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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eilverordnung"


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Drucksache 342/17

... "(4) Zu den Entwürfen der Notfallpläne des Bundes, der Rechtsverordnungen nach den §§ 93 bis 95 und 117 Absatz 1 und zu den Entwürfen wesentlicher Änderungen dieser Notfallpläne und Rechtsverordnungen soll ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der betroffenen Wirtschaft, der Umweltvereinigungen, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der an der Notfall-vorsorge und -reaktion beteiligten Organisationen sowie der sonstigen Interessenträger und der für den jeweiligen Bereich zuständigen obersten Landesbehörden angehört werden. Satz 1 gilt nicht für den Erlass von Eilverordnungen nach den §§ 93 bis 95 und 117 Absatz 2 sowie für den Erlass, die Änderungen und Ergänzungen von Rechtsverordnungen und Notfallplänen für einen eingetretenen Notfall nach den §§ 94 und 111.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/17




§ 142
Information der Öffentlichkeit; Erfassung.

§ 183
Kosten; Verordnungsermächtigung.

§ 10a
Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung

Artikel 31a
Evaluierung des Notfallmanagementsystems


 
 
 


Drucksache 645/16

... Zudem ist die Geltungsdauer der Milchverringerungsbeihilfenverordnung, die als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 558/16

... als Eilverordnung im Sinne des § 43 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2 und 5 sowie § 14 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher 1nhalt des Entwurfs

II. Rechtsgrundlagen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

IV. Nachhaltigkeitsprüfung/Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 269/16

... Die entsprechenden Bestimmungen für das Wintergetreidesaatgut in der Eilverordnung vom 20. Juli 2015 (Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut für Wintergetreide) sollen daher nun dauerhaft gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens

§ 2
Verbot der Aussaat

§ 3
Ausnahmen

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Aufheben von Vorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 110/16

... Deutschland erhält eine Unionshilfe von rund 69,2 Mio. EUR. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass eine Liquiditätshilfe eine effiziente und kurzfristig durchführbare Maßnahme darstellt. Daher wurde national die "Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt (19. Mai 2016).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 12
Absatz 2 der Tiersonderbeihilfenverordnung vom 17. November 2015 (BAnz AT 19.11.2015 V1) wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit Unionsrecht und völkerrechtlichen Verträgen

V. Nachhaltigkeitsprüfung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 27/15

... Der Geltungszeitraum der in § 3 Absatz 2 vorgesehenen Eilverordnungsermächtigung wird bis 31. Juli 2015 verlängert; dies dient der Sicherstellung des rechtzeitigen Inkrafttretens einer Verordnung nach Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich

§ 2a
Datennutzung

§ 3a
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 148/15

... Zu deren Durchführung wurde national die "Erste Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt (15. Juli 2015). Die EU-rechtliche Antragsfrist läuft jedoch bis zum 31. Juli 2015, so dass eine längere Gültigkeitsdauer des nationalen Rechts notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder

3. Wirtschaft

4. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 197/14

... /EG mehr. Gleichzeitig wurde die Entscheidung der Kommission 2003/766/EG mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers durch Beschluss vom 6. Februar 2014 aufgehoben. Durch Eilverordnung vom 24.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufhebung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 617/14

... Zu deren Durchführung wurde national die "Zweite Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014" erlassen. Da diese Verordnung als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Geltungsdauer auf sechs Monate begrenzt. Da die vollständige Durchführung der Maßnahme diesen Zeitraum überschreiten wird, ist die Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates mit einer längeren Gültigkeitsdauer zu versehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder

3. Wirtschaft

4. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3147: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2014 und zur Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 73/14

... Diese Umsetzung erfolgte im Wege einer Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates. Die Eilverordnung wurde notwendig, um möglichst zeitnah die unionsrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 in nationales Recht umzusetzen. Die Geltungsdauer der Eilverordnung ist jedoch auf sechs Monate begrenzt und endet mit Ablauf des 6. Juli 2014. Der Standard zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung ist nach Unionsrecht ohne zeitliche Begrenzung durch die Mitgliedstaaten umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Informationspflichten

b Sonstiger Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Weitere Kosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 263/13

... Des weiteren wird nach der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden in Krisensituationen durch das Gesetz zur Durchführung Internationaler Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze die Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen in Krisenzeiten dahingehend geändert, dass zukünftige Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Für den Erlass von Eilverordnungen ohne Bundesrat besteht nach der neuen Rechtslage kein zwingender Bedarf mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2526: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 744/11

... "§ 72 Eilverordnungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/11




§ 68
Bußgeldvorschriften

§ 73
Verkündung von Rechtsverordnungen


 
 
 


Drucksache 47/11

... vom 30. September 2010 (BAnz. S. 3330) ist im Wege einer Eilverordnung die Säuerung von Traubenmost und Wein in den bestimmten Anbaugebieten Baden und Württemberg zugelassen worden. Die Befristung dieser Verordnung ist vor dem 6. April 2011 aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Zu Artikel 2

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 3/10

... Absatz 1 bezeichnet die unionsrechtlichen Grundlagen für zwei der neuen Prämien, nämlich den Grundbetrag der Grünlandprämie und die zusätzliche Grünlandprämie. Absatz 2 legt fest, dass dieses Gesetz insoweit ein Gesetz im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Marktorganisationsgesetzes ist. Dies wird auf die einschlägigen Bestimmungen des Marktorganisationsgesetzes über besondere Vergünstigungen beschränkt. Des Weiteren wird für Rechtsverordnungen auf Grund des Marktorganisationsgesetzes im Anwendungsbereich dieses Gesetzes grundsätzlich die Zustimmung des Bundesrates geregelt, also so genannte Eilverordnungen nicht vorgesehen. Auf Grund der Befristung und Konkretheit der in diesem Gesetz geregelten Maßnahmen und des weiten nationalen Regelungsspielraums wird mit EU-bedingt eiligem Regelungsbedarf, anders als im unmittelbaren Anwendungsbereich des Marktorganisationsgesetzes, nicht gerechnet. Für die beiden anderen in dem Gesetz geregelten Prämien, nämlich den Ergänzungsbetrag der Grünlandprämie und die Kuhprämie, die rein nationale Maßnahmen sind, lässt das Marktorganisationsgesetz diese Vorgehensweise nicht zu. Für diese beiden Maßnahmen sieht das Gesetz Vorschriften vor, die den einschlägigen Regelungen des Marktorganisationsgesetzes entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung von Unionsrecht

§ 3
Milcherzeuger

§ 4
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 5
Grünlandprämie

§ 6
Zusätzliche Grünlandprämie

§ 7
Kuhprämie

§ 8
Aufbringen der Mittel

§ 9
Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 10
Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage
(zu § 4 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes

Artikel 5
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Konzeptionelle Lösungsansätze

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten- und Preiswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

8. Bürokratiekosten

9. Vereinbarkeit mit EU-Recht

10. Befristung des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zur Anlage:

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)


 
 
 


Drucksache 146/10

... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 18. Dezember 2009 (eBAnz AT126 2009 V1) ist als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen worden. Sie diente der Anpassung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung an die Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission vom 25. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG (ABl. L 311 vom 26.11.2009, S. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für die Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1198: Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung


 
 
 


Drucksache 807/09

... sind als Eilverordnungen ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen worden. Die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2105) diente dazu, die Anerkennung einiger neuer Landweingebietsbezeichnungen vor dem 1. August 2009 herbeizuführen, um einen EU-Schutz dieser Bezeichnungen als geografische Angaben zu ermöglichen. Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1087: Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung


 
 
 


Drucksache 83/09 (Beschluss)

... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verzögerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zuständigkeit der Länder und bestimmte Durchführungsbefugnisse der Länder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. März 2009 außer Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuführen. Dazu soll die vorgesehene Ergänzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/09 (Beschluss)




Zu Artikel 6

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms


 
 
 


Drucksache 290/09

... Die Verordnung dient der Entfristung der gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2330) als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (eBAnz AT 147 2008 V 1). Mit der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung wurden nähere Bestimmungen über das Verfahren und die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei im Internet getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 906: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 812/09

... Die gegenüber der Eilverordnung nunmehr teilweise modifizierten Bezeichnungen dieser Stoffe in den Spalten .andere nicht geschützte oder Trivialnamen" und "Chemische Namen (IUPAC)" der Anlage II beruht auf dem seinerzeitig abweichenden Erkenntnisstand über die chemischen Isomere und berücksichtigt die aktuelle IUPAC-Nomenklatur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 83/1/09

... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verzögerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zuständigkeit der Länder und bestimmte Durchführungsbefugnisse der Länder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. März 2009 außer Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuführen. Dazu soll die vorgesehene Ergänzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/1/09




Zu Artikel 6

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms


 
 
 


Drucksache 57/09

... Anderenfalls könnten die mit den marktordnenden Vorschriften angestrebten Ziele gefährdet und ihr Zweck verfehlt werden. Die gleichmäßige Behandlung der Rechtsunterworfenen könnte dabei ebenfalls gefährdet sein. Als Beispiel für länderübergreifend durchgeführte Mengenregelungen sei die Übertragung der Milchquoten genannt. Da die Durchführung von Mengenregelungen häufig mit weiteren auf Grund der Verordnungsermächtigungen in § 6 Absatz 1, § 12 Absatz 2, §§ 13 und 15, auch in Verbindung mit § 16, erlassenen Regelungen über das Verwaltungsverfahren, verknüpft ist, wird für diesen Fall auch der Ausschluss der Abweichungsmöglichkeit von diesen Vorschriften ermöglicht. Insoweit wird gleichzeitig die Befugnis zum Erlass einer Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 8
Mengen

§ 9b
Sondermaßnahmen zur Marktstützung mit finanzieller Beteiligung

§ 9c
Vorbehalt der Nachprüfung

§ 17
Entnahme von Proben; Erhebung von Kosten durch Behörden des Bundes.

§ 42
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 43
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

4 1.

4 2.

4 3.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 722: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen


 
 
 


Drucksache 527/09

... vom 12. Februar 2009 (BAnz. Nr. 23) festgelegt, dass nur solches Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, in Verkehr gebracht werden darf, dessen Abrieb einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt. Für andere Wirkstoffe reicht die Datenlage zu einer sicheren Bewertung der Auswirkungen noch nicht aus, so dass die Verwendung solchen Maissaatguts vorsorglich verboten wurde. Neben der Qualität des verwendeten Maissaatguts ist das bei der Aussaat verwendete Sägerät entscheidend. Durch die Verwendung von Sägeräten, die die entstehende Abluft direkt in oder auf den Boden leiten, kann vermindert werden, dass Abrieb, der bei der Aussaat entsteht, auf angrenzende Flächen gelangt. Die Verwendung von Sägeräten, die mit einer entsprechenden Technik ausgestattet sind, ist daher bei der Aussaat von Maissaatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Methiocarb enthalten, verbindlich vorzuschreiben. Da diese Verordnung zunächst als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde, ist ihre Gültigkeit auf 6 Monate bis zum 12. August 2009 befristet. Da diese Regelung aber über diese Frist hinaus gelten soll, ist die Befristung mit Zustimmung des Bundesrates aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 864: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung des Inverkehrbringens von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelten Maissaatgut


 
 
 


Drucksache 854/08

... , deren Gültigkeit auf sechs Monate befristet war, entfristet. Da die Erste Änderungsverordnung als Eilverordnung erlassen wurde, hatte der Normenkontrollrat keine Stellungnahme abgegeben. Diese Änderungsverordnung hatte zwei bestehende Informationspflichten für die Wirtschaft geändert. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Befristung dieser Änderungen aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Dauerhafte Umsetzung des Verkaufsverbots in deutsches Recht

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 675: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung


 
 
 


Drucksache 877/08

... Die Entscheidung der Kommission wurde durch die Zweite Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (2. ReisBeschrV) als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in nationales Recht umgesetzt. Sie tritt am 31.10.2008 außer Kraft. Deshalb soll die Entscheidung durch eine unbefristete Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates über den 31.10.2008 hinaus im nationalen Recht verankert werden. Sie tritt an dem Tage außer Kraft, an welchem die zu Grunde liegende EU-Entscheidung für Deutschland außer Kraft tritt.

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Drucksache 877/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht, Herstellungserklärung

§ 3
Besonderer Nachweis

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 676: Dritte Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis


 
 
 


Drucksache 624/08

... Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 918) und die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 23. Juli 2008 (BAnz. S. 2741), die als Eilverordnungen erlassen worden sind, sind zu entfristen.

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Drucksache 624/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Anlage 7a
(zu § 13 Abs. 2) Stoffe

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Zweiten und der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 628: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 849/08

... Die Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers wurde am 10. Juli 2008 als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ihre Gültigkeit ist daher auf sechs Monate bis zum 10. Januar 2009 befristet. Da auch zukünftig ein Befall durch den Westlichen Maiswurzelbohrer aufgrund der aktuellen Befallssituation in Deutschland und einigen angrenzenden Staaten möglich ist, sollen die Regeln über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus unbefristet gelten. Deshalb ist eine Entfristung der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

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Drucksache 849/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 8
Ausnahmen

§ 8a
Eingrenzungsprogramme

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 732: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers


 
 
 


Drucksache 602/07

... und der Schleimkrankheit wurde als Eilverordnung gemäß § 5 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

Artikel 3
Änderung der Düngemittelverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften und der Düngemittelverordnung


 
 
 


Drucksache 530/07

... Die im Wege der Eilverordnung vom 16. April 2007 in Kraft gesetzte Ausnahmeregelung, wonach bei Weinen des Jahrgangs 2006 aus den in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gelegenen Weinbaugebieten eine Erhöhung der Schwefeldioxid-Grenzwerte zulässig ist, war nach der weingesetzlichen Ermächtigung auf sechs Monate zu befristen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 536/07

... - und Futtermittelgesetzbuchs gestützt, im Falle einer Eilverordnung zusätzlich auf § 70 Abs. 1 und 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs; außerdem kam § 56 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 199/07

... ist geregelt worden, dass einem mit Eichenholzstücken behandelten Wein keine amtliche Prüfungsnummer für einen Qualitätswein mit Prädikat erteilt werden darf Diese Verordnung ist als Eilverordnung mit einer Geltungsdauer von sechs Monaten erlassen worden. Die Regelung über den Ausschluss von Eichenholzstücken bei Qualitätswein mit Prädikat soll dauerhaft gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

3 Allgemein

Im Besonderen


 
 
 


Drucksache 487/07

... Die Verordnung dient der Entfristung der als Eilverordnung gemäß § 6 Abs. 4 MOG erlassenen Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 370/06 (Beschluss)

... Ferner sollten die dauerhaft notwendigen Regelungen der bestehenden Eilverordnungen mittelfristig in die Geflügelpestverordnung übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 369/06

... muss wegen der Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die Betriebsprämienregelung noch weiter geändert werden. Es sind Regelungen zu den Fällen in besonderer Lage zu treffen. Außerdem müssen die jüngsten Änderungen der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung, die als Eilverordnungen mit begrenzter Geltungsdauer erlassen wurden, entfristet werden. Aus verfahrensökonomischen Gründen wird gleichzeitig auch eine Änderung in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten .

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Vierten und Fünften Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

2. Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

3. Entfristung

4. Kosten

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 897/06

... Die Verordnung dient der Entfristung der gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Geflügelbeihilfeverordnung vom 31. August 2006 (BAnz. S. 6071).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 370/1/06

... Ferner sollten die dauerhaft notwendigen Regelungen der bestehenden Eilverordnungen mittelfristig in die Geflügelpestverordnung übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 5 Satz 2 GeflAufstV *

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 - neu - § 9 Abs. 2 GeflAufstV

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 GeflAufstV


 
 
 


Drucksache 633/06

... Die Verordnung dient im Wesentlichen der Entfristung der als Eilverordnungen gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen erlassenen Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker vom 30. Juni 2006 und der Verordnung über die befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie vom 30. Juni 2006.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

E. Alternativen

F. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die befristete

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 868/04

... vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2110) ist wegen Dringlichkeit der Umsetzung der Richtlinien 2003/116/EG, 2004/31/EG, 2004/32/EG und 2004/70/EG der Kommission als Eilverordnung und wegen der besorgniserregenden phytosanitären Situation hinsichtlich der Bakteriellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/04




A. Zielrichtung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 2
Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Gründe

2. Kosten der öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten Kosten der Wirtschaft, Kosten für die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau

5. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 968/04

... Die Verordnung dient der Entfristung der als Eilverordnung gemäß § 6 Abs. 4 MOG erlassenen Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vom 8. September 2004.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 865/04

... -Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1422) dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 103/2004 der Kommission vom 21. Januar 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Interventionsregelung und der Marktrücknahme im Sektor Obst und Gemüse (AB!. EU (Nr.) L 16 S. 3). Die Verordnung löst die Verordnung (EG) Nr. 659/97 der Kommission vom 16. April 1997 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Interventionsregelung für Obst und Gemüse (AB!. EU (Nr.) L 100 S. 22, Nr. L 123 S. 25) ab. Der Regelungsbedarf betrifft insbesondere die Anmeldung der geplanten Rücknahmemaßnahme bei der zuständigen Stelle und den Zahlungsantrag zur Rücknahmevergütung. Die Verordnung wurde als befristete Eilverordnung verabschiedet, um noch in diesem Jahr Rücknahmemaßnahmen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4, 5.:

Zu 6.:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 86/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 326/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.