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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Umweltrecht"


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Drucksache 655/1/19

... 113. Der Bundesrat stellt fest, dass vor dem Hintergrund der Erweiterung des EU-Umweltrechtsschutzes eine europarechtskonforme Anpassung der gerichtlichen Kontrolldichte notwendig ist, vor allem, um die für den Klimaschutz dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte im Bereich der Schiene verwirklichen zu können. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:

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Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 12/18 (Beschluss)

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 12/1/18

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 16/18

... Die EU verfügt bereits über umfangreiche und bewährte Umweltgesetze, deren Vollzug jedoch mit großen Herausforderungen verbunden ist, wie sie von der Kommission im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung des EU-Umweltrechts (EIR-Initiative)1 identifiziert wurden. Diese Herausforderungen stehen in Zusammenhang mit anhaltenden Umweltproblemen wie diffuse Wasserverunreinigung, schlechte Luftqualität in den Städten, unzulängliche Abfallbehandlung und rückläufige Arten und Lebensräume. Auch die Umweltkriminalität2 ist besorgniserregend hoch, wie die zahlreichen Umweltbeschwerden3 und Petitionen an die Kommission bzw. das Europäische Parlament zeigen. Die Kosten der Rechtsverstöße werden mit 50 Mrd. EUR jährlich veranschlagt4. Bessere Umsetzung bringt zahlreiche Vorteile, ohne dass hierzu neue Vorschriften erforderlich wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 16/1/18

... 6. [Der Vollzug des EU-Umweltrechts ist Aufgabe der Mitgliedstaaten (Artikel 291 Absatz 1 AEUV, Artikel 197 Absatz 1 AEUV), in Deutschland primär der Länder. Der Aktionsplan zielt auf eine Steuerung und Kontrolle dieses Umweltrechtsvollzugs mit Maßnahmen, die Organisation und Ausstattung der zuständigen Behörden betreffen oder Ausbildungsmaterialien für Vollzugspersonal, Bewertungen und Kontrollen des Vollzugs zum Gegenstand haben - beispielsweise durch Vor-Ort-Besuche oder Peer-Reviews sowie Verfahrensleitfäden zu verschiedenen Themen, die insbesondere über die Heranziehung durch Gerichte eine quasi-normative Wirkung entfalten werden. Dies ist in den Verträgen nicht vorgesehen.] Auch wenn die EU feststellt, dass es in den Mitgliedstaaten Vollzugsdefizite gibt, rechtfertigen diese nach Auffassung des Bundesrates keine Vollzugssteuerung auf EU-Ebene. Bei Defiziten steht der Kommission das Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens zur Verfügung, jedoch kein Gestaltungs- oder Selbsteintrittsrecht.



Drucksache 347/13

... Aquakultur ist auf sauberes und gesundes Meer- und Süßwasser angewiesen. Durch das EU-Umweltrecht - insbesondere durch die

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Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur

3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bewährter Verfahren

4.4. Beirat für Aquakultur

4.5. Nächste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 194/12

... Wasser gehört zu den Bereichen, die im EU-Umweltrecht am umfassendsten reglementiert sind. Die Anfänge der europäischen Wasserpolitik gehen auf die 1970er Jahre zurück, als erstmals einschlägige politische Programme sowie rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet wurden.

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Drucksache 194/12




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Radon und Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Radon und Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen im Rahmen der Überwachung

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

3. Leistungsmerkmale und Analysemethoden

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 128/12

... /EG15 genannten Mindestkriterien für Inspektionen sowie verbindliche sektorspezifische Bestimmungen umfasst. Vom Sektor Industrieanlagen abgesehen, würden sich aber für sämtliche Tätigkeiten, von denen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen könnten (von der Grundwasserentnahme bis zum Handel mit geschützten Arten), zusätzliche Vorschriften für die Inspektionen und Überwachung empfehlen, um diese z.B. zu straffen und einen stärker risikobasierten Ansatz anzuwenden. Angesichts des sektorübergreifenden Charakters des EU-Umweltrechts (z.B. Ineinandergreifen von Wasser- und Naturschutzrecht) sollte ein solcher Ansatz ein kohärentes und koordiniertes Vorgehen der zuständigen nationalen Behörden umfassen.

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Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 128/1/12

... 5. Der Bundesrat weist nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung der Mitteilung mit keinem unvertretbaren Zuwachs an Verwaltungsaufwand verbunden sein darf. Die Mitteilung zeigt den Wunsch der Kommission auf, die Informationen über den Zustand der Umwelt und die Inspektions- und Überwachungssysteme zu verbessern beziehungsweise diese Systeme gegebenenfalls auszubauen. Umfassendere Informationssysteme, mehr Berichtspflichten und mehr Überwachung in den Mitgliedstaaten führen aber zwangsläufig zu größerem Personal- und Verwaltungsaufwand, nicht aber ohne Weiteres zu einer Verbesserung des Zustandes der Umwelt und des Vollzugs von EU-Umweltrecht.



Drucksache 128/12 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung der Mitteilung mit keinem unvertretbaren Zuwachs an Verwaltungsaufwand verbunden sein darf. Die Mitteilung zeigt den Wunsch der Kommission auf, die Informationen über den Zustand der Umwelt und die Inspektions- und Überwachungssysteme zu verbessern beziehungsweise diese Systeme gegebenenfalls auszubauen. Umfassendere Informationssysteme, mehr Berichtspflichten und mehr Überwachung in den Mitgliedstaaten führen aber zwangsläufig zu größerem Personal- und Verwaltungsaufwand, nicht aber ohne Weiteres zu einer Verbesserung des Zustandes der Umwelt und des Vollzugs von EU-Umweltrecht.



Drucksache 713/11

... im grenzüberschreitenden Rahmen, das in das EU-Umweltrecht aufgenommen wurde, auf Folgenabschätzungen im Rahmen von Projekten anwendbar, bei denen grenzüberschreitende Auswirkungen zu erwarten sind. Seine Anwendung ist jedoch bei bestimmten Bohrungsarbeiten nicht obligatorisch.

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Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 542/11

... Die Kommission wird die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene innerhalb des derzeitigen Finanzrahmens fördern, indem sie ihr im Rahmen ihrer aktuellen Arbeitsprogramme Priorität einräumen und die finanzielle Unterstützung mit allen verfügbaren Mitteln steigern wird. Sie wird die Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die den Besitzstand der Union und nationale Rechtssysteme zum Gegenstand haben und auf bestimmte Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, vor allem durch die Vergabe von Finanzhilfen aktiv unterstützen24. Im Rahmen der Vergabekriterien wird der Fokus auf die Entwicklung praxisgerechter, großangelegter und langfristiger Projekte gelegt werden, die sich aktiver Lehrmethoden bedienen, nachhaltige Ergebnisse erzielen und ein großes Zielpublikum erreichen. Ferner werden die Kommissionsdienststellen Aus- und Fortbildungsmodule über den Besitzstand der Union, wie sie beispielsweise mit großem Erfolg über das EU-Umweltrecht entwickelt wurden, zur Verfügung stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 387/11

... Wasser gehört zu den Bereichen, die im EU-Umweltrecht am umfassendsten reglementiert sind. Die Anfänge der europäischen Wasserpolitik gehen auf die 1970er Jahre zurück, als erstmals einschlägige politische Programme sowie rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/11




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung in innerstaatliches Recht

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 309/1/11

... Es ist zu befürchten, dass die Finanzierung derartiger Maßnahmen insbesondere zu Lasten der Infrastrukturentwicklung geht. Durch die geplanten Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen werden Infrastrukturprojekte verteuert, obwohl die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Erhalt der Ökosystemdienstleistungen auf Grund bestehender Forschungslücken nicht ausreichend belegt ist. Nicht auszuschließen ist dabei ferner eine Verschärfung des ohnehin umfassenden EU-Umweltrechts und auch der nationalen Eingriffsregelung gemäß § 15



Drucksache 590/11

... Etappenziel: Spätestens 2020 kommt der Nutzwert des EU-Umweltrechts in vollem Umfang zum Tragen.

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Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 342/4/11

... Hierfür spricht auch, dass die Erstellung einer verbindlichen Bundesfachplanung im Sinne eines Raumordnungsverfahrens die Erfüllung hoher naturschutzfachlicher Prüfanforderungen bereits in einem frühen Planungsstadium voraussetzt. Dies widerspricht dem ebenenspezifisch ausgerichteten EU-Umweltrecht. Dieses sieht bei dem Raumordnungsverfahren als Raumverträglichkeitsprüfung die eher überschlägig ausgerichtete strategische Umweltprüfung (Plan-UP) vor, die auch im Gesetzentwurf entsprechend verankert ist. Jedoch kann diese Prüfung nicht die abschließende projektspezifische Umweltprüfung ersetzen, ebenso die auf Zulassungsebene abschließende Prüfung der strengen europäischen Naturschutzrechtanforderungen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung).

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Drucksache 342/4/11




Zu Artikel 1

§ 45b
< ... weiter wie Vorlage ... >

§ 45c
Besondere Vorschriften

§ 45d
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 45e
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 45f
Veröffentlichung des Plans

§ 45g
Anhörungsbehörde

§ 45h
Raumordnungsverfahren

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 819/11

... Mit der vorliegenden Verordnung werden auch die für jeden Schwerpunktbereich finanzierten Aktivitäten genauer definiert. Das Teilprogramm Umwelt setzt sich aus drei Schwerpunktbereichen zusammen, deren Hauptgewicht auf die Umsetzung und Integration verlagert werden wird. Der Schwerpunktbereich Biodiversität wird seine Unterstützung auf die Ausarbeitung bewährter Praktiken für umfassendere Herausforderungen der Biodiversität ausweiten, während Natura 2000 weiterhin im Mittelpunkt bleibt. Beim Schwerpunktbereich Umwelt und Ressourceneffizienz wird der Fokus auf die Umsetzung der EU-Umweltpolitik und des EU-Umweltrechts verlagert, und auf Marktumsetzung ausgerichtete Innovationen werden ausgeschlossen, da dieser Aspekt durch Horizont 202018 besser abgedeckt werden kann. Da die Förderung einer besseren Verwaltungspraxis immer mehr an Bedeutung gewinnt, ersetzt der Schwerpunktbereich Verwaltungspraxis und Information die frühere LIFE+-Komponente Information und Kommunikation. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wird zusätzlich zur Durchführung von Sensibilisierungskampagnen die Verbreitung von Wissen für die Entscheidungsfindung und die Entwicklung bewährter Verfahren für eine bessere und wirksamere Einhaltung von Vorschriften aktiver gefördert.

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Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 832/11

... Das EU-Umweltrecht ist seit jeher eine der wichtigsten Triebkräfte für Öko-Innovationen und für die Entwicklung robuster europäischer Industrien in den Bereichen Wasser, Luftreinhaltung, Abfallbewirtschaftung, Recycling und Klimaschutz. Die Umweltpolitik kann auch die Forschung und Entwicklung lenken und das Tempo des technologischen Wandels bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 395/10

... • Im Fall der Bodenschutzrichtlinie hatte das Europäische Parlament den ursprünglichen Vorschlag mitgetragen, der jedoch von sechs Mitgliedstaaten mit der Begründung abgelehnt wurde, dass beim Boden anders als bei Luft und Wasser kein Austausch über die Grenzen hinweg stattfindet, und diese Materie daher nicht im EU-Recht geregelt werden sollte. Andere Mitgliedstaaten widersprachen dieser Ansicht, unter anderem weil der Boden den Klimawandel und die biologische Vielfalt beeinflusst, die beide grenzüberschreitende Wirkungen haben. Für den spanischen Ratsvorsitz, der berichtete, dass die meisten Delegationen generell eine Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz unterstützen, war dieses Thema von vorrangiger Bedeutung. Die Delegationen halten einen solchen Rechtsakt für erforderlich um eine Lücke im EU-Umweltrecht zu schließen und einen ganzheitlicheren Ansatz zum Bodenschutz zu ermöglichen3. Die Kommission schließt sich der Ansicht der Mehrheit der Mitgliedstaaten an. Ein Konsens ist noch nicht gefunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/10




Europäische Kommission Bemerkungen der Europäischen Kommission zu Einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2009 504 – Bericht Der Kommission über die Anwendung


 
 
 


Drucksache 134/08

... Die Kommission setzt ihre 2008 eingeleiteten Bemühungen zur Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster und einer nachhaltigen Industriepolitik in Europa fort. Die Anstrengungen, den Verlust an Artenvielfalt aufzuhalten, werden im Nachgang zum Bericht 2008 über den Aktionsplan der EU über die Biodiversität und zur Bonner Konferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt intensiviert. Die Durchsetzung und Umsetzung des EU-Umweltrechts wird auch 2009 eine wichtige Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 913/08

... Ferner sollten die EU-Umweltvorschriften unter Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission korrekt ausgelegt angewandt werden. Die Einhaltung des EU-Umweltrechts und der Erreichung der energiepolitischen Ziele können und sollen sich wechselseitig unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 32/06

... Die in dieser Strategie beschriebenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Umweltpolitik und die Anwendung des bestehenden EU-Umweltrechts auf lokaler Ebene zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen die kommunalen Behörden unterstützt und dazu ermutigt werden, bei der Städtepolitik nach stärker integrierten Konzepten vorzugehen die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diesen Prozess zu unterstützen und die auf EU-Ebene gebotenen Möglichkeiten zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/06




1. Einleitung

2. Ökologische Herausforderungen an städtische Gebiete

3. Mehrwert von Massnahmen auf EU-Ebene

4. Ziele der Strategie

5. Die Massnahmen

5.1. Leitlinien für eine integrierte Umweltpolitik

5.2. Leitlinien für Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr

5.3. Förderung eines EU-weiten Austauschs bester Praktiken

5.3.1. Vernetzung und Demonstrationsprojekte

5.3.2. Netz nationaler Zentren für die städtische Umwelt

5.4. Internet-Portal der Kommission für kommunale Behörden

5.5. Fortbildung

5.6. Andere Unterstützungsprogramme der Gemeinschaft

5.6.1. Kohäsionspolitik

5.6.2. Forschung

6. Synergien mit anderen politischen Massnahmen

6.1. Klimawandel

6.2. Natur und biologische Vielfalt

6.3. Umwelt und Lebensqualität

6.4. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

7. Aufbau einer Wissensbasis - Überwachung der Fortschritte

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 313/05

... Der Ausschuss befasste sich eingehend mit der Frage, inwieweit der spanische Wasserbewirtschaftungsplan, der insbesondere eine Umleitung des Ebro beinhaltet, mit dem EU-Umweltrecht im Einklang steht. Das Recht der spanischen Behörden, einen derartigen Plan vorzulegen, hat er nie in Frage gestellt. Auf der Grundlage von Petitionen, die von lokalen Vereinigungen und Zehntausenden von europäischen Bürgern unterzeichnet worden waren, organisierte der Ausschuss jedoch zwei größere Anhörungen, auf denen die Kommission eine Bewertung der verschiedenen Projekte vornehmen, der zuständige spanische Minister seine Argumente vortragen und die Regionalverwaltungen (insbesondere die mit unterschiedlichen Auffassungen aus Murcia und Aragon) ihre Auffassungen darlegen konnten, vor allem aber die Bürger selbst zu Gehör kamen.

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Drucksache 313/05




ENTSCHLIESSUNGSANTRAG des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004 (2004/2090 (INI))

Anlage 1

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 686/05

... 7. betont, dass das EU-Umweltrecht dem Ziel dient, die Umweltqualität stetig zu verbessern und ein möglichst hohes Umweltschutzniveau zu erreichen; dass die Rechtsvorschriften auf der besten verfügbaren Technik beruhen und nicht nur anspruchsvoll formuliert, sondern auch langfristig angelegt und berechenbar sein sollte, damit in der Produktion und den Unternehmen die nötige marktgestützte Nachfrage nach neuer Umwelttechnologie entsteht; stellt fest, dass die Ökodesign-Richtlinie ein Beispiel für die Schaffung eines Rahmens für wesentliche Verbesserungen bei Produkt-Design und Umwelteigenschaften liefert;

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Drucksache 686/05




Ankurbelung der Nachfrage nach Umwelttechnologie

Schafung eines fairen, von Wettbewerb geprägten Marktes für Umwelttechnologie

Deckung der Nachfrage nach Umwelttechnologie

Kohärente Maßnahmen in den internen wie auch den externen Bereichen


 
 
 


Drucksache 849/03

... (21) Im Umweltschutz tätige Einrichtungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass ihr primäres Ziel der Umweltschutz ist, sollten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten erhalten, um bei Verstößen gegen das EU-Umweltrecht die verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Unterlassungen anfechten zu können. Der Gegenstand der durch diese Einrichtungen eingeleiteten Überprüfungsverfahren muss unter ihren satzungsgemäßen Tätigkeitsbereich fallen.

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Drucksache 849/03




Begründung

1. Rechtfertigung des Vorschlags

1.1 Allgemeines

1.2 Umweltziele

2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?

3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?

3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?

3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?

3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?

3.6 Verhältnismäßigkeit

4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten

5. Konsultation der Beteiligten

Zugang zu Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zugang zu Gerichten

6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie

Allgemeine Bestimmungen Titel I

Ziel Artikel 1

Begriffsbestimmungen Artikel 2

Öffentlichkeit

Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Qualifizierte Einrichtungen

Umweltinformationen

Umweltbezogene Pläne und Programme

Umweltrecht

Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten

Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II

Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3

Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4

Qualität der Umweltinformationen Artikel 5

Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6

Zusammenarbeit Artikel 7

Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III

Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV

Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9

Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10

Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11

Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12

Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13

Schlussbestimmungen Titel V

Durchführungsmaßnahmen Artikel 14

Inkrafttreten Artikel 15

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zugang zu Umweltinformationen

Artikel 3
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

Artikel 4
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen

Artikel 5
Qualität der Umweltinformationen

Artikel 6
Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden

Artikel 7
Zusammenarbeit

Titel III
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft

Artikel 8

Titel IV
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Artikel 9
Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten

Artikel 10
Klagerecht

Artikel 11
Verfahren vor dem Gerichtshof

Artikel 12
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Artikel 13
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 695/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.