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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Umweltzeichens"


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Drucksache 67/18

... Kennzeichnungssysteme können insbesondere für Kleinanleger nützlich sein, die ihre Investitionspräferenzen für nachhaltige Tätigkeiten zum Ausdruck bringen möchten. Sie könnten Kleinanlegern als Entscheidungshilfe dienen, indem sie schrittweise in Instrumente wie Vergleichswebsites oder Finanzplanungsdienste eingebunden werden, die derzeit im Rahmen des Aktionsplans der Kommission "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" entwickelt werden. Umfragen zufolge haben Kleinanleger zunehmend den Wunsch, dass bei ihren Investitionen Klima-, Umwelt- und Sozialaspekte berücksichtigt werden19. Der Mangel an entsprechend gekennzeichneten Finanzprodukten kann Anleger jedoch daran hindern, ihre Mittel direkt in nachhaltige Investitionen zu lenken. Die Kommission sieht die potenziellen Vorteile, bei der Schaffung eines freiwilligen EU-weiten Kennzeichnungssystems auf die Verordnung über das EU-Umweltzeichen zurückzugreifen. Für bestimmte Finanzprodukte, die Kleinanlegern angeboten werden (z.B. "verpackte" Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte, PRIIPS), müssten Kriterien festgelegt werden. Außerdem wird die Kommission anhand der Erfahrungen mit dem Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum die Vorteile abwägen, die ein Kennzeichnungssystem für sozial verantwortliche Finanzprodukte, z.B. SRI20, bieten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 67/1/18

... - ein EU-weites Kennzeichnungssystem für nachhaltige Finanzprodukte (zum Beispiel: zur Verwendung auf Vergleichswebsites), um gerade (Klein-)Anlegern Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, könnte für das EU-Label möglicherweise der Rechtsrahmen des EU-Umweltzeichens genutzt werden. Der Vorschlag der Kommission, die Geeignetheit der Verordnung über das EU-Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 67/18 (Beschluss)

... - ein EU-weites Kennzeichnungssystem für nachhaltige Finanzprodukte (zum Beispiel: zur Verwendung auf Vergleichswebsites), um gerade (Klein-)Anlegern Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, könnte für das EU-Label möglicherweise der Rechtsrahmen des EU-Umweltzeichens genutzt werden. Der Vorschlag der Kommission, die Geeignetheit der Verordnung über das EU-Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 526/08

... Produkte zu vermarkten, und gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, an jedem Ort in der EU entsprechende Produkte in der Gewissheit zu kaufen, dass diese nach gemeinsamen Umweltkriterien beurteilt wurden. Das EU-Umweltzeichen ist die einzige förmliche Regelung, die für den gesamten Binnenmarkt gilt, denn die derzeit geltenden nationalen oder regionalen Regelungen betreffen nur einen Teil dieses Gebiets.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/08




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Allgemeiner Zusammenhang

1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen

2.1. Beratungen

2.2. Folgenabschätzung

Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung

Erfolg der gegenwärtigen Regelung

Vorgeschlagenes Konzept

Erwartete Ergebnisse / Ziele:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Stellen

Artikel 5
Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union

Artikel 6
Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 7
Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 8
Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 9
Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 10
Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft

Artikel 11
Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten

Artikel 12
Förderung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 13
Bewertung durch Fachkollegen

Artikel 14
Bericht

Artikel 15
Änderung der Anhänge

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

A. Standardverfahren

1. Vorläufiger Bericht

2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht

3. Endgültiger Bericht und Kriterien

4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen

5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben

B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden

Anhang II
Muster für das Umweltzeichen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 289/18 PDF-Dokument



Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 511/18 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument



Drucksache 771/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.