[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EUROPOL-Übereinkommen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 850/11

... Die Veröffentlichung des Beschlusses 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität verzögerte sich dagegen noch. Grund dafür war, dass Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses hinsichtlich der Zuständigkeiten von Eurojust auf die Zuständigkeiten von Europol verweist. Die Rechtsgrundlage für Europol befand sich aber ebenfalls in der Überarbeitung, und diese Arbeiten mussten abgewartet werden. Der Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des europäischen Polizeiamts (Europol), der das Europol-Übereinkommen vom 26. Juni 1995 ersetzt, wurde schließlich am 15. Mai 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37) und trat 20 Tage später in Kraft. Am 4. Juni 2009 erfolgte die Veröffentlichung des Beschlusses 2009/426/JI vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14).



Drucksache 840/10

... Geltende Rechtsgrundlage für die Errichtung von Europol ist der einschlägige Ratsbeschluss vom 6. April 20091, durch den das 1998 in Kraft getretene2 und im Jahr 2007 durch das Inkrafttreten von drei Protokollen3 geänderte Europol-Übereinkommen aufgehoben wurde.



Drucksache 333/09

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 680/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß Artikel 2 § 6 Absatz 2 und 4 EuropolG für die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol nach Artikel 24 Absatz 1 des Europol-Übereinkommens eine Vertreterin des Landes Hessen, Der Hessische Datenschutzbeauftragte (MR'in Angelika Schriever-Steinberg) und als deren Stellvertreter einen Vertreter des Landes Hessen, Hessischer Datenschutzbeauftragter (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch).



Drucksache 648/09

... – Option 5 - EUROPOL würde SIS II verwalten, die Kommission VIS und EURODAC. Diese Option wurde in Betracht gezogen, als die Verhandlungen über die Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Gemeinschaftsrechtsakt noch liefen.



Drucksache 333/09 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 609/09 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 609/09

Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 680/09

... Der Benennungszeitraum der vom Bundesrat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 (Drucksache 869/04 (Beschluss)) benannten Vertreter für die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol Professor Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Datenschutzbeauftragter und als Stellvertreterin: Angelika Schriever-Steinberg Leitende Beamtin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten endet gemäß Artikel 24 des Europol-Übereinkommens nach Ablauf von fünf Jahren.



Drucksache 680/1/09

... Der Bundesrat benennt gemäß Artikel 2 § 6 Absatz 2 und 4 EuropolG für die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol nach Artikel 24 Absatz 1 des Europol-Übereinkommens



Drucksache 471/08

... /EG) oder spezifischer Natur (wie Europol-Übereinkommen, Eurodac-Verordnung, Schengener Übereinkommen) aufgestellt wurden



Drucksache 319/08

... a) die Kriminalitätsformen und Straftaten, die nach Artikel 2 des Europol-Übereinkommens vom 26. Juli 1995 und dessen Anhang 1 zum jeweiligen Zeitpunkt in die Zuständigkeit von Europol fallen;



Drucksache 589/07 (Beschluss)

... 4. Auch vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Beschluss des Rates und die Erweiterung des Mandats von Europol auf schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension.



Drucksache 589/07

... 3. Auch vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Beschluss des Rates und die Erweiterung des Mandats von Europol auf schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension.



Drucksache 461/07

... Auch die grundsätzliche Einigung auf eine Überführung des EUROPOL-Übereinkommens in einen Ratsbeschluss bis zum 30.06.2008 trägt durch die damit verbundene operative Stärkung von EUROPOL zu mehr Sicherheit in Europa, insbesondere bei der gemeinsamen Terrorismusbekämpfung, bei. Schwierige Fragen zu Finanzierung und Personal bleiben zwischen den Mitgliedstaaten allerdings noch klärungsbedürftig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 175/07

... r) im Rahmenbeschluss detaillierte Regelungen der Datensicherheit beizubehalten, die denjenigen vergleichbar sind, die im Europol-Übereinkommen vorgesehen sind;



Drucksache 31/1/07

... 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass dem Rat die Kompetenz fehlt, das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL-Übereinkommen) vom 26. Juli 1995 durch einen Beschluss nach Artikel 34 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c EUV aufzuheben oder zu beendigen.



Drucksache 24/06 (Beschluss)

Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 24/1/06

Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 41/06

... Das Europol-Übereinkommen bietet den Mitgliedstaaten bereits einen geeigneten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung von terrorismusbezogenen Informationen an Europol.



Drucksache 24/06

Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 219/06

... 55. fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass in nationalen und regionalen Strategiepapieren die Notwendigkeit betont wird, die Registrierung von Geburten in Drittländern zu gewährleisten; europäischer Ebene erzielten greifbaren Resultaten, insbesondere den begrenzten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Europol, dem wichtigsten europäischen Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Europol-Übereinkommens13, des EU-Vertrags, der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes von Tampere und des Haager Programms; bedauert ferner die Tatsache, dass von Europol im Rahmen seiner zahlreichen Analysen spezifischer Straftaten bisher nur ein analytisches Dokument in diesem Bereich vorgelegt wurde;



Drucksache 623/05 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 871/05

... -Informationssystem (VIS) festgelegt werden. Diese Behörden und Europol werden somit imstande sein, das VIS zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von terroristischen Straftaten sowie der Kriminalitätsformen und Straftaten, bei denen Europol gemäß Artikel 2 des Europol-Übereinkommens tätig werden kann, zu konsultieren.



Drucksache 511/05

... 1 (nachstehend "Europol-Übereinkommen") gelten für die Verarbeitung von SIS-II-Daten durch Europol, darunter die Bestimmungen über die Kontrollbefugnisse der gemäß Artikel 24 des Europol-Übereinkommens eingesetzten Gemeinsamen Kontrollinstanz, was die Tätigkeiten von Europol anbelangt, und die Bestimmungen über die Haftung bei rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europo1.



Drucksache 623/05

zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 577/05

... E. besorgt über die Tatsache, dass bis heute und trotz wiederholter Aufforderung neun der alten und sechs der neuen Mitgliedstaaten das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch ratifizieren müssen, und dass elf Länder das Protokoll vom 27. November 2003 zum Europol-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben,



Drucksache 623/1/05

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes



Drucksache 154/05

... Es ist nicht zweckmäßig, den zweiten Absatz von Artikel 1 der Gemeinsamen Maßnahme - Straftaten, die in die Zuständigkeit von Europol fallen - zu übernehmen, da die Mindesthöchststrafe auch für diese Straftaten gilt. Diese Mindesthöchststrafe muss beibehalten werden. Würde diese Voraussetzung fallengelassen, um alle Straftaten aufzunehmen, auf die das Europol-Übereinkommen bezieht, würde der Begriff "kriminelle Vereinigung" beträchtlich ausgeweitet und möglicherweise in seiner Tragweite geschwächt. Der Begriff der kriminellen Vereinigung muss mit dem der schweren Straftat verknüpft bleiben. Das entspricht im Übrigen voll und ganz dem Ansatz des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.



Drucksache 221/05

... Die Vorrechte und Immunitäten sind im Einzelnen im Beschluss geregelt. Der Regelungsinhalt orientiert sich an bestehenden Immunitäten- und Privilegienprotokollen der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für das Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokoll, BGBl. 1998 II S. 974), für das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (EG-Immunitätenprotokoll, ABI. EG 1967 Nr. L 152 S. 13), für den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für



Drucksache 770/05

... Der Rahmenbeschluss ermöglicht es Europol, die ihm gemäß dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)3 übertragenen Aufgaben besser zu erfüllen und infolge der größeren Verfügbarkeit sachdienlicher Informationen unter Verwendung möglichst vieler verfügbarer Informationskanäle Informationsstrategien zur Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens einschließlich Terrorismus zu entwickeln.



Drucksache 764/05

... , das Europol-Übereinkommen von 19951



Drucksache 726/04

... - eine Straftat, die in Artikel 2 des Übereinkommens von 1995 zur Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) oder im Anhang zu jenem Übereinkommen in der geänderten Fassung aufgeführt ist, oder



Drucksache 995/04

Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) oder



Drucksache 725/04

... Absatz 12 eröffnet die Möglichkeit, dass auch andere Personen als Angehörige von Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Ermittlungsgruppe teilnehmen können. Insoweit wird in Satz 2 insbesondere auf „Bedienstete von nach dem Vertrag über die Europäische Union geschaffenen Einrichtungen“ Bezug genommen. In Betracht kommen somit beispielsweise Angehörige von Eurojust und Europol. Absatz 12 geht davon aus, dass diese Personen in der Regel nur beratend oder koordinierend tätig werden. Satz 3 ordnet daher an, dass die nach Artikel 13 verliehenen Rechte für diese Mitglieder nicht gelten. Allerdings können auch insoweit - mit Ausnahme von Europolbediensteten, denen bereits nach Artikel 3a Abs. 1 des Europol-Übereinkommens keine operativen Befugnisse zustehen - abweichende Abreden getroffen werden.



Drucksache 283/04

... 7 Hierbei handelt es sich insbesondere um den Rechtsakt des Rates vom 16. Oktober 2001 über die Erstellung - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union - des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, den Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2001 zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität, den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, den Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen und den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl.



Drucksache 160/17 PDF-Dokument



Drucksache 360/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.