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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eichverwaltungen"


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Drucksache 373/09 (Beschluss)

... sehen für die Benennung der Eichbehörden als benannte Stelle ausschließlich eine Mitteilung der obersten Ländereichverwaltungen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über den Umfang der Benennung vor. Das BMWi teilt daraufhin die benannte Stelle der Europäischen Kommission mit, die der benannten Stelle eine Kennnummer erteilt und sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Grund dieses einfachen Mitteilungsverfahrens ist die Sonderstellung der Eichbehörden als eine über Jahrzehnte bewährte Eingriffsverwaltung. Die benannten Stellen der Eichverwaltungen bedürfen wegen ihrer gesetzlichen Stellung, ihrem gesetzlichen Auftrag und den gesetzlich festgelegten Kompetenzanforderungen an die Eichbediensteten weder der Akkreditierung noch der Anerkennung.

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Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 13/08 (Beschluss)

... Auf dem Gebiet des Messwesens führen Länderbehörden, z.B. die Eichverwaltungen der Länder und private Unternehmen, Prüfungen und Untersuchungen durch. Nach der Formulierung im Gesetzentwurf würden deren Aufgaben- und Geschäftsfelder eingeschränkt. Die Ausweitung des Aufgabenbereichs der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf das Messwesen bedeutet daher eine materielle Änderung, die die bisherigen Aufgaben und Kompetenzen der Bundesanstalt erweitert. Mit der Änderung wird daher klargestellt, dass es sich bei den Prüfungen und Untersuchungen ausschließlich um Handlungen im Rahmen des Anwendungsbereiches des


 
 
 


Drucksache 13/1/08

... Auf dem Gebiet des Messwesens führen Länderbehörden, z.B. die Eichverwaltungen der Länder und private Unternehmen, Prüfungen und Untersuchungen durch. Nach der Formulierung im Gesetzentwurf würden deren Aufgaben- und Geschäftsfelder eingeschränkt. Die Ausweitung des Aufgabenbereichs der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf das Messwesen bedeutet daher eine materielle Änderung, die die bisherigen Aufgaben und Kompetenzen der Bundesanstalt erweitert.

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Drucksache 13/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 6 Abs. 3 Nr. 2 MessEinhG


 
 
 


Drucksache 554/1/06

... Sie müssten dann Reservekapazitäten vorhalten, um die für eine effektive Marktaufsicht notwendigen Fachkompetenzen zu erhalten und bei Bedarf Eichaufgaben weiterhin durchführen zu können. Es ist zu erwarten, dass sich der allgemeine, nicht gebührenfähige Überwachungsaufwand der Länder-Eichverwaltungen erhöht, während gleichzeitig Einnahmen der Länder entfallen. Der Bundesrat sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die Länder erwarten hier vom Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

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Drucksache 554/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG


 
 
 


Drucksache 554/06 (Beschluss)

... Sie müssten dann Reservekapazitäten vorhalten, um die für eine effektive Marktaufsicht notwendigen Fachkompetenzen zu erhalten und bei Bedarf Eichaufgaben weiterhin durchführen zu können. Es ist zu erwarten, dass sich der allgemeine, nicht gebührenfähige Überwachungsaufwand der Länder-Eichverwaltungen erhöht, während gleichzeitig Einnahmen der Länder entfallen. Der Bundesrat sieht diese Entwicklung mit Sorge. Die Länder erwarten hier vom Bund einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

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Drucksache 554/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 9 Überschrift, Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 EichG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 13 Abs. 1 EichG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c EichG


 
 
 


Drucksache 578/06 PDF-Dokument



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