem Votum der Sachverständigengruppe noch deutlicher klarzustellen, dass für die EU-Strukturfondsförderung aufbauend auf den bestehenden Strukturen die erforderlichen Bescheinigungen bzw. Zertifizierungen und damit die diesen zu Grunde liegenden Kontrollen auf der Verwaltungsebene (= operative Ebene) aufgeschlüsselt nach Fonds erfolgen sollten. Auch der ECOFIN-Rat weist darauf hin, dass die für alle EU-Fonds bereits bestehenden Erklärungen ein Gewähr bietendes Mittel sind und von der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof berücksichtigt werden sollten, um zu einer positiven Zuverlässigkeitserklärung zu kommen (vgl. Nummer 12 der einstimmig verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2005 - Ratsdok. 13630/05).



Drucksache 743/1/06

... 49. Es bestehen noch nicht gelöste Probleme etwa bei der Entwicklung von Infrastrukturen, die noch für einige Jahre von großer Bedeutung sind, deren Auslastung aber mit großer Wahrscheinlichkeit im Zeitablauf sinken wird oder auch bei der Rückentwicklung von nicht mehr gebrauchten Infrastrukturen. Noch nicht gelöst ist auch die Bestimmung von Erfolgs- und Wirksamkeitsindikatoren für die Unterstützung von Schrumpfungsprozessen. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass [die Anwendung] des Prinzips der Additionalität der EU-Strukturfondsförderung im Hinblick auf die demografische Entwicklung und deren Konsequenzen {wie z.B. das Schrumpfen von Haushalten} für die innerstaatliche Aufgabenwahrnehmung angepasst wird.



Drucksache 65/1/06

... 15. Der Bundesrat hält es für angezeigt, entsprechend dem Votum der Sachverständigengruppe noch deutlicher klarzustellen, dass für die EU-Strukturfondsförderung aufbauend auf den bestehenden Strukturen die erforderlichen Bescheinigungen bzw. Zertifizierungen und damit die diesen zu Grunde liegenden Kontrollen auf der Verwaltungsebene (= operative Ebene) aufgeschlüsselt nach Fonds erfolgen sollten.



Drucksache 571/04 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wesentliche Elemente einer präventiven Beschäftigungspolitik und der regionalen Entwicklung sind. Insbesondere in strukturschwachen Regionen tragen sie dazu bei, die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und regionale Entwicklung nachhaltig zu verbessern. Die EU-Strukturfondsförderung ist daher in allen Bereichen - den Zielen 1, 2 und 3 - so zu gestalten, dass Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (einschließlich Kulturwirtschaft) als wesentliche Elemente für Wachstum und Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Förderung des Wandels sowie der Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der Union auch unter den neuen Prioritäten in alle Zielbereiche der Strukturfondsförderung einbezogen bleiben. Bei der Formulierung der Rechtsvorschriften - insbesondere auch der Einzelverordnungen zum EFRE und zum ESF - und ihrer Umsetzung ist deshalb darauf zu achten, dass die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in allen drei Zielbereichen durch alle dort eingesetzten Fonds angemessen berücksichtigt werden.



Drucksache 917/1/04

... 19. Des Weiteren bittet er die Bundesregierung, sich für eine substanzielle EU-Strukturfondsförderung auch im Rahmen des neuen Ziels 2 ("Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung") sowie den Erhalt des "klassischen" Ziel-Konvergenz-Status für die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen ab 2007 einzusetzen.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.